Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 1 (1845)
- Issue
- 15 (7.10.1845)
- Date
- 1845-10-07
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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121 glaublicher Größe, 25 Ellen Länge, 12 Ellen Breite und über 8 Ellen Höhe, überbracht. Ungefähr von Steinen dieser Größe nun ließ er den ganzen Tempel vom Grundsteine an bis zum Dache aufführen; noch schwieriger mußte es sein, diese Steine nach solch' ungeheurer Höhe, gewiß über 100 Ellen hoch zu transportiren. Auch wurden Steine im Meere gefunden, mit den schönsten Farben geschmückt, meistens den Meereswellen gleichend, wie solche jetzt kaum noch aufgefunden werden. Kupfer und Blei gebrauchte man zu den gewönlichsten Gerüchen, und Eisen besonders zu Nägeln. (.Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Aus Unterfranken. Auch in der hiesigen Gegend findet ihr geschätztes Blatt,- geehrter Hr. Nedacl., die ihm gebührende Anerkennung und erfreut sich dasselbe einer immer größeren Verbreitung. — So ist doch endlich durch dasselbe die Gelegenheit gegeben, Männer zu entlarven , deren ganzes Streben dahin gerichtet ist, dem positiven Zudenthum ein Ende zu machen; deren ganze Kunst darin besteht, zu falschen oder aus dem Zusammenhangs gerissenen Zitaten ihre Zuflucht zu nehmen, um so die Laien zu täuschen und für ihre frechen Lügen einen Anschein von Wahrheit zu erhaschen. Dieselbe Bewandniß hat es mit der Erklärung Herzfeld'S in No. 33 der Allg. Zeit. d. Zud. Gestatten Sie daher, geehrter Hr. Redakteur, nachstehendem Artikel die gefällige Aufnahme. Wie traurig es um die talmudische Gelehrsamkeit der Mitglieder der R.-V. fiehr, ist wol jedem Unbefangenen zur Genüge bekannt. Einen neuen und triftigen Beweis hierzu lieferte vor Kurzem der Landrabbiner, Herr vr. Herzfeld von Vraunschweig. — Dieser Herr legt in seiner Erklärung mit dem Motto "'i2i""j?Z O2.",11" in No. 38 der Allg. Zeit. d. Zud. das Zeugniß seiner großen Unschuld ab, und löst zugleich auf die scharfsinnigste und spitzfindigste Weise das schwierige Problem, wie man, und zwar auf Kosten dreier vorzüglicher altrabbinischer Autoritäten des Raschbam, Rosch, Mahrik (soll heißen M'hrik) am Sabbat auf der Eisenbahn fahren dürfe, sobald es keine Geschäftsreise ist, da hier nur von PQ1N2 ID'X die Rede sein könnte. Es gilt zwar diese Erklärung nur den Unparcheiischen, nicht aber den Verketzerern; der Einsender dieser Zeilen halt eS jedoch für Pflicht, selbst auf die Gefahr hin, von H. den Verketzerern beigezählt zu werden, das Lügenhafte und durchaus Falsche einer solchen Behauptung öffentlich darzuchun, nicht in der Absicht, Herrn 1)r. Herzfeld zu überführen, — denn mir einem Manne, der erklärt, »nicht die sämmrliche Bibel sei GorreS Wort", sich in Diskussionen einzulaffen, ist talmudisch verboten, -XIL" O11j^SX2 sX2, — sondern dem Publikum zu zeigen, wie die Behauptungen die,er Männer nur Lug und Trug sind. Ohne mich auf die übrigen, noch außer pvinri ii?'X beim Eisenbahnfähren am Sabbat Anwendung findenden Verbote einzulassen, erkläreich, daß es eine perfide Lüge ist, daß nach Raschbam (Erubin 43, 1.) erlaubt sei, am Sabbat auf dcr Eisenbahn zu fahren, weil PQ1N2112-X hier wegfiele. Ausdrücklich heißt es in Tosphorh: 12 11M 121 22122 sHP2 O52'- 1'2.1^ 2"2t2^ .181 UPI .'121 212X '1 X-X H PX1 111 2212' X2L» IX '121 21122 Noch deutlicher spricht sich der Rosch hierüber aus: ''.1 llpi 121 22122 P1P2 2121' VxlL" ''.1 ''2X1 ^1 2'2I21 ">21X '1211.1X QP2Q 1121X ''112 X^>X 112 XIIO'X 2112 X2'1 Nicht also erlaubte es der Raschbam, er erklärte bloß, daß zwar ein Grund des Verbotes wegfiele, aber ein anderer Grund das Fahren noch unerlaubt mache. H. meint freilich, dieser Grund, oder mir ihm selbst zu sprechen, diese Bedenklichkeit falle bei seiner Eisenbahnfahrt von Heidelberg nach Mannheim weg, weil'i222i2N2i'p.i ^2 21!2X. Allein er har hier dreifach grob gelogen, oder eindreifache Ignoranz bewiesen. Es ist H'l N212' XL12 nicht bloß bei der Ankunft am Bestimmungsorte, sondern auch wahrend der Reise selbst, besonderbei Anhaltspunkten zu besorgen. Ferner findet nach X'IO 405, 7 selbst bet .15'2O der Ausspruch x°7!2 p'2 '21OX '12 2212N2 1'p.l ^>2 ^1V2XQ 221212 P2212'.12 O525 X^I218'NQ 11X2 2212 keine Anwendung. Drittens ist Mannheim keine i'p 7IO1N 22j?iv, sohin fällt beregter PI hinweg. — Eben so falsch ist eS, daß nach Mharik (X'2O 305,18) ein Fahren O1N2^ Pin gestattet wäre. Mharik, dessen eigene Worte im^OI' 2'2 305 angeführt find, verbietet dieß ausdrücklich 111 1122" X2!2 21I2O» — Ferner ist es eine doppelte Lüge, daß nach dem Rosch ein solches Fahren erlaubt sei Zrn Rosch ist das Verbot aus dem Grunde 111N2!2'X212 ausdrücklich erwähnt, und zweitenstimmt der Rosch nur nach der Ansicht de- Mharik dem Raschbam bei, nicht aber nach der de- 2'2n j2 ^'l »nd x':L 305, 18., deren