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Der treue Zionswächter · 1853-03-18 · 6 (18.3.1853) · page 2

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
9 (1853)
Issue
6 (18.3.1853)
Date
1853-03-18
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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22 rieten, batten sie die Macht, Ehescheidungen vorzunehlnen; aber es war äußerst selten, daß sie dieselben anwendelcn. — Seit der Revolution haben sie in dieser Beziehung keine andern als die ftanz. Gesetze anerkannt. Was die Zulassung zu den bürgerlichen Rechten betrifft, so haben sich die Nabbincn und Vorsteher der Juden m ganz Frankreich den Orlsmumeipaliläten vorgcstellt, und daselbst den Eid geleistet, sich in Allem nach den Gesetzen zu richten, und keine andern zur Regelung ihrer bürgerlichen Interessen anzuerkcnnen. Sie können also nicht nicbr, die durch ihre Nabbincn ausgesprochene Ehescheidung als gültig ansebcn, weil sie zuvor, um diesen Charakter zu haben, es von den Gerichten sein soll; denn ebenso wie kraft eines Beschlusses der Consulu die Nabbiueu keine Copulation vornehmen können, ohne daß cs ihnen ans dem Acte der Eheleute vor dein Civilbcamtcn bcrvorgcbt, ebenso können sie die Scheidung nicht aussprechcn, wenn das Gericht sie nicht genehmigt bat. Selbst, wenn der angeführte Beschluß nicht in dieser Beziehung verordnet worden wäre, so würde die rabbinische Ehescheidung ungültig sein, denn nach den Nabbiueu, welche über den Civilcodep der Juden geschrieben haben, wie z. B. Joseph Caro im Eben Eser, ist die Ehescheidung ungültig, so lange noch irgend ein Hindernis; besieht, und da das Staalsgesctz ein Hindernis; sein würde, weil einer der Eheleute sich dasselbe gegen den andern zu Nutze machen könnte, so folgt nothwendig, daß die Ehescheidung unter dem Einfluß des Civileodex keine Gültigkeit haben könne. Seitdem die Juden vor dem Civilbcamten Eheverlräge schließen, kann also keiner von denen, die die religiösen Observanzen halten, sich anders von seiner Frau trennen, als durch eine doppelte Scheidung, nämlich deS StaalSgesctzcs und des mosaischen Gesetzen, und in Ansehung dieses, kann mau versichern, daß die indische Religion mit dem'Civilcodex vollkommen übercinsriminl. (Fortsetzung folgt.) Ein Wort über Vorträge. Vom Rabbiner Munk zu Pinne. Fortsetzung. Bedarf es denn nnwidcrsprechlich, eben weil der Inhalt der heiligen Schrift der Gegenstand ist, mit welchem sich der Vortrag beschäftigen soll, einer lichtvollen Erklärung desselben; so bedarf cs nicht minder einer möglichst klaren nud deutlichen Darlegung und Entwicklung dieses Inhalts selbst, und zwar in allen seinen T heilen. Denn allerdings sind manche Tbeilc dieses Inhalts so geartet, daß sic entweder an sich selbst keine völlige befriedigende Aufhellung-Massen, oder daß wenigstens die Gefahr sebr groß ist, da, wo man über sic ein halbes Licht verbreiten will, der Waorbeit selbst zu uabe zu treten, dazu besonders der geschichtliche Tb eil der heiligen Schrift zu rechnen ist. Der israelitische Religionslebrcr mag als Tchriftsorscher von diesem Tbeilc eine prüfende Kenntnis; nehmen, und er soll es sogar. Er wird sich hüten, das Licht das er über den geschichtlichen Tbeil seinen Zuhörern mirrhcilen soll, in den fegenannren natürlichen Erklärungen der Wunder und Wundergeschichten zu suchen; aber eben so sehr wird er sich .hüten, bloß die wundervolle unerklärliche Seite desselben anfznsassen, und so höchstens ein blindes Anstürmen -er aus ihnen hervorleilchteiiden Allmacht zu bewirken, womit bei aller Ehrfurcht, die cs hie und da in den Gemüthern wecken und znrücklassen mag, für das religiöse und sittliche Leben doch nichts gewonnen sein würde, was als Zweck des KanzclvortragcS bewirkt werden soll. Jede einzelne wundervolle Begebenheit nud Thalsache in der heiligen Geschichte hat ihre unverkennbare Lichtseite, und diese hervorzuheben ist wol unstreitig des Redners unerläßliches Geschäft. Er soll das Wohlthänge und Zweckmäßige,, das Besonnene und Würdevolle in jeder Begebenheit klar darstellen, zur. Nachahmung semen Zuhörern vor Augen stellen. Em solches Licht über den geschichtlichen Theil der Schrift zu verbreiten ist so gewiß des Redners Pflicht, als gewiß cs sein hoher Beruf ist, alles was da nütze zur Lehre seinen Zuhörern aus unfern heiligen Schriften bekannt und wichtig zu machen. Einen andern Lhcil des Bibelinhalts bestimmen die Glaubeuswahrhcilcu und Lehren. Diese von der Kanzel uuseru Gemeinden vorziliragen kann wol keiueu Zweifel unterliegen, und müssen sie in ein solches Licht stelle», daß deS Zuhörers eigene Ansicht in diesen Lehren und Lehrsätzen befördert werbe. Was nun die eigentlichen Lehrwahrheiten selbst betrifft, so möchte es kaum seine großen Schwierigkeiten haben, in Anschuilg ihrer, eine solche Einsicht zu gewinnen, die sie als höchst auiiehinenswürdig erkennen läßt. Denn unleugbar tragen sie ihr Helles Licht in sich selbst, und was an uud in ihnen als Dunkel erscheint, das möchte schwerlich ibueu eigeuthümlich, sondern vielmehr eben von den verschiedenen Meinungen der Ausleger ihnen ausgebruugen sein. Gebe cs jedoch uuler ihnen solche Lehren, deren innerer- Zusammenhang uns nicht klar und deutlich vor Augen liegt, so haben doch auch sie nicht minder als der geschichtliche Theil der Schrift, unstreitig irgend eine Seile, von welcher sie jedem gesunden Menschenverstände klar und faßlich dargeircllt werden können. Wollen wir durch den Vortrag diese Lehren, die in ihrem echt biblischen Sinne und wo sie wohlverstanden werocn, eine der nicht nur kraftvollsten sondern auch zur wahren Gerechtigkeit Des Lebens erwecklichsten ist, so ist es doch sicher nicht genug, sie nur oft uud wo möglich in allen unser» Predigten zu wiederholen, sondern es kommt uns als gewissenhaften Männern zu, daß wir den rechten und zweckmäßlgen Gebrauch dieser Lehren befördern, und dieses beruht auf threr lichtvollen »Darstellung. Eine solche aber erhält sie nicht durch Hülfe einer schwelgenden Phantasie, nicht durch das Spiel mit allerlei, bald wohl bald übel gewäblten Bildern, selbst daun nicht, wenn auch au sich sehr treffende und aus der Schrift selbst entlehnte Bilder daz» benutzt werden, auch nicht durch einen blendenden Witz, der in mancherlei künstlich ansgesvunencn nnd aus-gesponnenen Zusammenstellungen sich woblgesällt, sondern einzig und allein durch die klare Einsicht, die der Prediger selbst von der Sache dm 4 gründliches Studium unserer heiligen Schriften uud durch unbefangenes Nachdenken sich erworben hat, und durch die Ge. schicklichkeu das ans diese Weise klar Gedachte in einem wol geordneten, in sich selbst zusammenhängenden Vorträge und i"

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