Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XXI (1920)
- Issue
- Heft 24 (10.6.1920)
- Date
- 1920-06-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nf. 24. joaiscn iousitnoffi^ Unsere Brflder bemtihen slch, ihren SPhnen eiae feste, slchere Anstellung in årringen. Aber ihren Seelsorgern mdchten sie eine solche von drei zu drel Jahren gewShren. Das Gésetz schreibt zwar ausdriicklich vor, dafl die Stellung des Rabbiners eine feste, unkiindbare seln mflsse. Doch werden Mitte! und Mittelchen angewendet, niti diese Bestimmung 2U umgehen. Oder soli er fortwåhrend bei der Behfirde um Remedur éinschreiten und Aufregungen und verursachen? Nur eine wirkliche Sozialisierung des Kultusbeamtenstandes kPnnte solehen schreienden Miflstanden und Wiilkiirakten den Boden entziehen. Diese soli sich an die bei ander en Standen ubliche Vergesellschaftlichung anlehnen und auf derselben Basis ausgebaut werden. Es ist nicht wahr, daB der Rabbi ler iiberflUssig sei. Als Beweis hieftir diene die Tatsacne, daB er, sobald ein Rabbinat frei wird, in den Tages* blattern gesucht wird. l^ur wo ihm ein zeitgemaBer Qehalt verweigért wird,! wird ihm vorgehalten, er sei ja iiberfliissig. Es geniige ein Ersatz und er solle .sich etwas besseres suchén. Dieser erschrickt tatsachlich und trtit beschamt zuriick. Wilrde aber die Ersatzplage aufhoren, dann wiirde ein Stiick der Rabbinernot verschwinden! Nur eine1 kompakte Kdrperscnaft kOnnte dem Kultusangestéllten den Riicken steifen und vor detniitigendem Situationen wahren. Man glaube aber nicht, <JåB die Qemeinden Bohjnens sich jemals zu einem Gémeindebund zusamlnenschlieflen wiirden, um etwa die Lage der Beamten zu verbessern. Erst die érfolgte Organisation der Arbeiter, Beamten etc. zwang ihre Diénstgeber, sich ebenfalls zu organisieren, um gegen die Dienstnehmer periistet da zu stehen. Zuerst wiirden sich die Beamten organisieren und dann erst wiirden sich auch die Kultusgemeinden zu einem Bund vereinigen u. zw. im eigenen Interesse. Dieses ist a.llerdings zur Hersiellung des Gleichgewichtes notwendig! An der Spitze der Beamtenorganisationsteht eine von allen Berufsgenossen frelgewahlte und mit samtilchen Rechten ausgestattete Rabbinerkammer, éin Konsistorium, der die Aufgabe zufallt, den Stand, nach AuBen und Innen zu vertreten. Kollektivvertragr bliden das beste Mittel, um das Yerhåltnis der Gemeinden zu ihrém Ångéstelften auf eine gesunde Grundlage zu stellen. Entlassungen miissen von der Kammer genehmigt werden, sonst sind sie ungiltig.. Das Konsistorium érnennt, bezW. beståtigt die Rabbiner im Amte, legt die Gemeinden den Kommunika-; tionsverhaltnissen, der Seelenzahl und Leistungsfå- ■ higkeit entsprechend, zusammen, weist ihnen Seelsorger an, schlichtet Differenzen zwischen Vorstand und Beamten, setzt ein Gehaltsschema, le nach Familienzahl, Alters- und Dienstjahren, Ortsverhåltnissen usw. fest und arbeitet eine Dienstpragmatik zur Richtschnur flir beide Teile aus. Das Konsistorium verfaBt apologetische Schriften zur Vertéidigung des Judéntums in deutscher und bohmischer Sprache, iiberlSBt sie den Gemeinden und weist ex kathedra feindliche Ångriffe zuriick. Sektionen fiir Kantoren, Lehrer und andére Beamten sind ihr anzugliedern, die, ebenfalls Opfer der harten Nachkriegszeit,' es sich ehrlich verdienen, daB ihnen Forderung zuteil. werde. Jedér Rabbiner hat Sitz und Stimme im Vorstand als Vertreter der Kammer und sorgt fiir die Erhaltung des Rituals, Religionsunterrichtes, des Kultus und der iibrigen re^figiosen Institutionen. Keln Rabbiner darf eine. Stelle ohne Oenehmigung des Konsistoriums annehmen, oder gar zwei Portionen okkuppieren. nhR Dlptta.wtøtP W Die Konkursauschreibungfen in den Tagesblåtlern zum Gaudiumder christlichen Biirgerschaft miissen aufhdren. Die Altersgrenze und Altersversorgung richtet sich nach der bei Staatsbeamtep iiblichen Einr'chtung. Dariiber hinaus darf Niemand mitteis Aushilfe seine Stelle besetzt halten und der Gemeinde Ersparnisse verursachen. Entweder er v%rftigt uher eigene Mittel, oder er genieBt die Untersjtitzung gut situierter Kinder in hinreichendem MaBe und kann diese orft gut entbehren. Ausnahmen bei notorisch Minderbemittelten waren fiir die erste Zeit zuiassig, sofern die Kammer ihm keine entsprechende Pension zuweisen kdnnte. Aber auch jiingére Herren sollen auf die Gefahren, die diesén Stand in der Zukunff bedrohen kdnnen, aufmerksam gemacht werden. Vielleicht finden sie Gelegénhéit, rechtzeitig einen anderen Beruf zu ergreifen. Sie werden dereinst hieftir Darik wissen. Die Kammer wiirde zweifellos die staatlicbe Anerkennung finden und dann auf eine staatlich« UnterstQtzung nach Art der Kongrua Anspruch machen und auch erhalten. Der Kammer wiirden zeitweise Widmungen, Stiftungen und auBergewdhnliche Beitrdge und Spenden von Privaten, Gemeinden und Kdrpefschaften zuflieflen, die zur ErgMnzung der Oehalte armerer Gemeinden an Rabbiner, Kantoren usw. herangezogen werden konnten. Was eine Organisation zu erreichert vermag, lehrt die der Nationaljuden, welche z. B. far 1920 den Gemeinden Bdhmens viel méhr Abgaben vorgeschrfeben hat, als etwa die Gehalte der einzelnen Ortsangestellten ausmachen. Dabei handelt es sich um Interessen, die in der Ferne verwirklicht werden sollen, wahrend ♦d wip-py^y Freilich wird dadurch die Leistungsfahigkeit derselben geschwacht. Schon deshalb milBte auch riiese Organisation am Sanierungswerk in her vor rage.ider Weisc teilnehmen. Es wflre torlcht, schon ietzt mit der Errichiung eines Rabbinerseminars zu beginnen. Denn — ’ m D'jnwnfT by Kultusgemeinden, welche deni Statut der Kammer zuwiderhandeln, werden wiederholt mit der. Androhung verwarnt, daB kel Beamter od,er Diener ihnen seine Dienste gewdhren wiirde, fails. sie nicht Folge leisten sollten. riH^Orr - 1 Statut, Dienstpragmatik, Qehaltsstufcn etc. etc. sollen im Schosse der Kammer, durchberaten und festgesetzt werden. Die Generalversammlung der Rabbiner und Kantoren wahlt die Exekutive aus ilirer Mitte, welche aus zehn Reprasentanten besteht. Diese wåhlen. den Prasidentpn, dessen Stellvertreter, Sekretare, Kassier usw. Zu Vorstandsmitgliedern werden gewohnlich Herren gewahlt, welchen ein besonderer wissenschaftlicher Ruf vorangeht.. Sie sollen der Organisation zur Zierde gereichen und ihr allséi-. tiges Vertrauen erwerben. Sie tibernehmen ein unbesofdetes, Ehrenamt und haben auf Vérgiitimg von Barauslagen Anspruch. Die Kammer strebt an, duB der Staat die Besoldung der Rabbiner iibernimmt. Als Matrikenfiihrer, Religionslehrer usw. leisten sie ihm wertvolle Dienste. In der ersten Eigenschaft 30gar unentgeltlich.. $ie yerdienen.es, daB der Staat ihre Sache in die Hånd uimmt. Selbst die, sozialisti: schen-Abg,eordneten, welche in .der verflossenen Nationalversammlung die Erhohung dpr Kongrua nicht obstruierten, werden sicherlich auch dieses Begehren als gerechtfertigt finden. In den ersten Tagen der Ferien 1920 moge eine Generalversammlung ziisatnmentreten, ein Komitee lyåhlen, welches beim Prlisidenten und den be'treffenden Ministerien diése Desiderien durchzusetzen sucht. Eine Audienz bei Masaryk und der Regierung mit VoVlage von Memoranden, welche die Notlage des Standes schiidern sollen, werden gewiB den Zweck erreichen. Ebenso sollen sofort die notigen Schritte bei jiidischén Vereinen, Kcirperscjiaften und Qemeinden unternommen werden, um einen Untersttitzungsfond anzulegen. Der Staat wird angegangen, die Kultussteuer durch Zuschldge zu den Personaleinkommensteuern einzufiihren. Bis dahin zahlen die Qemeinden die Gehalte direkt an die Beamten pus u, zw. unter Aegide der Kammer.. Minderbemittelte Gemeinden erhalten iiber Ansuchen Aushilfen im geziemendem MaBe. Tritt ein Gemeindebund zusammen, so arbeitet er mit der Kammer gemeinsam, um das Werk vpll aus^iibauen. Diese Vorschldge lasse.n sich ohne Weiteres verwirklichen um den Stand aus seinen Naten zu ftlhren. Etwaige Verbesserungsbezw. Erganzungsantrftge wird eine zu erPffnende Diskussion ergeben. Wenn Ihr also wollt, so ist es keiu Marchen l. trage wird eine zu erPffnende Diskussion ergeben. Wenn Ihr also wollt, so ist es keiu Marchen l. Soeben ersebienen: Dr. A. SCHWADRON k e.so. Dr. DONUTH K Mt. M. Hlekls V«rlsg, BrQnn, Adlerg. 9, Achtung! Die P. T. Empfanger werden um umgehende Abonnement-Bezahlung ersucht. Ole Admlnlitreflon. iiiiiiiilHiiiiiii Der Aberglaube beim IQdischen Volke. Von Dr. Israel Hammer (Wien). Es failt uns schwer, die Begriffe Olaube und Aberglaube von einander zu trennen; wir sind daran geWPhnt, mit beiden genannten Begriffen einen bestimmten Vorstellungsinhalt zu verbinden. Glaube und Aberglaube grenzen hart an einander. Dunkle Mftchte, die nach der Meinung aberglaubischer Eéute ’ unabhangig vom Kausalitatsgesetze wlrken, tiben auch heute noch auf die Phantasie des naiveh Volkés eirien bedeutenden EinfluB aus. Unverhofftes Gliick oder erschUtterndes UnglUck wird sehr oft einem unsichtbar waltenden Damon zugeschrieben. Trotz' wissenschaftlicher Érfolge und trotz des Einblickes in den kausalen Zusammenhang der Naturérscheinungén kann man die Formen des Aberglaubens noch 'lange nicht als iiberwunden betraehten: sie leben bei der groBen Masse des Volkes lort, wie sie vor Jahrhunderten bestanden hab.en, zu jener Zeit allerdings als Bestandteile des religidsen Kultes im Rafimen von Zeitveriiaitnissen, die ihr Dasein lechtfertigten. Was zu jener Zeit einem lebendigen, allgémeihen Inhalt hatte, hat sich vielfach bis auf unsere Zeit als leere Form erhalten, /der nur die dunkle Ahnung im ' dammerndep BewuBtsein zeitweilig den entbehrten Inhalt verleiht. Der Aberglaube entzieht sich, wie/Instinkt und Empfindung, der Kontrolle dés Gerstesi und weiB sich immer neue Gebiete zU erobern, die ihm das undurchdringliche Dunkel der Zuknnft als Spiélraum gewahrt. ’ AUch das Judentum hat den Aberglåuben von sieft nicht fernhalten kOnnen,' ob2war'es'ihm wahrend des ganzen- Verlaufes seiner Geschfchte verhaitnismaBig wenig zugeneigt war. Es dilrfte von Interesse sein, auf ge^isse Formal und Arten der abergUtubischen B^.uehe hinzuweisen, wie sie im A? .tum und Mittelalter bei wichtigen Ereignissen bei len Juden Ublich waren und zum Teile heute noch in gewissen Gegenden bestehen, insbesondere, da der Aberglaube in einzelnen geschichtlichen Perioden auf das Leben der Juden einen EinfluB ausgelibt hat. * Die jiidische Religion ist dem >Aberglauben feindlich; Moses verbietet ihn und setzt bedeutendO'Strafen, ja selbst den Tod auf die-Uebertretung dieses Verbotes. DaB aber deflnøeh bei den Juden Aberglaube-und Wahrsagerei Pia tz-grif f, zeugen die biblischen Biicher und der Spott; den Propheten, wie!HoSea, Hesekiel, iiber die Anhanger -des Aberglauberts ergieBen. Moses mahnt-das Volk: ,,Sa Du in des Land kommst; das der Ewige, dein Gott, dir gibt, so lerne nicht dem Greuel dieser Valker gleichtuu. Es sollen" unter dir keine Personen gefunden werden, die Wahrsagerei, verdeckte Kiinste, Zeichendeuterei und Zauberei treiben. Geisterbanner," Gespensterbefrager und Totenbeschworer;" denn ein Greuel des Ewigen ist derjenige, der so1 etwbs betreibt. ’Ungeteilten Herzens, solist du dem* Ewigen,- deinem- Gotte,. ergeben sein —1 so bestimmte es dir der* Ewige, dein Gott“. Schon die Tatsache, daB die Bibel gewls^ Arten des Aberglaubens verbietet,. ist ein lautspre*. ender Beweis daftir, daB er Unter dem JVolke ver. .eitet war, seinen Gelst" nicht Unbedeutend -beschaftigt« und seine Handlungén , beeinfluBte.* „Ihr solit nicht uf Vogelgeschrei achten“, befiehlt Moses und deutet auf diese Weise" auf eine unter den Valkern des Alterfums„ besonders verbreitete Arf dem * Aberglaubens hin. Griechen und Romer maflen: den Vogelzeicheh groflé Bedeutung bei und glaubten,' aus ihnen den Willen dér Gotter, ihre Ziistimmung oder ihre MiBbilligurig menschlicher'Handlungén au erkennen. Im vierten Buche Moses ist die EfwHhnung eines jtidischen Gottésurteiles enthalten, wie es zum Beweise gewisser*‘Verbrechen angewendet wurde: Der Beschiildigte" rnuflte bitteres, rérfluehtes Wasser trinkeri und aus dér physiologischen’ Veranderung seines Zustarides wurde darin auf' Seine Sehuld gesehlossén. Die Biicher dér Prdphetem sind voll Eifers éegen alles Heidnische, Abergldubische; umsomebr fållt die