Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XVIII (1917)
- Issue
- Heft 4 (7.3.1917)
- Date
- 1917-03-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Sette 4. ״Jüdische Bolksstimme" Sir. 4 gezogen, \vak sie überhaupt an Kleidungsstücken bedie Sicherung der national-kulturellen Interessen u»L sitzen, vier bis fünf zerlöcherte Kaftans und darüber noch 4. auf die Beschaffung jüdischer Kapitalien, einen langrückigen Paletot, der sich vom Vater auf den^ Das methodische Vorgehen ist ein wesentliches Merk- Sohn vererbt und schon Generationen lang seinen Zweck mal der modernen inneren Kolonisation in Deutschland, dient. In den Lumpenhaufen Hausen die Kleiderläuse, England, Dännemark, Schweden und Norwegen, wesdie Verbreiter des Flecktyphus, der jetzt wieder ganze halb denn auch eine Uebersicht der Siedlungstätigkeit Stadtteile infiziert. In den Schulen werden die Kinder in diesen Ländern gegeben wird. Die in Palästina im gebadet, ihre Sachen werden desinfiziert, wenn sie krank Wege stehenden besonderen Schwierigkeiten werden nach werden. Aber es fehlt überall an Vorkehrungen zu einer Meinung des Verfassers gerade durch die Befolgung regelmäßigen Reinigung und so tritt gewöhnlich die derselben Wege, durch die Einhaltung gleicher Methoden Desinfektion erst ein, wenn en Kind erkrankt ist. Aber' nationaler Kolonisation erleichtert werden, nebenbei, einige Straßen weiter, spielt sich das ganze! Die Erfahrung aller Kolonisationsrändern hat geelegante Leben Warschaus unverändert Tag für Tag! zeigt, daß der eigentlichen Besiedelung eine gewisse Voro« s-« .״;.s ״״»״״ f- ׳.^r- זז—״-« bereitungs- oder Aptierungsperieode vorangehen muß, ab. In den Familien wird genau so üppig gegessen, wie das in Polen allzeit der Fall gewesen ist und in den großen Hotels biegen sich die Tische unter der Last der Saluski, der landesüblichen appetitreizenden Vorspei sen. Den Menschen hier ist das Masseelend zur Gewöhn heit geworden. (»Die Wahrheit.") Planmäßige Kolonisationsarbeit in Palästina. Die vom Hauptbureau des Jüdischen Nationalfonds (Haag, Heulstraat 5) herausgegebene Schrift des!starker Viehhaltung auf ein 100 Dunam; mit unbe Ing. Agr. I. Oettinger »Methoden und Kapitalbedarf wässerter Baumpflanzung als Hauptkultur auf 60—74 jüdischer Kolonisation in Palästina" (für Deutschland Dunam; 4. mit bewässerter Baumpflanzung als Haupt und Oesterreich - Ungarn §n Kommision beim »Jüdischen kultur auf 40 Dunam; 6. mit überwigendem Gemüse während der die zur Siedlung bestimmte Bodenfläche ״Aptiert", d. i. für die speziellen Siedlungzwecke vorbereitet werden muß. Auf diesem Gebiete werden die in Palästina fast spontan entstandenen Arbeiterokkupationsgenossenschaften ein weites Feld, der Betätigung finden. Neu einzurichtende Betriebe werden aus nationalen Gründen mehr arbeitsals kapitalsintensiv sein müssen und die Heranziehung ständiger fremder Arbeitskräfte wird möglichst zu vermeiden sein. Fußend auf den angeführten Grundsätzen, stellt O. sechs in Palästina mögliche Hauptwirtschaftstypcn für Kolonistenbetriebe auf, u. zw.: 1. Betrieb mit über wiegendem Getreidebau auf 200—250 Dunam; 2. mit MazzoS-Bersorgung für galizische Flüchtlinge. Wien. Gestern abends fand im Lokale der ״AgudaS- Jisroel" eine zahlreich besuchte Versammlung bezüglich der Mazzos-Frage statt, der auch die Rabbiner von Brody, Buczacz, Krakau, Trembowla usw. beigewohnt h^ben. Der Vorsitzende, Herr I. I. Thumm, berichtete ausführlich über den Stand der Angelegenheit und erklärte, daß es sich selbst im günstigsten Falle als nötig erweisen könnte, daß die Agudas-Jisroel" eine spezielle Aktion für die orth. Flüchtlinge aus Galizien und der Bukowirp^ werde führen müssen, und sowohl bezüglich der Beschaffung des Getreides, der Aufsicht, bei der Trzeugung der Mazzos, sowie eventuell bezüglich des per Kopf zu bewilligendem Quantums. Nach einer längeren Diskusion, an der sich die Herren Steinberg, Hammerll, i Mayersohn, Schreiber, Weiser, Beckmann, Araten, sowie Verlag", Mk. 2., bezw. Kronen 2.30) enthält einen auf Grund moderner Erfahrungen auf dem Gebiete allgemeiner und jüdischer Kolonisation ausgearbeiteten Ent- Wurf eines Gesamtplanes der jüdischen landwirschaftlichen Besiedlung Palästinas. Die Schrift besteht aus vier Abschnitten, von denen der erste die bisher in Palästina angewendeten sowie in anderen Ländern gegenwärtig gebräuchlichen Methoden der landwirtschaftlichen Kolonisation kurz behandelt und gewisse grundlegende Prinzipien anführt, die bei einer nationalen kolonisatorischen Tätigket einzuhalten sind. Der zweite Abschnitt enthält eine Darstellung der verschiedenen in Palästina möglichen Wirtschaftstypen. Die Wirtschaftpläne^ und Kostenanschläge der einzelnen Betriebstypen bilden sodann — im dritten Abschnitte — die Grundlage für die Aufstellung der für den Ausbau ganzer Kolonien notwendigen Aufwendungen. Neben dem erforderlichen Kapitalbedarf für die einzelnen Wirtschaften werden die, allgemeinen Kolonieausgaben für Schulen, ärztliche Hilfe, Sicherheits- Maßnahmen etc. berücksichtigt. Ausgehend von der Ausgehend von der Ausarbeitung von Besiedlungsplänen für die einzelne Kolonieeinheit erörtert der Verfasser im letzten Abschnitte. Die Fragen des . Gesamtkapitalbedarfes und schnitte. Die Fragen des Gesamtkapitalbedarfes und eines Gesamtprogrammes für die jüdische landwirtschaftliche Kolonisierung Palästinas. Eine der Grundideen der Schrift beruht in der Empfehlung der Annahme und Durchführung eines keit in der Begründung stets neuer, geschlossener, nicht zu kleiner Koloniegemeinden — von dem Momente ab, wo eine großzügige jüdische Besiedelung Palästinas möglich sein wird. In Bezug auf die Vergangenheit der palästinensischen Kolonisation begnügt sich der Verfasser, Hinsichtlich der quantitativen Ergebnisse, mit dem Hinweises bau auf 20 Dunam bewässerten Bodens, und 6. Arbeiter Heimstätten auf 20 Dunam unbewässertcn oder 6 Du nam bewässerten Bodens. Für jeden der sechs Typen ist ein Wirtschaftsplan und eine Berechnung des erfor derlichen Grund- und Betriebskapitals, sowie der Wirt schaftsaufwände, der Rentabilität und der Verzisungs Modalitäten der investierten Kapitalien angeführt. Auf Grund dieser Berechnungen kommt O. weiter hin zur Aufstellung von Voranschlägen für die Begrün düng ganzer Kolonien in der Mindestgröße von 100 Familien. Die eingentümlichen Verhältnisse Palästnas und der jüdischen Bevölkerung zwingen dazu, die Kola nien von Vorneherein in dieser Mindestgröße anzulegen Die Aufwände für die Begründung der öffentlichn Ein richtungen der Koloniegemeinde und für die Unter Haltung derselben werden dementsprechend im Einzelnen besprochen, wobei auch Gemeinde-Wald und Weide derlangt wird. Für die Größe jeder Kolonie entscheiden die natürlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Standortes, die die jeweilige Wahl entsprechender Be triebsatypen bedingen. Bei Überwiegender Milch- und ״trockener" Pflanzungswirtschaft rund 9000 Dunam, bei überwiegnden bewässerten Kulturen 25000 Dunam erforderlich. ׳..K-M1LL Es werden ferner im Zusammenhang mit dem Boden- und Kapitalbedarf für die einzelne Kolonie die Fragen von Finanzierungsplänen für Kolonieanlagen, der Ausarbeitung von Besiedelungsplänen und der Verbilligung der Koloniebegründung besprochen. Den Schluß der Schrift bildet der Entwurf eines Gesamtplanes der jüdischen landwirtschaftlichen Besiedlung Palästinas. Dabei sind die verschiedenen Möglichleiten, die auf das Tempo der Kolonisation einwirken tonnen, ins Auge gefaßt. Für die Durchführung einer plamuäßigen Kolonisierung Palästinas applliert O. an das Zusammenwirken der in Betracht kommenden national-jüdischen Faktoren und weist sowohl der zionistischen wiederholt der Vorfihende Herr Thumim und die Rabbiner aus Brody und Buczacz beteiligten, wurde beschlossen, eine besondere Kommission zu wählen, der die Aufgabe zufällt, die Angelegenheit mit großer Aufmerksamkeit zu verfolgen und alle Schritte zu unternehmen, um ein günstiges Resultat zu erreichen. Der Rabbiner- Rat der Aguda wurde ersucht, seinerseits bezüglich der religiösen Vorschriften alles klarzustellen. Reiseverbot für israelitische Flüchtlinge. auf die spezielle Palästina-Literatur. Dagegen befaßt Organisation in ihrer Gesamtheit als dem Jüdischen er sich mehr mit Qualitativen, mit der Frage von den Nationalfonds, den kreditgebenden Institutionen und verschiedenen Arten und Formen der palästinensischen Siedlungsarbeit. Er erinnert an die bekannten Nachteile der philantropischen Kolonisation, betont die unzureichenden Bestrebungen der individuellen, sowie der in Form der ״Achusoth" organisierten privatkapitalistischen Kolonisation und erwähnt die ersten Versuche der die Interessen mittelloser Einwanderer berücksichtigenden produktiven Arbeits- und Siedlungsgnossenschaften. (Wie wir erfahren, behandelt Herr Oettinger die Frage ausführlicher in einem Aufsatze des demnächst erscheinenden zweiten Heftes der Zeitschrift ״Erez Israel"). Die bisher in Palästina in Angriff genomenen Formen jüdischer Siedlungtätigkeit — führt Oettinger aus — beruhten auf keinen derartigen gemeinschaftlichen Grundsätzen, die man als nationale bezeichnen könnte. Sie befolgten keine einheitlichen Methoden, entkehrten der Planmäßigkeit und besaßen weder Maximal — noch Minimalprogramme. Als eine nationale wird den Ansiedlern selbst die ihnen bei der praktischen Palüstinaarbeit zukommende materielle und organisatiorische Beteiligung zu. Die Schrift ist, wie es in der Einleitung heißt, in der Absicht abgefaßt, auf ein methodisches Vorgehe! der jüdischen Kolonisation in Palästina hinzuwirken, dessen Folge eine beschleunigte und unaufhörliche Ent- Wicklung nationaler Bodenkultur sein wird. Wie wir nun hören, ist in Verbindung mit dieser Schrft eine baldige Aktion in Aussicht genommen, um die darin dargetagten Pläne nach Kriegsschluß zu verwirklichen. Kunäscüau. Militärische Auszeichnung. Vor dem ausgerückten ,Bata,ion wurde dem Wachtmeister Herrn Arnold die jüdische palästinensische Kolonisation erst dann be-- ^einberger, Sohn des hiesigen Chewra-Vorstandes H zeichnet werden können, tvenn alle jüdischen Bestrebungen und Kräfte, die auf dieses Ziel gerichtet sind, vereint sein werden durch gemeinsame nationale Gesichtspunkte ln Bezug: 1. Auf die Art und Weife der Bereitstellung von Grund und Boden für jüdische Kolonifationszwecke. S. Auf die Heranziehung jüdischer Arbeitskraft. 3. Aufwand. Leopold Weinberger vormals Kaufmann in Auerschitz, das eiserne Kreuz für besondere Tapferkeit vor dem Feinde am italienischen Kriegsschauplätze von dessem Negimentskommandanten an die Brust geheftet, woran sodann die Defilierung vor dem Ausgezeichneten statt Die Prager »Bohemia meldet: ch Der Prager Magistrat veröffentlicht auf Grund des Erlasses der Statthalterei für Böhmen folgende Kundmachung: Die in Prag und den Vororten wohnenden israelitischen Flüchtlinge aus Galizien und der Bukowina ohne Unterschied, ob sie eine Staatsunterstützung genießen oder nicht, müssen sich, wenn sie die Eisenbahn benützen wollen, mit einer Reisebewilligung ausweise«. Die auf die Bestimmungen mit §17 des Gesetzes vom 14. April 1913, R.-G.-BI. Nr. 67, sowie des § 2, Absatz 3, der Ministerialverordnung vom 22. Februar 1915, R.- G.-Bl. Nr. 39, gestützte Verkehrbeschränkung bezieht 'ich nicht nur auf die Bahnhöfe in Prag und in den Vorstädten, sondern auf alle Bahnhöfe, die im Umkreise von beiläufig 20 Km., d. i. zwischen Prag und den Stationen Auwal, Mstetitz-Bäder, Ostrow, Tschalkowitz, Libjchitz, Duschnik, Jentsch, Hostiwitz, Tschernowitz, Königs- 'aal und Ritschau, gelegen sind. Zur Ausstellung der Reisebewilligungen sind der Magistrat sowie für die Wohnorte der gedachten Flüchtlingskategorie zuständigen Bezirkshauptmannschaften berechtigt. Die Kom, petenz des Prager Magistrates, als Sanitätsbehörde, erstreckt sich hierbei auch auf jene Gemeinden, die zwecks einheitlicher Durchführung der sanitären Vorkehrungen gegen Infektionskrankheiten für die Dauer des Krieges mit der Stadtgemeinde Prag vereinigt sind. Die Neisebewilligungen dürfen nur teilweise und nur dann ausgestellt werden, wenn die Dringlichkeit de» Reise glaubwürdig nachgewiesen ist und wenn vom zukündigen Amtsärzte bestätigt wird, daß gegen die Erteilung der Neisebewilligung vorn sanitätspolizeilichen Standpunkte kein Bedenken obwaltet, insbesondere, daß die betreffende Person sowie ihr Reisegepäck läusefrei sind. Die Reisebewilligug muß vom Besitzer eigenhändig gefertigt sein. Personen, die des Schreibens nicht kundig sind, müssen ein Lichtbild, nachdem sie leicht erkennbar sind beibringen; dieses wird auf die Neisebewilligung fest angeklebt und mit dem Amtssiegel versehen. Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjehre sind keine besondere Neiseligitimationen erforderlich. Ihr Nationale ist in der Neisebetvilligurrg derjenigen Person, in deren Begleitung sie reisen, ersichtlich zu machen. Das Datum der Aufstellung der Neisebewilligung sowie deren Giltigkeitsdauer, die in der Regel acht Tage nicht zu übersteigen hat, sind stets mit Buchstaben auszuschreiben. Jede Reisebetvilligung hat ferner die ausdrückliche An», merkung zu erhalten, daß der gleisende ungeachtet dieser Neisebewilligung von der Benützung der Eisenbahn ausgeschlossen werden kann, wenn sein Reisegepäck von den Organen der Eisenbahn nicht sanitäreindwandfrei befunden wird. Rituelle Kost für israelitischen Soldaten in Oesterreich- Ungarn. Der gemeinsame Kriegsminister Freiherr von Krobatin hat in betreff ״ritueller Kost für israelitische Mannschaftspersonen" im Hinterlande soeben an alle Militärkommandos einen Erlaß gerichtet. Wie der Bu» dapester «Allgemeinen Jüdischen Zeitung" aus Wien telegraphiert wird, lauten die Hauptbestimmungen des Erlasses wörtlich wie folgt: Den Soldaten israelitst, schen Glaubens ist die rituelle Kost durch Köche ihrer Konfession bei jenen Unterabteilungen abgesondert zubereiten zu lassen, bei welchen mindestens 100 Mann jüdischen Glaubens vorhanden sind. Die Herstellung der