Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 9 (1853)
- Issue
- 8 (15.4.1853)
- Date
- 1853-04-15
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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30 Vierte Frage: Sind die Franzosen in de» Angen der Juden ihre Bruder ober Fremde? Antwort. In den Augen der Juden sind die Franzosen ihre Brüder und nicht Fremde. Es ist dem Geiste der mosaischen Gesetze gemäß, die Franzosen als solche zu betrachten. Als die Israeliten eine Nation bildeten, schrieb ihnen ihre Religion vor, die Fremden wie Brüder zu betrachten. Mit rührender Sorgfalt befiehlt ihnen ihr Gesetzgeber, sie zu lieben. Erinnert Euch, sagt er ihnen, daß Ihr Fremde in Aegypten gewesen seid. Die Rücksichten, die Gunst gegen die Fremden, sind von Moses empfohlen, nicht wie eine Ermahnung zur Ausübung gesellschaftlicher Moral, sondern als eine von Gott selbst gebotene Verpflichtung. Wenn Ihr Eure Felder erndtet, sagt er ihnen, kehret nicht zurück, um die Ähren aufzuleseu, die vergessen wurden, lasset sic für den Armen, den Fremden und die Wittwe. Mißhandelt den Fremden nicht, thut ihm kein Unrecht. Liebt ihn, gebt ihm Brod, versorgt ihn mit Kleidern in seiner Noth. Ich bin der Ewige Euer Gott. Der Ewige liebt den Fremden. Zu diesen Gefühlen von Wohlwollen für den Fremden fügt Moses die allgemeine Menschenliebe hinzu: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst. David drückt sich auch in dieser Weise aus: „Gott, unser Herr, ist voll der Güte, sein Erbarmen verbreitet sich über alle seine Werke. Diese Lehre ist vom Talmud anerkannt." Diejenigen, welche die noachidischen Gesetze beobachten, sagt ein Talmudist, was auch sonst ihre Meinungen sein mögen, sind wir wie Brüder zu lieben verpflichtet, ihre Kranken zu besuchen, ihre Tobte zu beerdigen, ihre Armen wie die israelitischen zu unterstützen, und es giebt keinen Act der Humanität von dem ein wahrer Jsraelite sich dem Beobachter der noachidischen Gebote gegenüber dispensiren könnte. Diese Gebote sind: Sich vom Götzendienste fern zu halten, Gott nicht zu lästern, sich jeden Ehebruchs zu enthalten, seinen Nächsten weder zu tobten noch zu verwunden, nicht zu rauben, noch zu betrügen, das Fleisch der Thiere nicht zu essen bis sie geschlachtet sind, und endlich die Rechtspflege zu handhaben. — So machen uns alle Principien zur Pflicht, die Franzosen, wie unsere Brüder zu lieben. Ein Heide harte den Rabbi Hillcl über die jüdische Religion gefragt, und wollte in wenigen Worten wissen, worin sie bestände. Hillel antwortete chm: Thue Deinem Nächsten nicht, was Du nicht willst, daß man Dir thue. Das ist, sagte er, die Religion, alles Uebrige folgert sich hieraus. Eine Religion, die solche Grundlagen hat, eine Religion, die den Fremde« zu lieben gebietet, welche die Ausübung der gesellschaftlichen Lugende» predigt, verlangt um so mehr, daß ihre befand, hätte sie diese Frage mit religiöser und wissenschaftlicher Gewissenhaftigkeit behandelt, so würde sie nothwendig zu einem andern Resultate gelangt sein. Es kann hier jedoch nicht unsere Absicht fern, eine Diatribe gegen die Protokolle der Rabbiner.- Versainnckmrg zu führen. Ihre Beschlüsse sind von einer beträchtlichen Mebczahl von Nabbinen, deren religiöser und jüdischliterarischer Ruf wert mehr anerkannt ist, als der der R. V.. für nnü und nichtig erklärt worden. Wir wollren nur einen kleinen Beitrag zu den vielen Belegen liefern, wie weit sich die N. V. m ihrem principlosen Abolitionseiser verirrt hat. Anhänger ihre Mitbürger wie Brüder bettachten. Wie könnte» sie sie auch anders anseheu, da sie unter der nämlichen Sonne leben, da sie von einem Gouvernement regiert und von denselben Gesetzen geschützt werden, da sie dieselben Rechte genießen, und dieselben Pflichten erfüllen. Es besteht sogar zwischen dem Inden und dem Christen ein größeres Band, welches die Verschiedenheit Der Religion völlig ersetzt; es ist dies das Band der Erkenntlichkeit. Dies Gefühl, welches uns eine einfache Duldung eingeflößt hatte, hat durch die neuen Wohlthaten der Negierung seil 18 Jahren einen Grad von Nachdruck erhalten, welcher in Allem unser Geschick mit dem gemeinsamen .Geschicke Frankreich's verbindet. Ja, Frankreich ist unser Vaterland, die Fränzoftn sind unsere Brüder, und dieser glorreiche Titel ist, indem er uns in nnsern eigenen Augen ehrt, eine sichere Garantie, daß wir niemals aushöre» werden, ihn zu verdienen. (Fortsetzung folgt.) Notizen zur jüdischen Geschichte einiger Städte Mährens. (Fortsetzung.) Diese Synagoge, welche nachher im Jahre 1509 zur katholischen Kapelle eingerichtet, später aber von den »katholischen Bewohnern Jglan's zur Schatzkammer bestimmt, und in neuerer Zeit sogar als Pserdestall eines Wirthsbauses verwendet worden ist, wird noch jetzt nach 400 Jahren als Eckhaus in der sogenannten Judengasse gezeigt und trägt noch seine äußere Form und Bauart, mit einem doppelte» Eingänge zur vormaligen Männer- und Fraucnsynagoge, die Spuren seiner heiligen Bestimmung an sich. Unser Verfasser fährt dann weiter fort: „Jglau gab das Vorspiel zur Juden-Verlreibung aus den k. Städten Mährens. ES war nämlich eine der ersten Negierungshaudlungea von Albrcchts Sohn, Ladislaw dem Nachgeboreneu, die Juden wegen Wuchers auch aus Brünn,') Olmütz, Znaim, °) Neustadt zu vertreiben 1454, welchem Acte später die Vertreibung ans Hradisch 1514, Nentitschein und Strämberg 1562, Ludwitz^) 1564, und andern Orlen folgte." Ungeachtet dieser Vertreibung der Inden ans Jglan müssen doch später Viele wieder dahin zurückgekehrt sein, denn nach den ') Der syuagogale Ritus der vormaligen dortigen Gemeiude wird in Len 02020 immer v-'-nao-n genannt. 2) Diese Vcrtreibuitg aus Znaim muß bereits die zweite gewesen sein, denn schon im Jahre 1348, wo in Folge der großen und schrecklichen Pest, welche damals in ganz Europa wüthete, au vielen Orlen Niedermetzlungen der Juden stattsauden, fand auch in Znaim, Pulka,. Netz, Horn, Egenburg, Neuburg und Zwettel am Ostern und einige Tage nachher eine Vertilgung und Austreibung der Juden Start.-, 2) Die Bürgerschaft dieser Stadt ging in ihrem Jndenhasse so weit, daß sie sogar, wie allgemein erzählt wird, sich verpflichtete der dortigen Herrschaft das ihr, von den Inden früher gezahlte Schntzgeld alljährlich selbst zu zahlen, um nur der ihnen unliebsamen Juden los zu werden.