Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 8 (1852)
- Issue
- 9 (23.4.1852)
- Date
- 1852-04-23
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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34 wodurch der Schwörende beschworen mußte, daß er von keinem Juden oderandereu, einige Auslegung des Eides und Vergebung wegen des Meineides begehren oder annehmen wolle. Zu demselben Zwecke mußte er aus den Fall des Meineides, außer der . eigentlichen Bckräfttgungssormel, noch eine Menge Verwünschungen selbst gegen sich aussxrechen. Zn diesem präparatorischen Eide rief der^Schworende Adonai an, ihm den Eid. welchen er sehr lbun sollte, bestätigen zu belsen, mit dieser Bekräftigung: „und wo ich unrecht oder betrüglich schwören werde, so sei ich beraubt aller Gnade des ewigen Gottes, und mir werden auferlegt, alle die Strafen und Flüche, die, Gott den verfluchten Juden auferlegt hat, und mein Leib und Seele babcn auch nicht mehr einig Tbeil an der Versprechung, die uns Gott getdau bat. und ich soll auch nicht Thcil haben an Messias, noch am versprochenen Erdreich des heiligen stetigen Landes, also belfe mir der wahre Gott Adonai." „Wo ich aber nicht recht oder wahr habe in diesen Sachen, sondern einig Unwahrheit, falsch oder Detrügllchkeit dann gebrauchet: so sei Chcram und verflucht ewiglich; wo ich nicht wahr und recht bab, — daß mich dann übergehe und verzehre das Feuer, das Sodoma und Gomora überging, und alle die Flüche, die in der Thora geschrieben stehen, und daß mir auch der wahre Gott — nimmermehr zu Hülfe, noch zu Statten komme in einigen meinen Sachen und Nötben," — Das Weichbild (Art. 136) schreibt außer dcr LckräftignngSformcl: „daß Gott mir hclff," diese Verwünschungen vor: ob ich unrecht schwöre, daß mich die Erde müsse verschlingen, die Dachau und Abiram verschlang; und ob ich unrecht schwöre, daß mich die Mabalsucht bestehe, die Naaman verließ und Gebasi ankam, und ob ich unrecht schwöre, daß ich ans der Ehe vertilgt werde, die Gott Mose, gab durch die zehn Gebote auf dem Berg Slüai, und ob ich unrecht schwöre, daß die Sünde über mich gebe, die über falsche Schwerer ansgesttzt ist in den fünf Büchern Mose; und ob ich unrecht schwöre, daß ,ch zum Stein werden muß, als Lolbs Weib, die zn einer Salzsäule ward; und ob ich unrecht schwöre, daß mich Gott ewiglich schände und zu dem Teufel sende, mir Leib und Seele, beute und iuiincrmchr. Amen!" - Im Hcsscu-Darmsiädtischcn mußte ehemals der Richter, sobald der Jude, welcher schwören sollte, in die Gerichtsstube trat, dem Gerichrsdieucr zurufcu, hole mir eine Zange, um ein Fenster auszubrechcn, cbc der Jude schwöret. Der Jude mußte darauf fragen: „was soll das Fenster?" und der Richter antworten: ..Meinest Du etwa, daß da Du falsch schwörest, und Dich der Teufel nun belt, und zum Fenster biuausführt, Du wollest, mich auch zugleich nm das Fenster bringen?" Nach andern Statuten mußte der Schwörende bis an den Hals ins Wasser gehen, vorher aber sein Glied dreimal bespeien und verfluchen. Die preuß. Praxis richtete sich anfänglich nach der Ncichskamiuergerichtsordnnng, aus welcher die vorkommcnden Eidesnormen wörtlich genommen sind. Der Schwörende mußte auch viele Verwünschungen gegen sich aussprechen. „Wo ich aber in dieser Sache nicht recht oder wahr rede, sondern einige Unwahrheit, Betrüglichkeit, oder Partheilichkeit darin gebrauche, und also salsch schwöre, oder bei diesem Eide falsche Gedanken in meinem Herzen habe, so will ich von.Gott keine Vergebung noch Aussöhnung, am Tage der Versöhnung, weder in dieser noch in jener Welt haben, und soll Mir keine Bekehrung helfen, sondern Gott soll auf mich schicken, alle Flüche von Bileam und alle zehn Plagen von Egypten. Es soll mein Haus und Gut, Weib und Kind gestraft werden. Ich müsse sein und v-w, verbannet und verfluchet und meine .Geele und Leib müsse kein Tbeil haben an allen Demen Versprechungen, die Du Deinem Volke gethan hast, und ich müsse von. Dir, wahrem Gotte, keme Hülfe haben, in allen meinen Sachen und Nöthen, und Du müssest Dich, meiner nicht erbarmen in meiner lebten Todcsnoth." Die Judenschaft zu Berlin stellte dagegen vor, daß solche zum Thcil uimöthig wären, und auch ihrer Nation keinen guten Siameil machten, sondernzn deren Verachtung gereichten. Man erforderte daher über einen, von dem damaligen Landrabbjner Fränkel eingercichien Aufsatz, das Gutachten der Professoren Michaelis und Kallenbach zn Halle, in Gemäßheit dessen die Flüche in der Eidesformel zMr gemildert, aber die, auf Beseitigung der Mcntalreservationen, und der Hoffnung zur Vergebung des Meineides durch das Gebet nn ^2 berechneten Versicherungen und Verwünschungen m noch größerer Ausdehnung beibehaltrn wurden, und an der Stelle der früheren Beschwörungen über dir Nechtmäßigkeit des von einer christlichen Obrigkeit geforderten, und einem Christen geleisteten Eides, eine Vermahnung in einer vorgeschriebencn Formel trat, welche dem Schwörenden. vor der Eidesleistung durch langsames und deutliches Aorlesen mit beliebig eingemischten Einschärfungen vorgehalten werten sollte. (Fortsetzung, folgt.) — Orthodoxie r»»L Neologre. Von A. Nicht minder unwichtig und norhwendig ist in nuferer Zeit unser Widerstreit, unsere Gegenwehr, unsere Vertbeidigung, um die Angriffe der Reform von der Heiligk.it des altehrwürdigeu Glaubens und göttlichen Gesetzes, um die Neligionsfeinde zurückzuschlageu. Durch die Vereitlung ihrer Anschläge, durch die Enthüllung ihrer trüglicheu Lehren, durch die Nachmessung ihrer völligen religiösen Entartung haben wir in Wort uird Ledrr unfern Gegner» den Eingang und den Einfluß aus das Volk zu verhindern. Aber es genügt bel Weitem unserer religiösen Pflicht nicht, kampfgerüftet blos zu wanien, abzuwehreu, und unsere Lieben und Theuern, vor dem Verderben zu schützen; gleichzeitig und nnabschlüjstg au dem Werke des göttlichen Heiltglonins. an dem vicou iwr: an deux, Studium der heil. Thora, an der Uebuug ihrer heiligen Bestimmungen und ihrer Vorbereitung unter ML",2 ^.2 arbeiten, — gleichsam mit einer Hand vrrthei» digend und mit der andern emsig weiterbauend; — dies erst verleihet unserm Streben eine kräftige Stütze und sichert uns den. Sieg aus Gottes Hand. Die Treue und Liebe, welche wir im Dienste des Herrn, im besonderen religiösen Leben sowol als im Verkehre uitd Umgänge mit unser» Mitmenschen bewahren, erhöhet in nus die Festigkeit des Muths und die Standhaftigkeit im Vertrauen auf die himmlische Gnade so sehr, daß wir den Brr-