Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 2 (1846)
- Issue
- 5 (3.2.1846)
- Date
- 1846-02-03
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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aus vollem Herzen zu danken, da sie durch diese ihre Absonderung nicht allein keine andern Glieder des Hauses Jacob mehr anstecken und verführen werden, sondern auch nunmehr ihren irreligiösen Einfluß bei Besetzung der Lehrerstellcn in unfern Schulen, und unsrer Rabbinen nicht mehr ausüben können. Solch eine Erklärung wäre eine radikale Cur, allein dies haben sie nicht gerhan, sondern haben ihre Erklärung bloß gegen die CulruSreform gerichtet, und warenwie man aus ihren Briefen ersieht, der Hoffnung, daß sie diesen Culrus werden verhindern können, und so den öffentlichen Scandal beseitigen. Daß die Wunde nach innen eurem, und den ganzen jüdischen Körper nach wie vor immer mehr anstecken wird darum kümmerten sie sich nicht. Der einzige sel. Rabbi Samuel Bernstein, Rabbiner zu Amsterdam, erklärte, das Ereigniß als ein glückliches, und äußerte in seiner Erklärung: 27171711 2711-22 711^ HX1 .IN'."! '1 7182 -)X 181-' '2 22DN1 2712112 1P'7 7181' 7172 '2 2'212 TIILPI 22-171 .171 711711,271 12'711171 NI H,-7^ -2 11P77 21871O 812- 2'81' '2 N2PO 11,27) -12'1'2 "I j712 1778 71117171 allein auch er hielt diese Idee nicht fest, und suchte ihr bei seinen College» keine Geltuug zu verschaffen. (Fortsetzung folgt.) Die sckülerhafte RathlofigkeLt des Hrn. LZF' S. Holdheim im Gebiete talmudifchen Wiffens. Schreiben des Vr. Auerbach in Darmstadr an den Rabbinatscandldaten L. in D. (Fortsetzung.) 5) Die frühere Leseart des '112 -- (welche noch jetzt die s. g. Portugiesen haben) lautete: 21'2 ii 2"' 17 127.1 2'11S2 d. h. die Gelübde und promissorischen Eide — natürlich insofern sie Verpflichtungen gegen Andere nicht enthalten «i'2i i'' — welche wir im vergangenen Jahre gethan haben, sollen gelöst sein. Dagegen machten '821122 -n Ti'i den bereits erwähnten Einwand geltend (Nedarim 23 b und l7"8i), die Lösung könne nicht zurückwirken auf bereits übertretene Gelübde, welchen aber 2"'in '2 ri°8 '"2 nach der aä 3 angeführten Stelle (Schewuoth 28 a!?8!72 .1-12 .1^28 '28) als einen Jrrthum zurückweiset. Allein 21^!7 1.12 und die übrigen 4 angeführten Autoritäten sind der Ansicht, daß '8211221 7i"i der Lösung übertretener Schwüre allerdings die Wirkung geben, die Malkuth - Strafe aufzuheben i2'28 '--i-, aber nicht die göttliche Strafe, die noch außer dem Malkuth besteht (a6 2), und daß sie darum mit Recht behaupteten, die Auflösung des '112-2 wirke, in Ansehung des 2'22? L'217, durchaus nicht zurück auf die bereits ubertretenen Gelübde .1171,1 212 821 H27l^ 2'1"22. Wie Sie wohl wissen, hat 7i"> aus diesem Grunde in Uebereinstimmung mit Nedarim 23 b die '112 -2 - Formel derart corrigirt, daß sie nun nicht mehr eine .lin.i Auflösung früherer Gelübde, jondern eine Nichtigkeitserklärung, eine voraus ausgejprochene Ungültigmachung ^122 künftiger Gelübde — insofern sie nicht Andere betreffen I72'2 8''1 2"2 1"'1 2'72'2 ''112;i'.i — enthält, welche Formel bei uns Aschkenasim überall recipirt ist. Und nun zu der ominösen Stelle in: li"iL' 12'n '^.1 2'221 '121 -7 718'^'21 21212 2*7 2 ^1 '2 P--1 212 '121 2N21 "22 271217 72L'2L' '2 : 8'.1 l'-2 2'7 22' 82.12 7222 8-8 '1"2 '122 7171217 -22 X-;'211.1 -'712 7121 718^' H82'17 .17L'2 "272") -28 '"2 1272'- 7)8 l'TIl- 12712 122 2'2 ."27^" 12H 821'8711 )1'2 1211771 .IL'7'2? '-«.-712 17217^2 2P1- L'217 1'^72 -j271- 1'ILI 2.1222 IIP-- ^122 1°2 P8 71712^.1 121", das heißt wörtlich: „Wer geschworen hat und später den Schwur bereuet; (Kommentar des Radbas.) nicht von jedem Schwur ist hier die Rede, sondern nur von einem solchen, der auf die Zukunft sich bezieht; wer aber auf Vergangenes geschworen, so ist der Schwur, als er aus seinem Munde ging, schon ein falscher, und wie könnte die Reue auf das Geschehene znrückwirken! Dennoch hat man es längst eingesührt, auch auf das Vergangene zu lösen, aber unter der Bedingung, daß der Schwörende Buße thue, weil jetzt aus Mangel eines ordinirten Gerichts man die Geisselungsstrafe nicht anwenden kann: so muß man ihm die schwere Strafe des Schwurs etwas erleichtern (nämlich durch die Auflösung)." Wären diese Worte nur so zu nehmen, wie sie Herr Holdheim zu nehmen beliebt, daß Radbas sagen wollte: in Ermangelung aller andern Sühnmittel habe man es eingeführt, dem Sünder die Schuld des begangenen assertorischen Meineides durch die Auflösung abzunehmen: so würden wir trotz aller immensen Gelehrsamkeit des Radbas be-