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Der treue Zionswächter · 1852-01-16 · 2 (16.1.1852) · page 2

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
8 (1852)
Issue
2 (16.1.1852)
Date
1852-01-16
Page
– (sequence 2)
Language
German
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6 „als seine Boten, die Vollbringer seines Willens" dazusteben? Doch für beule genug, nächstens die Konsequenzen dieser Prämissen. Historische Darstellung -er politischen, bürgerlichen und privatrechtlichen Verhältnisse -er Juden, besonders in Preußen. Vom Rabbiner Munh in Kro sänke. (Fortsetzung.) Das Regale des Judcnschutzes mußte nämlich als eine einträgliche Quelle von Einkünften, von dem Landesherrn wohl zu sehr benutzt worden sein; denn!die Landstände erhoben unter Joachim II über die Vermehrung der Juden Beschwerden, worauf derselbe wiederbolt das Versprechen gab, daß er die, nach ihrer Vertreibung (unter Joachim I. 1510) wieder aufgenommenen Juden abermals aus dem Lande geben heißen wolle. Dieses Versprechen wurde jedoch erst unter Johann Georg erfüllt. Die Juden fanden sich aber bald wieder ein, und veranlaßtcn neue Beschwerden, der Landstände) welche die Folge hatten, daß ihnen unter Friedrich Wilhelm dem Großen jedes Gewerbe, mit Ausnahme des Handelns auf öffentlichen Märkten, untersagt, und kein fester Wohnsitz und keine SynagoD gestattet wurde. Einigen, von den am 4. Februar 1670 airs Österreich vertriebenen Juden gelang es jedoch im Jahre 1671, für 50 Familien ihrer Glaubensgenossen und Unglücksgefährten einen, unter Umständen widerruflichen Schutz auf 20 Jahre auszuwirken, welcher ihnen mittelst Edikts vom 21. Mai 1671 in der Art crtbcilt wurde, daß sie Häuser kaufen oder bauen können, jedoch nur auf Wiederkauf, und resp. mit der Verpflichtung, daß die neu erbauten Häuser nach einer gewissen Anzahl von Jahren wieder an Christen veräußert werden sollten; es ward ihnen auch der Handel und Wandel im ganzen Lande, ohne besondere Einschränkung gestattet; anck wurde ihnen nur die Hausaudacht gestartet; unterm 1. Dccember 1700 aber die Erbauung einer Synagoge, gegen Erlegung einer Summe sä piss causa; nachgezcben. Über diese wieder ausgenommencu Inden, deren Zahl sich durch heimlick Eingcschlicheue, bis zum Jabre 1700 sebr vermehrt batte, bestimmte der Kursurst, daß die Judeufamilien, bis auf die ursprünglich aufgenommenen 50, aussterben sollten, erbebte auch, mit Aushebung der bis dahin genossenen Befreiung vom Leibzoll, das Schutzgeld, jedoch so, daß anstatt der, vorher von jeder Familie jährlich gezahlten 8 Rtblr., fortan die ganze Judenschaft in Solidum vorläufig 3000 Rtblr. aufbringen sollte. Diese mußten in Dukaten auf Einmal zu Michaelis, jährlich bezahlt werden. Die Motive hierüber sind bemerkenswertb: „Und dieweilcn hiernächst die verglcitetc Familie vermöge deS in Anno 1671 bei der ersten Reecption gemachten Bcdinges jährlich ein gar geringes, und nur 8 Rthlr. an Schutzgcld entrichtet haben, und dahingegen von dem Leibzoll befreiet gewesen, dadurch aber zu allerhand Unterschlcifen Anlaß und Gelegenheit gegeben worden, alß haben Hir, znmahle», da vorerwähnter Beding nur auf 20 Jahre eingerichtet gewesen, sothane Zeit aber längst verflossen lst, zu Verhütung aller Unterschleife, die Befreiung vom Leibzoll hiermit und Kraft dieses gänzlich aufgehoben, das Schutzgcld aber von der gesammten Judenschaft, bis zur hiernächst erfolgenden ferneren Verordnung auf 3000 Nthkr. jährlich gesetzt, und zwar aus diesem Fundament, weilen gegenwärtigen über 1000 Judeuscclcn sich allbier befinden. Wenn wir auf jedwede 1 Rthlr. zum Unterhalt gerechnet, so thut solches jährlich in 52 Wochen 52000 Rthlr., welches Quantum sie außer einzigen Zweifel von dem Wucher, den sie aus der Christcnvcrmögen ziehen, hernehmcn, dahingegen die obige 3000 Rthlr. nicht eiusten die Summe der gewöhnlichen Interesse s 6 pCt. erreichet, von dem übrigen aber, so sic gewinnen, und im Kasten legen, oder sonst damit täglich wuchern, und wovon sie sich und die ihrigen kleiden und ausslatleu, und solchergestalt nichts gegeben, sondern es bleibet dasselbe gänzlich befreiet, und können sich also die vcrgleiteten Juden des <juanti halber, wenn man. der Sachen recht aus den Grund siebet, im geringsten nicht beschweren." Dessenungeachtet nahm die Zahl der Juden immer mehr zu. Im Jahre 1714 waren in Bcrlm allein 117 Familien, außer welchen keine mehr geduldet werden sollten. Deren Verhältnisse wurden jedoch durch die (loürmstio krivülegii vom 20. Mai 1714 auf den alten Fuß von 1671 wiederhcrgestellt, nachdem sie das nachtheilige Reglement vom 7. November 1700 und ein ihnen zugedachtes Abzeichen mit 8000 Rthlr. abgekauft hatten. Die über die Anzahl der Juden und deren Verhältnisse von Zeit zu Zeit erforderten Berichte hatten gewöhnlich die Folge, daß den ermittelten unvergleiteten Inden.Schutzbriefe gegen Erlegung der Gebühren ertheilt wurden. Im Jahre 1724 wurden wiederum sammtliche unvergleitete Juden ans dem Lande geschafft; und es sollten fortan keine neuen Schutzbriefe mehr ertheilt und die vorhandenen nicht vererbt werden, sondern sämmtliche Juden im Lande sollten anssterben. Das Schutzgeld war schon 1728 auf 15000 Rthlr. dergestalt erhöhet, daß im Durchschnitt eine jede Familie 25 Rthlr. und die Wittwe die Hälfte bezahlen sollte. (Fortsetzung folgt.) —«-»»OylXcl«— Kostbare Perlen auf Spatziergängen in -e» Gefilden der weltlichen Wissenschaften gefunden. Aus W.g eingesandt. (Beschluß.) Die Anziehungskraft des Weinstockes aus andern Gewächsen, die in seiner Nabe stehen, sogar bezüglich seines Geruches wird schon in >"> 77 gelehrt: 7>M'V 'I^o ->27 >:» 7^77' iviH v» -j>- »L- 2? 70,4 7^77 flr'27 7^ 7'pno iHc tv, 00 o>:v:> vm ,vrr>rv znrv 777 vrvvr;7>Lv 70 niowL» iH 2"- 'rr>e^7 >w >2v ^>7 .vv >°V7 j"2I ,M>7 7,IM VN 77VL7 7> vH -,vst

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