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Der treue Zionswächter · 1845-07-24 · 4 (24.7.1845) · page 5

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
1 (1845)
Issue
4 (24.7.1845)
Date
1845-07-24
Page
– (sequence 5)
Language
German
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29 und dem Dasein Gottes ist zwar nicht als Glaubenssatz aber denn doch als Heisch- und WissenSsatz, die jeder Israelit prinzipiell in sich'üufzuriehmen hat, statuirt; ein Glaubensbckenntniß wird aber im Judenthum nicht abverlangt, weil der Mensch sich nicht ein Glaubeusprinzip aneignen kann, das er nicht vernunftgemäß begründet, und in sich ausgenommen hat, aber Gesetz und Lehre sollen das Bewußtsein dieser Glaubenssätze dem Israeliten beibringen, und Mittel zur Verbreitung der Wahrheiten werden, auf die das Judenthum basirt ist. Das Bewußtsein allein genügt aber diesem System nicht, ohne die Thatsymbole, durch welche die Glaubenswahrheiten gleichsam verkörperlicht, und allgemein verbreitet werden; diese geoffenbarten symbolischen Handlungen können, was auch der Verfasser (S. 30) als Einwand gegen dieses System Vorbringen mag, als Verbreitungözeichen, durch die Allgemeinheit der enthaltenen Wahrheiten nicht überflüssig werden, selbst dann nicht, wenn es sich über alle Zweifel hcrauöstellt, daß sie in die Denkungsart jedes Einzelnen so eingedrungen sind, daß keine Zweifel mehr denkbar, und einen Rückfall unmöglich scheint. So lange daher diese Wahrheiten noch nicht mit mathematischer Evidenz gelehrt werden können, und selbst die Beweise für das Dasein Gottes sich nur auf entologische und kosmologische Demonstrationen im Wissensgebiete beschränken. so lange können auch dieseThatsymbole aufeinen sub? stantionellen und dauernden Werth Anspruch machen. Eine offenbare Uebertreidung ist es aber, waS der Verfasser (S. 29) behauptet, „daß dieses System nicht nur alle die in der Hagada ehemals befohlenen Lebensregeln aufnimmt, die wohl Erzeugnisse subjektiver Meinungen, Zeit- und Ortsverhältnisse sind, sondern auch alle eingeführten Gebräuche rc. rc. der biblischen und halachischen Vorschriften an die Seite setzt." Denn, wenn sich auch die Jnteprität der Gebote, nach diesem System vernunftgemäß bis auf den kleinsten Minhag ausdehnen lassen kann, wie es bereits Hirsch mit Geist und acht religiösem Gemüth gethan hat, so ist noch keineswegs erwiesen, daß dies als die nothwendige konsequente Folge dieses Systems geschehen müsse. Das dritte System, das religiöse, sagt der Verf., vertraue weder der Unzulänglichkeit der menschlichen Vernunft in allem Metaphysischen, noch dem blinden Glauben an alles Ueberlieferte, sondern einzig und allein dem inner» religiösen Gefühl, das allen Menschen einwohnet, und der Kern aller sich in verschiedenen Formen manifestirenden Religionen sei. Die Tendenz des Judenthums sei, nach diesem System, nächst der Staatöökonomie, die sich in den entsprechenden Gesetzen manifestirt, die der Erweckung, Belebung und Erhaltung des religiösen Gefühls. Die Aufgabe aller derjenigen, die für die Religion unserer Väter erglühen, sei daher, einerseits alles aus dem Judenthume auszuscheiden, das keine religiöse Tendenz involvire, andererseits dies religiöse Gefühl durch alle möglichen Mittel rege zu machen; Religionsbüchcr müssen verfaßt, Prediger gebildet und angestellt, pompöse Gotteshäuser erbaut, Liturgieen eingeführt, alle wichtigen M omentc des Lebens ins religiöse Gebiet hineingezogen, Religions - Prüfungen, Trauungen, Leichenbegängnisse u. dgl. religiös feierlich begangen werden. Fast gar keine Handlung gebe es heut zu Tage, der man nach diesem System das Prädikat, religiös, mit Bestimmtheit absprechen könne. Alle nicht nur effektive, sondern auch die erst zu proponirende» Staatsgesetze, wie z. B. daS Schreiben der jüdischen Schüler, das Wechselacceptiren und zahlen an jüdischen Feiertagen, seien zu heiligen religiösen Handlungen gestempelt worden, denen nur durch die unverzeihliche Nachlässigkeit der Alt - Rabbinen der übliche Dorsegen fehle. Nicht minder wären dies alle die dem Menschen nützlichen Verrichtungen, die ohne Ausnahme und Skrupel am Sabbat geschehen dürfen, „weil der Mensch ein Tempel GotteS „ist, zu dessen Dienst, alle Arbeiten erlaubt und „befohlen wurden." (Holdheim über die Beschneidung. S. 26). *) (Beschluß folgt.) *) Auch das Arbeiten der jüdischen Züchtlinge am Sabbat gehört nach dem gutachtlichen Berichte des A. N. Mayer, zu den strengsten NeligionSpflichten. «Man müsse nicht nur ..der Nothwendigkeit folgen,» sagt er in demselben, «sondern «es ist sogar Pflicht der Züchtlinge, am Sabbat gegen «ihr Gewissen zu arbeiten.»

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