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Der treue Zionswächter · 1850-04-05 · 14 (5.4.1850) · page 7

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
6 (1850)
Issue
14 (5.4.1850)
Date
1850-04-05
Page
– (sequence 7)
Language
German
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- .v'yN f>7Z)c V7Ü a»2fl „Der Mensch ist.' geliebt bei Gott, denn er hat ihn Ln seinem M ich könnte darauf Hinweisen, daß nach der Morallehre des Talmuds: „In den Wegen Gottes sollt ihr wandeln (Deut. 1Z. 5.) d. h. ihr sollt euch bestreben, Gott ähnlich zu werden, seine Eigenschaften möglichst üachznähmen. Gott' ist allöarmherzig, auch du sollst barmherzig sein, Gott ist allliebend," u s. f. (Sota 14, a.) der Grundsatz feststeht, daß: so wie Gott alle Menschen. als sein Ebenbild liebt, so müsse auch der Israelite jeden Menschen als das Ebenbild Gottes lieben. DochIwir werden auf das Thema, „was lehrt der Talmud in Beziehung der Pflichten gegen Nichtisraeliten" später noch zurückkommen, können übrigens - nicht umhin, noch schließlich unser Erstaunen anszudrücken/ wie obengedachtcr Herr Abgeordneter zur Unterstützung seiner Verdächtigung sich auf das französische Sanhedrin berufen konnte. Hat nicht dieses aus ein und siebenzig der gclehr» testen Nabbinen und Schriftgelehrren bestandene Sanhedrin sich dahin ausgesprochen, daß wir. selbst nach der.Lehre des Talmuds, die Christen als unsere Brüder lieben sollen? Auf die Frage nämlich: „Werden die französischen Christen von den Inden für Fremde oder für ihre Brüder gehalten?" lautete die Antwort wörtlich wie folgt? In den Äugen des Juden sind die französischen Christen ihre Brüder, keineswegs aber Fremde. Dieser Gesichtspunkt ist dem Geiste der mosaischen Gesetze durchaus gemäß» (Hier folgen nun die e: habenen menschenfreundlichen Verordnungen, die sich im mosaischen Gcsetzegegen älleMcnschenohneAlisttahme finden,) Dann: >,Aüch bet Talmud Dkennt diese Lehre. Diel'enigen Völker, lehrt er, welche die sieben Gesetze dtr Nöachiden beobachten, nämlich Abgötterei meiden, keine Gotteslästerungen äusflößen; keinen Ehebruch begehen; keinen Mord verüben; kein Thier verzehren, so laNge es noch^sebt; nicht von dem Raube leben, und Rechts pflege einführeuwie sie sonst auch denken mögen; sollen wir sie wie unsere Brüder lieben; wir sollen ihre Kränken besuchen, ihre Tobten begraben, ihre Armen unterstützen, als wären es Israeliten. Kürz: es giebt keine Pflicht der Menschlichkeit, der sich ein ächter Israelit gegen einen Nöachiden entziehen dürfte. So machen es' uns denn alle Grundsätze zur Mcht die Franzosen wie unsere Brüder zu lieben/^ So antwortete das Sanhedrin im Jahre 1807, so hätto din Sanhedrin schon Mtworten müssen vor vielen Jahrhunderten, und ebenso müßte ein Sanhedrin heute noch antworten im Geiste der Mosaischen Religion und des Talmuds. Und doch, allen diesen Zeugnissen zum Trotz, die auf allen Blättern unserer Geschichte zu lesen sind, scheuen sich unsere Gegner nicht, zu sage»: „Es kann nicht widerstritten werden, daß, den alten Juden, wie den nenen der Nächste nicht der ist, der es den Christen ist! Doch wollen, besonders unsere Gegner wissen, „daß die Israeliten in Beziehung dcS Verbots von Zinsnehmen oder Zinsgeben gegen den Nichtisraeliten keine Verpflichtung, sondern vollkommene Freiheil haben." Znr genaucrn Würdigung dieser fal, scheu Anschuldigungen wollen wir nun das hierauf bezügliche Wort der heiligen Schrift und die Erklärung deS Talmuds hierüber vernehmen: .-j-co b!>'Z'cn Dem Ausländer magst du Zinsen geben, aber deinem Brüher darfst du keine Zinsen'geben. (Deut. 2ch 2l.) Es dringt sich nun die Frage auf: Was ist der Zweck dieses Gebotes, und worauf gründet sich der darin ausgesprochene Unterschied zwischen In» und Ausländer, d. h. Israelite und Nichtisraelite? Lesen wir hierüber die verschiedenen Kommentare, so crgiebt sich folgende Antwort : Es liegt im Willen des^ Gesetzgebers, daß der Israelite sich keineswegs dem Handel oder dem Lnrnögewcrbe ergebe, die große Summen erfordern, sondern ausschließlich der Landwirthschäft und den nothwendigsten Gewerben widme; daß er überhaupt nicht »ach ReichthuiN und. Vergrößerung seines Bcsitzthllmes strebe, sondern mir dein ihm einmal angewiesenen Gebiete sich begnügen soll. Hierauf gründen sich nun auch die M über Erlaß» und Iubclsahr<H Nun unterliegt es wol keinem Zweifel, daß der reiche Kaufmann, wenn er auch seine Kapitalien verzinsen muß, dennoch immerhin großen Vortheil aus seinem Geschäfte ziehe» kann: nicht so aber der schlitte Ackers» u.

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