Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XXI (1920)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1920)
- Date
- 1920-02-12
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 7 Selte 2. „JtDI9Cltø VOLKOTIMME« abmhaltcn: denn wir kcnnen misere iildischmtiona. len Franen und Mftdchen und wissen, daB sie an« lålllich der bevorstehenden Wahlen nicht nur filr ihre Forson ihre Pflicht crfiillen. sondern iiberall, wohin sie kommen, flir die Verwirklichun.tr des von ihnen fiir richtig Erkannten eintreten werden. Unsere jiidischnationalen Frauen konnen sich daher mit viel mehr Musse und ohne stolende Bchinderungen .ienem Betåtigungsgebiete zuwenden, welches ihrer Eigenart am besten liegt, der sozialen Fiirsorge. Dieses Gebiet ist ihnen vollstandig vertraut und sie haben bereits auf diesem teils unorganisiert, teils in jiidischen Frauen- und Mådchenorganisationen organisiert, Hervorragendes geleistet. Es wåre nur zu wflnschen, daB ihre TStigkeit sich nicht nur auf immer weitere Gebiete sozialer Fiirsorge erstrecke, sondern sich auf den bereits erfaBten immer intensiver gestalte, und der Ausbau der Organisation fortschreite in einem innigen Zusammenfassen. aller bereits zur Verftlgung stehenden und einem Heranziehen immer neuer, aber verlåBlich tiichtiger Kråfte. Zur StaatsangehSrigkeit in Polen. Am 18. Jånner war ein Jahr verflossen, seitdem die Friedenskonferenz'zu Versailles zusammengetreten ist, um iiber die europåische Lage zu Rate zu sitzen. GroBe Hoffnungen wurden auf diese Konferenz gesetzt, um so mehr, als man der allgemeinen Meinung war, daB die Wilsonsche Formel von dem Selbstbestimmungsrechte des Volkes in der Zukunft die Grundlage bilden wiirde, nicht nur fiir die Neuordnung der jungen entstandenen Staaten, sondern audh flir das Verhåltnis der einzelnen Volker zu- und untereinander. Es ist das Ungliick aller neuerstandenen Staaten, daB ihr Ideal insoferne nicht erfiillt wurde, als durch den erwachten Imperialismus der Volker zum Teile Nichtangehorige der eigenen Nation — welche Staatsnation sein solite — einverleibt wUrden, zum Teile aber durch die ethnische Zusammensetzung der Staaten Fremdnationale aufgenommen werden muBten. Es lieBen sich eben alle die Volker, die nach Selbståndigkeit und nach Staatlichwerdung lechzten, verblenden, ihre sogenannten historischen Rechte iiber die natiirlichen geographischen Grenzen hinaus zu verschieben, wodurch groBe Nationalitåtenstaaten geschaffen wurden, wie Polen, Rumånien, die SHSstaaten und andere. Daher glaubte die Friedenskonferenz, Gerechtigkeit uben zu miissen und verpflichtete die neuen Staaten zu Minoritatsrechten, nach welchen auch den „ethnischen Minoriteten1* Recht werden soilte. Keines der europåischen Volker wurde durch diese Minoritåtsrechte so sehr in Aufregung versetzt, wie Da sich nun die jiidische Seele als Kind der jiiclischen Religion, die ihrem Charakter nach stets einc Menschheitsreligion gewesen, nicht einzig und allein auf das Freiheitsideal seines engeren Volkstums beschranken kann, muB sie ihren universal-menschlichen Kern bioslegen, muB Apostel sein der Weltfreiheit, der Demokratie und der Abneigung gegen snziales Elend und Kulturblindheit. Der jiidisclie Geist muB im Dienste dieser heiligen Aufgabe stehen, da sein Rechtsempfinden unvertilgt und erhaben iiber den Pfuhl verdaminenswertester Wiihlarbeit scliwebt. Und jetzt in unserem Zeitalter,- wenn Europa voin Fieber der Revolutionen und der Biirgerkriege geriittelt wird, jetzt will ich Buber’s Worte feststellen lassen, besagend, daB der Sfnn furs Gemeinschaftliche und der ausgepragte Sinn fiir Freiheit den .luden bei der Umwandlung der Staats- und Regierungsformen lebhaften Anteil gewåhren. So wird er zum FUhrer und We'gweiser in den sturmbewegten Tagen seiner Umgebung. „Von je“, meint Buber, „hat der Jude an die Erneuerung geglaubt, an den ,Neubruch‘, an die ,neue Erde*, an das .Neuwerden aller Dinge*. Von ie hat es ihn danach verlangt, das Absolute im Empirischen auszupragen und die Gerechtigkeit wie einen unversieglichen Bach sich ergieBen lassen. Mit der wirkenden Kraft des Glaubens und dieses Verlangens stellt er sich in die beginnende Umwålzung ein.“ (Der Jude. Die Revolution und wir. Heft 8/9. 1918.) Wenn auch heute Feinde, die auf dem Standpunkt des Ras^enantisemitismus beharren, unsere, durch die abnormalen Lebensverhåltnisse der Diaspora zu Tage tretenden ethisch-verunglimpften MiBstfinde als Folge schlecht-sittlicher Zugrundelegung das Volk der Juden. Denn mm solltr cs ja vblkcrrechtlicb festgcsetzt werden, daB alle Juden, wo auch immer sie wohnen wiirden, die gleichen Rechte besitzen soliten, wie die sie umgebenden Volker. Umsomehr beschåftigte die Juden diese Frage, ais wir als einzige territoriumiose Nation durch eine eigene Delegation am FriedenskongreB vertreten sind, und beinahe aus alien Staaten spezielle jiidische Delegationen zugelassen werden. Von weittragendster Bedeutung muBte nun die Erfiillung dieses Minoritåtenschutzes fiir die Juden Polens werden. Hier wohnt das jiidische Volk in groBen jiidischen Siedlungen, hier spricht es seine Sprache, lebt sein Leben, sein jtidisches Leben. Hier pulsiert lebendige jiidische Kultur, hier spiirt man den Herz- und Pulsschlag des Judentums und es ist nur selbstverståndlich, daB in einem Staate, in dem die Juden in solch’ kompakten Massen leben, die Juden weitgehendste Rechte zu genieflen håtten, um so mehr, als gerade fiir Polen die Minoritåtsrechte von der Friedenskonferenz geltend gemacht wurden. Wenn nun Polen, das seine Existenz nur dem Wohlwollen der Entente verdankt, den Juden die Staatsbiirgerschaft nur bedingt zuerkennen will, indem es sich auf den Paragraph 2 des Staatsangehdrigkeitsgesetzes beruft, so ist das eine Jesuiterei ohnegleichen. Die herangezogene Bestimmung geht uåmlich dahin, daB nur jene Person ohne Unter§chied von Geschlecht, Alter, Glauben und Nationalitåt das polnische Staatsbiirgerrecht genieBt, die auf dem Gebiete des polnischen Staates w o h nt, falis sie nicht eine andere Staatsangehorigkeit besitzt. Als wohnhaft im Sinne dieses Gesetzes wird derjenige betrachtet, der in den Registern der ståndigen Bevolkerung Polens registriert ist. oder das Recht hat, registriert zu sein. Die jetzigen polnischen Machthaber wissen ganz genau, daB das Recht registriert zu werden. wohl jedem Juden des zaristischen RuBland zustand, daB aber die korrupte Verwaltung im heiligen RuBland hur den registrierte, der ihr paBte, oder der sie fiir hohes Gel’d bestach. Und diese Ungeheuerlichkeit konnte sich Polen nie 'gestatten, wenn es wiiBte, daB es auf den heftigsten Protest der gesamten Kulturmenschheit stoBen wiirde. Da aber der Begriff der Kultur, der Menschheit, der Kulturmenschheit eine leere Phrase geworden ist, ein Ding, mit dem man heute nur noch kleine Kinder schreckt, weil alles depraviert und korrumpiert wurde, so hat Polen die kiihné Stirne mit Seinen Juden machen zu kunnen, was es will. Und bei uns im Westen hat man doch fiir „polnische" Juden gar nichts mehr iibrig. Unsere braven Briider im polnischen S e j m haben einen sehr schweren Stand und es ist unsere Pflicht, ihnen beizustehen, schon deshalb, weil Herr Prof. G 1 o m b i n s k i mit Ernphase , erklårte, daB kein Burger des polnischen Staates an das Ausland appellieren durfe. Dieser Ausruf aus dem Munde eines G 1 o m b i n s k i zeugt nur von der Unmoral, die jiidischer Lehre bezeichnen und die Not der Zeit im Judentum zu bekåmpfen suchen, dann tappen sie eben am irrigsten Holzwege. Acker und Boden, Landwirtschaft oder friedlich-gesicherte Staatsstellen, sowie konzessioniertes redliches Handwerk, das einen Lebensunterhalt ermbglicht, bleiben unserem Volke zumeist verschlossen. Man stiirzt sich auf wilden Handel und Wandel, man wird Exponent einer Kraft die einer sozialen Dekadenz entquillt; Wucher und Zins, Schiebertum und Protz, lauter Dinge, denen das alte jiidische Gesetz mit hårtester Schårfe und Wiederwillen entgegentritt. Seien wir eingedenk der Aufforderung im 11. (22, V. 24-26) und HI. (25, V. 35-38) Buch Mosis, beini verarmten Bruder, wenn er auch Fremdling und Beisasse keinen Zins auf Wucher zu nehmen. Aber seien wir auch eingedenk jener problematischer Naturen, festgehalten in den meisterhaften Schopfungen ostjiidisclier Dichter, jener Gestalten, die nach Vollbringung dunkler, ihrer Wesensrichtung diametral aufgezwungener Geschåfte allabendlich in Betstuben uud dåmmervollen Klausen Zuflucht nehmen, um dort in aller Stille, in sich gekehrt in den Satzungen der Tora und des Talmuds, wenn auch dieselbeu schwerlich zur Tat werdeii, Trost zu finden. Im Zeichen der Gerechtigkeit wollen wir leben, in ihrem Zeichen miissen wir sterben. Pie Lebenden mdgen sich den weiBgestickten Spruch am schwarzen Bahrtuch ins Gewissen rufen: „Gerechtigkeit errettet vom Tode!" Fiihrwahr! Der Glaube an die Gerechtigkeit hat das jiidische Volk vor seinem Untergange bewahrt. — leide? unser gati2es politlsches Leben erfaBi hat. Herr O i o m b i n s k i, Professor der Lemberger Universi- 1 tåt, ehemaliger Finanz- und Eisenbahnminister Franz J o s e f s, der alte politische Gaukler, der im alten osterreichischen Pariamente bald dieser, bald jener Partei hofierte, sein Allpolentum, seine Russophilie herauskehrte, je nachdem er es brauchte, ist wahrlich ■ kein Lehrmeister fiir unseren zionistischen Abgeordneten O r ii n b a u m im polnischen S e j m. Herr Glombinski weiB ganz gut, wie ihn das Ausland bewertet; er weiB ganz gut, daB es heute die Nobelpreisstiftung bereut, den Polen Sienkiewiez mit dem Nobelpreise bedacht zu haben, und so den Polen eine Glorie gewunden zu haben, die sie nicht verdienen, so wie auch Georg Brandes — ihr ehemaliger Apostel in Enropa — sich schon långst von Polen ab- und den Juden zugekehrt hat. Herr Glombinski, Grabski, Pilsudski e tutti quanti sollen sich nicht dem Wahtie hingeben, ausi Polen irgend einen Sonderstaat zu machen, der lediglich den Ideen der Szlachta dienen soli, wie sie es in Galizien getan haben. Die Juden Polens stehen heute nicht mehr einsam und verlassen, da sie ein Teil des Gesamtjudenvolkes bilden, das mit1 ihnen fiihlt und leidet und das sie zn schiitzen wissen wird. G. K. Slaven, Deutsche und Juden. Dr. H. K a d i s c h, Voslau. Es ist das Schicksal richtiger Ideen, zuerst nur von einer Minderheit vertreten, von der Mehrheit dagegen als Utopie belåchelt oder totgeschwiegen zu werden, um schlieBlich nach vielen Kåmpfen sich durchzuringen. Zu diesen Betrachtungen wird man unwillkiirlich gedrångt, wenn man den letzten Verhandlungen zwischen dem Sechischen Mlnlsierpråsidenten Tusar und dem osterreichischen Kanzler Dr. Renner sein Augenmerk zuwendet. Als vor Jahrzehnten der Weise von Emmersdorf, Dr. Adolf F i s c h h o f mit Dr. L a d i s 1. R i e g e r iiber den deutsch-éechischen Ausgleich verhandélte und als einige Jahrzehnte spåter, im Jalire 1S82 Robert Walterskirchen sowie Dr. Ferdinand Kronawetter auf Grundlage der Fischhof’schen Ideen eine Parteibildung mit dem Programme der Volkerverståndigung sowie der Demokratie versuchten, wurden sie gleichmåBig von den Chauvinisten in allen nationalen Lagern verhdhnt, ja die Fischhof’sche Parteibildung wurde durch die Sprengung der Versammlung im Musikver-, einssaale am 15. Juli des Jahres 1882 vereitelt. Aber das Ergebnis davon war mehr, als die Vereitelung einer Parteibildung. Der 15. Juli bedeutete zugleich eine Etappe des versehårften deutsch* cechischen Streites, er war der Geburtstag des Rasson- und okonomischen Antisemitismus, ein Markstein auf dem Wege der Hegemonie der polnischén und magyarischen Oligarchie und nicht in letzter Li-' nie der — Z e r f a 11 Oesterreichs. Nun aber, nachdem wir alle diese Leidensstationen durchgemacht habén, in Oesterreich und spezlell in Wien die wirtschaitliche Not den Hdhepunkt errelcht hat — fiir die, wie zu erwarten war, wieder die Juden verantwortlich gemacht werden — nachdem die magyarische Oligarchie die Herausgabe Westungarns an Oesterreich verweigert und die Cechische Regierung die Slovakei von Selten des magyarischen Imperialismus, b.edroht sieht sowie iiberdies mit einer schweren wirtschaftllchen Krise Im 5echoslovakischen Staate kåmpfen muB — nun endlich haben sich die Staatslenker Osterreichs und der Cechoslovakei in *Prag zusammengefunden, und wenn nifcht alle Anzeichen trugen, wenigstens in politischer Hinsicht in den Grundrissen sich geeinigt. Mit freudiger Genugtuung iniissen alle jene, welche schon im alten Oesterreich-Ungarn fiir den Volkerausgleich gekåmpft und gelitten haben, die deutsch-Cechische Annåherung in Prag begriiBen. Ist sie doch die erste Voraussetzung zur Konsolidierung Deutschosterreichs und Cechoslovakiens in wir tschaftlicher Hinsicht, gleichmåBig im Interesse beider Staaten gelegen und speziell auch der Juden in beiden Staatsgebilden. Wie so oft in der Vergangenheit, so sieht man auch jetzt in der Gegenwart in beiden Staaten jene Elemente im selben MaBe sowohl gegen ein wirtschaftliches, wie gegen ein politisches Biindnis zwischen Cechoslovaken und DeutschCsterreich Stellung nehmen, die nicht nur beritisinåflige Apostel des Na«