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Der treue Zionswächter · 1846-02-03 · 5 (3.2.1846) · page 6

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
2 (1846)
Issue
5 (3.2.1846)
Date
1846-02-03
Page
– (sequence 6)
Language
German
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38 bei gerichtlichen (assertorischen) Eiden nur der sein, daß man hiermit, wie Moses bei dem promissorischen, hier bei assertorischen Eiden der Auflösung Vorbeugen wollte." — O der erstaunenden Virtuosität im unverschämten—Neun Unwahrheiten in einem Athemzuge hätte ich selbst dem Präsidenten der br. Nabb.-Vers. nicht zugetraut, und doch vcrmag's schon der Substitut! '21, -nx, 2' L722-P x^' .-'"2 .i"2 v'tt haben bei gerichtlichen Eiden nicht die Formel „nach dem Gedanken Gottes", sondern nach dem Gedanken des Gerichts" "l"2 dp. *) Und diese Ermahnung, „daß nach dem Gedanken des Gerichts geschworen werde", ist nach Schewuoth 29 darum nöthig, weil sonst der Schwörende dem Schwur einen andern Sinn geben könnte x^^-- X'.'p, namentlich weil auch Moses, als er die Israeliten aus das Gesetz beschwor, sich der Formel bediente: OIPQ!", dp X'D, wo das '?>>'-> rp Reservationen in der Auslegung des promissorischen Schwurs Vorbeugen sollte, weil endlich betrngliche Erklärungen der Eidesworte nicht zu den Seltenheiten gehören; deshalb wie bei promissorischen, also auch bei assertorischen Eiden die Ermahnung "i'2 Nun fahrt aber der Talmud am Ende derselben Seite, Schewuoth 29 a, in Bezug auf die Erwähnung Mosis bei dem promissorischen Eide der Israeliten zu fragen fort: b'd LNPQ7! ^"p. '^pi dp i.-iy xv'd „da schon zur Verhütung von Reservationen das Wortl'Np-l -2 (d. i. l'^pidp genügt, wozu hatte Moses bei dem promissorischen Schwure noch hinzugefügt: 'i,M^p nach dem Gedanken Gottes? ->^p-,:!pd .-ini 'i.-.d xbi '2 „damit ihr promissorischer Schwur nicht aufgelöst werden sollte"; „denn", fügt Raschi hinzu, „ein Gelübde im Sinne der Mehrheit" Vp und Tosephoth bemerken: „ein Gelübde, nach dem Sinne Gottes geleistet", kann nie gelöst werden." (Fortsetzung folgt.) *) Sonach hat sich Schewuoth 39 s, wo es allerdings heißt O^!2!"! "i"p, ein Fehler cingcschlichen, was auch schon aus Nasche das . welcher die richtige Lcseart dp hat, zu berichtigen ist. Der cingcschlichene Fehler mag aus der folgenden Parallclftcllc i^X ^->2' NX 'r»p"> dp X'D L^p"1 dp X7> herrnhttn, wo ireilich das -."p erforderlich war. weil hier von einem promissorischen Eide die Rede ist. den man sonst hätte anflvsen tonnen. wie dies Scbewnotb 29 >' ausdrücklich bemerkt wird p'Dvd) Zeitungsnachrichten. Preußen. Breslau. Wer die seit einigen Wochen in den halb oder ganz radicalcn jüdischen Wochenblättern von hier auS mitgechcilten Berichte gelesen. sollte nicht anders meinen, als daß die hiesige orthodoxe Partei in ihren letzten Zügen läge, und Geiger's Sieg unwiderruflich von den höchsten Sraars-Behörden entschieden sei. Tiktin habe das Feld gänzlich raumen müssen, unter hohen Strafen sei ihm verboten, auch nur die geringste geistliche Funktion vorzunehmen. Geiger sei allein als erster Nabb. anerkannt. In der Nähe betrachtet, stellt sich indeß das ganze Sachverhältniß von ei'er ganz andern Seite dar. Wer die Grundsätze kennt, welche die preußische Negierung bei Behandlung jüdischer Verhältnisse im Allgemeinen leitet, weiß, daß es einerseits Prinzip ist, von Staatkwcgen sich jo wenig, wie möglich, in die jüdischen Religions-Verhältnisse hineinzumischen, wie andererseits, um jeden Preis den bestehenden Status yuo zu erhalten, am wenigsten aber selbigen zu Gunsten einzelner Lorporarionrn abzuandern. Deshalb har, in Bezug ans hier, die Negierung vor Allem stets das Ober-Borsteher-Collegium als einzige gesetzliche Behörde u. als Repräsentant der Gemeinde anerkannt. Deshalb mußte, so entschieden auch das Benehmen Geiger's höheren Orreö gemißbilligt wurde, dennoch feine Wahl, seine Autorität anerkannt werden, da er allein aus einer gesetzlich anerkannten Behörde hervorgegangen war. Und gerade deshalb mußte auch gegen die Vertreter der Orthodoxie ausgesprochen werden, deshalb mußte ihre Wahl der Anerkennung entbehren, und consequenr gegen den Gewählten bis zu Strafen eingeschritten werden, weil hier nie eine vom Staate anerkannte Behörde handelte. Aber so sehr man auch in Berlin einer neuen Gemeinde-Bildung entgegen ist — und wunderbarer Weise genug sind es diesmal -ie Konservativen, die Hunderte von Jahren die Gemeinde bildeten, die jetzt indeß, durch Mißgunst der Umstände, sich aus ihrer eigenen Gemeinde herausgedrängr sehen, um Honstttuirung einer neuen bitten müssen — so har man sich doch hinlänglich überzeugt, daß Geiger nie und nimmer der Mann, sei, den gewallsamer Weise gestörten Frieden der Gemeinde wieder herzuftellen, daß, im Gegciirhe-Ie, Haß und Zwie-

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