Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 1 (1845)
- Issue
- 23 (2.12.1845)
- Date
- 1845-12-02
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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186 möglich eingerichtet werden möge. (Die Versammlung sagte wieder „ja", aber man konnte sich doch der Verwunderung nicht enthalten, weshalb gerade das jetzt schon anerkannt werden sollte, da noch nicht einmal die Genehmigung des Ministeriums eingegangen war, doch vor allen Dingen sagte man „ja". Der dritte Artikel aber führte schon leise dahin, wo man eigentlich hingeführr werden sollte, denn es hieß: 3) Jedes Mitglied der Versammlung sichert durch seine Unterschrift einen jährlichen freiwilligen Beitrag Rednerralenre zeigen wollten, worunter aber hauptsächlich Einer, dessen Namen zu nennen mir zwar die Delikatesse verbietet, mir dem ich aber auf etwaige Reklamationen aufwarcen kann, sich so furchtbar blamirte, daß in der Versammlung selbst das Lachen nur mit Mühe unterdrückt wurde, ein lautes „Ja", obgleich erst der pierre Artikel über die Versammlung das Licht des Himmels oder bloß das der Sterne verbreitete, indem es lautere: 4) Die Versammlung sichert dem Or. Stern ein fixes jährliches Gehalt zu. — O du eigennütziger Zeitgeist, auch selbst Sterne wollen nicht mehr umsonst leuchten!? — „In Preußen herrscht Gewerbfreiyeir" dachte die Versammlung und sagte „ja". Ob der Gottesdienst mit oder ohne Bedeckung des Kopses gehalten werden soll, oder ob überhauvt mir dem Kopfe gesprochen wurde, oder ob gar im wahren einentheils nicht mittheilen. und überlasse es andcrntheils dem kompetenteren Unheil. Herr Nedacrcur! Sprechen Sie nicht mehr von religiöser Verwilderung, sprechen Sie nicht mehr von abgestumpftem Sinne für die Religion, schelten Sie nicht mehr den Zeitgeist kalt, gefühllos und jeden Sinn für die ernste Religion untergrabend! Sie sehen es ja, man will gern religiös sein, will religiöser sein, als das orthodoxe Judenrhum, und so konnte e in Sabbarh nicht genug Raum für die religiösen Handlungen bieten, darum entweihte man ihn, trat ihn so oft in den Staub, um zwei Sabbathe zu haben — um bald zwei heilige Tage mit Füßen treten zu können!! l * Großherzogthum Hessen. Darmstadt. S. K. H. der Großherzog haben verfügt, daß die israelitischen Waisen aus allen Theilen des Großherzogthums, — worunter auch diejenigen Orte begriffen sind, in welchen sich eigene Anstalten für Waisenkinder befinden, insoweit die israelitischen Waisen nicht an diesen Anstalten parricipiren, — unter gleichen Bestimmungen und Bedingungen, wie die christlichen Waisen, insoweit nicht die „Verschiedenheit der Religion Abweichungen von denselben nöthig macht", in die allgemeine Waisen - VersorgungS - Anstalt ausgenommen werden sollen. Hiernach sind insbesondere: 1) Collecten für die Waisen durch den Rabbinen zu erheben. 2) Die Entrichtung freiwilliger Beiträge soll auf gleiche Weise wie den Christen bei Kauf-, Tausch- und anderen Contracren, Vergleichen, Testamenten u. s. w., desgleichen bei Beschneidungen und Hochzeiten, so wie an öffentlichen Versammlungsorten stattfinden. 3) Die Aufsicht über die Waisen hat der betreffende Bürgermeister und der Rabbine oder an des Letzteren Stelle der Vormund der Waisen zu führen. 4) Die Entlassung aus der Waisen-Anstalt erfolgt mit dem vollendeten vierzehnten Jahre (Hamb. Corresp.) O e ft e r e i ch. Wien. (Beschluß) Durch wirkliche talmudische bedeutende Sradc. aber seiner Lage halber für den Commerz im Großen wie im Kleinen nicht von Wichtigkeit ist, und daher auch in seinen pekuniären Mitteln, anderer Gemeinden nachstehet. Ader eben hier bewährt sich der talmudische Satz L.12L' , und so konnte man die Holleschauer als Nachkommen von Simon und Levi betrachten, deren Glieder als Lehrer in den Gemeinden vercheilr sind, und so sind denn greife Rabbiner, Juda Freund, Rabbiner zu Pohrlitz, Lcbisch Hahn, Rabbiner zu Todirjchau, Salomon Haas, Rabbiner zu Straßnitz und Moses Nascher, Rabbiner zu Ung. Drod, sämmrlich talmudische Capaciräten von Holleschau.