Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XXI (1920)
- Issue
- Heft 38 (23.9.1920)
- Date
- 1920-09-23
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 83% known words query
- IRI
…/2621806-2622069-2622106--4504-2625811- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
JODISCHE - --- vmi i/ccTiuur TiULKuw I IMmti Bezngsprelsei Redaktion o. Administration: BrQnn, Krapfeng. 19. halhjåhrtg . . . t T . . K2 21.— ganzjåhrig ....... Inseratet der elnspaltige Millimeterraum KC —'40. DeutschOsterreich. Kronen 80.— Unverlangte redaktionelle Beltrflge werden nicht Deutschland, ganzjåhrig . . . . Mark 35.— honorlert Manuskripten ist RQckporto beizufflgen. Jahrgang XXI, Brlinn 23. Saptsmbir 1920. » li. Tltthrl 6881. Nummer 38. Bemerkungen zum Oesetze Uber das neue Staatsbllrgerrecht. .Von Dr. Theodor Haas, Advokaten in Briinn. Die politischen Umwålzungen, welche der Weltkrieg zur Folge hatte, haben auch auf die Frage der Staatsburgerschaft einen bedeutenden EinfluB ausgeiibt. Bis zum Umsturze gab es in Oesterreich eine einheitliche bsterreichische, in den zur ungarischen Krone gehorigen Låndergebieten eine einheitliche ungarische Staatsbiirgerschaft. Mit der Schaffung der einzelnen Nachfolgestaaten bildete sich naturgemåfi flir jeden derselben ein eigenes einheitliches Staatsbiirgerrecht heraus, und mit. der Vereinigung des Cechischen und slovakischen Sprachgebietes zu einem einheitlichen Staatsgebilde wurden die bisher verschiedenen, fisterreichischen und ungarischen Staatsbårgerschaften. der auf dem betreffenden Territorium ansåssigen BevOlkerung zu einer einheitlichen Cechoslovakischen Staatsburgerschaft umgewandelt. Begreiflicher Weise muBte iedoch eine genaue Heimatsrecfytes in der Sechoslovakischen ' Republik vorgenommen werdep, und dies erfolgte mitteis des auf dem Friedensvertrage basierenden Verfassungsgesetzes vom 9. .April 1920, Nr. 236, dessen Bestiramungen hiemit einer Wfirdigung unterzogen werden sollen. 1. Inhaltlich dieses Qesetzes sind Cechoslovakische Staatsbiirger vom 28. Oktober 1918 an alle Personen, welche das Heimatsrecht ih dem gegenwårtig zur Cechoslovakei gehorigen Gebiete der ehemaligen Monarchie spåtestens mit dem 1. Jånner 1910 erworben haben, und es seither ununterbrochen besitzen. Bereits diese BeStimmung erscheint Iedoch danach angetan, speziell uns Juden gegeniiber in einem nicht geradezu wohlwollenden Sinne ausgelegt werden zu kdnnen, zumal får jene Personen^ welche das Heimatsrécht erst nach dem ersten Jånner 1910 erworben haben, wohl eine Frist vorgesehen ist, binnen welcher sie ein Oesuch um Zuerkennung der Cechoslovakischen Staatsbiirgerschaft einbringen kdnnen (§ 9), iedoch in keiner Weise festgesetzt ist, ob und unter Voraussetzungen sie auf die tåtsåchliche Gewåhrung der Staatsbiirgerschaft Anspruch besitzen. Da der AusschluB aller dieser Personen von der Staatsbiirgerschaft im Regierungsentwurfe als eine besondere Errungenschaft bezeichnet wird, als eine weit reichende Ausnahrnsbestimmung des Friedensvertrages zu Gunsten der Cechoslov. Republik, so liegt die Vermutung nahe, daB es stch hier um ein wicbtiges rassenpolitisches Zugeståndnis handelt, indem den politischen Behdrden die Mdglichkeit gegemeindevertretungen vorgenommenen Verléihungen des Heimatsrechtes får ungiltig zu erklåren, und auf diese Weise die betroffenen Personen als minder erwånschte Elemente von Staatsangehdrigkeit und politischen Rechten auszuschlieBen. DaB hiebei in erster Linie Juden zu den Betroffenen gehdren werden, ist bei der auch sonst vielfach geiibten Praxis sehr naheliegend, und es wåre eine Aenderung der bezåglichen gesetzlichen Bestimmun* gen in dem Sinne anzustreben, daB die zeitliche Beschrfinkung per 1. Jånner 1910 gånzlich zu entfallen håtte, zumindest auf den 28. Oktober 1918 einzuschrfinken wåre. Eventuell wåre ein Zusatz zum vorerwåhnten § 9 oder eitie authentische Interpretation desselben anzustreben, derzufolge den in Betracht kommenden .Personen die Staatsbårgerschaft nicht vorenthalten werden darf, wenn sie sich eine bestimmte Zahl von Jahren an dem betreffenden Orte aufgehalten habeti, und sich wåhrend dieser Zeit keiner strafbaren Handlung schuldig gemacht haben, welche die Ausschlie- Bung vom Wahlrechte in die Gemeindevertretung als gesetzliche Folge nach sich zieht. 2. Als Cechoslov. StaatsbUrger werden ferrier jene ehemaligen osterreichischen und ungarischeti Staatsbårger angesehen, welche auf dem derzeitigen Gebiete der Republik als Kinder dsterrtichsicher oder ungarischer, dortselbst das Heimatsrecht besitzender StaatsbUrger geboren sind, und zwar selbst dann, wenn die betreffenden Personen selbst zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes den Wohnsitz oder das Heimatsrecht nicht mehr in der Reblik besit klar, und ’béstehen beZågllch der Ausiegung dieser gesetzlichen Bestimmung bei den Behdrden Zweifel, welche durch amtUche Ausiegung behoben werden måssen, wenn in diesem Punkte eine einheitliche und ilberale Praxis platzgreifen soli. Das Gesetz spricht nåmlich von Kindern das Heimatsrecht besitzender StaatsbUrger. Manche Behdrden ziehen nunmehr aus der eegenwfirtigeri Fas- FEUILLET0N. Sozlalpolltlschs Gedankensplitter. Dr. Max Wertheimer (Wien): „Sozialpolitische Gedankensplitter."*) Vorbemerkung: Der Schriftsteller, der uns hier mit seinen „sozial-politischen Gedankensplittern" erfreut, die er, in einer seiner wahrhaft geist- und inhaltsreichen Zuschriften an mich, als „gaudia", als Vergnågungen, Erholungen bezeichnet, durch die er nach dem Worte des Lateiners, manchmal seine Sorgen unterbricht, ist den Lesern der „Judischen Volksstimme" kein ganz Unbekannter mehr. Auf seine Broschåren „Gottes-Volk und Gottes-V61ker“, „Die englische Krankheit" håbe ich bereits hingewiesen, und mit dem Inhalte der gelehrten Schrift, die im Manuskripte mir vorlag, Und die sich mit dem Mysteripmjudentume in der urchristlichen Zeit besch^ftigt, die Leser dieses Blattes bekannt gemacht. Dr. Wertheimer ist ein wahrhaft gediegener Gelehrter, ein Idealist, vom reinsten Streben erfUllt, der Wahrheit zu dienen. Manche kdstliche Gabe seines unermUdlichen Forschergeistes haben wir noch zu erwarten, so das Werk: „Des Mysteriumjudentums letzte dogmatische Ausstrahlung: Johannes der Tåufer und der dogmatische Erlosergott aus dem sagenhaften Nazaret in Galilåa", eine religionsgeschichtliche Untersuchung unter dem Titel: „Vom Mysteriumjudentume zum Urchristentum“, eine religionsgeschichtliche Darlegung: „Judas Iscbariots dogmatischer Verrat und SUhnetod." Dr. Wertheimer schreibt mir: „Nach einer anhaltenden Geistesarbeit kehre ich immer zu meiner Erholung zu meinen leichtbeflågelten „gaiidia" zuruck. Das sind die „Sozial-politischen Gedankensplitter".. Wir wollen nun einige dieser „Splitter" den geneigten Lesern nicht vorenthalten. In unseren ’fagen sehen ja viele „die Splitter" in den Augen anderer, den „Balken" im .eigenen Auge nicht. Doch nun erteilen wir Dr. W e r t h e i m e r selbst das Wort. i Dr. M. GrUnfeld. Der fromme Agrarier. s Vor dem Rathause: Nieder, nieder mit den Juden! Hinaus mit den Ostjuden! Die Schleichhåndler! Die Blutigell Zuhause zu seiner Martha: Unsere beste Kundschaft ist halt doch der schwarze Moses aus Tarnopol. 200 K gibt er mir bereits får ein Kilo Butter. Also, liebe Martha, fleiBig mit dem BttttérfaB geråhrtl Die griechischen Sophisten. Steiget aus eueren Gråbern und lernet um: Nicht der Mensch ist jetzt der MaBstab der Dinge, sondern die Dinge der MaBstab der Menschen. Moderne Werte. Je h6her das Schwein im Preise steigt, desto tiefer sinkt der Mepsch im Werte. Der soziale Rechtsstaat. Wenn man unterdråckt wird» schreit man ununterbrochen nach Freiheit und dem aligemeinen Rechte; kommt man an die staatliche Futterkrippe, dann ruft man nach der Diktatur des Proletariats. Kaiser Wilhelm IL an die Sozialisten Deutschlands. Ich håbe får euch wåhrend meiner langen *Regierungszeit eifrig und redlich agitiert. Ihr seid dankbare, deutsche Månner; jetzt agitiert ihr får mich. Mit kaiserlichem GruBe Wilhelm II. 1. R. Rabbi Akiba an den hohen Rat in Paris. Wåhrend man in Rom beriet, ging Sagunt zugrunde. HOret, um eueres Christi willen, endlich auf, euch zu beraten. Ganz Europa und Asien gehen da* bei zugrunde. Das wahre GlUck. Wie wenig bedarf der Mensch zu seinem wahren Glåcke, und — wie viel begehrt er, um ungltlcklich zu sein. Die Bescheidenheit Manche, die gar viel sprechen, haben nichts zti sagen. Schweigsam håtte so mancher viel zu sagen. Niederbruch des aligemeinen Rechts. Jede Partei kåmpft får das allgemeirie Recht, wie sie es auffaBt. Partelrecht gegen Parteirecht ist aber: Gewalt gegen Gewait. Wo ist der Mann? Wo ist der Mann im bffentlichen Leben, der rficksichtslos und unerschrocken, das Gute lobt, dås Schlechte rågt und niemanden schont, weder sich, noch seine Partei, weder sein Volk, noch seine Glau* hensgenossen? Wo ist dieser beherzte Prophet? In der Unterwelt. Franz Josef zu Viktor Adler: Hier, mein lieber Adler, sieht man es deutlich, wie kleinlich und beschrånkt wir Menschen sind. Waruro kbnnen wir ira Leben, zu unserem. eigenen Vorteile, das Land nicht finden, das im Tode gemeinsam uns umschlieBt? *) Nachdruck verboten. Achtung! w«||t#n. 5* oitmier imi Slmchos-Thora-Feler.