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Der treue Zionswächter · 1845-08-26 · 9 (26.8.1845) · page 3

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
1 (1845)
Issue
9 (26.8.1845)
Date
1845-08-26
Page
– (sequence 3)
Language
German
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oder gar ein Sanctioniren des Nichtopferns, wie Pb. meint, ausspreche — das desavouirt jeder Lractat der Mischna, der Gemara und jedes unserer Gebetet Wir wiederholen es: nnrdas uralte selbe, die in der wissenschaftlichen Zeitschrift für jüdische Theologie den Gehorsam gegen Gott, sofern er nicht Ge- Sohn David's, an die Wiedervereinigung des ganzen jüdischen Volkes zu Einem Reiche (5 Mos. 30), an die entschiedene Erwählung Jsrael's — Punkte, die das Charakteristische aller israelitischen Gebete bilden — das hcbr. Gebete! — Jst's denn noch nicht an der Zeit, daß ihr die Maske der Heuchelei wegwerfend, eure jämmerliche Stellung, eure Zwitter-Gestalt, eure Bajaderen-Sprünge ausgebend, offen und unumwunden erklärt, nach der Me» thode redlicher, christlicher Rationalisten: »die Thora ist ein Menschenwerk, das Judenthum ein Menschenwerk, die mosaische Gesetz, das daS Opfern außerhalb des Tempels zu Jerusalem unter der schweren Strafe von n-O verpönt, hat das temporäre Nichtopfertt angeordnet* *), keineswegs aber das Anschmiegen an die Ansichten der Zeit! Somit ist auch der gure Rath PH.'S: man solle, wie man das Lesen im Opfergesetze für gleichbedeutend mit der Darbringung der Opfer erklärte, in gleicher Consequenz mit andern noch gültigen, aber äußerst lästigen Gesetzen verfahren, und das Lesen dieser Gesetze der Haltung und Uebung gleichstekten, — in den Augen aller Derer, die sich nicht ein X für U vormachen lassen — eine perfide Täuschung. — Nicht besser steht es um die folgenden Ikrgumente, die Hr. PH. auf „anderm Gebiete gefunden haben will", nachdem die Veteranen der großen Reform-Armee diesen Fund schon längst als rostige Waffe erkannt, in die Gerümpelkammer geworfen haben. Diese Waffe heißt: Prusbul, d. r. der von Hillel angeordnete gerichtliche Vorbehalt, daß (gegen ein Grundgesetz der Tora, wie Herr PH. meint) die Anleihe im Erlaßjahre nicht erlöschen solle, weil die bürgerliche Wohlfahrt dies erheischte. Herr PH. citirt uns hübsch die Stelle, wo er diesen Fang gemacht: Schewiith46, 1 (muß heißen E. 10, §. 3.) u. Gittin 36, und doch hat er unsers Bedünkens— wir wollen ihn glimpflich beurtheilen—diese Stelle nicht gelesen. Der Talmud selbst stellt die Frage: Wie konnte Hillel diese Anordnung treffen, da ja nach der Thora das siebente Jahr die Schulden er- Jst's noch nicht an der Zeit, daß ihr eure Anvertrauten, für deren Heil ihr unablässig besorgt zu sein vorgebet, mit einem Male von dem ganzen Plunder erlöst, wie ihr unser positives Judenthum zu nennen pflegt? Sagt, ists keine Schande, wenn Leute eures Gleichen debattiren über''2i8A 2'v- Zulässigkeit der Orgel, über Hülsensrüchte u. s. w.? Gewiß, ihr moquirt euch über die an euch gestellten, derartigen Anträge — uns aber trösten sie, denn sie bewähren vom Neuen des Meisters Wort: »Was ihr den Geist der Zeit nennet, das ist der Herren eigener Geist, worin die Zeiten sich nur spiegeln.« *) Wer sich hier auf die oft mißverstandenen Worte des More 111., 30 beruft, den verweisen wir auf die Worte desselben Verfassers in Jad-Hachasaka am Ende von Hil. Maila 1Q1P >22^. am Ende von Temura und Mickwaoth. Den vermeintlichen Widerspruchs hat bereits Abarbanell genügend gelöst.

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