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Der treue Zionswächter · 1852-02-27 · 5 (27.2.1852) · page 2

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
8 (1852)
Issue
5 (27.2.1852)
Date
1852-02-27
Page
– (sequence 2)
Language
German
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> r - .s!> . stek^MchreGn.M fthtztf dM->GÄeffrse die^MrsMeis-zst Nebchi<!kerh^r^se^ ddm Pköphäen AiftmE?Vlicht eingefaKÄi) an einen Zieligionsstifter zu denken. Meine Wißbegierde zu beftiedigcn, übergab er mir schriftlich folgende Erläuterung ^ßd Mahr-., llch! sic scheint mir so treffend, so logisch richtig zü^ein' -daß! wenn ich das Unglück hätte, Missionär zu sein, ich um alle Guineen. M.H^We^.^k<^^das KHusipflickerdöst- Iüvsss Sinn"dieser'so klaren Verse zu entstellen. Höre, lieber Leser, und urtbeile selbst. , dr ul Kind'' voss nämRAen «rbMin NgeMastKie^ zweitm "imd dritten Kinder wurden nur außerordentliche Schutzjuden deren S.chutz-?Mls keinen andern übertragen werden konnte. Diese Heberträgnnss könnte noch bei Lebzeiten des Schutzjuden geschehen. Alsdann aber werde Er und alle seine angesetzteu Kinder mit -derLyAiyDrAn nuy' PA eine tzqmM Atz^Mn. 7HK? sollte» logär'alle zusammen wohnen, was jedoch später wegen der Ge- - . . - Beschluß folgt.),,...., H^i^vris^e Da«fteL^»g der politische», bürgerlichen nick privätrechtlichen Derhäksniffe der Zuven^ VesonderS ' in Preußen^ ' Dom Nabbintr Munk in Krojanke.. (Fortsetzung.) Jeder Jude, welcher über die Gränzr gelasien, und im.Staate, geschützt sein wollte, mußte sein. Herkomme», den Zweck sMes Ausenlhalrs'.im Lande, und die erlaubten. Mittel seiner. Erhalt lnng Nachweisen. Darauf erhielt er gegen Erlegung, einen Abgabe, einen Geleitsbries, auf welchen er sich die hariu.bestimmte. Zeih im Laude aufhalten konnte. Dieser Geleitsbrief war rein, per-: sönlich,. und konnte auf keinen. Andern übertragen, werden. En. Echutzbrief. ans einen HMudigeu. Ausenthalt, im Lande aber konnte, sowol ursprünglich, als durch Snccession erworben werden. Zur ursprünglichen Erwerbung eines solchen fortwährenden. Schutzes gehörte, außer einem ordentlichen/Lebenswandel,. dcr Nachiveis. eines solchen eigenthümlicheu, Vermögens, und hie.. Erfüllung, derjenigen Bedingungen, .welche der Staat zu bestimmen für -gut fand. Es waren zwar diese Bedingungen gewöhnlich, schon durch. Verordnungen bestimmt, hiese binderten aber nicht, noch anders Bedingungen zu machen.. Aufäuglich sollte esu. solcher fremden ^udc 10,000 Rthlr. mitbriugen. DaL Nescript vom 25.. Setzte 1798 setzte diese Summe für hse. Mark Brandenburg, auf^ die Hälfte herunter. Nach uuer audern. Deststnumug, sollte ans der Porrellan-Manufactur zum-Kehlt, außer. Landes -eine, Quantität. Porcellan, und zwar für bOO.Rthlr. ber-Erlangnug' esueL Gencralhiivilcgii eutnommen, und dessen-Aussuhr, aus dem Lande „ngchgewiescu werden. ... - Mittelbar kvnute den Echutzbrief erworben werden, -wenn derselbe er» ordentlicher war, ein außerordentlicher, war unver-- äußerlich und erlosch mit. dem. Tode des. Juhahcrs:, Diesem mittel-, bare Erwerbung kann, geschehen: 1) Durch Uebertragung oder Vererbung. Fäbig zu einer solchen Erwerbung war.ursprünglich uur das erste Kind des ordentlichen Schutzjuden. Spater wurde diese Fähigkeit auch aus das zweite und. dritte. Kiud in dem Falle-ausgedehnt, wenn er ein. Bermögea von, 1000 Rthlr:. erdlich Nachweisen» konnte. Beim Mangel an Söhsem könnte der Schutz aus Töchter übertragen wrü>rn; wenn ihr I>-2000Rthlr. .zur Au-statrnng gegebewwurdenod» sie aneiuen- Mann-von solchem Vermögen verehlicht werden hMeralprivilWrten Juden dagegen. konnteq,.aÜLM».Sch^^ihrrS ' Vaters zur ffelbststäiiLigen Niederlassung 'erwerbm-, welche' aber smM'WförderlichMVeMoMs führemmnß'teu'L . .'.rn-.-ret-4-^? Durch Vererbung kam der Schutz eines ordentlichen Schutz-! juden, an feiste Witwe und an alle seine Kinder.' Dftser veri! erbte Schuß'war aber nur für Vas erste Äind vpu VerWbey.E'Dm - schaft wie ftr dem verstorkenm^Dätep''''.DfeMitwr'..M I übrigm Kinder, außer dem ersten, weHe bes Lebzeiten des Vaters ' noch Nicht waren angesetzt worden, warens bloß geduldete Hud.eu mit ' einem Schutz für ihre Person, uuV konnten weder h'eirathM noch 'Gewerbe treiben. In Frankreich und namentlich jm Wlja^ konnten die Kinder eines Schutzjuden'. keine Aufnahme, an "dem Geburtsorte fordern, und konnten auch bei Lebzeiten ihres Vaterg verhindert werden,- sich niederznlassen. Auch ein solcher, welcher die Witwe eistes Schutzjuden heirath'ete^ konnte keine Ausnahme ftrdern. Nur in dem einen Fasle,' wenn der Schntzjüde keiM Kinder hlnterkießs war der Schützder'Wittwe der eines.stütze^ ordentlichen Schutzjstddst; sie kostnte Daher wieder ' h'ekrathen) jedoch nur einen vxr'giekelen 'od'er'S^ntzjudeüM we'iker» Sinne'; und dieser hatte, wenn die Frau starb> stich-Las Recht, abermals ^u heirathen, weil'der außerordentliche Ächsttz seiner verstorbenes Frau mit dem Tode erloschest Mr. Fernes wurde der «Schuß' , erivvtbenr 77 ' .... , ,»» . . .. .. ' ' 2)'durch Verbekrathllng mit' 'ded'TochtefsrüiÄ'gmerättzrf-ö - tegirtLst' Juden, oder mit den ersten Töchtern eines ordentlichen . Schutzjuden^ welcher leiste Sohne hatte. ' ' ' . 'Verloren'ging der Schutz M'MMuf'd.erZeik,7ftertu'er»ur i auf eiste destimmtr.Zeit'verliehen war,, Ä»" züV,'Otbaft'- ch'eß'Ä mehrerer Verbrechen. ' ' 7 . '' - Fu?Äst'best Juden beÄllltgten Dch'üß mußten AsÄeüMA rere Abgaben entrichtM, namentlich. "7' 7 . » 1) die Jura ft^ d^ ^ch^bri^ss'wd'zU a^ dik erwähnte Zwaugsdebit von Porcellän^gehöÄ.' 2) Das sogenannte Schntzgeld, in Schlesien s. g. Toleranz- Kanon.. Jede-Familie-'ftllrä im Durchschnitt jästrtichLZ!- Rthlr. uud. die WntU.cn die Hätstv aNflwingmi » BehderrErtheilung« vrsr erstem Geueralprivilegw betrug drffelbö' sim sede Familie: 8 Rthlr^ i jährliche und 1' Lthtr.i sogeochlntes, SitbrrgelV voti'dtm-r Silberk- Handel. Eine. Witwe, ein Schulmrister-,..Schächter, TovtenFräbew j und. dgl.BeruntL zahlen, die- Hälfte.. Die, fremden - verglettetem! Juden, mußten,, währendchrrs; Anfülchaltts! m Schlesien:deasvÄ- . genanMeü Tagegro schere, - entttchten. JnÄrrün^ müt in iHMdmußte, ein: ftemder. Jubel für: jedar- Lag: über dmrerlatkbtkn Ausenv-» halr. 1. Dukaten an Lasporsdäuiev- Waisenhaus-bezachlem- -Ji,! Frankreich bezahlte eine Familiegewöhnlich- 10z: MyrtNS« art'

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