Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 1 (1845)
- Issue
- 5 (29.7.1845)
- Date
- 1845-07-29
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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37 Einige Worte Herrn Rabbiner Schott in Nandegg. Bon De. Auerbach zu Darmstadt. Darmstadt, den 10. Juli 13 lw. In No. 27 der Zeitung des Judenthnms erklären Sie es als religiöse Pflicht, den Unterzeichnern des ersten Schreibens in der zu Amsterdam erschienenen Torath Haknaoth zu sagen, daß ihre Uebersetzung des ersten Paragraphs der Statuten der Rabbiner-Versammlung mit -^L'sr (>22 eine verwerfliche Entstellung des wahren Sinnes der Worte: «Erhaltung und Fortbildung des JndenthumS" sei. Da ich nun der Abfasser jenes Schreibens, und somit die Verantwortlichkeit jenes angegriffenen Satzes zunächst zu übernehmen veranlaßt bin: so will ich, so sehr ich es auch bisher verschmäht habe, auf Verdächtigungen und Jnvective, welche in der Regel ihre beste Widerlegung in sich selbst finden, zu erwiedern, Ihnen, der Sie bis jetzt ohne Gemeinheit und Schimpfworte, sondern redlichen Sinnes Ihre Ansichten ausgesprochen, ebenfalls ans religiöser Pflicht (1 Mos. 32, 22; Spr. Sal. 4, 21) sine iru et stustio Rede stehen. — Daß der Zweck der Braunschweigcr Rabbiner- Versammlung auch die Fortbildung des Judenthnms war, ist in den Statuten ausgesprochen. Es handelt sich demnach nur um die Deutung, welche wir diesem Worte zu geben berechtigt waren. Worte indessen, die so Allgemeines, wie das Wort Fortbildung, enthalten, können erst von der analitischen Ausführung, von der Behandlung im Einzelnen ihren bestimmten Charakter, ihr richtiges Verständniß erhalten. Und dieser Charakter gibt dem Worte keineswegs die Auslegung, oder die eine solche involvirendcn Aenßern.ngen eines Einzelnen, sondern die Aeußerungen der Majorität, welche das Wort als das ihrige adoptirt. — Wenn wir demnach recht gerne glauben, daß von Ihrem religiösen Standpunkte aus der Ausdruck, die «Fortbildung des Judenthnms" blos die Ungestaltnng der angeblich in den Stürmen trüber Zeit in den Gottesdienst ausgenommen, jetzt aber kein Leberisodcm durchdringenden Formen, keineswegs'aber die Antastung der Institutionen der geschriebenen und mündlichen Lobrc, keineswegs die Wandelbarkeit der seit Jahrransendrn bestehenden Lebens- und Vcrhaltungsregeln des Israeliten aussprechen sollte, — und wir glauben dies um somehr, weil Sic in der Branrischwc^cr Nabbinerversam.nlung die erwähnte Distinonou stets im Munde, und wahrscheinlich auch un Herze.i hatten, weil Sie dort mit würdigem Ernst von dem rabbinischen Jndenthum, und mit heiliger Achtung von seinen (Anordnungen sprachen, weil Sie cs aufrichtig bedauerten, (S. 12 der Protok.) daß Ihre religiöse Richtung in dieser Versammlung so wenig Vertreter habe, daß die Versammlung, lauter Negationen beantragend, nicht auf dem Standpunkte des talmudischen Judenthnms fortschreiten, und nicht einmal die unerläßliche Verbindlichkeit des Israeliten zur Beschncidung aussprechen wolle, weil Sie (S. 60> unumwunden erklärten, daß ste jeden Beschluß, der über die Autoritär des Talmuds hinausgehe, für nichtig halten, und Laß (L. 03) hinsichtlich des Schofer und 2ulaf keine Abänderung stattfinden dürfe, weil Sie (S. L7, 71, jeden Angriff auf den Talmud entschieden zurnckwelsen, gegen den Beschluß der Aufnahme des 8 über gemischte Ehen und gegen eine Modisiratiou der Sabbatgesetze sprechen, — wie können Sie es m Abrede stellen, daß die Herren!)>. Plulippsohn und Maier. denen die Vaterschaft des erwähnten Z. 1 gehört, allerdings unter Fortbildung des Judenthnms auch die Wandelbarkeit der Ge- und Verbote der Thora verstehen, in so weit solche der Zeitgemaßhe'.r und ihrer veränderten Denk- und Anschauungsweise nicht entsprechen? Ist also die Uebersetzung .-"23"? eine Entstellung, eine verwerfliche? Können Sie es läugnen, daß nach den vorliegenden Protocollcn der Majorität der Versammlung das Bewußtsein der Zeit eine weit höhere Instanz, als die Tradition galt, daß sie das Recht vindizirte, das biblische Zercmomat nach temporelten und localen Verhältniffcn zu modiffziren, daß sic weder den noch den spateren 2'^."' ein Recht zugestand, uns Gesetze und Gebete vorznschreiben? Können Sie es läugnen, daß die Herren Präsidenten jener Versammlung, ohne Widerspruch von irgend einem Anwesenden, geäußert, daß, wo