Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XX (1919)
- Issue
- Heft 7 (4.4.1919)
- Date
- 1919-04-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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וממיייממימ8^^י?מומו^^י״^1•M ־y״w ■י׳.׳״1 juj!^!ii 1 *m»w *»»־־* 1ייי־יייי *&״ ^י יין ״^״׳*דt~^ ׳יי ■י ^MWWMA-MWWWNM^ % Sette 4 Weshalb den Kopf verdrehen mit Gerederei wie: Steuer, Bürgerrecht ufw.? Die Sache ist viel einfacher: ein Jude, der jüdisch empfindet und jüdisches Selbstbewußtsein hat, ist eine Gefahr für die Wiener israelitische Kultusgemeindel Wir müssen diesem Hofrat für feine Aufrichtigkeit danken und wir stimmen mit ihm überein, daß für eine israelitische Gemeinde deutscher Staatsbürger echtjüdischer Geist wahre Krankheit ist, von der sie nie geheilt werden kann. Wir wollen aber diese Herren der israelitischen Kultusgemeinde schon heute darauf aufmerksam machen, daß ihre Herrschaft in der Seitenstättergasse nicht lange mehr anhalten wird, m i t Ostjuden oder o h n e Ostjuden. Ein neuer jüdischer Geist erobert mit stürmischer Macht alle Schichten des Judentums und dieser geistige Sturm wird auch die alten dumpfen Männer der Wiener Kultusgemeinde nicht verschonen. Dann wird aus der israelitischen Gemeinde eine jüdische Dolksgemeinde werden." In der Tat ist es auch beschämend, wenn man in -en Sitzungen immer wieder der alten, verstaubten und vermoderten Argumentation einer dünnen, durchsichtigen und wässerigen Oberschichte begegnen muß, einer Schichte, die doch nun einmal einsehen sollte, daß sie, blutleer und lendenlahm, wie sie ist, künftighin wird unmöglich Widerstand leisten zu können. Ihre Zeit ist vorbei. Sie sollte wahrlich froh sein, wenn man ihr aus friedlicher Gesinnung freien Abzug gewährt und sie nicht zur Veranwortung dessen zieht, was sie bis jetzt an der jüdischen Öffentlichkeit und der heutigen jüdischen jungen Generation verschuldet hat, nämlich: die Außerachtlassung und Mißkreditierung alles Wahrhaft- Jüdischen, die Verwässerung aller noch vorhandenen Werte und Regungen positiver Naturdie systematische Vernachlässigung des jüdischen Unterrichtes, das sorglose, ruhige Gewährenlassen der Zersetzung und des Abfalls. Eine Aufgabe hatte sie: Protestieren. Protestier ten, wenn irgendein Jude aus dem nationalen Lager einige beherzte Worte für die Rechte und Forderungen wagte. Statt ruhigen, geräuschlosen Verschwindens, krampst sie sich nun noch immer am Alten fest und verblufft mit einem Wahlgesetz, daß selbst die Hottentoten schwerlich ihr eigen nennen möchten. Es wäre an der Zeit, daß die Herren der Vernunft das Wort redeten, bevor es zu spät ist. Der Wortlaut des neuen rumänischen Judengesetzes. Der ״Temps" veröffentlicht folgenden Wortlaut des neuen rumänischen ..Judengesetzes". 8 1. Die großjährigen Bewohner des Königreiches Rumänien, ohne Unterschied der Religion und soweit sie noch nicht volle Bürgerrechte genossen haben, können diese Rechte erwerben, indem sie den Beweis erbringen, daß sie im Lande geboren sind, niemals unter dem Schutz einer fremden Macht gestanden haben und die Bedingungen des vorliegenden Gesetzes erfüllen. Dieses Beweises enthoben sind Personen, die die Feldzüge von 1913 oder von 1916—18 mitgemacht haben. Die Frauen und legitimen minderjährigen Kinder der zu den obigen Kategorien gehörenden Personen erhalten alle mit der Erwerbung der rumänischen Rationalität verknüpften Rechte gleichzeitig mit ihren Gatten bezw. Eltern. 8 2. Die Witwen und Kinder der während der Feldzüge von 1913 und von 1916—18 Mobilisierten erhalten die rumänischen Bürgerrechte, insofern sie die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes erfüllen. tz 3. Durch Erfüllung der Bestimmungen dieses Gesetzes werden auch die großjährigen männlichen Kinder derer, die für ihre Person während der Veröffentlichung des Gesetzes naturalisiert wurden, rumänische Bürger; ebenso diejenigen, die zur Zeit der Naturalisation ihrer Eltern noch minderjährig waren, falls diese Kinder nicht unter dem Schutze einer fremden Macht stehen und ihrer Militärpflicht genügt haben. Die heute noch Minderjährigen tonnen rumänische Bürger werden, wenn sie in dem auf ihre Volljährigkeit folgenden Jahre schriftlich erklären, daß sie für die rumanische Nationalität optieren. Dieses Gesuch muß an die .Heimatbehörde eingereicht werden und von Beweisen begleitet sein, daß die Naturalisation der Eltern vor der Veröffentlichung dieses Gesetzes stattgefunden hat, ferner von einem Geburtsattest, aus dem hervorgeht, daß der Betreffende im Lande geboren ist, und von einer Bescheinigung, daß er seiner Militärpflicht genügt hat. Die betreffende Behörde kann zufolge 8 6 diese Gesuche in jedem Falle, in dem sie es für richtig hält. ״ZL-tsche ■י■!, >. - - gewähren, entspttchend den im besagten Paragraph niedergelegten Mdingungen. Die Ehefrau und im Augenblick der Naturalisation des Gatten oder Vaters minderjährige Mädchen erlangen das rumänische Bürgerrecht im Augenblick der Veröffentlichung dieses Gesetzes. § 4. Minderjährige, deren Eltern nach der Veröffen-tlichung dieses Gesetzes verstorben sind und welche auf die unter 1 genannten Rechte Anspruch haben, können in deni Jahr nach ihrer Volljährigkeits-Erklärung für die rumänische Natwnalität optieren, wenn sie ihrer Militärpflicht genügt haben. Zu diesem Zweck können ihre Vormünder zu dem im 8 6 vorgesehenen Zeitpunkt und ansprechend dem Rechtsverfahren des genannten Paragraphen eine Eingabe machen, in der sie den Beweis führen, daß der Vater des Minderjährigen die Bedingungen des 8 1 erfüllt hat. Wennder Vormund von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht hat, kann der Minderjährige es in dem 'Jahre seiner Volljährigkeits-Erklärung selbst tun. Die Gesuche werden an die Heimatbehörde gerichtet und müssen von dem endgültigen Bescheid, den der Vormund oder der Gesuchsteller erhalten hat, begleitet sein, ferner von dem Geburtsattest, von einer Bescheinigung, daß er seiner Militärpflicht genügt hat und nicht unter dem Schutz einer fremden Macht gestanden hat. Der Bescheid erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Paragraphen 3 und 4. 8 6. Rumänische Bürger können nicht werden: a) Personen, die auf Grund ° eines Rechtsverfahrens eine gerichtliche Strafe erhalten haben, die zufolge der Verfassung oder dem Landesgesetz den Verlust der Bürgerrechte nach sich zieht; b) Personen, die als Haupt- oder Nebenstrafe zur militärischen Degradation verurteilt waren; ferner Personen, die wegen Fahnenflucht oder Spionage verurteilt waren oder wegen dem Feinde zum Schaden des rumänischen Reiches geleisteter Dienste. Die folgenden Paragraphe beziehen sich auf Verzögerungen, Zuständigkeit! und Ort des Verfahrens. * * * Ueber das neue Judengesetzheißt es in einem Brief des .,Verbandes der einheimischen Juden" in Rumänien: ..Das neue Gesetz ist in einigen Teilen rigoroser als das alte Gesetz. Es fordert nicht nur Akten und persönliche Verhöre vor den Gerichtshöfen mit öffentlichen Sitzungen und mit dem Recht für den Staatsan- Walt, Ncrturalisationsgesuche abzulehnen und bei der Entscheidung das letzte Wort zu sprechen, sondern es legt uns auch noch die Verpflichtung auf, durch Akten eine negative Tatsache zu beweisen, nämlich diejenige, daß man niemals Untertan eines fremden Staates war. Diese Bedingung läßt sich nicht erfüllen. Allerdings heißt es in dem Gesetz, daß man den Beweis, kein Untertan eines fremden Staates gewesen zu sein, durch Pässe erbringen kann, die man von rumänischen Behörden erhält, durch Kopien gesetzlicher Entscheidungen und durch ein weiteres unter das Fremdengesetz fallendes Dokument (Modell 9). Aber die große Mehrzahl der jüdischen Bevölkerung besitzt derartige Dokumente nicht, und es kann gar kein Zweifel darüber bestehen, daß die Behörden sie nicht ausliefern würden. Man kann sich vorstellen, welches Unglück für uns die Annahme dieses Gesetzes wäre, durch das wir unsere Naturalisation auf dem Wege persönlicher Untersuchungsverfahren vor dem Kassationshof nachsuchen müßten. Wir haben unter dem Marghilomanschen Gesetz zur Genüge erfahren, datzdie mit der Entscheidung betrauten Richter, alles getan haben, um die Naturalisation zu verhindern, selbst in Fällen, wo es sich um aus dem Kriegsdienst entlassene Juden handelte. Die damals gefällten Urteile sind wahre Musterstücke der Lächerlichkeit und des Uebelwollens. Wir können uns nur auf eine allgemeine automatische Emanzipation einlassen,die alle Juden des Landes, die sich nicht zu einer fremden Nationalität gehörig bekennen, umfassen würde." Anton Löw. Emil Jelinek. (Zu seinem 60. Geburtstage, 22. Februar 1919.) . (Verspätet.) Anläßlich feines 60. Geburtstages habe ich dieses meines verehrten Freundes in Würdigung seiner großen Verdienste um das Judentum und die Menschheit in diesem Blatte huldigend gedacht; nun, da er ein Nr. 7 weiteres Dezennium seines segensreichen Lebensweges durchschritten, mögen die warmen Gefühle der Fveundschaft und Wertschätzung neuerlich zum herzlichen »uSdrucke gelängen, um so mehr, als es gilt, HneS Mannes zu gedenken, der in bescheidener Zurückgezogenheit lebt und gleichwohl unermüdlich im Dienste edlen Menschentums wirkt, sich und der in inniger Treue anhän« ' genden Glaubensbrüderlichkeit immer neue Ehre« er«! werbend. Ein gebürtiger Wiener, entstammt Emil Jelinek einer hochachtbaren Alturener jüd. Familie, die von jeher ein, wenn auch bescheidenes gut jüdisches HauS führt und bezeichnend für deren Konservatismus, über ein halbes Jahrhundert eine und dieselbe Wohnung bewohnt, wo heute noch die greise Mutter, Frau Josefine Jelinek, ihr Altersheim inne hatt. Ihr Gatte war der vor mehreren Jahren verstorbene, vielfach verdienstvolle Armenrat der Jsr. Kultusgemeinde. Herr Josef Jelinek. Dieser Ehe entstammen Emil und Viktor Jelinek, ersterer Schriftsteller, der zweite Beamte, beide ledig und mit der Mutter in zäcklicher Harmpyjx. zusammenlebend. Den heutigen Jubilar lernte ich vor fast *30 Iahren im K. U. B. ״Liwias Chen" kennen, dem wir Verde in der Vereinsleitung angehört haben. Schon damals lenkte Emil Jelinek vermöge feines Eifers und Hingäbe um diesen Verband meine Aufmerksamkeit derart auf sich, daß mich seither immer innige Freundschaft mit ihm verband. . . Mit der Begründung des ״Jüdischen Museünrs" versah der Genannte das Amt des Ehrenkustos, welches er lange Jahre bekleidete. Auf seine Initiative hat sich die Zahl der Besucher des. Museums stark gesteigert und liefen, auch wertvolle Spenden ein, wie auch die zu Gunsten des Museums veranstalteten interessanten Vortragsabende ansehnliche Erträgnisse lieferten. Die * Feier des 10jährigen Todestages Sulzers sowie die Centenarfeier dieses Altmeisters waren Jelineks Werk. Die im Jahre 1900 eingesetzte starke rumänische Emigratiünsbetoegung unter der Obsorge der ״Jsr. Allianz" hat Jelineks Mitarbeit in hohem Grade in Anspruch genommen, mehr noch die Bewältigung der bis 1904/06 angewachsenen russischen Auswandereraktion, die oftmals mehrere Tage in der Woche erforderte. In der Flüchtlingsfürsorge der ״Allianz" im Jahre 1916 betätigte sich Jelinek außerordentlich durch Herbeischaffung von Decken, Koch- und Speisegeräten, mit denen auch die Flüchtlingslager in Niederösterreich, Böhmen und Mähren versorgt wurden. Die in den Neunzigerjahren veranstalteten Militär-Monsterkonzerte (Sängerhalle und Rotunde im Praiter, Musikvereinssaal und Blumensäle) hatten ben heutigen Jubilar zum administrativen Leiter; sie gal» ten zu Gunsten des Offizierstöchter-Jnstituts und des Militärkapellmeisterfonds. Das zweite Konzert am 7. Juni 1891 ward zu einem gesellschaftlichen Ereignis ersten Ranges, Dank der Anregung Jelineks, das 26jährige Jubiläum des ״Blauen Donauwalzers" festlich zu begehen und Meister Johann Strauß zur persönlichen Dirigierung seines weltbekannten Werkes zu veranlassen. In der Tat hat der Wiener Walzerkönig an diesem Tage sein Meisterwerk mit einem Riesenkörper von 400 Mann Blechmusik zum ersten- und einzigenmale unter brausenden Ehrenkundgebungen selbst dirigiert. Im Laufe der Kriegsjahre widmeten Emil und Viktor Jelinek ihr musikalisches Können durch vierhändige Klaviervorträge in Verwundetenlazaretten in Wien und auswärts in völlig selbstloser Weise. DaS wackere Brüderpaar blickt auf 400 solcher Konzerte zurück, wofür es schon vor Jahren mit den silbernen Ehrenmedaillen seitens des ״Roten Kreuzes" ausgezeichnet wurde. Mehr noch gilt ihm die rührende Anerkennung der verwundeten Soldaten, die den Konzertgebern bei ihrer Abreise auf den Bahnhöfen eine militärische Ehreneskorte veranstalteten und ob der gebötenen Genüsse dankerfüllt zuriefen: Wiederkommenl Äußer diesen Veranstaltungen wirkten Brüder Jelinek vielfach in Akademien zu Gunsten der Kriegsfürsorge, der namhafte Einnahmebeträge zugeführt werden konnten. Auf sie trifft denn auch wahrhaft zu das schöne Psalmistenwort: ״Wie gut und lieblich ist'S wenn Brüder auch brüderlich zusammen wohnen! — Es erübrigt noch des Jubilars Emil Jelinek schriftstellerisches Schaffen zu gedenken, das niedergelegt ist in mehreren Broschüren und belletristischen Zeitschrift ten. Von ersteren verdient besondere Beachtung ״Die Amerikareise des Wiener Männergesangvereines mit der Doppelschrauben-Lustjacht ״Oceana" der Hamburg —Amerika-Linie vom 21. April bis 28. Mai 1907." Der Autor, der diese Reise selbst mitgemacht hat, schildert deren Erlebnisse in fesselnder reizender Form. יי■*—»mm