Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 8 (1852)
- Issue
- 21 (15.10.1852)
- Date
- 1852-10-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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83 der Welnkarid*er Herr Schkalla dem Herrn I. Me ie r erklärt daß die Bearbeitung unv Bersotzuüg des Weines fchlechlerbingö notüweNdig sei und daß xiue Beaufsichtigung im Sinne des Gesetzes schon deshalb unmöglich seü weil sich die Aufsicht auf Tage, ja Wochen in jedem Keller anSbetjuen mußte, und endlich daß doch derjenige nur die Sunde zu tragen habe, der die Siegelung besorge die andern konnten ja „solchen" Wein immerhin trinken! — Und der Wcittbäüvler Herr Heinr. Ke teuer erklärte vor zweien Zeugen daß es mit dem icd Wein beim Alten bleiben müsse und nicht anders gemacht werden könne als cs seit langen Jahre» gemacht worden. Der wirkliche unbearbeitete -ic- Wein sei zu schlecht, als daß ihn jemand trinken wurde z und würde es anders werden als bisher, so durfte der ganze ->c-d Weinhandel sich vom hiesigen Platze verziehen. — (So nur auch ist es erklärlich daß sich eine Anzahl hiesiger Wcinhanvler verpflichtet hat. ihre Weine vom Beauftragten des Berliner Rabbinatö nur in althergebrachter Weise koschern zn lassen.) (Beschluß folgt.) W e ft p h a l e n. Sie haben, geebrtester Herr Nedacteur, die Spalte» Ihres geschätzten Blattesdas je länger ich eS lese, destobesser mir gefällt mir so oft schon bereitwillig geöffnet, um Ihnen über den Stapd des Iudenkhums in Westpkalen Bericht zu erstatten. Zu einer so großen Freude es mir auch blöher gereichte. Ihnen günstige Mitthcilnngen machen, zu können, so sehr bebaure ich es,. Ihnen und somit dem ganzen großen Kreise des orthodoxen Iudenthumö von Thatsachen Bericht erstatten zu muffen die jedem frommen und um nicht zu sagen,. edel, sondern nur rechtschaffen denkenden Menschen in daS Reich der Fabel oder civilisirter Wilden zu gehören scheinen werde. Doch „wer es mit seiner Religion ernst meint der ziehe in den Gotreskampf. lege den sündigen Wandel jedes Frevlers dar. dannt Herzens sind. Wem das Seelenheil seiner Glaubensgenossen am Herzen liegt, der trete offen hervor zur Bekämpfung des Trugs und der Täuschung." Dies die Aufforderung unseres ehrwürdigen Herrn Oberrabbiners Sutro in den „Rabbinischeu Gutachten über die Beschneidlrüg" S. 1Ä7. Ich will ihr Nachkommen. Der allgemein anerkannte und gültige Grundsatz daß in dem Bezirke eines Geistlichen ein anderer Amtshandlungen nicht vornehmen dürfe (s. z. B. Richter. Kirchenrecht 8 166 S. 117, 118 der 2ten Auflage) wird gewiß auch Ihnen bekannt sein. Und dennoch muß ich Ihnen hier ein Stück oder ein Stückchen — ick brumm Zweifel darnbe^i0b5ich es Schauspwl, Lustspiel oder Trauerspiel nennen soll. Doch scheint mir das Ganze sehr tragikomisch zu seui — in zwei Auszügen mitrbeilcn. in denendiesem guren alten Grundsätze -r doch die. betreffenden zerren, - liebenweder das Altenoch Ya.S Gute, noch dre Nerbindung von Beiden, das-gute Alte — also uu)denen diesem guten, alten Grundsätze auf das Schnödeste undMröbste unvevjchämtxrweise ins Gesicht 'geschlagen' derselbe aber bei Leibe .noch nicht tobt geschlagen wird. Das geht nichts meine Herren, sogern Sie das vielleicht auch möchten denn dieser Grundsatz er beruht auf: best: ewigen und nnabänberlichrn Gesetzen eines vernünftige» Denkens. Höre«'Und staunen Sie. . - Erster Aufzug: Philippsohn von, Magdeburg weiht die Synagoge zu Lippstadt Rabbinak Munster, ein. / Zweiter Aufzug: Adler von Cassel weiht die Synagoge zu Beverungen- Rabblnat Munster, ein rc. Das ist die Bescheerung, von der ich Ihnen berichten- -wollte. — Haben Sie Sich von Ihren Stanüen wieder erholt, so will ich fortfahrev. Sollten vielleicht diese Herten in der Meinung ge, wesen sein, benannte Gemeinden gehörten zu ihrem Ravvlnirre? Doch nein von dem ersten der genannten, sehr ehrenhaften und nicht minder ehrenwerthen Herren kann das n^M, gut möglich sein denn ich erinnere mich, vor HMer Zeit einmal ein von ihm gerichtlich abgegebenes sogenanntes Gutachten gelesen zn haben, in welchem derselbe selbst. auSsagr. daß er nur Schullehrer der jüdischen Gemeinde zu Magdeburg sei. Also von einem m-r<>r, von einem Handeln, in boim üsto, in gnren Glauben kann dlesemzufolge — aber auch wvl obne dieses — hier nicht die Rede sein. — Doe., vielleicht glaubte der Herr aus dem Hessenlanbe. daß Beverungen, das freilich nicht weit von der hessische» Grunze entfernt gelegen ist zu seinem Distrikte-gehöre. .Es wäre doch" wirklich traurig wen» der Herr Adler auch so gränzenlos wenig Geographie studirt hätte. — Haben nun diese Herren in der Geographie eine so „holde Ignoranz" bekundet, so wollen wir einmal sehen, ob sie vielleicht die Thvrah, die doch die Basis ibreS Studiums s?) fern sollte, besser kennen. Und va glaube ich denn, heiße es an eine:- Stelle X'iv') ich ,age. ich glaube es heißt so an einer Stelle ich wage das Nicht fest zu behaupten, odwol es in meinem cwn und in meiner so steht denn die genannten 2 Koryphäen scheinen diesen Satz nicht zu kennen, ersteht vielleicht in ihrem cvm — vorausgesetzt, daß sie ein solches haben und gebrauchen — nicht ist also in vem meinem, wahrscheinlich einer schlechten Ausgabe, interponirt eingeschoben, um uns vor Allen noch mehr Fesseln anzulegen. Also der Act cristirt nicht — für diese Herren. Doch wie kann