Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 2 (1846)
- Issue
- 21 (26.5.1846)
- Date
- 1846-05-26
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Wenn Sie auch, werther Herr Rcdacreur, bei einer früher» Gelegenheit erklärt, daß Hamburger und alronaer Lokal-Nachrichten sich um so weniger zur Aufnahme für Ihr Organ eignen, als persönliche Beziehungen der Redaction dabei entweder wirklich zu beachten seien, oder fälschlich supponirt werden möchten, so dürfte ich doch mit Bestimmtheit darauf rechnen, daß Sie diesmal eine Ausnahme von der allgemeinen Regel machen werden. Und zwar nicht nur deshalb, weil allerdings dem in Rede stehenden Faktum, ein ausgedehnteres religiöses Interesse zu Grunde liegt, sondern vorzüglich, weil ich im strengsten Sinne des Wortes einzig und allein auf Ihr Organ hin- und angewiesen bin. Zn 10 verschiedenen Organen der Oeffentlichkelt wurde ein bekanntes Faktum mirgerheilr, aber in eben so vielen entstellt, mit den gehässigsten Insinuationen und Znvekriven ausgestatler, als Parreifrage elyeS falschen Liberalismus ausgebeucet. War denn hier wirklich ein solches Vergehen gegen Humanität und Sittlichkeit begangen worden, daß eine Vertheidigung so schwer? Oder entbehrte die Partei, die sich die konservativ-orthodoxe nennt, so sehr jedes Selbstbewußtseins, jenes Willes, jener Kraft, als daß sie auf eins der edelsten Naturrechte, das der Selbstvertheidigung, Verzicht geleistet hätte? Zn beiden Beziehungen sind Sie mit mir vom Gegentheil überzeugt. Zn diesem Sinne war beifolgende Entgegnung auf den ebenfalls beifolgenden Angriff im ,,Ztzehoer Wochenblatt" abgefaßr. Die Redaction genannten Blattes versprach zwar öffentlich, in ihrer nächsten Nummer einen Artikel über die israel. Schule, vom 8. Mai — natürlich also unsere Berichtigung — zu geben, allein die nächste Nummer brachte nichts Derartiges. Ich will hier nicht darüber rechten, in wie fern ein solches Verfahren besagter Redaktion zu billigen oder nicht, nur so viel steht fest. Sie, Herr vr. Nedacreur eines Organs, dessen einzige Tendenz die Wahrung der Interessen des orthodoxen ZudenlhumS ist. Sie sind jetzt schuldig und verpflichtet, meine Berichtigung zur Abwehr und zum Verständniß der Oeffenrlichkeir zu übergeben; und es hieße mehr als zaghafte Furchtsamkeit, hier noch von Nebenrücksichten, von persönlichen Verhältnissen stact Argumente gelten, verhandelt endlich in den besprechen zu wollen. Der Aufnahme besagter Artikel daher mit fester Zuversicht entgegensetzend, und wünschend , daß dieselben dazu beitragen mögen, sowohl schuldlos aufgebürdeteS Unrecht abzuwälzen, als überhaupt die Angelegenheit in ihrer wahren Gestalt dar-, zustellen, verbleibe rc. rc. der Zhrige Altona, 30- April. (Zhehoer Wochenblatt.) Wenn etwa ein Armen-Lollegium einem Armen, der der Unterstützung bedarf, diese nicht reichen wollte, weil der Arme gegen die Sabbarverordnung verstoßen har, konnte dasselbe dann durch eine Interpretation des Gesetzes dieses lieblose Verfahren rechtfertigen? Wenn nun aber gar das über eine Armenschule die Aufsicht führende Collegium ein Schulkind das seines Betragens und Fleißes wegen erst vor Kurzem bei dem öffentlichen Examen eine Prämie erhielt, aus der Schule stößt, weil der Barer gegen den Sabbat ver, stößt, was soll man in unserm Lande davon denken? Es ist dies kein kasuistischer Fall, es ist ein wirklicher, der sich hier ergeben, und zwar betrifft er einen Mann in der jüdischen Gemeinde, der am Sonnabend einen offenen Laden hält. DaS Collegium, das die Aufsicht über die Freischule führt, unter dem Vorsitze des Rabbiners, schickte die Tochter dieses Mannes aus der Schule fort, und als der Vater die Ursache davon dringend zu wissen wünscht, erhält er endlich den Bescheid, eö wäre deshalb geschehen, weil er gegen das jüdische Gebot handle durch den Verkauf von Cigarren am Sonnabend. Hat der Rabbiner ein Recht zu so inquisitorischer Aufsicht über die Gemeindeglieder Müssen die Gemeindeglieder, welche nicht mehr an den alten Satzungen hängen, es sich gefallen lassen, daß über Znstirure, die durch den Beitrag Aller erhalten werden, einseitig nur im orthodoxen Sinne verfügt wird? Wenn dieser Sinn in der strengsten Bedeutung vom Vorstände bis jetzt aufrecht erhallen wurde, trotz dem, daß ein sehr großer, wenn nicht gar der grüßte Theil der Gemeinde sich mehr der freisinnigen Religionsansicht zuneigt, so gab daS bis jetzt keine Reibungen und Spaltungen, weil keine Rechte dabei verletzt wurden; im obigen Falle aber entstand inmitten der Gemeinde eine Aufregung, die sich nicht dadurch legen wird, daß etwa das Kind gurrest, wieder in dle