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Der treue Zionswächter · 1853-03-18 · 6 (18.3.1853) · page 3

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
9 (1853)
Issue
6 (18.3.1853)
Date
1853-03-18
Page
– (sequence 3)
Language
German
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23 einer natürlichen, einfachen, für Jedermann faßlichen Sprache wiederzugeben. Daß also einzig nnd allein die h. S. für den israelitischen Prediger der Leitstern sei, dem er bei dem Vortrage der Glaubenswahrheit folgen soll, nnd daß daher ein eigenes gewissenhaftes Forschen in derselben eine seiner heiligsten nnd wesentlichsten Pflichten sei, bedarf keines Wortes mehr. (Forl,ctzuug folgt.) Zeitungsnachrichten. Mecklenburg-Schwerin. Schwerin, den 24len Februar. Von den landesherrlichen Commissarien im israelitischen Oberrathe ist das nachstehende Circulatr au die israelmschen Gemeinden in Mecklenburg-Schwerin ergangen: „Für die ans dem israelitischen Oberrathe nach Vorschrift des Statuts für die allgemeinen kirchlichen Verhältnisse der israelitischen Unterthanen hiesiger Lande scheidenden Mitglieder, nämlich für 1) den Herrn Or. MarcuS hicselbst, 2) den Herrn Licpmann Marcus in Malchin, 3) den Herrn D. Afsur hiefelbst nnd 4) den Herrn Or. Aarons in Güstrow, welcher Letztere auf sein Ansuchen von dem übernommenen utticttunr entbunden ist, vernvlhwendigl sich die Wahl vier neuer Obcrrathsinilgliedcr nnd des Ersatzmannes für jedes derselben. Indem nun der Gcnieindevorstand in.hierdurch aufgefordert wird, den betreffenden Bestimmungen des Statuts in den 6 nnd 7 gemäß, vier neue Oberrathsmitglieder und eben so viele Ersatzmänner für dieselben wählen zu lassen, auch das Ergebnis; der Wahlen innerhalb der statutenmäßigen dreiwöchigen Frist zu unserer Kenntnis; zu bringen, bleibt demselben, auf besonderen Befehl des betreffenden hohen Ministeriums, zur Mittheilnng an die Gemeinde, zugleich noch uuvcrhalteu: daß daS hohe Ministerinm sich bei dem durch die Synagogenordnllng und den ihren Tendenzen entsprechenden Richtungen de^ LandeSrabbincr Or. Holdheim und Or Einhorn hervvrgcrufcncn Zwiespalte zwischen den inländischen Israeliten, in Folge dessen ein Theil derselben sich von dem aus der Synagogenordnnug beruhenden Gottesdienste zurückgezogen hat und aus dem statutenmäßige» Gcmeindeverbande ansgeschiedcn ist, wegen seiner nachlheiligen Einwirkung ans die Verhältnisse der inländischen Israeliten nicht länger beruhigen kann. Eben so wenig kann das hohe Ministerium einem weiteren Fortgänge der rationalistischen Nesormrichtnng nachgeben, welcher die beiden gedachten Laiibesrabbiner ergeben gewesen sind. Vielmehr wird ein engerer Wiederaiischliis; au daS geschichtliche Jlldcnrhum, eine neue Belebung der demselben entsprechenden wahren Religiosität und religiösen Bildung der israelitischen Jugend unerläßlich. Das hohe Ministerium ist daher des Entschlusses geworden, das Zerfallen der inländischen Israeliten in zwei getrennte Judcnschasten nicht länger zu gestalten, sondern eine Wiedervereinigung der getrennten Tlicile zu bewirken, anderer. SeitS aber auch die schädlichen Auswüchse jener Neformrichtnug und die damit zusammenhängenden Uebelstände in den religiösen Beziehungen der Israeliten und dem Unterrichte der israelitischen Jugend zu beseitigen. Zn dem Ende wird vor Allem die Wahl eines jenen Aufgaben entsprechenden Landesrabbiners nothwcndig, der, ans dem Boden des geschichtlichen JudcuthumS stehend, sowol die Kenntnisse nnd die Gaben, als den aufrichtigen Willen besitzt, die Wiedervereinigung der getrennten Israeliten und die nothwendigen Veränderungen in dem Gottesdienste und den übrigen religiösen Zuständen der Israeliten zur Ausführung zu bringen' Zn demselben Zwecke wird eine gründliche Revision der Syuagogenorbnung nothwcndig, welche cs den ausgeschiedenen Israeliten möglich machen wird, zu demselben gemeinsamen Gottesdienste mir den übrlgen Israeliten znrückznkehren. ES kommt daher gegenwärtig daraus an, daß Männer in den israelitischen Obercaih gewählt werben, von welchen die Wahl eines jenen Aufgaben entsprechenden Landesrabbiners und eine denselben entsprechende Mitwirkung zu der Revision der Snnagvgenordnnug und der ganzen beabsichtigten Erneuerung der religiösen Zustände der Israeliten erwartet werden kann. Die israelitische Gemeinde wird deshalb ansgefordert, dieses Alles in sorgfältige Erwägung zn ziehen nnd ihre Wahl darnach rinznrichten, indem, falls diese Aufforderung nicht den erwarteten Erfolg haben sollte, das hohe Ministerium sich genöthigt sehen wird, andere Mittel und Wege zu der Beseitigung der gegenwärtigen nicht länger zu duldenden Zustände, insbesondere zn der Einsetzung eines für die Lösung der bezeichnten Ausgaben geeigneten Oberraths und Landesrabbincrs, zn ergreifen. Schwerin, den 17. Febr, 1853. Die landesherrlichen Commissarien im israelitischen Oberrathe. F. C. Müller. Schröder." Es bedürfen diese Worte keines ferneren Commcnrars; was sie enthalten wirb in der Brust jedes wahrhaft gläubigen Juden einen mächtigen Wicderklang finden, der mehr gefühlt, als in Worten ausgedrückt werden kann. Diese Worte, die Gesinnungen , denen sic ihren Ursprung verdanken, sie sind die Verkünder einer gewaltig einmirkenren Gottheit, die sich so häufig der Menschen, zumal deren, denen der Beruf geworden» in die Geschicke ihrer Mitwelt bestimmend einziigreifen, sie zu regelnsie zu lenken, bcricnt, um die scheinbar auö der angewiesenen Bahn gewichene Weliordnung neuerdings in die Spuren der ewigen, unwandelbaren Gcsctzmäßigkelt, der uner» forschlichcn Gottes-Wrishcil zurnckzusühren. Nicht eine Spnagogen-O.dnung, nicht die Tendenz, deren Vertreter allein ist cs, die hier als verfehlt und verwerflich anerkannt wird; die auf Abwege gerathenc Zeitrechnung — eie wahre Mutter dieser wie aller ähnlichen Synagogen- und Kirchen-Ordnungen — vielmehr lst es. der der entschiedene Wille, getragen durch die wirksame Macht dazu. cntgcgcntrikt: Bis hrehcr und nicht weiter. Die Reformen im Jnrenthnme sind und waren de» kannilich niemals selbstständige Erscheinungen; die sie erlassen, baden sammt und sonders dann nur erst den Gottesdienst zu rcfonniren begonnen, nachdem sie sich selbst von dem Gcs.rmml- Jiidenthumc, wie cs im Pentateuch und Talmud »iecergelegi, zuvor cmancipirt; mit dem ungezügelten Streben nach mißverstandener Freiheit im Forschen, Denken und Leben ging die angcmaßte Unbeschränkthcit im Glauben Hand in Hand. Nicht im Jnkenrhume allein sehen wir diese Erscheinung; im Gegentheile. hier äußerte sich dle letzte Rückwirkung einer Bewegung, die an ganz anderem Orte, unter durchaus veränderten Verhältnissen ihren Ursprung fand. Und wie — auch diese Erscheinung steht nicht vereinzelt da in dem ewig wahren Buche des WeUengerichteS — der nicht vom Wahren ausgehende Impuls sich bald überstürzen und wie die Ausgeburten in religiöser wie in politischer Beziehung in raschester Entwickelung sich überall verbreiten mußten, um eben so schnell in ihr ursprüngliches Nichts wieder zurückzufallen, so durfte nach dem

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