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Der treue Zionswächter · 1845-11-25 · 22 (25.11.1845) · page 3

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
1 (1845)
Issue
22 (25.11.1845)
Date
1845-11-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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175 Protokolle zum Leitfaden. Der Zweck derselben war Ausgleichung der Lehre und des Lebens. Daß demselben der religiöse Sinn gänzlich mangelte, daß dieselbe nicht durchdrungen war von der Objektivität der Religion , ist wahrlich nicht schwer einzusehen. Man nahm das 'Prinzip an, welches man konsequenter Weise in dieser diesjährigen Versammlung noch weiter verfolgte, nach Belieben über die heiligsten Gegenstände abzuurcheilen, wenn cs die Znteressen des Lehens galt, ja, enthielt sich nicht, auch die gemeinste Frivolität dabei unrerlauf n zu lassen, und wenn es für Ansichten Beweise aus dem Talmud gab, so machte man diese geltend. Dies nennen wir aber Zesuirismus. Beweise dazu. Holdheim's Ansicht, daß die Bestimmung der Versammlung maaßgcbend fürs Leben bei den einzelnen Rabbinen sein müsse (Protokolle S. 14 ff.); damit vergl. man seine „Autonomie der Rabbinen" desselben salbungereichen und religiös skrupulösen Antrag und Begutachtung, aber nicht ob, sondern daß die Mecklenburgische Synagogeiiordnung dem jüdischen Glauben und Ritus angemessen sei (S. 21), ein herrlicher Antrag! Daß die Sache bejaht wird, war nach der Narur der Versammlung und der Form des Antrages nicht anders >u erwarten. Nur ist die Debatte so hübsch allgemein menschlich geführt. Als Heß (S. 23) tue ratmudisch - rabbinischen Standpunkte dagegen anführr, so replicirr natürlich Holdh. dagegen. Was? erfährt Niemand: das hat wieder seine Gründe. Am humansten ist die Ansicht des Rabb. P., welche S. 23 zu erfahren ist. So ist in einer Debatte das große Werk gelungen, alle ähnlichen Synagogenordnungen zu d.ll.gen (A.Z. e. Z. S. 372). Ein Werk der Meister würdig! — Wir aber, die wir gewohnt sind, rituelle Fragen gewissenhaft nach unfern Codices zu beantworten, nennen dies eine zu rasche Antwort oder besser: Frivolität! Nachdem beim Beginnen der 6ten Sitzung der Draunschwciger Rabbiner S. Eger ein Amtsdruder genannt wird, in dessen Geiste (-sie) die Versammlung wirke (S. 25), läuft erst etwas zarter Beleidigung hindurch, durch einen Angriff auf die Geistlichkeit WürrembergS. Ebendaselbst treten die Elemente des Ho.'schen Prinzips, Sonderung des Religiösen u. Polnischen (worüber derselbe S. 29 sogar heftig wird) hervor. Was vcn diesem zu halten ist. darüber vergl. man zweite Mittheilungen rc. von S. N. Hirsch; man wird aus denselben eine groß» Lehre für unsere Zeit entnehmen, wie es Nämlich mit der Aufrichtigkeit der Uederwinder des Talmuds („Toast auf H. in der ersten R. - V.") bestellt ist. Ein Ehegesetz soll ausgearbeiket werden (S. 32) und andre Rabbinen ausgeschlossen werden, was diesen ganz lieb sein muß. weil kein orthodoxer Rabbiner ein Ehegesetz ausbreiken kann. Warum aber die Ausschließung von Seiten der Versammlung geschehen, wäre leicht zu errathen, es wird aber auch gesagt (S. 3l), die Herren dürfen sich keine Blößen geben , und doch ist dazu s'I2'r und PO'2 N222. ia wenigstens '2—'dt -l'2 O'l2l nSchig, und' dem gegenüber hilft kein allgemein menschliches Prinzip. Die geistlichen sind doch klug. (Fbrtfttzung folgt.) DieRabb-Verf.rmd-LeNrauerrba-e» Bon Jo. Pollak, Rabbiner zu Trcbitsch. (Mähren.) (Fortsetzung.) Auch bewahrte uns der Talmud iiz 35 d ein Gespräch auf, welches zwischen der Schule und ^v.i's ftattfand, die, wie bekannt, ungefähr vor 1900 I. gelebt hatten, woraus erhellt, daß sie einstimmig darüber waren, daß proüuvium -.aiiA-nim» einer Il2 oder rilvi' vor ihrer gänzlichen Reinigung dnrck's Bad als unrein erklärt wird, und sind sie nur verschiedener Meinung über die Art und Weise dessen weiterer Derunreinigungsbefähigung.*) X2'jdp '2i. ein Zeitgenosse Kaiser Hadriaa's, der vor 1700 2-, nach der Zerstörung Ierusalem's den Märtyrertod erlitt, lehrt ausdrücklich (122' 64 b) O'O2 X'251L? .11^2 Ulli. die Menstruirende verharrt in ihrer Absonderung, bis sie sich im Wasser untergetaucht hat. Etwas später, und zwar nach Hadrian's Tode, bestrebte sich '72llO2'X >2 Pixi '2i, und nach ihm 'XM';2 PULL' '2l l7 s üc b), den kaiserlichen Befehl, „m^.i rix in Rom rückgängig z» machen. Dieser despotische Befehl kann aber vernünftiger Weise nur dahin verstanden werden, daß man alle hiezu bestimmten öffentlichen Fraueubäder und Reinigungsanstalten gewaltsam sperrte**), den» sonst wäre ein förmlicher öffentlicher Zwang von *) 1'2 P7 ncx X'rri '121 ii>22 nn^i'i 21 511X11 1^22 x^Lk .11:2 22112 Ok'X 'X 'X2IL' W2v .''21 .1X212 XI!? Ol noch jetzt in manchen Gegenden die Synagogen u. Frauenbädcr der Zuden von Selten der Obrigkeit sperren läßt, sobald sie in der Leistung ihrer Steuer und Militär-Contribuenten nur einige Zelt zurück bleiben, als wollte man sie damit zur Strafe ihrer Saumseligkeit Lader Erfüllung ihrerPflichten gegen den Staat gleichsam zwingen, auch ihre Religionspflichten gegen Gott nicht erfüllen zu kömren.

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