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Der treue Zionswächter · 1850-04-05 · 14 (5.4.1850) · page 5

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
6 (1850)
Issue
14 (5.4.1850)
Date
1850-04-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
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109 ReLertrotürrg dMSLnSvebboteS^ zweitens: iMrch Verunglimpfung IswMMter:dMEdSMA>-(MM Zion- L6> 4.) ' Wucher,: Betrug und-MMung-aber,^ Uebervortheilung gegen Israelite» sochol als.Nichtisraeliten verübtwird im: Ta lmud uM . bei den Kasuisten ganz entschieden -als ein Verbrechen gegen unsere Religion, als Raub und Diebstahl bezeichnet. Doch lassen wir hierüber den Talmud und die. Kasuisten selbst sprechen. n „Es ist sündhaft irgend einen Menschen, selbst einen Heiden auf irgend eine Weise zu hintergehen." Chulin 9^aI;Maim^Deoth.K'2,8 6; Chosch. Mischp. K. 228> § 3.) - ' „Wer im Geschäfts Verkehre, ohne Unterschied, ob mit einem Israeliten oder Nichtlsraelircu, diesen, sei es durch Maüß öder Gewrcht übervorthcilt, der bat das göttliche Gesetz übertreten: „Du - sollst nicht stehlen" und ist verpflichtet, den. zugefügten Verlust zu ersetzen. Ebenso ist es sündhaft, einen Richtisracliton bei Nechnnngstelkung zu. überlisten; der Israelite hat die Pflicht, die Rechnung auf ehrlichste und genaueste Weise zu stellen; denn die heilige Schrift sagt: Er rechne mit seinem Käufer. (Lev. 25,-50.) Beobachtet er dieses nicht, so heißt es von 'ihm (Deut. 25, 16): „Ein Gräuel Gottes, deines Herren, ist wer solcheslhnt, Jeglicher der Unrecht thut." . (Maim. Geucb. K. 7, § 28; Chosch. Mischp. K. 2l3, §. 1') Im Einkauf!: und Verkauf Jemanden durch Schlauheit zu Übervortheilen, gleichviel ob dies gegen einen Israeliten oder. gegen einen Richt- 'israeLiteu' geschehe, - ist rcligionswidrig. Weiß der 'Verkäufer, daß.seine. Waare euren Fehler hat, so ist er verpflichtet, den Käufer davon in Kenutniß zu fttzcn. elbst nurd u r ch Worte einen Menschen -zw:täuschen, ist 'verboten." (Bab. Mez.) 58, 6; MaLm^Mech.Kb.18 8 1.) . - .,/Das. göttliche Hebok, ^,,du sollst nicht stehlen," .-verhiebetunLauch: nur einen Pfenning Werth von dem MgenthümMnseres Veheymenschstt,. wenn auch .nur. laus Scherz oder mit dem Vorbehalt der Rückerstattung, nns znzueignen. - Hat. Jemand einen solchen Diebstahl, gleichviel, ob an einem Israeliten oder Nichtiöraeliten, an. einem Erwachsenen oder 6an Men Minderjährigen, begangen; fo ift er verpflichtet, das Entwendete zurück zu geben.": trügt, oder überlistet, oder-Mf iLgeyVihm- Utwechtkhst^idcrgntwevh-thengMLchey Kamen; denn er giebt Veranlassung, ,daß die ehrenhaften Völker der Erde^ die. es hoch! wiffeo/.daß die Thora solche schlechte HMdLungen verbietet, sagen; Israel hält die Thora nicht. Denn -es -heißt. (Zeph.V 3, 13): „Der Uebervest Israels übt kein- Unrecht und redet keinen Lug,' undeS - wird ru'cht gefunden in ihrem Munde cineZunge deS Truges." (Semaa. K>20 „Die ersteFrage,welcho jenfeitsam Tage der Rechenschaft die göttliche Allgercchtigkoft an den Menschen stellt,-lautet-.' Warst du gewissenhaft im Handel und Wandel?" Ucber das strafbare Vergehen des Ankaufs von gestohlenen Maaren, und der Hehlerei, vgl. Bab. Kam. 118b; Maim. Ges. K/5. § L. 2 Diese angeführten Stellen und wir könnten deren noch viele ähnliche Nachweisen—- sind nicht etwa individuelle Ansichten eines Talmudisten, neinsondern sie sind auf die.heilige Schrift und den Talmud sich gründende» für jeden Israeliten bindende Religionsgesetze. - - ... Es ist nun klar, daß der Israelite allerdings das Bewußtsein hat und vermöge seiner heiligen Religion auch haben soll und muß, daß ein Wucher, sowie ein Betrug und jene ähnlicheHandluirg nicht besser sei, als ein Diebstahl, und daß schlechterdings die Pflicht des Ersatzes ausgesprochen sei; es ist daher die dieser Wahrheit ganz - cutgegenstrebeirde Angabe eines Herrn Abgeordneten durchaus nicht, weder in der Lehre der Thora noch des Talmuds begründet.? - ' Zum Beweise jedoch, daß obige Vorschriften auch wirklich in. dasl innerste Leben und m das Gewissen des - wahrhaft religiöser: IsraelitM ^»bergegangen und lief eingedrungoi^ sind,, konnte -ichaus eigener Erfahrung -so - manche..Beispiels: ayftrhren, und ich erlaube mir ans.-dis MstelLtStIrage,jenes Hrn. Abgeordneftn:n'H.adenMi-ssje-.-gehökt,; daß ein Israelite-dküemEhristen-Ntzstftu.tion:gsteistst hättoL^ mit einem entschiedenen „Ja" zu antworten. Dock ich übergehe die Beweisführung ans. diesen persönlichen Erfahrungen, und führe lieber ans.; alten Schriftwerken» .die in der -jüdischen. Literatur, einen bedeutenden Rang ein nehmen, einige .Erzählungen

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