Mannheim
Compact Memory

Der treue Zionswächter · 1846-01-20 · 3 (20.1.1846) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der treue Zionswächter
Volume
2 (1846)
Issue
3 (20.1.1846)
Date
1846-01-20
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2625941-2626092-2626096--0280-2627791
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

18 'H? -rv 2'1 -12P^Q zu sein. Da Sie indessen darauf bestehen, diese Schrift nach meinem geringen Wissen zu beurtheilen,— wahrscheinlich weil Sie von Herrn Holdheim s talmudischer Gelehrsamkeit, allerdings der größten in der frankfurter Rabbiner- Versammlung, eine hohe Meinung haben, — so glaube ich allerdings schon in diesem Wunsche eine nicht zurückzuweisende Aufforderung zu finden, diese Schrift prüfend zu lesen und mich darüber unumwunden zu äußern. Dieses geschieht mit folgenden Zeilen, wovon Sie jedoch keineswegs erwarten dürfen, daß fie in's Detail aller Plänkeleien und sophistischen Theoreme, selbst wenn Erstcre den Schein der Ruhe, Milde und des Anstandes, und Letztere ein wissenschaftliches Colorit haben sollten, eingehen werden, sondern nur eine gründliche Beurtheilung derjenigen Stellen geben, welche Herr Holdheim als die Quintessenz seiner ganzen Production bezeichnet, als die Kraft, womit er sich gegen das talmudische Judenthum stemmt und ihm ohne Pardon den Stab zu brechen droht. Sie werden aber sehen, mit eignen Augen sehen, daß je mehr Herr Holdheim dem talmudischen Judenthume gegenüber nach dem Ruhm eines Herostraten strebt, und je größere Triumphe er als solcher im Locutorimn der s. g. Rabb.-Vers. feiert, desto augenfälliger seine schülerhafte Rathlofigkeit auf talmudischem Gebiete sich zeigt, desto weniger sein Jünger und Lobhudler, der Quasi-Israelit des 19. Jahrhunderts, trotz allen seinen gemeinen Sarkasmen über die Altrabbinen es vermag, die Blöße seines berauschten Vaters zu decken. Vor Allem bewundern Sie des Herrn H. Belesenheit in den talmudischen und nachtalmudischen Schriften. Den Versuch einer prinzipiellen Begründung der Unauflösbarkeit assertorischer Eide lieferten ihm (S. 10) zuerst die Herren F. und K. — Lesen Sie Raschi zu Schewuoth 28 b insbesondere R. G. A. des Nalbach 238, worin cs heißt: Da die Auflösbarkeit der Eide abgeleitet wird aus den Worten: i-!2i „Er kann sich nicht, aber Andere können ihn von seinem Worte entbinden" , so ergicbt sich von selbst, daß Derjenige, welcher schwöret, ein Gebot Gottes zu übertreten, eben weil er auch ohne Auflösung durch Andere diesen Eid übertreten muß, sich durch keine Auflösung von der Strafe der xiL' befreien kann. Eben darum kann der erlaubte Schwur nur dann gelöset werden, wenn er auf Künftiges sich bezieht; auf den Schwur auf Vergangenes passen ja die Worte nicht: „Er soll das Wort, das er ausgesprochen, nicht entweihen, aber Andere können es löjen", da er ja in dem Augenblick des Schwörens das Wort bereits entweiht har, und der Meineid geschehen, was sollte hier die Lösung bewirken? Darum bemerkt auch Maimonides am Ende des Absch. 6 v. Hilch. Schewuoth: 22L':i^ 'Q X27!- '122 P^IÜL' „wer seinen Schwur auf Zukünftiges bereuet". Es steht also die Regel fest, daß von Auflösung solcher Eide, die nicht in die Kategorie von -rv gehören, wie ttik' ^!)i2N. oder Eide auf das Vergangene, nicht die Rede sein kann." Wird aber, wie hier geschehen, der prinzipielle Unterschied zwischen assertorischen und promissorischen Schwüren hinsichtlich der Auflösungsfähigkeit auf die Worte der Thora ^2"! rrv zurückgeführt: so erscheinen alle Einwände H.'s gegen diesen Unterschied (S. 11—11) null und nichtig. Denn wenn auch der Talmud den frei, willigen Verpflichtungseid, selbst nachdem man ihn bereits gebrochen, (Schewuoth 28 a) und das vor dem 1'2 statt eines Neinigungseides abgelegte Gelübde (Gittin 35 l), Eruchin 23 n) gewissermaßen für auflösbar halt (s. jedoch weiter unten 3 u. 1 , so hält er dws deshalb, weil in dem Augenblicke, als diese .Schwüre geschehen, von ihnen gesagt werden kann x) „Er soll sich nicht davon entbinden", weil es in der Freiheit des Schwörenden liegt, die Schwüre zu halten, sie somit in die Kategorie von n'? gehören und darum consequenterweise — ungeachtet sie beziehungsweise als Asftrtation figuriren - nach der aus der traditionellen Interpretation hervorgchendcn Bestimmung ^2X '')mv ''Hgelöst werden können. Sie sehen schon, wie Herr H., der bereits anderthalb Jahre über der Lehre von der Auflösung der Eide brütet und zu diesem Zwecke alle vor- und nachtalmudischen Schriften durchstöbert selbst bis znm l2'^-> und herab, sich dennoch auf diesem Terrain so wenig zu orientiren versteht, daß er immer und immer die Frage wiederkänt: welch ein Unterschied zwischen einem dirccten Reinigungseid und einem zur relativen Reinigung von einem Verdachte ausgesprochenen Gelübde bestehe? eine Frage,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.