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Jüdische Volksstimme · 1920-11-04 · Heft 44 (4.11.1920) · page 4

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Journal
Jüdische Volksstimme
Volume
XXI (1920)
Issue
Heft 44 (4.11.1920)
Date
1920-11-04
Page
– (sequence 4)
Language
German
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nnt dsao die OøatlMitøiti* «rt«tft, wéen genflgende Qrflnd# angegebcti werden, wie sum 0. Todesfan des Besitkers and Wunsch seiner firben, den Boden zu verkaufeo, wobei Kauf des Bodens, nm ihn mit Gewiim weiter *u verftnfiern verboten Ist. Der Oberkomtnlssfir kann jede Bodentransaktion gestatten, wnna er davon ttberzeugt ist, daB dies znm Wohle der Allgemeinheit gescbieht, wie auch alle Jette Transaktionen, die der Bezirksverwaiter nicht durdi- Itihren kann, sei es wegen des Wertes oder der QrdBe des Bodens oder weil der Erwerber kein pa- ISstinensischer BOrger is.t Qesellsdiaften und Vereine dUrfen gradere LAndereien erwerben, wenn sie sie unmittelbar ausniltzen wollen, z. B. zu Fabriken, HAuserbauten und dergl. før das Land notwendigen Investionen. Das tttrkische Qesetz, das den Bodenerwerb durch Vereine eingeschrånkt hat, wurde modifiziert, um die Initiative zu untersttttzen, Jedoch werden diese Transaktionen nur gestattet verden, wenn der OberkomtnissAr davon iiberzeugt sein wird, da8 dies zttm Wohle der Allgemeinheit geschieht. Der OberkommissAr kann alle VorschlAge der Bodenerwerber dem 90g. Bodenkomitee zur Begutachtung vorlegen. Nach Erlangung der Approbation seitens des Bezlrksverwalters oder des OberkommissMrs, wird der Erwerbstitel in die TabularbOcher efngetragen und eine Kopie beiden vertragsscbliefienden Parteien ausge- Jolgt werden. Bis der Bodeagerichtshol das Bestizrecht im ganzen Land anerkannt haben wird, leistet die Resierung keine BOrgschaft før den Erwerbstitel Zwecks Entwicklung des Stfidtebaues wird die Regierung demnAchst ein besonderes Qesetz herausgeben und werden alle, die stAdtischen Boden erwerben, den Satzungen des herauszugebenden Gesetzes unterliegen. Alle Bedlngungen werden Interessenten in den TabularAmtern bekannt gegeben werden. Bis zum ErlaB einer neuen Verordnung besteht das Verbot einer UrteilsiAllung Aber Bodenverkauf weiter fort. Mit der Ausarbeitung einer Verordnung Aber Kredit- und Hypothekenbankcn ist eine besondere Kommission betraut, und Ist zu hoffen, daB eine oder mehrere Banken in PalAstina werden gegrilndet werden, die den Bodenbesitzern ermoglichen; Anleihen durch VerpfAndung des Bodens zu gUnstigeren Bedlngungen als bisher zu erlangen. Bis dahin mttssen die Bodenbesitzer geschQtzt werden. So dUrfen bis dahin die Qerichte nur in auBerordentlichen FAlien mit Fragen des Bodenkaufes sich befassen. Eigeutumsrechtsfragen werden nur durch den besohderen Bodengerlchtshof, der hald seine TAtigkeit aufnehmen wird, behandelt werden. Inzwischen darf Gericht gehalten werden bezflglich Verteilung unbeweglicher Gfiter, deren Verteilung noch nicht vorgenommen worden ist, und der die Forderung Erhebende wird den Boden erhalten kbnnen durch amtliche Eintragung in die TabularbOcher. DemnAchst wird eine Verordnung erlassen werden, wonach Forderungen gegen registrierte Bodenbesitzer, auf ein Gesuch hin, auf einem besonderen Blatte registriert werden kdnnen. Es wird verlangt, daB aller im Erbgange Abergangene Boden binnen einem Jahre nach dem Tode des Erblassers registriert wird, was bezweckt, die Registrierung dem tatsAchlichen Besitzstande anzupassen. Die BodenverpfAndung wird nach dem im Kriege von der tttrkischen Regierung erlassenen Gesetze, das weit systematischer als das alte Wakufgesetz ist geschehen, wonach der Boden beim Besitzer verbleibt und der Geldgeber nicht die BedrAngnlsse des Schuldners ausnutzeu kann. Die Uebertragnngsabgaben werden weit niedriger sein, als bisher. Bei Kauf oder Schenkungen wird die Abgabe 3 Prozent und bei VerpfAndung 1 Proz. betragen. Bei Vererbung zwischen 1 bis 5 Prozent le nach dem Verwandtschaftsgrade der Erben. Diese niedrigen Taxen werden dazu beitragen, die Vermeidung der Registrierung zu unterlassen, umsomehr, da die bisher geforderten Stempelmarken flir die Zeugnisse flir BodenObertragungen abgeschafft wurden. Zum Schlusse sei noch einmat betont, daB iede nicht eingetragene Transaktion nicht nur ungiiltig, sonde rn auch Bestrafung der Parteien ttach sich zieht, sobald nur der Fall zur Kenntnis des Tabularamtes oder der Qerichte gelangt. Der tatsåchliche Rechtstitel des Besitzes an allen GilJern wird klargestellt werden, sobald der Bodengerichtshof im ganzen Lande die Erwerbstitel untersucht haben wird. in memoriam Adolf Jelllnik. Zwei Angaben Aber den Geburtstag des grSBten jiidischen Kanzelredners des 19. Jahrhunderts, der aber auch in unserem Jahrhunderte von keinem Redner der Synagoge erreicht, geschweige denn Obertroffen wotden ist, Uegen vor. Die eine spricbt vom 26. Juni 1821, die andere, die von seinem jtingsten Sohne, dem Literarhistoriker, herrQhrende, vom 20. Oktober 1820. Und, da sie diesen in Wien, der tangjAhrigen StAtte der vielseitigen TAtigkeit des Mannes, feierlich begingen, ist es auch an uns MAhrern, des groBen Sohnes unserer Heimat zu gedenken, der in Drslawitz bei Ungarisch-Brod, das Licht der Weit erblickte, dort, nach der Art der jQdischen Jugend der Vergangenheit, als er frflhzeitig die Mutter verlor, bei einer treuen GroBmutter, erzogen, in Bibel und Talmud unterrichtet wurde und dann, kaum zum JAngling geworden, seine Lehr- und Wander- Jahre in Prag und Leipzig vollendete. In seiner Vaterstadt sprach er zuerst Aber den Text des Psalmenwortes: „Ich erwecke die MorgenrQte.” Und in ler Tat, ein Erwecker ist er geworden, ein Erirecker neuen jiidischen Geisteslebens in Wien, vo er seit 1857 wirkte, zuerst in Gemeinschaft mit lem unvergeBlichen Isaak Noah Mannheimer, dann Is dessen Nachfolger in der Synagoge der Seitentettengasse. Hier war er unermiidlich tfttig bis zu einem Todestage am 28. Dezember 1893. Noch am etzten Sabbathe vor seinem Hinscheiden, am Sabbath ,Schemoth'\ einem rauhen Wintertage, lieB er sein n&chtiges Wort ertonen, denn er nahm es mit den »ilichten eines Predigers sehr genau, er hat es sich licht bequem gemacht. Und so gilt von ihm das Wort lieses Schriftabschnittes (II. Mos. IV, 14), das, ilim :u Ehren, auf de* Gedenktafel des Wiener „Bethlamidrasch” prangt: „Ich weiB es, daB Ahron (Jelineks hebrAischer Name) „ein Redner ist.“ In der fat, kein zweiter hat, wie er, von der Kanzel durch ler gewaltigen Rede bezaubernde Macbt gewirkt. iVie verstand er es ,den Midrasch, dessen Studium *r sein LebenstAtigkeit weihte, fttr alle Erscheiinngen unseres Volkslebens, fttr alle Weltereignisse, illes Geschehen und alles Geschehene anzuwenden. 2ln Meister, ein Diener, am Worte war er. Das war seine pastorenlmfte-Salbaderei; wénn Jellinek retete, das war das Wort aus der Tiefe eines Aberbollen Herzens, aus dem Schachte eines Aberreichen leistes. Kein GesAusel, keine Liebedienerin, kein Kriechen vor den Machthabern oder solehen, die sich lafBr halten, keine aalglatte Heuchelei, keine scheinieilige LiebenswArdigkeit, kein sich Verneigen bald lach rechts, bald nach links, keine Spekulation auf ten, stets willigen, ThrAnensack der andAchtigen Zuhflrer oder Zuhørerlnnen”, da war StArke, Kraft Mark, Nackensteife, Aufrichtigkeit, Wabrbeit Jellinek schdpfte aus dem vollen, aus der Schatzkammer seiner vielseitigen, retchen wissenscbaftlichen råtigkeit. Die Gebiete der Kabbala, der Rellgionsphilosophie, die verschlungenen Pfade des ^ohar bat er uns zuerst erfiffnet und gebahnt. Mit dem RUstzuge der Wissenschaft ausgestattet, wies er, ein Nachtolzer Jakob Etnbdens, nach. daO der Vertasser des kabbalistlschen Hauptwerkes, Mose ben Schemtob aus Leon, im 13. Jahrhunderte set. Ueber die Midraschim, Aber Ethnographie, Literarhistorisches, Geschichtliches und Philosophisches schreibt der me er mAdende Mann. Das „Beth Hamidrasch m Wien, in dem MAnner wie I. H. W e i s s u. M. F r i e d m a n n lehrten und wirkten, ist seine Schopfung, sein Heiligtum gewesen. Ueberreich war dieses Ltbtn. mxmensclilich seine TAtigkeit. Aber immer und immer wieder kehrte er zu seiner Kanzel zurAck &us seiner Studierstube, aus seiner wahrhaft kostbaren Bib - thek, die in den Besitz der Wiener Gememde Aber geogangen ist, mit Ihrer FttUe von Handschnften und BAchern. Wie staunten wtr den Mann,-von kleiner Statur, an, wenn er au! der Kanzel stand und seine Worte, wie der Donner rollten, wenn er. uberwAltigt von seinem Gegenstande, den er so lebhaft vorzutragenverstand, uns alle mit sich lortnB. er. bob, erscbAtterte, ergrifb wenn er, selbstmAcMig erariffen, vor ThrAnen stockte... Da waltete in der ZuhVrerschaft eine ehrfurchtsvoUe Stille, manch tmr schluchzte auf, MAnner schAmten sich nicht, zu weinen wenn Jellinek etwa, wAhrend der Juden- Pogrome in Ruøland, unser Judenelend ^»derte, meLs Elend. das die Jahrtausende durchzieht und un^re Feinde anklagt. Auch er klagte fiber die Unroenschliohen, die ntebt »tonal Hal* gemacht vor dem hellige. Pergameat beschriebea mit dem Worte des Herrn. la der Tat, J elltneks Redea warea Ereignlsse, die wtr nfe vefgessen Werden, dié sich tlef eingegraben haben auf die Tafe! nnseres Herzens... Seine Reden, in umfangreichen Sammlungen herausgegeben, bringen auch hente noch einen, mAch tigen Eindruck hervor und gerne lesen wir sie auch Jetzt noch, trotzdem sie vor, mehr als einem halben Jahrhundert, gehaiten wurden... Wer von den zahlrelchen SchSnrednern unserer Zeit, wird dies derelnst von sich sagen kdnnen, er håbe fttr Enke! und Urenkel gesprochen. So -hat Jellinek das Wort LAgen gestraf t, das behauptet: die Rede sei.flAchtig, sie wirke n u r auf den Zuhdrer, nein, diesem Redner flicht auch die Nachwelt KrAnze und er ist ihrer wArdig. Liest man seine Reden, dann zieht ein StAck Zeitgeschichte, ein StAck Geschichte unseres Volkes, an uns vorAber, Seine Reden sind „Iggroth Mussar", „Lehrbriele", lebende Dokumente, wie die „Iggereth Mussar” des Salomo Alami, aus dem 14. Jahrhundert, die er herausgegeben. Ein Spiegelbild halt er seiner Zeit vor, ihnen alien, die sich FAhrer, VorstAnde des jAdischen Volkes nennen und seiner Gemeinschaft, aber auch den GefAhrten und so oft VerfUhrten,.. den Reichen, den Besitzenden, aber auch den Enterbten und Verlassenen. Ihnen spricht er Mut zu, denn er betrachtet sich als TrSster, Aufrlchter seines vieigeprAften Volkes. Er klagt an und trfistet, er ermahnt und richtet auf, er lacht und weint mit seinem Volke. Denn darin liegt das Geheimnis der Macht von J e 11 i n e k s Rede, er will nicht eine sebale Philosophie vorbringen, keine breiten Bettelsuppen darbieten, ein Volksmann, ein Volksredner will er sein, nichts mehr und nichts weniger... So lebt er fort in unserem GedAchtnisse, ein leuchtend Vorbild fttr seine Amtsgenossen. Er starb, wie Bismarck sagte, „in den Siehlen”, d. h. mitten in seiner TAtigkeit. Flir ihn gab es keine Ruhe. Bis zum letzten Atemhauche forschte und schrieb er, kAndete die Wahrheit unserer judischen Lehre. „Voilå un homme‘\ so kdnnen wir von ihm, wie Napoleon von Goethe sagen, ftihrwahr ein Mensch, ein Mann, eln Jude. Stolz verkAnden wir es, daB er unser war, ein Sohn unserer mAhrischen Heimat, die im vorigen Jahrhunderte, so viele bedeutende MAnner dem Judentum geschenkt. Wenn man die Bestén dieser MAnner nennt, dann nennt man auch Adolf J elli nek. Dr. M.'GrAiiféld. Rundschau. PalAstina. Das Mandat fiber PalAstina. In einer Versammlung der Vertreter der Londoner Synagogen sprach Professor Dr. Weitzmann Aber die nAchsten Aufgaben der zionistischen Exekutive, in bezug auf den Wiederaufbau PalAstinas. BezAglich des Mandates sagte er, es bestehe berechtigte Holfnung, daB das Mandat folgende Punkte enthalten werde: 1. Die BestAtigung der San Remo- Entscheidung. 2. Eine Verpflichtung der britischen Regierung, diese mit allen administrativen Mitteln zu verwirklichen. 3. Die Schaffung einer ReprAsentanz der palAstinensischen Verwaltung, bestehend aus Vertretern der zionistischen und anderen jiidischen Organisationen. Das englische Mandat fiber PalAstina. — Eine Anfrage im englischen Unterhaus. — London, 25. Oktober. (Jewish Corr. Bur.) Mister Ormsby Gors richtete im englischen Unterhaus eine Anfrage an den Premierminister uber die Fortschritte in der Festlegung der palAstinensischen Mandatsbestiramungen, ferner, ob die englische Regierung den alliierten und assoziierten MAchten und dem Volkerhundrat klargemacht håbe, daB England nur dann das Mandat Aber PalAstina Abernehmen werde, wenn in dieses Mandat die Balfour-Deklaration, so wie sie dem tttrkischen Friedensvertrag einverleibt wurde, aufgenommen werde, weiters, ob irgendweiche Territorien dstllch des Jordan dem englischen Mandatsgebiet angeschlossen und was die Grenze dstlich und westlich des Jordan zwischen dem englischen und franzosiseben Mandatsgebiet bilden werde. Mr. Chamberlain sagte daraul in seiner Antwort: Man hof ft, daB das Mandat in KArze dem Voikerbundrat unterbreitet werden wird. Was die zweite Frage betrifft, so wurde allen in Betracht kommenden MAchten genAgend klargemacht, daB mit der Annabme des Mandats die britische Regierung die Durchfuhrung ihrer ursprønglichen Deklaration vom 2. November 1917 beabsiebtigt. Eine Antwort auf die letzten zwei Fragen wArde vor einer endgttltigen Festsetzung der entsprechenden Grengen verfrAht sein.

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