Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 2 (1846)
- Issue
- 14 (7.4.1846)
- Date
- 1846-04-07
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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fluß ausübe, daß die Erfüllung mancher seiner Vorschriften vom Wechsel der Tage und Monde abhängig gemacht ist. Die Morgendämmerung ruft dem Israeliten zu: erhebe dich von Deinem Lager und bekenne die Einheit des Herrn. Die heraufstcigende Sonne mahnt ihn, den Schöpfer ihrer Majestät zu loben. Die Vesper ladet ihn zum Dankgebet, und der gestirnte Abendhimmel zum nochmaligen Bekenntniß der Erhabenheit des Herrn ein. Wenn sechsmal die Sonne gestiegen und gesunken, verkündet die sechste Abenddämmerung die Feier des heiligen Ruhetages. Wenn achtmal die aufsteigende Sonne sein Dasein beleuchtet, wird der ncugcborne Knabe in den Bund des Herrn ausgenommen. Die Regelung dieser und nock vieler anderer Gesetze, welche nach dem Umlauf des Tags und seiner Abschnitte sich richten, geschieht, wie natürlich, nun durch den Zeitmesser der Tage, durch den Kreislauf der Sonne. Abweichend jedoch von dieser natürlichen Zeitmessung ward durch göttlichen Befehl für Israel die Regelung des Jahrs durch den Kreislauf des Mondes angeordnet, und somit dem Mondesleuchten auf die Gesctzerfüllung der wichtigste Einfluß gewährt. Diesen seinen erhabenen Willen gab der Herr kund, als er beim Beginn seiner Gesetzgebung an und i"ii8 im Lande befahl: H L'INI 'L'INV „Dieser Monat scll euch das Haupt der Monate sein; er sei euch der erste unter den Monaten des Jahrs." Wenn der Umlaufdes Jahrs naturgemäß, durch die Sonne, nachdem sic, nach unsrer Anschauung, ihren Kreislauf beschlossen, und nach gewisser Tage Frist wieder in dieselben Grade ihrer Bahn cintritt, bestimmt wird, und daher auch die meisten Nationen ihre Jahre nach dem Umkreis der Sonne regeln: so wollte der Herr in dieser Vorschrift — nach der Tradition — für Israel eine vom Naturwege abweichende Jahresmessung anordnen; ein Zählen des Jahrs nach zwölfmaligem Mondesumlauf. Nach der Zu- und Abnahme des Mondlichtes soll Israel sein Religionsjahr bestimmen / seine Feste feiern, und alle Gesetze regeln, welche vom Umlauf des Jahrs abhängig sind. Schon diese Kundgebung des erhabenen göttlichen Willens, gegen die naturgemäße Bestimmung, läßt es ahnen, daß Wichtiges darin für Israel enthalten sei, besonders auch, da durch den wiederholten Ausdruck euch" iü dieser Vorschrift angedeutet ist, daß durch dieses Zählen ,, wie überhaupt durch Erfüllung der göttlichen Gesetze, Israel sich von dem damals herrschenden Heidenthume sondern, und über dasselbe erbeben sollte. Mehr aber noch als dieses zeugt für die Wichtigkeit dieser Gesetzbestimmung der Umstand, daß der Herr damit seine Gesetzgebung für Israel eröffnete, nach dem Ausspruche eines unserer Weisen: „daß dieses Gesetz, Monate und Jahre nach dem Mondeslauf zu zählen, das erste göttliche Gebot sei, welches an Israel ergangen", und somit diese Vorschrift gewissermaßen den Grundstein für den heiligen Tempel der Gesetzgebung bildet. Dürfen schwache, kurzsichtige Sterbliche sich nun auch nicht erkühnen, der Gesetze Ursachen, welche göttlicher Weisheit entflossen, in ihrer Wirklichkeit ergründen zu wollen, so vermögen wir doch zuweilen, wichtige Lebensregeln, die bei denselben vielleicht als Nebenzwecke gelten, zu entdecken, und es muß uns dann von Wichtigkeit sein, uns solche zum klaren Bewußtsein zu bringen. So mögen wir denn auch die Vermuthung auszusprechen wagen, daß durch dieses Zählen nach dem Mondesumlauf Israel eine Anleitung zu einer vierfachen Erkenntniß sollte gegeben werden; nämlich zur Erkenntniß 1. der Demuth, 2. seiner Abhängigkeit, 3. seiner Zeitgeschicke, 4. seiner ewigen Bestimmung. (Fortsetzung folgt.) Rede bet Eröffnung -es Vurhefsifchen Landrabbinats. Gesprochen von Herrn Provinzial-Rabbiner Fclsenftein aus Hanau. Cassel, den 20. März. Nach längerer. Unterbrechung hat unser Landrqbbinat diese Woche sich hier wieder versammelt. Provinziale Rabbiner Felsenstein aus Hanau eröffnete, als Präses der Versammlung, die Sitzung mit folgenden Worten: