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Der treue Zionswächter · 1850-05-16 · 20 (16.5.1850) · page 6

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
6 (1850)
Issue
20 (16.5.1850)
Date
1850-05-16
Page
– (sequence 6)
Language
German
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IM dcrn auf die Höhe der Civilisalion geführt worden. Welfeheim prorestirt gegen Stahls Aeußerungen und Auffassung. Er ist für die Kommissionfassung. Von Gerlach giebt einen rechtshistorifchen Abriß des Entstehens vieler Volksschulen und kirclstichen Stiftungen, fuhrt den tz 12 und selbst das Laudrecht ins Feld und verlangt Streichung des Artikels. Hierauf wird die Debatte geschlossen und der Minister v Ladenberg hat das Wort Er ,beschäftigt sich hauptsächlich mit Brüggemanns und. GerlachS Vortragen. Entschieden ist er gegen die Streichung, einmal, weil jede Zurücknahme eines schon Verheißenen Unruhe erwecken muß, und daun, weil er nickt wünscht, daß die Ordnung dieser Verhältnisse ssis UnterrichtSgesctz verwiesen werde. Was das Amendement angehr, so hält er es für unnörhig, da ja auch der Staat die konfessionellen Unterschiede und die Rechte der Kirche wahren wolle, aber er habe auch nichts gegen die Annahme desselben. (Bravo.) Bei der Abstimmung zieht Brüggcmann sein zweites, zu § 22 gestelltes Amendements noch zu dem sä 24 gestellten heran, so baß es mir diesem ein Ganzes bilden soll. Dieses zweite lautet: Die Lehrer an den öffentlichen Volksschulen werden unter gesetzlich geordneter Detheiligunq der Gemeinde und unter Mitwirkung der betreffenden Religionsgesellschafreu aus der Zahl der Befähigten anaestellr. Bei der Abstimmung wird der § 21 aus den verschiedensten Elementen zusammengefügt. Aus dem ursprünglichen Artikel blieben die Anfangs- und Schlußworte des ersten Satzes, so daß der neue mit folgendem Satz anfängt: „Die Leitung der äußeren Angelegenheiten der Volksschule steht der Gemeinde zu." Dann folgt der ganze Kommissionsamrag und als Schlußsatz, tritt hinzu der erste Satz des Amendement Vrüggemann. , Der zweite Satz des Amendement wird mir 65 gegen 48 Stimmen verworfen. § 22, zu dem die Debatte nun übergehe, lauter: Die Mittel zur Errichtung, Unterhaltung und Erweiterung der öffentlichen Volksschulen werden.von den Gemeinden und im Falle des nachgewiesenen Unvermögens erganzunqsweise vom Staate aufgebracht. Die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen Dritter bleiben bestehen. In den öffentlichen Volksschulen wird der Unterricht unentgeltlich ertheilt. Den Schlußsatz wünscht sowol die Kommission, als auch Hansemann geändert, erstere wie folgt: Den Kindern unbemittelter Eltern wird in den öffentlichen Volksschulen Unterricht unentgeltlich ertheilt. Letzterer aber in einem AmenbeMttlt dghiri r / DenWndernlunbemittelter Eltern wird der eMrderssche .Elementarunterricht unentgeltlich ertheilt Es sprechen die Htz. Walter, Kühne, v. Rittberg, v. Vincke- Kisker, Brüggemann, schließlich auch v. Ladenberg. Derselbe äußert unter Anderm : Auch der unentgeltlich^ Unterricht ist nicht ein Ausfluß kommunistischer Ideen, sondern gerade ein Mittel, Kirche und Staat enger an einander zu knüpfen. Der Finanzpunkt entscheidet bei der Abstimmung, für das Hansemannssche Amendement. Die beiden ersten Sätze des Artikels werden unverändert angenommen. § 23, mit dem sich die Kammer gegen Ende der Sitzung beschäftigt, lautet: Ein besonderes Gesetz regelt das gesamMte Unrerrichtswesen. Der Staat gewährleistet den Volksschullehrern ein bestimmtes auskömmliches Gehalr. Der Ausschußantrag dazu ist. folgender, statt des Artikels zu setzen : Der Staat gewährleistet den Volksschullehrern ein den Lokalverhäitnissen angemessenes Einkommen," und einen neuen Artikel hinzuzüfügen, des Inhalts: Ein besonderes Gesetz regelt das ganze Unrerrichtswesen. Ein Amen» demenr von Bockum-Dolfs, dahin gehend: hinter „VolkSschullchrern" einzuschalren: „gleich den Staatsbeamten", w'.rd. unterstützt. Die Debatte über diesen Artikel ist nicht unwichtig, theilr aber bas gewöhnliche Schicksalaller zu so später Stunde dauernden: sie wird kaum beachtet Die Redner sprachen mehr öder minder vor teeren ' Banken. Walter erregt einige Auf: Merksainkeit dadurch, daß er mit den Schullehrern die deutsche Flotte in Verbindung bringt und diese beiden Dnrge der hauptsächlichen Unterstützung der Kammer empfiehlt. Daun' nur wurdest tüchtige Männer zu Lano und zur See erzogen. Daran knüpft er eine Apotheose der Kirche^ die allein große Leistungen Mit Demurh zu paaren wisse, und des Heeresdas allein mitten in der Treulosigkeit deSDergaNgeNenIahres sich treu bewährt habe? Hansemann beantragt, zu sciqcn, statt der Staat gewährleistet:;»Die Volksschullehret erhaltest eist best Lokalverhälrnissest aNgeMessents Eiukommen. Jede Gewährteistüng "fiößt ihm Bedenken ein. Saegerr giebt statische Notizen, um daraus zu folgern, daß das Einkommen der Schullehrer so gut wie keines sei. Solchem Zuständen gegenüber müsse allerdings eine Gewährleistung stattfinden, v. Gerlach findet darin, da eine solche Gewährleistung noch keinem Beamten zu Theil geworden, ein Privilegium., Auch solle ja der Beamte nicht allein vom Gehalte leben.

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