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Jüdische Volksstimme · 1920-01-22 · Heft 4 (22.1.1920) · page 6

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Journal
Jüdische Volksstimme
Volume
XXI (1920)
Issue
Heft 4 (22.1.1920)
Date
1920-01-22
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 „JCDISCHE VOLKSSTIMMC.* Nr. 4. Ueberhaupt zeigt die neueste Sozialwissenschaft, die Rassenhygiene, die sich mit den Frasen der Vererbunjj der Blutverwandten befaBt, wie tief und bedeutungsvoll dieses Problem fflr das Qedeihen und den Bestand der Volker ist. Vieles ist, trotz eifriester Forschungsarbeit der letzten Dezennien, noch dunkel und unhekannt, aber soviel steht bereits fest, daB Ehen zwischen Blutsverwandten mehr schådliche Folgen (Unfruchtbarkeit, Fehlgeburten, Taubstummheit, Idiotismus etc.) als unscliådliche haben. Die unvergleichliche Lebenskraft des jiidischen Volkes ist der untriiglichste Beweis fur die segensrciche Wirkung des jiidischen Ehegesetzes, seiner diesbeziiglichen Gebote und Verbote. IV. Zu den einschneidendsten Neuerungen des neuen Ehereformgesetzes gehort die Zulåssigkeit der Lbsbarkeit der katholischen Ehen. Damit ist ein Rechtszustand geschaffen, wie er nicht bty>B in den meisten Kulturstaaten der Gegenwart bereits besteht, sondern schon im Altertum z. B. bei den Romern, vor allem aber bei uns Juden seit je bestanden hat. Die Trennbarkeit der Ehe tut der Heiligkeit derselben nicht nur keinen Abbruch, sondern hebt vielmehr dieselbe. Denn obgleich die Ehegemeinschaft auf Lebenszeit, in dem Wesen der Ehe enthalten ist, so kann das doch nur fiir solche Eheverbindungen /gelten, die den ethischen Voraussetzungen des Eheverhåltnisses entsprechen. Wo aber HaB und Treulosigkeit an die Stelle der ehelichen Liebe imd Treue treten, ist der håusliche Herd entweiht, das Zusammenleben unmdglich, eine nnertrågliche Qual, und der Zwang der Fortsetzung des unseligen Biindnisses erscheint als ohnmåchtiger Wunsch, Uuheiliges zu Heiligem zu machen, oder als Herabsetzung der Ehe zu etwas ganz AeuBerlichem und Inhaltlosem. Aus diesem Grunde hat die Thora die Rechtsmbglichkeit der Ehetrennung, die schon in vorbiblischer Zeit, wie dies aus dem Hammurabikodex ersichtlich ist, bestanden hat, gelten lassen. (5. B. M. 24.) Durch die Losbarkeit der Ehe wird eben ihre Heiligkeit gewahrt. Die im § 13 des neuen Gesetzes aufgezåhlten Flille, in welchen auf Trennung der Ehe geklagt werden kann, finden ihre Parallele auch im jiid. Eherechte. So die Trennung wegen Ehebruches (Eben Haeser Cap. 11 und 154); wegen boswilligeu Verlassens (E. H. 76 und 154); wegen Nachstellungen gegen das Leben und die Gesundheit des anderen Ehegatten (E. H. Cap. 115, und 154); wegen schwerer MiBhandlungen und wiederholter Kråukungen und Beleidig^ingen (E. H. 74, und 154), wegen unsittlichen oder lasterhaften Lebenswandels (E. H. 115, und 154); wegen unuberwindlicher Abneigung (E. H. Cap. 77 und 154). Das jiidische Eherecht nennt noch andere Trennungsgrtinde. So wegen Irreligiositat, vorausgesetzt, daB der klagende Gatte religios lebt (E. H. 115, § 2); wegen Verschwendung und wegen Impotenz (E. H. 154). Diese Falle konnen eventuell von dem ganz allgemeinen Trennungsgrunde des neuen Gesetzes als mitinbegrifien gelten, wonach auf Trennung der Ehe geklagt werden kann, wenn im Eheleben ein so tiefes Zerwiirfnis eingerissen ist, daB von den Ehegatten gerechterweise ein weiteres eheliches Zusammenleben nicht verlangt werden kann. Das neue Gesetz hat auch die dauernde oder periodisch verlaufende Geisteskrankheit als Trennungsgrund eingefUhrt. Nach dem jiidischen Ehegesetz bildet die periodische Geisteskrankheit keinen Trennungsgrund. (E. H. 79 und 154.) Bei einer dauernden Geisteskrankheit kann, da bei dem Trenuungsakte die Willenserklårung beider Ehegatten erforderlich ist, keine Rede sein (E. H. 119). Ebenso kann eine selbst unheilbare Krankheit, ialls sie nicht ansteckend oder ekelerregend ist, kein zwingender Trennungsgrund sein. (E. H. 79 und 154.) Das neue interkonfession^lle Gesetz hat auch konsequenter Weise die besonderen im'a. b. G. B., § 133, das jiidische Religionsgesetz beriicksichtigenden Bestimniungen beziiglich der Trennung der Judenehen, aufgehoben. Dcmgegeniiber muB betont werden, daB eine jiidische Ehe nur dann al$ geschieden betrachtet werden kann, wenn, nachdem die Ehegatten die gesetzlichen Bestimmungen, so betreffs der Versohnungsversuche etc., erfiillt haben, deren Scheidung von einem Rabbjner in Anwesenheit von 10 Personen, darunter 2 Beisitzer, 1 Schreiber, 2 weder miteinander noch mit den Ehegatten verwandte Zeugen, mittelst eines vorschriftsmåBig geschriebenen Scheidebriefes, vollzogen wurde. Aus all dem bisher Erorterten ergibt sich die Notwendigkeit, daB wie seinerzeit die rabbinischen Autoritåten und Fachgelehrten die Riicksich.tnahme auf die unumgånglichen speziellen jiidischen Ehevorschriften im b. G. B. bei der damaligen gesetzgeberischen Instanz erwirkt haben, dasselbe auch jetzt im dechoslovakischen Staate anlåfilich des neuen Ehereformgesetzes von maflgebender jiidischer Seite un ternommen und durchgefiihrt werde. Klarheit und Wahrheit ist immer das beste. Oder durfen wir ein Auge zudriicken und unsere Ewigkeitsgesetze unter Umstanden umgehen? Nie und nimmer! •ira' ym orr VOLKSWIRTSCHAFTLICHES. Das Btfrsenfieber. Wer unbefangen, ohne spezielles Interesse, den wilden Kursschwankungen seine Aufmcrksamkeit zuwendet, die sich alltåglich an der Wiener Borsc vollziehen, hat die in ihrem Ursprung undefinicrbare Empfindung, daB dieses immer hoher und hoher sich ausbauende Kartengebaude einmal zusammenbrechen muB und er wartet mit angehaltenem Atem wie beim Lesen eines die Einbildungskraft vidlig in seinen Bannkreis ziehenden Romans auf diesen spannungsvollen Augenblick. Diejenigen, welche diese Unbefangenheit nicht haben, stellen alltåglich mit kiihlem oder vveniger kiihlem Verstande fest, um wieviel die Krone auf den Auslandsmiirkten wiederum gesunken ist und glauben mit mathematischer GewiBheit berechnen zu konnen, um wieviel dieses oder jenes Wertpapier noch steigen miisse, damit es den im Verhåltnisse zur entwerteten Krone richtigen Kurs annåhernd erreiche. Die Menschen mit den undefinierbaren Fmpiindungen haben bisher mit ihrem Unken nicht Recht behalten, dagegen ist das „finanzielle Ansehen" der mit dem Rechenstifte Versehenen von Tag zu Tag in demselben MaBe gestiegen, als die Kurse der Wertpapiere in die Hohe gegangen sind. Diese Rechner kalkulieren nicht richtig! Der Wert der Krone auf den Auslandsplåtzen ist nicht der einzige MaBstab fiir die Berechnung des inneren Wertes dieses oder jenen Wertpapieres, wenn man bedenkt, daB bei der wilden Spekulation in Kronen auf den Austandsmårkten nicht das wirkliche Angebot und die wirkliche Nachfrage die Preise der Krone bestimmt, sondern die Kraft oder Schwiiche einer ziigellosen Spekulantengruppe und nicht in letzter Linie politische Motive. Wenn die d. o. Krone heute bloB 2lls. Centimes notiert, erscheint damit durchaus nicht zum Ausdruck gebracht, daB die Krone bloB lUn ihres Friedenswertes wert ist und daB infolgedessen eine Ware, wenn von allen Momenten, die den Wert einer Ware bestimmen, abgeschen wird, das 40fache ihres Friedenswertes haben miisse. Wenn auch nicht in Abrede gestellt werden kann, daB der Wert der Krone auf den Auslandsplåtzen den inneren Wert eines auf Kronen lautenden Wertpapieres mitbeeinfluBt, so sind es doch auch noch ganz andere Momente, welche den inneren Wert dieses Wertpapieres entscheidend bestimmen. sozwar, daB je nach der Verschiedenheit der in dem Wertpapiere verkorperten Industrie — die Gesichtspunkte der Wertbestimmung verschieden sind. An ein Kohlen- oder Eisenpapier muB ein ganz anderer WertmaBstab gelegt werden, als an ein Bahn-, Ziegel-, Zement- oder anderes Papier. Die Bewertung eines auf Kronen lautenden Wertpapieres von dem einzigen Gesichtspunkte der niedrigeren oder hoheren Bewertung der Krone ist schon auch aus dem Grunde eine verfehlte, weil es ja ganz und gar darauf ankommt, wer der Kåufer des in Betracht kommenden Wertpapieres ist. Wenn ein Schweizer irgend ein d. 6. Wertpapier kauft und hiefiir in Francs den 33ten Teil jenes Kaufpreises zu erlegen hat, 'den ein Deutschosterreicher fur das gleiche Wertpapier in Kronen zu erlegen hatte, so kann vom Standpunkte des Schweizers dieser Kauf sehr vorteilhaft sein, selbst wenn fiir viele Jalire hinaus die Prosperitat des betreffendeu Industrieunternehmens vollståndig lahm gelegt ist. Wenn ein Schweizer fiir eine Alpiue-Aktie ca. 130 Frcs. zu erlegen hat, kann er sich oljneweiters mit den Gedanken abfinden, daB er auf eine Reihe von Jahren auf die Verzinsung des von ihm investierten Kapitales von 130 Pfcs. zu verzichten haben wird. indem er sich von der keineswegs unrichtigen Erwågung leiten låBt, daB durch die im Laufe der Zeit eintretende hohere Bewertung der Krone auf den Auslandsmårkten allein nicht nur der in der Zwischenzeit eingetretene Zinsenverlust wettgemacht,, sondern auch ein Kapitalsgewinn efzielt werden wird. Ganz artders verhålt es sich in dem Falle, wenn der Deutschosterreicher fiir dieselbe Aktie ca. 5000 Kronen erlegen mufi! Nicht genug daran, daB er auf diese Weise ein relativ groBes Kapital investiert und mit der Ertragnislosigkeit dieses Kapitales fiir eine ganze Reihe von Jahren rechnen muB, entfallt bei ihm auch die beim Auslånder vorhandene Hoffnung, den erlittenen Zinsenverlust durch eine Besserung der deutsch-osterreichischen Valuta wettzumachen. Im Oegenteile! Wenn der Deutschosterreicher diese Aktie liegen låBt, muB er im Falle der Hoherbewerttmg der d. o. Krone umso sicherer einen Kapitalverlust erleiden, als konsequenterweise bei einer Hohcrbewertung der Krone eine niedrigere Bewertung der Aktie eintreten muB. Wenn mithin die Kurssteigerungen der Wertpapiere mit den Ankåufen des Auslandes begriindet werden, so mag dies seine richtige Bewandtnis haben, es erscheint jedoch gewissenlos, wenn wahllos unter Hinweis auf diese Tatsache zum Ankaufe von Wertpapieren animiert wird. In Ausniitzung dieser unbewuBt oder bewuBt hcrbeigefiihrten^Verwirrung hat es eine gewissenlose Spekulation verstanden, in der Bevolkerung die Furcht vor der Krone derart zu erregen, daB sich leute alles scheut, Bargeld liegen zu haben. Infolgedessen wird alles Geld in Wertpapieren angelegt. fn Dputschosterreich diirfte die Krise des weiteren Sturzes des Kronenkurses hald iiberwunden sein. Wenn die alliierten und assoziierten Lander Deutsch- Oesterreich das erste Geld darlehensweiso vorgestreckt haben werden, werden sie ein Interesse daran haben, den Kronenkurs auf den Auslandsmiirkten zu stiitzen und ihn wenigstens auf eine derartige Hfihe zu bringen, welche, von allen spekulativen Momenten losgelbst, dem inneren Werte der Krone éntsprichtl Und daB die d. 6. Krone einen inneren Wert hat, wird wohl schwer in Abrede gestellt werden konnen! — Wenn die Schulden Deutschosterreichs ca. 50 Milliarden d. 6. Kronen betragen, konnen diese von einem einzigen Milliardår Amerikas ohneweiters be~ glichen werden, wenn man bedenkt, daB hiefiir bloB der Betrag von ca. 227 Millionen Dollar zu erlegen ware. Und daB die dem Staate zur Verfiigung stehenden Werte groBer sind, als der Gegen wert fiir die oberwåhnte Schuld, unterliegt wohl keinem Zweifel. Wenn mithin eine Hoherbewertung , der d. o. Krone einsetzen sollte, miiBte konsequenterweise das Kursgebåude der Wertpapiere zusammenstiirzen und es werden in diesem Falle die leichtsinnig verfiihrt^n Spieler mitleidslos unter dem Schutte dieses Kartengebåudes begraben werden. Analog den Vprgången der Wiener Borse haben sich die Verhåltnisse auch an der Prager Borse gestaltet. Auch dort hat im Einklange mit der fortschreitenden Entwertung der Cs1. Krone eine wilde Haussebewegung eingesetzt, so daB auch hier der Kurssturz droht, wobei hier iiberdies das Interesse der Cechoslovakei an der Bewegung der Wiener Bdrse mitzuberiicksichtigen ist. Dieser drohende Kurssturz kann durch zweierlei Momente versehårft werden: einerseits durch die unmittelbar bevorstehende Sicherstellung der Vermogensabgabe und andererseits durch eine hoffentlich bald eintretende Belebung des wirtschaftlichen Lebens. Wir sind ein kapitalschwaches Land, Wenn die Sicherstellung fiir die Vermogensabgabe aktuell werden wird und die Mittel zuj- Bedeckung mobil zu machen sein werden und wenn in weiterer Folge die zur Produktion notigen Rohstoffe zu besorgen sein werden und auch sonst das Wirtschaftsleben zu pulsieren beginnen wird, dann werden alle, die heute die Krone in Wertpapieren in vestieren, die verschlossenen Tiiren qinrennen, um ihre Wertpapiere auf d°n Markt zu werfen jjnd es wird ein Zusammenbruch erfolgen, wie er in der Finanzgeschichte vielHchi noch niemals da gewesen ist. Vor diesem Augenblick sei rechtzeitig gewarnt! BRUENNER NACHRICHTEN. Montag, den 19. d., sprachen als Gåste der „Judisch-nationalen Vereinigung“ die Herren Dr. Max Brod und Dr. Angelo Go Ids tein aus Prag. i Die „Judisch-nationale Vereinigung“ hat somit ihre Wahlkampagne erdffnet. Zum Vorsitzenden der

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