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Der treue Zionswächter · 1846-04-07 · 14 (7.4.1846) · page 4

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
2 (1846)
Issue
14 (7.4.1846)
Date
1846-04-07
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1. Kann vom jüdisch religiösen Standpunkte aus, der bisher hier zu Lande sür Israeliten gesetzlich vorgeschriebene Eid, vereinfacht und würdiger abgefaßc werden, ohne hierdurch im geringsten seiner Glaubwürdigkeit Abbruch zu thun? 2. Kann zugleich in Folge einer solchen Eidesformel-Umänderung, die Stelle, (3. B. Mos. 26,14) woraus bisher der Jsraelite während der Eidesablegung seine rechte Hand legen mußte *), mit der, mehr zum Eide in spezieller Beziehung stehenden, vertauscht werden? Wenn wir über die wesentliche Form des jüdischen Eides vom religiösen Standpunkte aussprechen, und ein richtiges Urtheil hierüber auch fällen wollen, müssen wir vor allem die h. Schrift als die Urquelle alles Jüdisch-Religiösen aufschlagen, aus deren Aussprüche allein sich nur der Talmud, dessen Literatur und das noch heut zu Tage praktisch geltende Judenthum mit einiger Rücksichtsnahme auf Zeit- und Ortsumstände basiren, da wie bekannt alle Gebote, die vom geweihten palästinensischen Boden, oder vom heiligen Tempel abhängen, jetzt nicht mehr beobachtet werden müssen. Wenn wir nun demzufolge die h. S. genau durchgehen, finde» wir sowohl beim assetorischen als promissorischen Eide, np'OiL'i zweierlei Hauptformeln und zwar: 4. Wo der Schwörende, oder der ihn Beschwörende, den Namen des Ewigen ausdrücklich erwähnt, um zu betheuern, ob er etwas gethan, oder nicht gethan habe, oder, daß er etwas in der Zukunft thun, oder unterlassen wolle, so z. B. vom promissorischen Eide (1. B. Mos. 29, 3): ..Ich beschwöre Dich beim Ewigen dem Gotte des Himmels und der Erde, daß Du meinem Sohne keine Frau von den Töchtern Kanaans nehmen sollst". (Lergleicheauch I.B.Sam. 14,39,1. B.d.Kön. 1,29—30, 18, 15, 22, 14, 2 B. d. Kön. 3, 14 und endlich Daniel 12, 7): „Und er schwor bei dem Ewiglebenden,' daß nach einer Zeitfolge u. s. w. dies alles ein Ende nehmen wird", und vom assertorischen Eide Weil er unter andern auch sagen muß: «Wo ich heißt es: (2. B. Mos. 22,10) „Ein Eid beim Ewigen soll zwischen Beiden stattfinden, rr'? 2.>e inpi daß er seine Hand nicht nach des Nächsten Eigenthum ausgestreckt habe," red-, (p"2') E''', und nach ihm auch die meisten Kommentatoren und Uebcrsetzer *). Vergl. auch (2. B. Sam. 2, 27) „So wahr Gott lebt, daß wenn Du nicht gesprochen, das Volk schon heute früh abgezogen wäre, Einer von dem Andern." Und daselbst (4, 9—10) „So wahr der Ewige lebt, der mich vor jeder Noth errettet hat, daß jener, der mir die Nachricht brachte" u. s. w. (Siehe auch Jejaias 2, 12 u. 9, 15 und Esra 10, 15). 2. Wo der Schwörende mit oder auch ohne vorhergehende Erwähnung des göttlichen Namens, nur das Gegentheil von dem«, was er behaupten oder versprechen will, bedingungsweise mit dem Wörtchen «Ox«**) „Wenn", ausdrücklich ausspricht, den Nachsatz aber, der wahrscheinlich einen Fluch oder sonst etwas Nachtheiliges sür den Schwörenden als Folge enthält, dem zuhörenden Gegner selbst überlassend, sich ihn hinzu nach Belieben selbst denken zu können, so z. B. (1. B» Mos. 14,22—23) „Ich hebe meine Hand auf zum Ewigen dem höchsten Gotte, Schöpfer des Himmels und der Erde; wenn von Faden bis Schuhband oder sonst etwas von dem Deinigen ich mir behalten will, so." (Siehe auch daselbst 21, 23 u. 42, 15 und Hoheslied 3, 5) Vom promissorischen Eide und assertorischen heißt es (1. B. d. Könige 17,12): „So wahr der Ewige Dein Gott lebt, wenn ich etwas Gehaltenes habe, so(Vergl. auch daselbst 18,10) Diese beiden Eidesformeln finden wir auch in der heil. Schrift von der Gottheit selbst und zwar antropomorphistisch ausgesprochen, so z. B. die erste Formel (1. B. M. 22, 16—17, 4. B. M. 34, 17, er als 2".l ppiv *") Von diesem bei den meisten Eidesformeln im Aramäischen sowohl, wie im Hebräischen gebrauchten Bedingungspartikel «OX« scheint auch der aramäische Nadir -'OX-, «Beschwören«, abzustammen.

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