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Der treue Zionswächter · 1845-12-02 · 23 (2.12.1845) · page 4

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
1 (1845)
Issue
23 (2.12.1845)
Date
1845-12-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
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184 daselbst, wie auch x'2L^. und s'2vn als traditionell an, und erklären demnach 21XV 1712 als biblisch untauglich, wohingegen s^xiipo 22'22i Abschn. 4 und O'NOS '"1 17 d zwar es nur für rabbinisch untauglich halten, und obige Berufung auf den heil. Tert bloß als Anlehnung XN2Q2X ansehen, aber doch anerkennen müssen, daß diese rabbinische Untauglichkeit bereits seit undenklichen Zeiten, wie aus der oben citirten Stelle in ti'>xii,72 Abschnitt 8 erhellt, als gesetzliche Verordnung allgemeine Sanktion erlangt hatte, und einige wenige sogenannte Rabbiner der Jetztheit können sich gewiß das Recht nicht anmaßen, diese wieder abzuschaffen. Außerdem gestehen noch alle Parteien ein, daß ein wie immer geartetes Geschirr, wie z. B. eine in Badeanstalten befindliche Wanne u. dgl. m. hiezu biblisch untauglich ist, inwiefern nicht früher von demselben die, MXIlpQ Abschn. 4 112 u.i"' D'^LOI 8.5 erwähnte Vorrichtung und Durchlöcherung getroffen wurde. So sagt der erleichternde '"1 (O'NOO 17 b) selbst ausdrücklich: 112x1 XOP21 P221 ,X5Q2 '^122X^ 'NX XV71 NN's) .12'Xl" 2'221 l'POl X'QII 1121 XN"HX1V ^22- 1OX 'X111 '*?2N Vi7ij?2 XI'L', geschöpftes Regenwasser sei deshalb rabbinisch untauglich zum Bade, damit man nicht hiedurch veranlaßt würde, sich in einem Geschirre unterzutauchen, welches gewiß biblisch verboten ist, weil das Wasserbehältniß (die Cisterne 112) gleich der Quelle nur in der Erde sein muß. Nicht minder einstimmig erklären alle talmudischen Autoritäten, gestützt auf 2^.--2 nnin, daß zur Bewirkung der Reinigung das Untertauchen des ganzen Körpers auf einmal biblisch nothwendig ist, mit Berufung auf 3. B. M. Kp. 22, V. 6—7 1.121 VH-I d<21 L2'O2 11L'2 ^171 22X '2 „nur wenn er seinen Körper in Wasser gebadet, und die Sonne untergegangen ist, sei er rein", wozu 2"ri die Bemerkung hinzufügt: ti>i'2 .—12 riNX2 l7'2 cn'v2 11X'2 21X2 l7'2 wie das Untergehen der Sonne zur Gänze geschieht, so muß auch sein Untertauchen im Wasser auf einmal zur Gänze geschehen.*) Außerdem muß dies Untertauchen stehend stattfinden. (il) 67 a. *), N1X11PV 2'2V1 8t 112 und 1'' P'L? 98. 8. 1 NL2.1 -72 vom 1'2X1. x'22^1 in, 2"O.11^ I^"X1 'H.IPIH Maimonides 21XHPO 1, §. 10, 1'' ^12 168, 8- 35.) Nach allem bisher Hergebrachten wollen wir die diesfällige Behauptung d. H. Stein genau prüfen. Derselbe sagt laut Orient No. 83, „das Verbot von Q'Q ist nach dem Talmud nur rabbinisch verboten, mosaisch werde nur 1212 72 27'22 erfordert, uud wäre daher in unserer Zeit, wo 2^>'22 so sehr allen Anstand und weibliches Zartgefühl verletzte, um so mehr aufzuheben, da sich hier füglich der ralmudische Satz anwenden lasse: 21122W 12^2 x^ IMIW M'1211'22. ferner sei noch vom rabbinisch-talmudischen Standpunkte für den vorliegenden Fall (wo nämlich, wie früher berichtet wurde, das Wasser durch einen Druck mittelst Röhren in den Kessel gebracht wird, wo es auch erwärmt, und dann wieder mittelst Röhren in die Badewanne gelassen wird) das Verbot von 2'21E 2'2 gar nicht anwendbar," hier muß jedoch jeder Unbefangene von selbst einsehen daß so viel Sätze ebensoviel Jrrthümer sind. Erstens wird gradczu gesagt, daß L'2ixw 2'O nach dem Talmud rabbinisch verboten sei. da doch, wie oben ersichtlich, so viele gewichtige Autoritäten gerade das Gegentheil behaupten. Zweitens wird zwar zugestanden, daß mosaisch 1D12 72 n7'22 erfordert werde, und doch wird hintendrein gleich das Baden in den gewöhnlichen Badewannen gestattet, wo doch kein Untertauchcn des stehenden Körpers auf einmal ftattfinden kann, abgesehen davon, daß das Untertauchen in einer nicht früher durchlöcherten und am Boden befestigten Badewanne (wie es P L'20t 8.7. vorschreibt) als '72 27'22 erachtet, und von allen gesetzlichen Autoritäten als mosaisch untauglich erklärt wird- Drittens wird behauptet, daß bei dem vorliegenden obbemeldeten Falle das Verbot der j'2ix^ 2'Q selbst nach dem Talmud gar nicht anwendbar sei, da doch nach 2ixiij)v. Abschnitt 5, .i^v 1, Maimonides 21X11PQ 95 p'l? 201, §. 8 selbst Quellwasser was einmal ein '!?2 durchpassirt für immer als P21XW 2'Q betrachtet, und zum Baden untauglich wird, und beim vorliegenden Falle wird jo das Wasser früher in einem Kessel ausgenommen und da erwärmt. Viertens wird gesagt, daß man dies alles nach dem talmudischen Grundsätze '12) 2i'i2.i 1122 ^112 erlauben sollte,

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