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Der treue Zionswächter · 1845-10-21 · 17 (21.10.1845) · page 2

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
1 (1845)
Issue
17 (21.10.1845)
Date
1845-10-21
Page
– (sequence 2)
Language
German
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131 Fünfter Brief. Du lächelst über meine Sonderung des Judenthums in verschiedenen Perioden. Es ist dies, wie bemerkt, nicht meine Ansicht über die Sache selbst, sondern nur eine Aeußerlichkeit zur besseren Orientirung. Daß ich die hebräischen Worte nicht nach der beliebten Portugiesischen Aussprache schreibe, ist bloß, weil ich gewohnt bin, so zu schreiben, wie ich spreche, und kannst Du es mir meinethalben als Caprice auslegen. Du weißt, daß wir uns um solche Aeußerlichkeiten nie gekümmert haben. Gehen wir also weiter. Verhältnis d. Talmud ismus zum Jesuitismus. H.. Die Oeffentlickkeit. Sie wurde getragen und bestimmt durch die unbedingte Herrschaft der Religion. Nichts harre ihr gegenüber eine Geltung, und konnte es um so weniger haben, als das einzige Band des jetzt loseren Staates (bekanntlich sind ja nicht einmal alle Juden nach Jerusalem zurückgekchrt) nur das am Berge Sinai auf die spatesten Geschlechter vererbte Kleinod sem konnte. So wäre wiederum schon a priori der Schluß zu machen, daß keine Subjektivität bestimmend sem konnte, welche ja nach Lokalitäten und Zeiten verschieden, das Volk Gottes in eben so viele Parteien gcrheitt hätte. Allein wir wollen fortfahren, die literarischen Monumente selbst sprechen zu lassen. Diese zeugen unmittelbar von dem Bewußtsein, daß der Mensch mit allen seinen Gedanken, Worten und Thaten, bloß ein Werkzeug zur Ausführung des Gottes-Wortes sei. Dieses wurde jeder Thätigkeit und jedem Ausspruche zu Grunde gelegt, und die verlorene Zeit der H^12.> jene Zeit des selbstständigen Staates während des ersten Tempels, war der einzige Maßstab. Es war demnach immer in Bezug auf die Differenz zwischen Lehre und Leben die Aufgabe, dieses nach jener zu bilden» Das ganze Staatsleben mit allen seinen Verwickelungen,und politischen Bestrebungen wurde deducirt aus dem göttlichen Worte. So ist eine stete Beziehung zwischen dieser und der früheren Periode; und wir stehen wieder durchaus in der absoluten Abhängigkeit vor unserm, in dem Gesetze sich offenbarenden National- Gotte. Die Legion der Data dieses Lebensnervs des ganzen jüdischen Staates hier zu erwähnen, wird uns Niemand zurrauen, oder von uns fordern. Unter vielen andern nur folgende Leitsätze: 1'."!' ">28.1 Op O'f21p.1 ^21 Ol2^21 ONP'OV OO2X N21L' OtlQP O'POIP "Iv? O.-rvlp« „Diejenigen, die sich mit Angelegenheiten der Gemeinde beschäftigen, müssen sie im Namen des Himmels verwalten, das Verdienst ihrer Voreltern wird sie unterstützen, und ihre Wohlthat dauert ewig." Also alle praktischen Volksführer sind blos Werkzeuge in der Hand Gottes, dessen Wille allein ihr Bestimmungsgrnnd sein darf, daher sie von demselben Beistände unterstützt werden, von welchem ihre Eltern, die ebenso in ungetheiltem Dienste der Religion wirkten. gekräftigt, beseelt und gestählt wurden.*) Ferner heißt es: .i"2p.->- kjnw .IL'P) 1.128^ i->QX;"-r „Lin Richter, der in dem Rechtfall nach Wahrheit richtet, ist ein Genosse der Gottheit selbst." Der gerechte Richter ist nämlich ein Sinnbild des Göttlichen auf Erden, er zeigt im Kleinen und Einzelnen, was Gott dunkel schaffend im Großen und Allgemeinen seit Jahrtausenden und für Jahrtausende ausführt, die ewige Wahrheit und das Recht. Also nur das Bewußtsein nach Gottes Vorschrift die Oeffenrlichkeit gehandhabt zu haben, ist der einzige Maaßstab des Richters. Vergl. außerdem über diesen Punkt .O"25222 "21 O2' ^82 N'NI. Es ist allerdings immer ein sehr eigenthümlicheS Verhältniß mit Beweisführungen aus Excerpren, denn Jeder wird natürlich das ercerpiren, was für seine Ansicht spricht; allein die Herren, welche zum reinen Mosaismus zurückgehen wollen, mögen uns eine, ich sage eine unlautere Stelle, die diesem widerspricht, zeigen. Dieser Basis deS JudenrhumS dieser Zeit, der strengen Objektivität der Religion, entkeimt natürlich daS Edelste und Heiligste, welches man sich in einem Volke denken kann, Reinheit der Gesinnung, feste Markirung des Erlaubten und Unerlaubten, unverrückbare Grenzen des Rechts und Unrechte. Deshalb ist jedes NechtSverhältniß dem Judenrhume Religion (vergl. die Stellen der zweiten Anmerk. d. vor. Briefs) und kann das Recht wie diese nie verändert werden. Bei Collisionen, sittlichen Principien darf daher das sine aus objektiver Nochwendigkeic den andren geopfert werden; so das Verhältniß des Politischen und freundschaftlich Individuellen von-X'^Oü ebenso 'i 2 kl'-) M2P bei der Collision der Pietäten einerseits gegen den Lehrer, anderseits gegen die Stimmenmehrheit. Auch diese Mischnah legt den unzweideutigsten Beweis von der objektivsten Lauterkeit der Gesinnung ad. Aehnliches zeigt das Verhältniß des und seiner Söhne in der ersten Mischnah (vergl. '8 'l2 O212). Kein Zweck kann daher die Mittel heiligen, wir dürfen nichts übertreten, um später selbst etwas religiöses Geborenes auszuüben, und selbst bei Collisionen von Ge- und Verboten darf man, im Falle das eine aufzugeben ist, solches nicht anders rhun als linp O"?2 ir^ 1PP'21 ttti'p2 und auch hierbei nur aus dem Verhältnisse der.Pflichten zu einander, nie aus subjektivem Ermessen z. B. etwa nach Dafürhalten NL'P.INN ir^ sein zu lassen. Was die etwaigen Spuren einer jesuitenartigen Richtung in Bezug auf ein gegliedertes, unerschütterliches Kastensystem von Laien und Priestern. Befähigten und Unbefähigten betrifft, so mache ich hier wiederum *) Dies ist zwar keine Worterklärung der Stelle N2W LNP22 OtlNtt, wenn wir »1121!^ subjektiv nehmen, wohl aber, wenn wir cs objektiv als den Beistand EotteS nehmen.

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