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Jüdische Volksstimme · 1920-09-23 · Heft 38 (23.9.1920) · page 2

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Journal
Jüdische Volksstimme
Volume
XXI (1920)
Issue
Heft 38 (23.9.1920)
Date
1920-09-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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>tr-j Tf-i »wv».'V»y^'%Jl¥W9f 1 SP^PfifP *-»»- n 99VW S, Nf. 38. suti* des Wortes „besitzender" den SchluB, dafi sich diese gesetzliche Bestimmung nur auf jene Falle bezieht, wo die Eltefn beini Inkrafttreten des Qesetzes noch lebten, und sohin noch zu diesem Zeitpunkte das Heimatsrecht ilt einem Orte der CechoåfdV&kei besaBen. Es erscheint jedoch keinesfalis dem Sintle des Qesetzes entsprechend, daB es einen so zufSlligett Umstand als entsc&eldend flir die Auslegung einer gesetzlichen jpestiffifflung erklåren wollte, zufflal. ge* rade bezttgtidh Erwérbung des StaatsbUrgerrlchtes im Zweifel eine weitherzigere Auslegung Platz zu greifen hatte. Auch in diesem Punkte wBre eine Erg&nzung, bez. Prazisierung des Qesetzes anzustreben. 3. Oas Qesetz erkennt schlieBlich auch alle iene als Staatsbiirger an, welche vor dem Umsturze das Heimatsrecht in einer Qemeinde der einstigen Monarchie aufierhalb des jetzigen Cechoslov. Staatsgebietes besassen, und nunmehr Beamte oder Bedienstete des Cechoslov. Staates oder einer Staatsanstalt oder staatlichen Unternehmung wurden. Wahrend jedoch im Allgemeinen Ehefrauen und Kinder bis zu 18 Jahren beziiglich der Staatsburgerschaft und des Heimatsrechtes ihren Ehegatten, bezWé ihren Vatern folgen, erstreckt sich diese Bestimmung nicht auf die Frauen und Kinder der vorerwahnten staatlichen Beamten und Bediensteten. Dieselben bleiben vielmehr Ausldnder, auch wenn das Familienhaupt auf Qrund seiner Staatsanstellung die Cechoslov. Staatsbiirgerschaft erlangt hat. Eine Aenderung der diesbeziiglichen Bestimmung whre nicht nur von jiidischer Seite, sondern auch allgemein anzustreben. Das Qesetz regelt auch noch die staatsbUrgerrechtlichen Verhaitnisse beziiglich der vom Deutschen Reiche an die Cechoslov. Republik abgetretenen Landesteile, welche jedoch fiir uns Juden mit Riicksicht auf die geringe Zahl der dort ansassigen jiidischen Bevolkerung von geringerem Interesse sind. 4. Mannigfach sind die gesetzlichen Bestimmungen beziiglich der Wahl einer anderen Staatsbiirgerschaft, des sogenannten Optionsrechtes. Man kann unter gewissen Voraussetzungen innerhalb gesetzlich bestimmter Fristen sowohl fiir die Cechoslovakei, als auch fiir das Ausland optieren. Eine Bestimmung besagt nun, daB , Auslfinder, welche nach Sprache und Rasse Cechoslovaken sind, und nur deshalb, well sie in einer aufierhalb des Cechoslov. Sfåatsgebietes gelegenen Qemeinde der einstigen Monarchie heimatzustandig waren, die Staatsbiirgerschaft in Italien, Polen, Oesterreich, Rumanien, Stldslavien oder Ungarn érworben haben, innerhalb einer Frist von 6 Monaten fiir die Cechoslov. Republik optieren kCnnen. Wahrend jedoch Artikel 80 des Friedensvertrages von St, Qermain, auf welchem diese Bestimmung Der gleitende Tiefstand der Zivilisation. Moses *— Jesaias — Jesus — Luther — Oven — Wilson — Lloyd George — Clemenceau — Lenin. Die allgemeine Nervositat. Die Menschen riihmen sich, die Natur erkantit und auch iiberwunden zu haben. Aber konnen die Menschen sich ^elbst iiberwinden? Sind nicht die Dinge ihre Herrn? Das ist die Quelle der allgemeinen Nervositat. Ein Ehrendiplom. (Aus einem aufgefangenen Funkspruch.) An Wilson, Lloyd Qeorge und Clemenceau. Wir, Lenin und Trotzki, danken Euch vom ganzen Her zen, daB Euer Weitbllck und Euere seltene Staatsweisheit uns zwei Jahre Zeit gewåhrt haben, unsere Macht zu erweitern und zu vertiefen. Aus Dankbarkeit haben wir vorgeschlagen, Euch und Frankrelchs groBen Marschall Foch das Ehrenbiirgerrecht unserer Hauptstadte, Petersburg und Moskau, taxfrei zu verleihen. Zu den christlich-sozialen und sozialdemokratischen Wahlaufrufen. (In Wien.) Wozu so viele Worte? Jeder Kramer lobt seine Ware, also auch der politische Kramer. Mit wenigen Worteni Wfttøet, wBhlet nur uns, damit wir, zum Wohle des ganzen Volkes, zur staatlichen Futterkrippe kommen. Die feine, politische Satyre der angefiihrten „Qedankensplitter“ lassen uns wflnschert, Dr. W e r th e i hi e r m&ge seine „gaudia" bald durch ihre Verbffentlichung einem grohen Publikum mitteilen. basiert, unter langue: Umgangssprache undunter I race: Muttersprache meint, wurden diese Bezeiehnungen im vorliegenden Oesetze nicht nur vom sprachlichei^ sondern auch vtMÉ Rassenstandpunkte aus angewéfldet, und erscheinen hiedurch die Juden als fremde Rasse von der Wohltat dieser gesetzlichen Bestimmung ausgeschlossen. Eine Ellmierung des Wortes: Rasse erscheint sohin erforderlich und dies umso mehr, als attch der /'riedensvertrag die Rassenzugehorigkeit nicht zur Bedingung setzte. Das Qleiche gilt beziiglich der weiteren Bestimmung des Qesetzes, derzufolge Cechoslov. Staatsbiirger, welche nach Sprache und Rasse nicht Cecho slovaken sind, innerhalb der gleichen Frist von 6 Monaten fiir einen der vorerwiihnten Staaten optieren konnen, wenn dortselbt die Mehrheit der Be volkerung die Sprache des Optierenden spricht oder seiner Rasse angehCrt. Es erscheinen sohin mehrere Bestimmungen des Qesetzes iiber die Staatsbiirgerschaft speziell vom jiidischen, aber auch vom allgemeinen Gesichtspunkte aus ab&nderungsbedilrftig. Das Qesetz ist wohl, insoweit es |Sich um das VbrhSltnis zu den Ubrigen aus der ehemaligen Monarchie gebildeten Staaten handelt, noch von besonderen StaatsvertrBgen abh&ngig. Vor den im Gesetze vorgesehenen Fristen haben diejenigen, welche das Verhåltnis zu den Qebieten des ehemaligen Oesterreich-Ungarn betreffen, am 16. Juli 1920, beziiglich des Verhåltnisses zum deutschen Reiche mit 10. JSnner 1920 zu laufen begonnen. Es wird erforderlich sein, die vorangeftihrten Aenderungen rechtzeitig an maBgebénder Stelle anzuregen, sowohl bei der Regierung, als auch bei der National-Versammlung, und deren Durchfuhrung mit allen legalen Mitteln anzustreben, bevor es zu spat wird. Mahr.-schles. Studententag in Leipnlk am 6. u. 7. September 1920. Zlele und Organisationsformen der Ferlalls* Referat, gehalten am Studéntentag der jiid. måhr.- schles. Ferialverbindungen am 6. September 1920 in Leipnlk, von Ml)C. Tfteo Werner (Hasmonfiae, Iglau.) Die heutlge Tagiing der mahr.-schlesischen jiidischen Ferialverbindungen kOnn’te hochst bedeutsam fiir diese Verbindungen werden, wenn sie sich dessen bewuBt sind und bleiben, daB diese Tagung tinter ganz anderen und zwar griindlich geSnderten Verhaitnissen stattfindet wie etwa die letzte. 2 grofle fast fUr die ganze Welt wichtige Qeschehnisse mBssen auph dieser Tagung ihre Prågung geben. Das erste Heil Zion, Heil! (1910.) Heil Zion, Heil! Doch nur von r ein en Lippen Ertone dieser Ruf gleichwie Gebet; Dann hemmen uns auch nicht die steilsten Klippen, Und siegreich unser Zionsbariner' weht! Von klarer Reinheit, gleich dem Himmelsåther Soli unser Streben sein und unser Sinn; Nur dann schafft uns das alte Land der Vater Ein neues Heim von bleibendem Qewinn! Wer r e i n e n Herzens, der ailein nur schlieBe Sich unser’m heii’gen Zionsbanner an — Nicht eitle Rede von den Lippen iliefle, Die T a t und e d 1 e r W i 11 e macht den Mann! Nicht hohler Phrasenschwall geblahter Worte Macht Juda’s Sohne wieder stark und jung — Zu Zions hoher, Heil geweihter Pforte Ftihrt nur geheiligte B eg* ist e r ung! Leopold S c h w a r z. Land der Vater, Land derSonne! (1910.) Land der Vater, Land der Sonne, Paldstina, heU'ges Land, dieser beiden Qeschehnisse ist die ungebeuere Utnwålzung aller staatlichen, politischen und wirtschaftlichen Verhåltnfsie, das zweite uns speziell betreffende — die S^lfungf élner vdlkéffeéhtlieh * a'nerkannten nationaléh f1NeimsÉtte fiir die Juden in; Palftstina. I Bevor ich auf das eigentliche Thema meincs , Referates eingehe, schéiht es mir notwendig, auBer dieser allgemeinen Beittierkung auch noch kurz iiber die Lage der jiid. Studéntenschaft iiberhaupt einige Worte zu sagen. WShrend der letzten 6 Jahre hat sich die Lage der jud. Studentenschaft ganz auffailig verschlechtert. Eins scheint mir aber uber allem Zweifel sicher, daB sich n&mlich die auBer en Verhaitnisse in den groBen Universitatsstadten zai Ungunsten der Juden verschoben haben. Abgesehen von diesen auBeren Verhaitnissen ist aber sicherlich noch ein Umstand wichtig, namlich die Lage der Judenschaft selbst, die ja fUr die materielle Sicherstellung der jUd. Studentenschaft von grOBter Bedeutung ist. Man muB kein Anhanger der Katastrophentheorie im Judentum sein, um sich zu sagen, daB sich die Lage der Jm'cn in ganz Mittel-, Ost- und Sudeuropa, abgesehcn von den paar 100 Kriegsgewinnern und Wucherern, bedentend verschlechtert hat. Wir sind nun der Meinung, dafi wir all dieseu Schaden nur dadurch entgegenarbeiten køhtien, wenn die ganze jiid. Studentenschaft in eine feste Organisation zusammengefaBt wird. In den letzten Jahren (wåhrend des Krieges und schon vor dem Kriege) war jede Ferialis sich selbst tiberlassen und wenn wir sie an ihren Friichten erkennen sollen, so miissen wir, ohne irgetideiner Verbindung Vorwiirfe machen zu wollen, sagen, daB sie iiber eine vielleicht etwas geistigere Vereinsmeierei nicht hinausgekommen sind. Wie dem immer sei, miissig ware es, hier die Frage der Schuld untersuchen zu wollen, wir milssen gestehen: peccatum est intra muros et extra und wir durfen von uns, der jiidischen Jugend ruhig sagen: chotonu, auch wir haben gesiindigt. Und w&ren es auch nur Unterlassungssiinden gewesen, die wir begangen haben. Wir haben nicht vermocht, uns in unser Volkstum immer tiefer und tiefer einzufiihlen, wir haben es nicht verstanden, daB unser Streben, jiidisch zu sein, undurchfiihrbar war, wenn wir nicht unser Volk kennen lernten, nicht nur wie es einst war, sondern auch wie es jetzt ist. DaB géring gerechnet 8/« von uns weder hebråisch noch jiddisch kann, spricht nicht fiir den Ernst und die tiefe Ergrif« fenheit unseres Strebens. Man horte hle und da von Chargeiiwahlen, von einem Ball oder KrBnzchen und, wenn es hoch ging, von Beteiligung an den Wahlen, hie und da fand sich sogar ein verdienstvoller Nat.- F. K., sonst war von der Tåtigkeit der Verbindungen nicht viel zu berichten. Selbst die Abhaltung von Seminaren, die einzelne Verbindungen als notwendig erkannten, war eine BuBerst geringe, wobei nicht HeiBer Sehnsucht, Weh und Wonne, Sei gegrtiBt mit Herz und Handl Deines Tempels heil’ge Hallen, Oh, sie mBssen aiiferstehen; Auf, nach Zion laBt uns wallen, Zion laBt uns wiedersehn! Seht: Die heil’gen Fahnen winken Uebers weite, blaue Meer; Bruder, laBt den Mut nicht sinken, Denn der H e r r zieht vor uns her, Und er wird uns wieder bringen In der Vater heil’ges Land; Lasset tins dem Herrn lobsingen, Dessen Gnade nimmer schwand, Dessen Gnade neu sich breitet Ueber Zions heil’ge Hohn, Der uns liebreich schUtzt und leitet, DaB wir Zion wiedersehn! V Land der VBter, Land der Sonne, Palastina, heil’ges Land, HeiBer Sehnsucht Weh und Wonne, Sei gegrttBt mit Herz und Handl Leopold S c h w 8 r z. Soeben erschienén „Hickls Jiidischer Volkskalender“.

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