Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XVI (1915)
- Issue
- Heft 18 (8.7.1915)
- Date
- 1915-07-08
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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■!'־T1 W.U - f ' •ä«! «WWWVMWWWWWW jgMMi Wtmvtmmß «e. 18 Die rechtliche Stellung der Fraü im Judentum. (Schluß.) 4. Er muß ihr noch vor der Ehelichung eine Zeit gewähren, in der sie ihre Eltern, ׳die sie verlassen, betrauern kann. Nach der Thauro soll dies einen Monat dauern. Nach Jebamoth 48 b sollte in dieser Zeit auch die Entsagung der heidnischen Gewöhnungen im Elternhause bewirkt werden, um sie nachträglich in jeder Hinsicht als jüdische Frau zu betrachten, und sie auch in dieser Absicht zu ehelichen. 5. Sie sollte das Gewand ihrer Gefangenschaft oblegen, das sie nur als Hörige oder gar als Sklavin charakterisieren'könnte. (Vgl. Genesis 41,14 ויגלח ויחלף שמלותיו 2. Kön. 25, 29,ושנא את כגדי כלאו und Jer. 52, 29). 6. Erst nach allen diesen Vorbereitungen durfte er sie, durch eine jüdische Trauung geheiligt, zur Frau nehmen. Mit dieser Trauung übernahm er alle Pflichten, die ein Jude gegen eine geborene Jüdin zu erfüllen hatte (Siphre z. St.). Auch für den Fall, daß sie ihm später nicht gefallen sollte, ist ihr zugunsten dieselbe Vorsichtsmaßregel gegen eine leichtfertige Scheidung getroffen (die Ksthubo, in Ehekontrakt) wie bei einer geborenen Jüdin (vgl. Maim., Hilch. Melochim 5, 6). 7. Ihre Kinder waren nicht nur erbberechtigt, sondern ihr erstgeborener Sohn durfte auch, wie dies bei Kindern jüdischer Eltern der Fall ist, auf zwiefachen Anteil Anspruch ׳erheben (Kidd. 22 a, vgl. ibid. 66 b). Dies geschah auch dann, wenn Kinder von einer andern (einer Jüdin), die aber erst später geboren waren, da waren. 8. Dem Manne ist verboten, mit dieser Gefangenen irgendeine Arbeit verrichten zu lassen, die man mit einer jüdischen Frau nicht tun ließe. Für eine ganz einfache Heidin, die auf der niedrigsten Kulturstufe steht, schreibt die Thaüro derartig humane Gesetze vor, für den Fall, daß sie in den jüdischen Kreis gelangt. Aber auch wenn die Gefangenen nicht als Mitglieder in die Gemeinde Israels ausgenommen, für die Sieger nicht als Frauen in Betracht kamen, war den Gefangenen eine sehr humane Behandlung zuteil geworden. Dies war schon dadurch gesichert, daß alle Gefangenen, soweit sie überhaupt im jüdischen Lande verblieben, das Judentum annehmen mußten und damit aber unter wahrhaft humaneu Gesetzen standen. Bisher sprachen wir nur von der Behändlung von Frauen und Kindern, soweit sie fiir das Kriegslager draußen im Felde in Betracht der Herrscher in den Kerker werfen ließ. ״Haltet ihn in Gewahrsam urvd gebt ihm spärlich Brot und Wasseir," befahl er, zum Kampfe aufbrechend, wie die Bibel berichtet, ״bis ich in Frieden wiederkomme." Gioletti fiel in Ungnade, weil er zum Frieden geraten, er ging in die politische Verbannung, ob er da nicht im Herzen seinem Herrn, Viktor Emanuel dem Dritten, dasselbe zudachte, was Michaja dem Ahab bitter zurief: ״Wenn du einst in Frieden wiederkommst, so habe ich niöht gesprochen, hört es, ihr Völker, all: zUmall" Die Ereignisse, die bei aller oftmaligen Verworrenheit doch auch einen Zug ausgleichsnder Gerechtigkeit aufzuweisen pflegen, werden zeigen, ob sich nicht auch an dem Könige von Italien das furchtbar tragische Geschick Ahabs und seines Hauses erfüllen wird. Eure alte Parabel erzählt: Zur Zeit der großen Weltenflut, als alle Wesen sich in, die Arche Noahs retten wollten, kam auch die Lüge und begehrte Einlaß. Noah mußte ihr den Eintritt verweigern, da er den Auftrag hatte, nur Paare cmszuniehmen, die Lüge aber hatte kein Paar. So ging sie denn auf die Suche nach einem Lebensgenossen. Aber kein Geist oder Wesen auf Gottes weiter Erde wollte sich mit der verhaßten Lüge verbinden. Endlich fand sie doch einen ihr angemessenen Partner — den Fluch. Sie gingen beide in die Arche und überdauerten die Sintflut. Und seit dem wandeln Lüge und Fluch Hand in Hand -auf Erden. Wo die Lüge auftritt, da folgt ihr Schritt auf Schritt der schwarze Vetter Fluch. Auch der italienischen Verräter:- schen Lüge wird Gottes strafender Fluch auf dem Fuße folgen. Laßt uns nur geduldig und zuversichtlich harren, der Tag der Abrechnung und Vergeltunjg wird erscheinen. kamen. Wir sahen, daß alle Bestimmungen von einem wahrhaft sittlichen und humanen Geiste durchdrungen sind. Betrachten wir nun die Maßnahmen, welche für die daheimgebliebenen Frauen getroffen worden sind. Auch sie zeigen, wie die bereits erwähnten, die u!nfassende und humane Rücksicht, die die Thauro auf die Wehrunfähigen nimmt. Noch schöner und erhabener ist aber die Heiligkeit, mit der die Thauro das neugeschlossone Band zwischen Mann und Frau versieht und selbst für Kriegszeiten seine Unwandelbarkeit dom Volke gegenüber feststellt. Nach jüdischem Gesetz ist ein jeder Zwanzigjährige militärpflichtig. Nun befreit die Thauro einen jeden Neuvermählten sowie einen joden Verlobten vom Heeresdienst. ״Wer ist, der sich mit einem Weibe verlobt und sie noch nicht heimgeführt?? Er gehe und kehre zurück nach seinem Hause, daß er nicht im Kriege sterbe und ein anderer Mann sie heimfühve" (Deut. 20, 7). Diese Worte mußte der Priester vor dem Kriege an die ganze Mannschaft richten. Nach Sota, 44 a, war ein jeher Verlobte, öb er nun ein Mädchsn oder eine Witwe heiraten wollte, vom Militärdienst befreit. Selbstredend mutzte sich jeder Bräutigam ausweison, daß die Verlobung zu einer Zeit geschah, wo vom Kriege noch nicht die Rede war. (Vgl. Jerusch. Sota, 8, 9: (בלדגון צרירין להביא ראייה לדבריהן) Nur zu Hause, wo sein Leben nicht gefährdet, war der Bräutigam verpflichtet, die Kriegszwecke!durch Lieferung von Nahrungsmitteln und sonstigen Leistungen, die den öffentlichen Zwecken dienten, zu unterstützen. (Vgl. Sota, ib.) Nur in dem Fall, daß das Vaterland -unmittelbar bedroht War, mußte auch der Verlobte in den Krieg ziehen. Noch eine größere Vergünstigung läßt die Thauro dem Neuvermählten zuteil werden. Hierbei war nicht die Furcht, er könnte auf der Walstatt sterben, Maßgebend, um ihn vom Militärdienst zu befreien. Der Neuvermählte hatte noch eine höhere Pflicht: die Frau glücklich zu machen. ״Man darf die Frau, die man mit dem Wörtchen "לי" sich aneignet, in den Erwartungen nicht täuschen, rmter welchen sie die Seinige geworden, man muß es als seine höchste Aufgabe in der Ehe,erkennen, das Weib glücklich zu machen, welches sein Weib geworden." (Hirsch, zu Deut. 23, 7.) Eben daher war der Neuvermählte nicht nur vom Militärdienst befreit, sondern ein ganzes Jahr nach der Heirat von jeglichen Lasten und Leistungen dispensiert. ״Wenn jemand sich eine neue Frau aneignet, soll er nicht ins Heer emrücken, und nichts soll über ihn ergehen in irgendeiner Beziehung, frei soll er ein Jahr seinem Hause verbleiben und die Frau erfreuen, die er sich an geeignet." (Deut. 24, 6.) Wir gestehen, daß ein derartiges Gesetz in der heutigen Zeit Wohl schwer durchführbar wäre. Aber dies nur daher, weil das ganze Staatsleben heute auf nur materialistischer Anschauung, auf nur physischer Grundlage beruht. Wohl betet man in Kriegszeiten, gedemütigt ׳durch die Verhältnisse, zu Gott um Sieg und Bezwingung der Feinde. Aber dies geschieht eben nur unmittelbar vor dem Kriege oder gar erst im Kriege. Kein moderner Staat hat bei den Kriegsvorberei-tungen in Friedenszeiten daran gedacht, und auch in der Praxis berücksichtigt, daß Gott auch mit einen: kleinen Heere die Feinde niederzuzwiingen vermag. Ganz anders in dem theokratischeu Staate Israels, wo dieser Gedanke unter den frommen Königen die Grundlage jeglichen Um ternehmens bildete. ״Nicht durch Kraft, nicht durch Macht, nur durch meinen Geist, spricht der Ewige." Diese Ueberzeugrmg, daß Gott allein der Retter und Erhalter des Vaterlandes sei, kam jedes Jahr dreimal zum sichtbarsten Ausdruck. Zu den drei Wallfahrtssesten mußte aus den entferntesten Ecken des Landes jeder Jüngling von dreizehn Jahr und jeder Mann nach Jerusalsm ziehen, so daß das Land überall entblößt war. Mit dieser Ueberzeugrmg zog man auch in den Krieg, fing man jede einzelne Schlacht an. Nur ein auf derartigen Ideen aufgebauter Staat konnte dem Eheglück des einzelnen eine solche entscheidende Wichtigkeit nicht nur für das Einzelheil, sondern für die Gesamtwohlfahrt beimessen, daß -es den Mann ein ganzes Jahr Nach der Ehelichung eines Weibes von allen öffentlichen Lasten und Leistungen freispricht, ja, dessen Heranziehung geradezu verbietet, damit er ganz seiner Häuslichkeit leben und sich der Begrün« düng des Glückes seines Weibes hingeben könne. (Hirsch, ibid.) Mit anderen Worten: im jüdischen Staate ersetzte das Gottesvertr-cmen den Ausfall von Wehrpflichtigen. Zuletzt möchten wir noch die Fürsorge, die nach den: jüdischen Gesetz für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen, für die Waisen und Witwen, vorgesehen, kurz, betrachten. Zum richtigen Verständnis der diesbezüglichen Anschauüng des Judentums müssen zwei Momente berücksichtigt werden. Vorerst mußte man nach dem jüdischen Gesetz die ganze Beute, die man gemacht, zwischen den Kriegern, die gekämpft, und den DalMugebliebcucn, in! gleicher Weise, teilen. ״Und du sollst die ergriffene Deute zwischen den Kriegshandhabern, die Mm Heere auszogen und der ganzen Gemeinde teilen." (Num. 31, 27.) Wenn nun n^erkwürdigerweise dieser göttliche Befehl, div Beute, die mm im midjamitischon Kriege macht, zwischen Kriegern und Daheimgebliebenen zu teilen, von keinem der Vezisoren als eine gültige Norm für die Zukunft aufgefaßt wurde, so haben doch die frommen Heerführer immer danach gehandelt. So mahnt Josua die Stämme Neuben, Gab und den halben Stamm Menasse, die im Kriege gemachte Beute mit ihren Brüdern zu Hause zu teilen. (Jos. 22, 8.) Auch David läßt ׳die Beute gleich unter die, welche aus Ermattung zurückgeblieben, und die, welche in den Kampf gezogen, feilen. (1., Sam. 30. 25,)* Be: dieser Teilung erhielten auch die Frauen und Kinder ihren Teil. So wurde bereits den Töchtern Zelafchats von Mansche ein Erbstück im heiligen Lande zugesichert, trotzdem, daß das Land erst erobert werden mußte und sie als Frauenspersonen den Eroberungskrieg nicht mitmachen konnten. (Vgl. Num. 2.7, 1 ff., und ib'. 36, 1 ff.). Ebenso wird uns von den Makkabäerkämpfern mitgeteilt, daß, ״Nachdem sie den Sabbath gefeiert, teilten sie denen, diie Mißhandlung erlitten hatten, Und den Witwen und Waisen von der Beute mit". (2, Mak., 8, 28.). - Dann muß noch in Betracht gezogen Werden, daß im jüdischen Staate -ein jeder Arme ohne Unterschied einen rechtlichen Anspruch aus die Unterstützung der Gemeinde hatte. Dabei wurden' die Witwen und Waisen besonders berücksichtigt. Demnach ist es selbstverständlich, daß die Hmterbliebenen der Krieger, soweit sie unterstützungsbieidürftig Waren, eine Unterstützung erhielten. Die Unterstützung War derart, daß! man die Bedürftigen, ihrem früheren Stande entsprechend, unterhielt. *) Diese letztere Stelle ist sehr .merkwürdig. Sie lautet: ויהי מהיום ההוא ומעלה וישימה להק על משפט לישראל עד היום הזה" Aus diesem Wortlaut geht hervor, daß erst David diese Einrichtung getroffen, während sie doch tatsächlich schon im Pientateucfi erwähnt ist. (Vgl. die Raschi z. St.) Kaiser Nero und der russische Generalissimus Nikolai Nikolajewitsch. In: Talmud (Gittin 86) wird bezüglich der Zerstörung Jerusalems folgendes interessantes Histörchen erzählt: Als Nero Cäsar sich anschickte, gegen Jerusalem mit seinem gewaltigen Heere zu ziehen, wendete er zuvörderst, nach damaligem heidnischen Brauche, folgendes Mittel an, um zu erfahren, ob sein Feldzugsplan vom besten Erfolge gekrönt sein wird. Er schoß nämlich einen Pfeil ab, um zu sehen, welche Richtung er beim Falle nehmen wende. Er :::achte den Pfeil gegen Osten oder Westen, gegen Süden oder Norden richten, fiel er doch immer gegen Jerusalem. Hieraus schloß er, daß Gott selber den Untergang Jerusalems wünsche, daher er ungesäumt den Feldzug cmtvat. Eines Tages jedoch begegnete er einem Schulkunden, der ihm auf dessen Vertangen, ihm einen gelernte׳!: Bibelvers rasch aus -dem Gedächtnis zu reziLiren-, die Worte des Propheten Ezchiel (25): We!:os,atti es Nikmosi bedou: lejad ami Jisroel, welche besagten, daß Gott der Herr einst die Zerstörer Jerusalems und des h. Tempels bestrafen werde, vortrug, rief er, der Feld- Herr, ganz erschrocken aus: ״Ich soll also bloß das Werkzeug des göttlichen Zornes sein, dann aber