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Der treue Zionswächter · 1846-05-12 · 19 (12.5.1846) · page 3

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
2 (1846)
Issue
19 (12.5.1846)
Date
1846-05-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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-163 für Demuthzn-finden; in dessen Bild das Dunkel des Menschenverstandes, der Gotteslehre gegenüber, zu erkennen; in der Zu- und Abnahme des Leuchtens der Mondesscheibe Glanz und Dunkel seiner Zeitgeschicke zu würdigen; und in ihrem steigenden Laufe durch den Himmelsraum seine große Weltbestimmung zu erblicken, bis der Zeiten Ziel erreicht, und in Erfüllung geht des Herrn Verheißung (Jes 60) : „Nicht die Sonne erleuchtet dir die Tage mehr; nicht mehr giebt dir.Helle des Mondes Schimmer; der Herr ist dir ewiges Licht; dein Gott dir Herrlicher Glanz." Der Eid re Von Joachim Pollak, Rabbiner zu Trebirsch. (Fortsetzung.) Diese so wohlgemeinte, bloß aus Pietät und heiliger Scheu vor allem Göttlichen getroffene fromme Anordnung fand auch bald im Mittelalter bei den jüdischen Gerichten allgemeinen Beifall, und ward auch als allgemeine Norm eingeführt (198 87 u'n rr'v-H. Wie es aber oft in der Welt zu geschehen vflegt, daß selbst die entschuldigtste, aus der besten Absicht entstandene Einrichtung mißverstanden und gemißbraucht wird, geschah es auch mit dieser allgemeinen Einführung dieser rabbinischgeonischen Einrichtung. Denn nun glaubte man fast allgemein in der nichtjüdischen europäischen Welt, daß der jüdische Eid, selbst wenn er in seiner ursprünglichen rein biblisch-talmudischen Form abgefaßt, doch für den Juden keine volle Gültigkeit und Verbindlichkeit habe, wenn er nicht auch zugleich *) Und das rabbinische Zudenthum, das so ängstlich und skrupulös jeder nur möglichen Profanation des heiligen Namens Gottes durch irgend einen etwaigen Meineidigen möglichst vorzubeugen strebte, wagte doch in neuester Zeit die böswilligste Verleumdung, der Lehre der Auflösbarkeit aller, selbst gerichtlicher assertorischer Eide zu beschuldigen, um es so der Geringschätzung und Geringachtung des Eides überhaupt zu verdächtigen. Doch wurde diese judenfeindliche Verdächtigung von den tüchtigsten Gelehrten überall gebührend zurück- und abgemit einer recht tüchtigen Portion von Selbstverfluchungen und Verwünschungen sowohl seiner selbst, als auch seiner ganzen Familie, verbunden sei, bei deren Aussprache und Anhörung allein sich schon jedes menschliche Ehrgefühl empört, und das von der Menschenwürde im Allgemeinen durchdrungene Gemüth des Schwörenden sowohl, als deS ihn beschwörenden Richters, fühlte sich zugleich beleidigt und gekränkt bei Ablegung und Abnahme eines solchen Eides. Und trotz dessen ein solcher Eid, voll der ausgesuchtesten direkten Flüche, wie bereits aus Obigem zur Genüge erhellt, weit entfernt, der jüdischen Sitte konform zu sein, vielmehr dem Geiste der ganzen h Schrift und des Talmuds zuwider ist, nannte man doch nichts desto weniger einen so gestalteten Eid in der juridischen Sprache eine» Eid mvre Mlrüeo, d. h. nach jüdischer Sitte. Nur durch diese Auseinandersetzung und Nach- Weisung des Ursprunges dieses Eides mors jatlaieo ist es begreiflich, wie sich derselbe fast in allen europäischen Gesetzgebungen einschleichen konnte, trotz dessen es sich dieselben, wie gebührend, zur Aufgabe gemacht haben, durch ihre gesetzlichen Bestimmungen die Sittlichkeit und Selbstachtung ihrer sämmtliche» Unterthanen von jeglicher Konfession zu fördern, und durch Anordnung eines solchen gerichtlichen Judeneides, der voll der schrecklichsten Fluchformen und Selbstverwünschungen ist, das sittliche Zart- und Ehrgefühl des schwörenden Israeliten eher verstimmt als gehoben, und er selbst in seinen Augen tief unter der menschlichen Würde erniedrigt und herabgewürdigt werden muß. Höchst wünschenswerth für jeden Israeliten, dem die Hebung des sittlich-religiösen Lebens seines Volkes am Herzen liegt, muß es daher im Allgemeinen sein, und vorzüglich sollten alle Rabbinen und Religionslehrer ihr eifriges Streben dahin richten, es auf gesetzlichem Wege möglichst bald bewirken zu können, daß cs unserer humanen landesväterlichen Regierung gefallen möge, diese bis jetzt gesetzlich vorgeschriebene Eidesformel in die weit einfachere, ursprünglich gesetzlich jüdische, das Ehr- und Sittlichkeits-Gefühl des Schwörenden mehr schonende umändern lassen zu wollen; und im Vertrauen zu der allgemein berühmten Humanität und Gerechtigkeitsliebe unserer menschenfreundlichen, das Wohl und die Sittlichkeit aller ihrer Unterthanen ohne E 4

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