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Der treue Zionswächter · 1845-09-09 · 11 (9.9.1845) · page 6

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
1 (1845)
Issue
11 (9.9.1845)
Date
1845-09-09
Page
– (sequence 6)
Language
German
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90 Zolowiez nicht einmal hier «ohne, noch je Rabbiner war, hier oder in irgend einer andern Gemeinde. Bekannt ist eS nur, daß derselbe in Kulm, vier Meilen von hier a!S Lehrer fungier, dorr dem Reform-Verein einige Anhänger warb, deshalb indrß von der größten Anzahl der Gemeinde-Mitglieder auf daS Entschiedenste desavouirt wurde. Wollstein, den 20. August 1845. Unter heutigem Datum ist von hier eine Lddresse an Herrn Obrr-Rabbiner Dr. Frankel zu Dresden abgegangen, die von dem Corporarios - Vorstand, der Reprasentanren-Versammlung und fast sämmilichen zur Zeit hier anwesenden Corporarions-Mitgliedern unterzeichnet ist, und wörtlich also lautet: Hochwürdiger Herr! Hochzuverehrender Herr Oberrabbiner! Euer Hochwürden, dem Manne wahrhaft religiösen Sinnes und frommer gottesfürchtiger Thar, dem Manne gründlicher Wissenschaft und heiligen Ernstes erlauben sich die Unterzeichneten in tiefster Ehrfurcht und Hochachtung, Worte der Anerkennung und der innigsten Verehrung aus der Ferne zuzurufen. Sie haben, ehrwürdiger Herr! in Ihren Schriften die heiligsten Interessen unsers Glaubens mit begeisterter Liebe dem Leichtsinne gegenüber, die göttlichen Wahrheiten desselben mir ernster Rede vertreten, mit edler heiliger Gesinnung die sich breirmachende Hohlheit und Flachheit, in den verwerflichsten böswilligen Tendenzen dre Grunvpfeilcr unserer Religion zu untergraben, und ihren Gvttcsbau zu erschüttern, in scharfen Worten gegeißelt, und nun, was ihrem Werke die Krone auffttzr, sich nicht gescheuec. der Bcrathung einer in unlauteren Grundsätzen sich bewegenden Versammlung frei und gerade entgegen zu treten um sie zur besseren Ansicht zu führen, und dann nach erfolgloser Bemühung durch ein offenes Absageschrciben vor den Augen der Welt sie in das ihr gebührende Licht zu stellen. Sie haben damit die hohe Bedeutung des auf göttliche Offen- GlaubenS den Feinden Israels und des ZudenrhumS gegenüber lhalkrafrig in Schutz genommen. Für solch frommes Wirken und so edle That schlagt in Liebe begeistert jedes jüdische Herz, und in aller Seele regt sich die freudigste Thcilnahme für Sie. Auch uns durchdringr dieselbe Gesinnung, und haben wir im Drange unserer Gefühle es uns nicht versagen können, Ihnen dieselbe hiermit kund zu geben. Wir bringen darum in diesen Zeilen Ihnen einen geringen Beweis unserer Hochachtung und Dankbarkeit dar; und flehen zu Gott, dem Allmächtigen, daß er Sie, Hochwürdiger Schulwesen. Aus dem Großherzogthum Hessen. Vom Lehrer St. . . Vor einigen Jahren erhielt ich auf Verlangen Abschriften von einigen wichtigen, zunächst das jüdische Schulwesen berührenden religiösen Gutachten des Herrn Landrabbinen 0r. Auerbach in Darmstadt, deren Verr öffenrlichung dem jüdischen Publikum eben so interessant hierin seine Ansichten, einer anders gesinnten Behörde gegenüber, unverhoien ausgesprochen zu haben. Ich kann jedoch damir nicht beginnen, ohne der seit dem letzten Dezennium diesseits erlassenen Bestimmungen über das jüdische Neligionsschullehrerwesen kurz zu erwähnen. Mit dem im Jahre 4823 erlassenen Edikte hat unsere SraarSregicrung den ersten Schritt gelhan den israelitischen Religionsunterricht in den Kreis der allgemeinen organischen Bestimmungen über Schulwesen mit aufzunchmcn. Es sollen nämlich nach diesem Edikt auch die israelitischen Religionslehrcr als solche einer Prüfung bei dem betreffenden Gr. evangelischen Schuiinspector sich zu unterwerfen haben. Diese Anordnung sollte ohne Zweifel ihren Grund emcrseits in dem nnt der neuesten Zeit rege gewordenen Grundsätze, daß eine allgemeine Bildung und pädagogische Fähigkeit auch dem Neligionslehrer unerläßliche Bedingung zu einem segensreichen Wirken sei, andcrntheils in dem Prinripe des diesseitigen Volksschulwcsens., daß die Entscheidung über hinreichende Befähigung in den all-

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