Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 1 (1845)
- Issue
- 5 (29.7.1845)
- Date
- 1845-07-29
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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39 gezwungen werden, sich der religiösen Scheidung zu unterwerfen, und im Falle heimlicher Entfernung, die Zeremonie (welche?) blos in Gegenwart des Weibes vorgenommen werden. Nicht genug: der Scheidebrief „muß, will man ihn nicht ganz aufheben, in einer dem Manne eben so gut, wie der Frau, vom Rabbiner übergebenen schriftlichen Erklärung bestehen, daß das Band der Ehe zwischen ihnen gelöst sei": Heißt das nicht, frage ich abermals, VttiL"2 2'iwO N12-M? Nicht genug, „die Rabbiner müssen den Schatten von Priestern, das wegen eines Schattens alter jüdischer Rechtöbcgriffe ausgesprochene Verbot, eine Geschiedene zu heirathen, ferner das Verbot Hi2v NXO12, und das Gesetz;i2 ''x Oii 122 '»i'iD aufheben?" Sind diese Pröbchen, die gewiß kein wahrer Jehudi ohne Thränen der Wehmuth in den Augen lesen wird, nicht 8atl8 sn^ergue, um sich des Ausdruckes bedienen zu dürfen vxi^' 11 ri^L'vi ^iv.iv? Nein, Herr Schott, nicht eine verwerfliche Entstellung, sondern — wenn doch an unserm Schreiben gewickelt werden soll, — einen unkorrekten, zu milden Ausdruck haben wir uns zu Schulden kommen lassen. Denn das Wort, 11 bezeichnet nach Analogie von l'il.i' (Kcft'both 72 a) blos das Rabbinische , jene Versammlung aber wollte auch das Mosaische umgestaltcn. Aber eben dieser Umstand dürfte Sie überzeugen, daß cs «ns nicht nur verwerfliche Entstellung des wahren Sinnes der Protokolle, nicht um Dcnunciation und Gcmeinbeiten gegen unsere Gegner — die gewaltigen Waffen des Israeliten des neunzehnten Jahrhunderts — sondern blos um die Entfaltung der Wahrheit zu lhun ist. Umgekehrt, da Sie den Beruf fühlten, die Versammlung zu vertherdigcn, und aus religiöser Pflicht uns wegen einer vermeinten Entstellung zurechtzuweisen: so hätten Sie diele religiöse Pflicht nicht einseitig, sondern in ihrem ganzen Umfange ausüben sollen, und namentlich den Organen der Nabbiner- Versammlung, die es nicht unter ihrer Würde halten, durch gemeines Schmähen, absichtliche Entstellung von Zitaten und andere längst breitgetretene Wege uns Ortbodoren zu verunglimpfen, welche (oxempl! »ratin, lesen Sie No. 27 der Ztg. d. I., worin Ihr Aufsatz enthalten) die eben so absurde, als entsetzlich dumme Lüge aussprechen, unter den 77 seien notorisch 66, die weder die Protokolle, die sie verurtheilen, noch das Pamphlet, das sie unterzeichnen, verstehen (also keine 11, die deutsch verstehen, während es notorisch nachzuweisen, daß mehr als 16 und 18 von den Unterzeichnern deutsche Hochschulen besucht, und mehr als 11 deutsche Schriften Herausgeber:), so hätten Sie wiederum im Sinne der Schrift (Spr. Sal. 3, 12) vorzüglich diesen die Leviten lesen, und ihnen ernstlich mahnend Zurufen sollen: „die Anwendung solcher Bekämpfungsmittel ist nicht nur unter allen Umständen ungerecht, sondern auch abscheulich!" Sie weisen es ferner als eine Verläumdung zurück, „daß bei der ersten Rabbiner Versammlung über die Verlegung des Sabbats auf einen andern Tag berathen worden sei, es habe auch nicht ein Mitglied ein Wort davon gesprochen." Diese Verläumdung, wie sie es nennen, enthält zwar meines Wissens keines der Schreiben der orthodoren Rabbiner:. Gesetzt aber, sie befände sich in einem Schreiben, warum so schnell in Harnisch gerathen? Daß einzelne Mitglieder zn berathen gaben, ob nicht Sabbatfcier ohne Sabbatruh zu erhalten sei, steht in den Protokollen; das ist aber meines Erachtens noch frivoler, als wenn man die Verlegung des Sabbats zu berathen gegeben hätte. Letzteres involvirte auch keineswegs die Absicht, die ganze Idee des Sabbats, d. i. nach den Worten der Thora die Ruhe, des Arbeitsverbot zu antiquiren, man will ja wenigstens an einem Tage vom Irdischen ruhen (und wie Herr Heß in dem Weiß sehen Archiv für Kirchenrecht entwickelt, könne es sogar nicht geleugnet werden, l>i<!) daß das Gebot der Sabbatfeier nur die Feier eines siebten Theils der Woche, gleichviel ob des letzteren oder ersteren, fordern und, da in den christlichen Staaten, wo die Juden zerstreut leben, der Sonntag der allgemeine Ruhetag ist, die durch mancherlei Bedürfnisse und Umstände gebotene Verlegung des jüdischen Sabbats auf den Sonntag nicht nur als erlaubt, sondern auch als Pflicht anzusehen sei —); eine Berathung hingegen: ob die Sabbatfeier ohne Sabbatruhe zu erhalten sei, ist gleichbedeutend mit einer Berathung über die Möglichkeit, den biblischen Sabbat in abstrakte, oder die ganze Idee