Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 1 (1845)
- Issue
- 11 (9.9.1845)
- Date
- 1845-09-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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88 haben, wenn er, wie gesagt, nicht absichtlich darauf ausgeht, durch Lügen und Verdächtigungen sich eine Autorität zu begründen. Die Bitte um Wiederherstellung des jüdischen Reiches ist lediglich ein frommer Wunsch, dessen Erfüllung wir mit kindlichem Vertrauen der Vorsehung überlassen, so wie auch natürlich die Mittel zu dessen Erfüllung auch ihm anheim gestellt bleiben mußten. Nicht allein, daß das orthodore Judenthum den Staat und seine Obrigkeit als ein erhabenes, untastbares Heiligthum, als ein heiliges Werkzeug des göttlichen Willens anerkennt, nicht allein, daß der Talmud die staatlichen Gesetze als heilig bezeichnet, nicht allein, daß dieser Talmud die höchste Unterthanentreue bestehlt, — verbietet er ausdrücklich, daß der Jude Schritte thue, die seine Stellung im Staate ändern können, indem er das Verhältniß zum Staate als ein Verhältniß zur Gottheit darstellt. Dem dann auch jede Leitung unsers Geschickes Vorbehalten bleiben muß. Innig mit diesen Gesetzen verwachsen ist schon jenes herrliche Gebet für Staat und Regierung, welches in jeder Synagoge an dem heiligsten Tage des Judenthnms, am Sabbat, an den Allvater gerichtet wird, indem der Vorbeter der Gemeinde, oder der Geistliche, im Namen seiner Gemeinde Heit und Segen für das Staatsoberhaupt, für das Vaterland der Gemeinde erflehet. Dieses Gebet ist aber kein freiwilliges, kein durch Zeit und Umstände hervorgerufenes, sondern es ist, wie unsre übrigen Gebete, ein fcstgcstelltes und vorgeschricbenes Gebet. Auch in Tagen, wo Israel bedrückt wurde, in den Tagen des Unheils und der Tyrannei, betete Israel für das Wohl leines Staates, seiner Obrigkeit, die doch damals frin Bedrücker war, und jetzt, wo man ihm täglich mit humanen Beweisen der Liberalität entgegen kömmt, sollte es weniger Liebe für sein Vaterland haben, sollte das (Bebet um Wiederherstellung des jüdischen Reiches unfern Patriotismus abstumpfen? Grade jetzt will der moderne Nabbinismus bei dem orthodoxen Judeuthum Mangel an Patriotismus erkennen, grade jetzt, wo der Patriotismus nichts mehr als ein reines Gefühl ist, grade jetzt, wo es an Gelegenheit fehlt, den Patriotismus durch die lebendige That zu bekunden, grade jetzt, wo der Patriotismus uns im Worte belebt? Und doch, als es galt, wahrhaft Patriot zu sein, als das Vaterland sein Wohl, seine Existenz mit dem Leben, mit dem Blute von Patrioten erkaufen mußte — wer war es anders, als grade das orthodore Judenthum, welches seine Söhne willig für das Wohl, zur Rettung des Vaterlandes hergab? Wer war es anders, als grade die Sprößlinge deS orthodoxen Judenthums, die vereint mit ihren christlichen Brüdern, für Staat und Vaterland in die Schranken traten und willig ihr Leben opferten? (Beschluß folgt.) Zeitungsnachrichten. Freie Srädte. Hamburg. Auf die Entgegnung dieser Blätter gegen Or. Salomon, übergab dieser wieder folgende „Replik" dem Correspondenren: „Bis Herr Or. Enocb, der Nedacreur des sogenannten „Zions-Wächters", im Deütz des mir meiner Namensunterschrifr versehenen Schreibens ist, in welchem ich um Erlaubniß, in Cassel predigen zu dürfen, „achgesucht haben soll, und dieses Schreiben veröffentlicht haben wird — bis dahin erkläre ick die in Rede stehende Correspondenz, wie ich es früher zerhau, und ferner thun werde, für eine grobe, und wenn dies etwa nicht genügt, für die gröbste Lüge in jenen Blättern, und das will viel sagen." Hamburg, den 1. September 1845 Or. G. Salomon. Diese Nevlik wurde schließlich durch nachstehende Duplik erwiederr: „Herr Or. Salomon führt seine Sache gegen uns in einer Sprache, in der wir ihm weiter nicht folgen können. Jeder Unbefangene hat aus dem wörtlichen Abdruck unsers Artikels nichts Anderes herausgelesen, als daß nicht vr. S. selbst, wol aber seine Freunde um die Erlaubniß zum Predigen für ihn ongehalren. Ans Entgegnung in diesen Blättern könne» wir uns natürlich ferner nicht einlassen, sind aber gerne erbötig, unsere Behauptung vor der kompetenten Gerichts-Behörde zu beweisen, falls der Herr Doctvr es gerarhen hält, dort mir uns zusammenzulreffen." Altona, den 2. September 1845. vr. Erroch.