Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XXI (1920)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1920)
- Date
- 1920-01-15
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Ml« ft. *Mdtsche *h. 3 Unbescheidenheit, sich nicht mit der Rolle eines einfache» Gdldatm in der Partei zu begnügen, durch das begreifliche, aber nicht zu entschuldigende Betonen extremer deutsch-nationaler Gesinnung das gesamte Judentum schwer schädigen, das alle Sünden buhen muh, welche von diesen Herrschaften begangen werde». Wenn Herr Dr. Krziwaczek und Konsorten irgend eine ihrer von nationaler Begeisterung erfüllten Reden irgendwo in Brünn halten, dann büßt diese Rede der Jude in Holleschau ganz empfindlich, dann nutzt es uns Nationaljuden gar nicht, wenn wir für Dölkerverföhnung und Völkerverständigung eintreten, dann heißt es allgemein: die Juden sind die nationalen Hetzer, welche die nationale Aussöhnung unmöglich machen. Diese führenden jüdisch-deutschen Demokraten sind auf diese Weise Schädiger der jüdischen Massen und von diesem Gesichtspunkte aus gilt ihnen unser Kamps! Wir wollen aber auch von der deutsch-demokratischen Freiheitspartei als solcher nicht mißverstanden werden! .( '׳ g: vstWU Wir betonen unsere strikteste Neutralität allen^Nationalitäten, unsere Unvoreingenommenheit allen Parteien gegenüber. Wir wünschen, daß dem deutschen Volke jene Position eingeräumt werde, die es verdient, ebenso wie wir allen anderen Völkern unserer Republik nur das Beste und Schönste wünschen. Will das deutsch׳ Volk, gestützt auf das Selbstbestimmungsrecht der BÖlker, diejenigen Rechte erlangen, die ihm gebühren, so soll es — da wir jederzeit für Recht und Gerechtigkeit eintreten — in uns keinen Gegner finden. Wenn aber Parteien plötzlich vor den Wahlen das Deutschtum in der Weise retten wollen, daß sie ihre Reihen durch Heranziehung von Juden verdichten wollen, dann müssen wir ihnen ein gebieterisches Halt! zurufen. Hand weg, von den Juden! Wir müssen dies der deutsch-demokratischen FreiheitSpartei zurufen im Interesse jener Grundsätze, die diese Partei auf ihre Fahne geschrieben hat. Sie ist nicht deutsch, wenn sie den Sammelpunkt nur für Juden oder doch zum größten Teile für Juden bildet; sie nennt sich freiheitlich und vergißt bei jeder Gelegenheit daran, daß ein Name verpflichtet, daß man sich nicht nur freiheitlich nennen darf, daß man in erster Linie freiheitlich handeln muß. Und deshalb müssen wir die Absicht, Juden Wahllos der deutsch-demokratischen Freiheitspartei zuzuführen, Wähler zu fangen, Renegaten dem deutschen Volke zuzuziehen, bekämpfe^ und erinnern an die Worte deS Ministers Dr. Schrobar: .und für die Juden kann dies eine Lehre sein, (Ungarn) wie gefährlich es ist, wenn sich die Söhne eines Volkes in die Dienste eines ande- - rcn Volkes stellen, das Herreninstinkte hat". Wir bekämpfen das System dieser Juden, auf die g e s a mte Judenheit der Republik das gefährliche Odium zu laden, sie Wäre deutsch. , Dagegen protestieren wir! Das bekämpfen wir. ES mögen die ״tschechoslovakischen Staatsbürger mosaischer Konfession deutscher Zunge" nicht^den Antisemitismus uoch mehr schüren, unter dem die Juden ohnehin genug zu leiden haben! Und wie stet es mit der Demokratie dieser Partei? Kann diese Partei demokratisch genannt werden, wenn Mit stiller Resignation fügt er sich in den neuen Glauben, lebt weiter sein kümmerliches Dasein mit seiner Familie, wo möglich in noch größerer Abgeschiedenheit als früher. Er traut sich nicht, seinen frü- Heren Glaubensgenossen vor die Augen zu treten. So vergeht Monat auf Monat, der Herbst kommt wieder ins Land und mit ihm die hohen Feiertage, an tvelchen er ins nahe Städtchen zu gehen pflegte, um dem Gottesdienste beizuwohnen. An den NeujahrStagen geht er wie verstört hinüm, in innerlicher Zerfahrenheit. Kein Wort wird überflüssig gesprochen, jedes Glied der Familie fühlt, was die Seinigen bedrückt, waS für seelischer Kampf sich in einem Jeden von ihnen abspielt. Als aber der Jom kipur kommt, da hält es den- Juden nicht zu'Hause, mit seinen beiden Söhnen steigt er vom Gebirge hinan ins Städtchen, und nähert sich scheu, wie ein schuldbewußtes Tier, dem Tempel, welcher sich von AlterSher im Hofraume eines Hauses befindet. Lange stehen die drei Männer draußen, unschlüssig, ob sie durch ihren Eintritt das Gotteshaus nicht entweihen, und dadurch noch eine größere Sünde auf sich laden werden. Schließlich treten sie ein, aber nicht in den Tempel selbst, nur in den Borraum, welcher durch eine bis zur Brusthöhe reichende Mauer vom eigentlichen Tempel getrennt ist. Man erblickt sie. Allgemeines Aufsehen, Einer fUU stert es dem Andern zu, aller Blicke sind auf sie ge° sie m ihrer Mitte führend« Männer jüdischer Äbstammung duldet, welche in der hiesigen KultuSgemeinde am Klassenwahlsystem haften, welche da« Wahlrecht in die KultuSstube an einen Zensus binden wollen, ja welche sogar — man höre und staune ~ diejenigen Juden von dem Wahlrecht ausfchlietzen wollen, die sich freiwillig zur Bezahlung der AultuSsteuer melden, und trotz all' dem nennen sie sich demokratisch! Bor der breiten Oeffentlichkeit brüsten sich die Herren Dr. Krziwaczek und Konsorten mit ihrer Demokratie, wollen als Deutsche Demokraten sein, während die von ihnen in die Kultusgemeinde entsandten Vertrauensmänner bislang die extremsten Gegner des allgemeinen Wahlrechtes sind. Doch darüber ein andermal! Minoritätenschutz. Es bemächtigt sich einzelner jüdischer Kreise eine gewisse Nervosität, wenn vom Minoritätenschutze gesprachen wird, und diese Kreise überhäufen uns mit den heftigsten Vorwürfen, weil unsere Delegation gelegentlich der Friedenstagung in Paris für diese Forderung eingetreten ist und sie auch durchgesetzt hat. Sie operieren hiebei mit der Argumentation, daß in dem erstrittenen Schutz.» etwas liege, was sie von allen anderen Bürgern unseres Staates zu unterscheiden snche, und hiedurch die von ihnen ersehnte Unterschiedslosigkeit überall unmöglich gemacht werde. Sie stränben sich zwar dagegen, sich mit dem Inhalte des MinoritätenschutzeS vertraut zu machen, sie nörgeln aber fortwährend an seiner Hülle, ohne jemals in das Jnnere eindringen zu wollen. Vielleicht ist an diesem Vorhalten bloß die altgewohnte, gedankenlose, prinzipielle Kampfweise gegen alles, was von unserer Seite ge- Schicht, schuldtragend; vielleicht haben diese Kreise die richtige Empfindung, daß durch den Minoritätenschutz Wohl die Unterschiedslosigkeit auf politischem Gebiet erzielt werden kann, daß wir ihnen aber mit dem Minoritätenschutz nicht die Unterschiedslosigkeit auf jenem Gebiete bringen können, auf dem sie sie in erster Linie, vielleicht sogar mit Hintansetzung aller anderen Interessen, anstreben: auf gesellschaftlichem. Diese allerdings können und wollen wir ihnen nicht bringen! Hier muß sich jeder Einzelne selbst jene Stellung erringen, die ihm gebührt und.wir wagen, sehr daran zu zweifeln, daß die.Mchode jener jüdischen Kreise, welche sich gegen uns in einer Weise auflehnen, als ob wir mit einer ansteckenden Krankheit behaftet wären, die richtige ist, um sich jene Achtung zu verschaffen, welche die Voraussetzung für die Verwirklichung dieses ihres Strebens ist. * Wie steht es nun mit, den sonstigen aus dem . uns durch den Friedensvertrag verbürgten Minoritätenschutz ausstrahlenden Wirkungen? Durch den Minoritätenschutz werden unsere bisherigen Rechte nicht geschmälert. Wir sind /rls Juden nach dem Gesetze ebenso gleichberechtigte Bürger des tschechoslovakischen Staates, wie die Deutschen, Ungarn, Polen usw. und wie wir es auch im alten Oesterreich waren. Wenn mithin unsere Gleichberechtigung nicht beeinträchtigt erscheint, mutz in dem uns besonderS zuteil gewordenen Minoritäten schütze etwas liegen, was diese Gleichberechtigung zu stützen und zu kräftigen bestimmt ist. Und dies trifft auch zu! Die richtet. Sie möchten am liebsten im Boden versinken, denn wie Pfeile empfinden sie die Blicke der Gläubigen. Keiner wagt es, sie hinein zu rufen, aber keiner weist sie auch aus dem Tempel, denn alle Anwesenden haben die Schrecknisse der Plünderung selbst mitgemacht, sie kennen die doppelt schwere Lage des Juden aus den ..Kopanicen". und fühlen Mitleid mit seigen seelischen Qualen. ׳־ So steht der getaufte Bergjude mit seinen Söhnen im Vorraume des Tempels wie ein Unreiner, ein Aussätziger. Und als vom Vorbeter das Owinu Malkenu in wohl nicht melodisch einwandfreier, aber dafür umso mehr zum Herzen gehender Weise zum Vortrage gebracht wird, betet der Bergjude leise mit; er hört beim Maskirgebete die Namen seiner Eltern nennen, und vergräbt das Gesicht in beide-Hände. Und nachdem die Gemeinde tief ergriffen den Unsane Taukef gesagt hatte, das Gebet, welches das strenge Gericht Gottes wiedergibt, die Beschlüsse über Leben und Tod, über Gesundheit und Krankheit, über Wohlergehen und Erniedrigung, da eilten die drei Konvertiten, wie von Erhnien gepeitscht, ruhelos, aber dabei doch mit einer gewissen inneren Befriedigung, wiederum ihrem Gebirge zu:. bloß papierene Gleichberechtigung -wird durch den Minoritätenschutz auf eine feste Grundlage gestellt. Es wird ihr ein realer Inhalt gegeben, es wird -- wenigstens theoretisch — die Möglichkeit geschaffen, ein Forum zu finden, wo über die Verletzung der Gleichberechtigung Beschwerde geführt werden kann. Damit ist aber der Inhalt des Minoritätenschutzes vurchaus nicht erschöpft! Die nationalen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten werden künftighin das gleiche׳ Recht haben, auf eigene Kosten zu gründen, zu leiten und zu verwalten: wohltätige, religiöse und soziale Anstalten, Schulen und andere Erziehungsanstalten, mit dem Rechte, dort frei ihre Sprache zu gebrauchen und ihre Religion auszuüben. Man mag mithin die Juden als Nation oder Rasse oder als bloße Religionsgemeinschaft ansehen, unbcstrittenermaßen wird ihnen dieses eben behandelte Recht zustehen und es wird, soweit der öffentliche Unterricht in Betrat kommt, in Städten, in denen ein wesentlicher Bruchteil von Juden seßhaft ist, ihnen angemessene Gelegenheit gewährt werden müssen, ihren Kindern Unterricht in -deren eigenen Sprache zuteil werden lassen zu können. In Städten und Bezirken, wo ein bedeutender Bruchteil tschechoslov. Juden ansässig ist, wird diesen ein gehöriger Anteil an dem Genüsse und der Verwendüng der Beträge sicherzustellen sein, der für die Erziehrmg, Religion oder Wohltätigkeit aus öffentlichen Fonds gemäß dem Staatsvoranschlage, Gemeindevoranschlage u. a. aufgebracht werden soll. Die wichtigste Frage, die sich hiebei in den Vor-- dcrgrund drängt, ist die, ob die auf der Rechtsbasis des Friedensvertrages stehenden, bezw. entstehenden kulturellen und sozialen Institutionen ipso jure oder nur unter gewissen Voraussetzungen öffentlichen Charakter besitzen werden, und ob, bezw. mit wieviel die öffenilichen Mittel für die Bestreitung der Kosten dieser kultu rellen und sozialen Institutionen werden herangezogen werden können. Voraussetzung des Oeffentlichkeitsrechtes für Unterrichtsanstalten ist z. B. nach Art 9. des 1.׳ Hauptstückes des Friedensvertrages die Seßhaftigkeit eines ansehnlichen Bruchteiles tschechoslov. Juden. Durch diese Textierung ist dem Artikel 6 eine Dehnbarkeit gegeben, über deren Tragweite ein Urteil erst möglich sein wird, wenn die Durchführungsbestimmungen erlassen sein werden, in denen die Bestimmung »ein ansehnlicher Bruchteil" präzisiert sein wird. Jnsolange dies nicht geschehen ist, ist naturgemäß der Willkür freie Tür offen; dasselbe gilt auch von der Beitragsleistung des Staates zu der Erhaltung der Erziehungsanstalten; denn es bleibt vorläufig dem Ermessen des Staates anheim gestellt, zu entscheiden, ob ein bedeutender Bruchteil tschechoslov. Juden dort, wo die Beitragsleistung verlangt wird, ansäßig ist. Auch die Höhe der' Beitragsleistung ist mit der Textierung ״ein gehöriger Anteil" vollständig dem Staate anheim gestellt. Das, was von den Erziehungsanstalten gilt, gilt in gleicher Weise von den wohltätigen, religiösen und sozialen Anstalten. Es wird mithin unsere Sache sein, den sich auf uns Juden beziehenden Bestimmungen des Friedens- Vertrages jenen Inhalt zu erringen, der m den Intentionen der Schöpfer der in Rede stehenden Bestimmungen dieses Vertrages gelegen war, insbesondere dahin zu wirken, daß diese den weitesten Spielraum der Anslegung gestattenden Bestimmungen von jeder engherzigen Interpretation frei bleiben und eine bestimmte unverrückbare Rechtsbasis in dieser Hinsicht für alle Zeiten geschaffen werde. Unser Parteiwesen und die Studenten. Jede Volksbewegung, sei sie eine religiöse, natiouale oder ökonomische, die ihre Ziele erreichen und dann erhalten will, muß zur Kräftigung und Erneucrung ihrer Ideen durch die Heranwachsende Jugend frischgehalten werden: Gilt dies bei jedem Volke, so gilt es im erhöhten Matze bei uns Juden; so war die ganze jüdisch-nationale und zionistische Bewegung durch die jüdische Jugend der 90ziger Jahre als eine Abwehr des Antisemitismus, als ein trotziges Auflehnen gegen die Assimilation, als ein stolzes Bekenntnis zur eigenen Nation entstanden. Versprochen ist nun eines der Hauptziele des ZiomsmuS, ein jüdisches Palästina zu errichten, erkämpft ist von den Jüdischnationalen fast überall die Anerkennung der Juden als Nation. Jetzt heißt es, alle Kräfte zusammennehmen, um die Kolonisation Palästinas zu ermöglichen und um in UerbKlid «e ״Wireb« ssllrrrtimmr"