Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 9 (1853)
- Issue
- 21 (14.10.1853)
- Date
- 1853-10-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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83 Lllfgebürdet werden, damit es bei vorgerücktem Alter nicht Alles zugleich von sich, abwerfe, wenn wir argwöhnisch dieses ,,Hu- Viel'k überall' hervorblicken, sehen, wo vprurtheilsfreies Urtheil, WS Religiöses S Gesetz nur BothwendigeS, aber: auch Erträgliches aüSspricht; wenn wir endlich durch das eigene Beispiel den Eindruck bei unsem Kindern Hervorrufen, und stets mehr bestärken, Erleichterungen, und zumal eigenmächtige seien nicht, nur erlaubt, sondern vielmehr durch die Dringlichkeit der Umstände und Verhältnisse geboten; wen hätten wir alsdann anzuklagen, wenn jene auf der einen Seite bethört und gelockt, durch die verführerische Syrenenstimme des Genusses und Egoismus, begrüßt vnn der zujauchzenden Schaar ünheiliger ÄlltagSgcschöpfe, während sie auf der andern Seite nicht das Gewicht ernster unverletzbarer Lauheit und Unentschiedenheit den ersten Keim zu jenem allmälkgen Absterben gelegt haben. Das orthodoxe Judenthnm fordert nie das ,-Zu-Viel" von uns, im Gegentheil verwahrt sich sehr nach- Das orthodoxe Jndenthum hat keine Praktiken, die unerträglich, unausführbar, zu schwer sind; dem reinen Willen, dem religiösen Ernste ist auch das Schwerste möglich. Durch sogenannte Erleichterungen werden die ungestümen Anforderungen selten beschwichtigt. einmal nachgegeben, sind die Grenzen des Widerstandes überhaupt gebrochen. Die Schuld deS theilweisen Abfalls der jüngeren Geuerationeil von dem göttlichen Vätergesetze ist cbensowvl den Fehlern und Schwächen der Eltern zuzuschreiben; halten sie nnerschüttlich fest am Gesetze, lassen sie den Kindern Unterricht, Erziehung und Beispiel angedeihen, wie religiöse Zeitungsnachrichten. Oe st e r r e i ch.! Wien, am 6. Oktober. Am 2. Tag ist dies Mal der Namenstag des Kaisers gewesen und überall in den Synagogen wurde seiner feierlichst in der Predigt gedacht, ja manche nannten ihn den Meschiach der Juden Oesterreich s. Tags darauf stand folgende Verordnung des Kaisers in den Zeitungen: Kaiserliche Verordnung vom2.Oktober 1853, gültig für alle Kronländer, über die provisorische Wirksamkeit der, vor dem Jahre 1848 bestandenen, die Desitzfähigkeet der Israeliten beschränkenden Vorschriften. I Nach Vernehmung Meiner Minister unv nach Anhörung Meines ReichsratheS habe Ich beschlossen wie folgt: . Vom Tage der Kundmachung dieser Verordnung durch das Reichsgeseßblatt, bis zur bevorstehenden definitiven Regulirung der staatsbürgerliches Verhältnisse der Israeliten, haben in jedem Kronlande die, in demselben Vormund bis zum 1. Januar 1818 bestandenen, die Besstzfähigkeit der Israelitin beschränkenden Vorschriften provisorisch wieder in Wirksamkeit zu treten. 11. Auf diejenigen Fälle, in welchen Israeliten noch vor diesem Tage den rechtmäßigen Besitz unbeweglicher Güter bereits erworben, oder dor^, wo der rechtmäßige Besitz unbeweglicher Güter nur durch die Eintragung in die öffentlichen Bücher erworben wird, doch das Gesuch um dieselbe bereits überreicht haben, finden diese Beschränkungen keine Anwendung. Auch stehen dieselben denjenigen Rechtsgeschäften über die Erwerbung des Eigenthums unbeweglicher Güter nicht entgegen welche noch vor diesem Tageyvr einer öffentlichen Behörde, mittelst eines Notariats-Aktes, oder sonst unter öffentlicher Beglaubigung geschlossen worden find, wenn auch die Uebergabe in den Besitz noch nicht erfolgt, oder, wo öffentliche Bücher bestehendaS Gesuch utn die bücherliche Eintragung noch nicht überreicht worden sein sollte.! Was meinen Sie zu dieser messianischeü! Botschaft? Man sieht sich getäuscht, und diese Täuschung ist um so herber als man sich mit so hohen Hoffnungen heumgetragen hatte. Ich höre, daß'viele nicht unbemittelte Glaubeugenossefl beschlossen Haben sollen, jenseits des Oceans ein neues Vaterland sich zu suchen, da das diesseitige ihnen so viel zu wünschen übrig läßt.