Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 1 (1845)
- Issue
- 21 (18.11.1845)
- Date
- 1845-11-18
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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169 svon Geiger) of. leitenden Artikel zu Zahrg. 9, No 28. Orient 1815 No. 5, wie ein Rabbiner einem Comire Complimente macht). Doch genug hiervon. Nur noch Einiges von den herrschsüchtigen Manieren dieser Leute. Was diesen Punkt betrifft, so mache ich aus dem Meere der Zeitungsnachrichten nur auf das Gutachten des Herrn Rabbinen Hoffmann in Meiningen über den Gewissenszwang bei der Sabbatfeier, ferner auf den Vertreter unserer religiösen Interessen in der Französischen Kammer, Hr. Fculd, aufmerksam, und könnte nach Belieben noch mit andern aufwarren, die ich nur weglasse, weil es mir unmöglich isi, mehr als Pröbchen zu qeben. Resumiren wir die Resultate dieses Stadiums, so finden wir in ihm durchweg das Prinzip der Subjektivität, welches die Religion nur als Mittel har. das Volk am Gängelband« zu führen, und es allmählig dem jüdischen Volksbewußtsein zu entziehen: um sie den nach der Ansicht der verschiedenen Geistlichen ver- R.-V. in Bezug auf die jüdischen Gebete unumwunden aussprach; zu welchem Institute wir nun übergehen wollen. Wir aber nennen dies wiederum kein Ausgleichen der Lehre mit dem Leben, sondern ein Modeln an demselben nach individuellen Ansichten oder kürzer: Iesuitismus. Für heute Dein Jmonuel. (Fortsetzung folgt.) DieNab-.-ZAers.und die Aranerrbäder. Von Jo. Pollak, Rabbiner zu Trebitsch. (Mähren.) (Fortsetzung.) Nicht minder deutlich ist meines Erachtens die Pflicht des Badens für Menstruirende schon aus Kp. 12 zu ersehen, daselbst beißt es nämlich V. 6, daß eine Wöchnerin nach 33 Tagen von der Geburt eines Knaben,^ und 66 nach der eines Mädchens, ein Opfer zum Eingänge des Stiftzeltes bringen soll, wo sie doch früher bereits schon ein Bad genommen haben müßte, denn sonst war ja doch ihr, wie jedem andern selbst nur levitisch Unreinen, der Zutritt zum Stiftzelte durchaus verboten, und doch erwähnt der heil. Tert hier dieses Bades mit keiner Silbe, welches nur dadurch erklärt werden kann, wenn wir annehmen, daß sich die heilige Schrift hierin auf Kp. 15, V. 19—29 stillschweigend bezieht, wo die Pflicht des Badens der Menstruirenden und der ihr gleich geachteten Wöchnerinnen schvw von selbst eruirt werden kann. Aus allem bisher Gesagten erhellt demnach zur Genüge, daß die Nothwendigkeit eines Reinigungsbades für.115. .127 und tii-:', selbst abgesehen von jeder Tradition, ein rein biblisches und göttliches Gebot sei, welches daher auch die, jede göttliche Tradition negirenden Samaritaner und Karaiteu sehr strenge beobachten.*) Wer demnach den Talmud ignoriren, und von der Tradition ganz abweiche» will (wie es die Tendenz besagter R.-V. gewesen za sein scheint) darf nicht nur das Reinigungsbad obbemeldeter Personen als nicht biblisch nothwendig, nicht erklären, sondern muß sich vielmehr strikte an dem buchstäblichen Sinne der heil. Schrift halten, und vor dem Gebrauche des Reinigungsbades im Quellwasser nicht nur deren Koitus unter rii2- Strafe gesetzlich unterlassen, sondern selbst jeden andern Umgang, ja sogar die Berührung deren Lagers und Sessels strenge vermeiden, ungefähr so, wie es nach 2'2'27 ii^O 3, Kp. 46 und nach 1 Buch M., Kp. 31, V. 35 beiden alten Völkern Sitte war**) und wie es wahrscheinlich noch jetzt.beide» Samaritanern und Karaiten gebräuchlich ist. Wenn er sich hierin aber nach der erleichternden göttlichen Tradition richten will, ohne zugleich auch deren anderweitigen Erschwerungen annehmen zu wollen, begeht er eben hiemit eine solche strafwidrige Inkonsequenz, von welcher bereits der Talmud;'"171 44 sagt: zwi.i"2 n"2 .-iVix.1- Auch in der Prophezeiung Zacharias Kp. 13, B. 1 finden wir (wie schon s">7>r^> bemerkt) eine deutliche Anspielung auf diese rein biblische religiöse Pflicht der Reinigung einer Menstruirenden durchs Bad. Es heißt nämlich daselbst: xn.i w'Z ("*,'15^7 'rillig ''^71' '2L'7'^7 171 t7'2^ ins: 17j?v ''.1* «an demselben Tage wird eine Quelle geöffne^seiu *) Nach einigen Neisebeschreibungen soll sogar -ei ihnen der Mann selbst das NeinigungSbad über seine Frau mit de» Worten: »17,12 17.12» gießen. **) Mit Recht hebt daselbst MeimonideS die milde Lehre .1^V2-, .lirip NL'rriL' r7i2dr^O -2 75-vr«L' ','2717 t'Q .IM- .1VV .115 > ***) So übersetzt schon die Vulgata: »lu äie illa eri