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Jüdische Volksstimme · 1915-06-18 · Heft 17 (18.6.1915) · page 2

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Journal
Jüdische Volksstimme
Volume
XVI (1915)
Issue
Heft 17 (18.6.1915)
Date
1915-06-18
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Mit 1 «MW, 0tRHHMKp WM fe. 17■ Die rechtliche Stellung der Frau im Judentum. Bon Dr. N. Neumirth, Mainz. (Fortsetzung.) Wenn in den beiden angeführten Episoden wegen der Verletzung der Frauenehre, auf Grund eines ungeschriebenen Gesetzes, Israel zu einem Vernichtungskrieg vorging, so sehen wir anderseits, daß die Thauro eben aus demselben Motiv, also zum Schutz der Reinheit und Sittsamkeit der Frau, dieser die Anteilnahme am Kriege strengstens untersagt. Aus dem Vorgehen deS moabitischen Volkes in Schittim (vgl. Num. 26, 1 ff.), ersehen wir, daß im Altertum bei manchen orientalischen Völkern der Kriegsbrauch besiiand, Frauen und junge Mädchen mit in! den Krieg zu nehmen, sie der Unzucht preiszugeben, um auf diese Weise die Feinde zu bezwingen*). Einer derartigen Versuchung ist ja bekanntlich auch Israel, als es in der Nähe Moab lagerte, erlegen. Was die Moabiter nicht durch Waffenge- Walt, nicht durch Zaubersprüche Bibams erringen konnten, dies haben sie durch Preisgebung, ihrer Tächter an Israel erreicht. Das Volk, das eben noch Moab feindlich gesinnt war, schickte sich an, Bundesgenosse desselben zu werden." ""ויצמר ישראל לבעל ■בערה ״Israel schloß sich eng dem Paal Peor an." (ibid.)^). Als Israel die Sünde erkannte, wurde es aufgefordert, Mdjan, das vor der großen Macht Israels erbebte und nur durch die Unzucht und Sittenlosigkeit des Volkes Herr zu werden suchte, ג) Das tiefere Motiv für das unzüchtige Verhalten Israels wurde leider nicht recht er- Lannt. Es handelt sich, wie dies bei alten Völkern der Brauch war, um eine Kriegslist. Die Thauro selbst betont dies Moment: ""כי עררים דם לבם כנכליהם אשד <:בלו לבב ״Denen sie befeindeten euch durch ihre Arglist, mit der sie euch belisten". (ibiid.) 2) In Siphre wird ausdrücklich auf diesen sittenlosen Brauch-der Heiden hingewiesen. So lesen wird zu Deut., 21, B.: דכנענם בנותידס דם מתקשטות במלחמה בשביל להזנות Die Kanamterinnen zogen geschmückt, aufgeputzt in den Krieg, um sich der Unzucht preiszugeben. Nach der Ansicht des Siporno zu Deut. 23, 18. soll die Warnung: לא תהיה קדשה מבנות ישראל ו/ א ידיה קדש מבנ ישראל die \m Anschluß an die Maßnahmen für das Kriegslager erwähnt, ebenfalls gegen den sittenlosen Kriegsbrauch der Heiden gerichtet sein. Danach sollen sogar Männer der Unzucht preisgegeben worden sein. ״lieben Stammesbrüder und Krieger" und bemerkte einleitend, daß e>v sich in normalen Zeiten Wohl nicht zur frühzeitigeren Abhaltung einer Feier verstanden hätte, doch die außerordentlichen Verhältnisse rechtfertigen dies, und das Wort Gottes gelte immer und überall. In seiner ge- Witz nicht formvollendeten, aber wohlgemeinten Rede hob er hervor, daß wi«r uns in diesen schweren Zeiten um so mehr an den Allmächtigen halten müßten, daß ein jeder an den alleinigen, einzigen Gott glauben müsse; denn der, welcher nicht glaube, gehe in dem Wirbel der Ereignisse zugründe. Auf die Seelenfeier zurückkommend, gedachte er zunächst der verstorbenen Eltern und Angehörigen der anwesenden Soldaten, dann der gefallenen Briider. Am Ende seiner Rede sagte er, er sei zwar kein Politiker, aber sein Inneres gebe es ihm ein, daß der Friede nahe sei; er wünsche und hoffe, daß alle Anwesenden bald zu den Ihrigen wohlbehalten zurückkehren. Hierauf folgte das Jiskaur, nach Einheben der Thora Mussaph und Olenu. Zum Schluffe sagte ich anläßlich des 20. Todestages meines seligen Vaters Kaddisch, wohl einige Tage zu früh, da der Jahrzeittag auf den 27. Nissan (11. April) fällt; doch auch dies dürfte mir von Gott nicht als Fehler angerechnet werden. Um halb 12 Uhr war der Gottesdienst zu Ende. Mit Dankesworten verabschiedeten wir uns vom Rabbiner, die Mannschaft marschierte ins Lager zurück, während wir uns nach Besorgung einiger Einkäufe zum Mittagseffen in die Offiziersmenage begaben. Lager, IS. April ISIS. zu bekriegen. Den Intentionen des ganzen UnternehmenS entsprechend, wichen hierbei die Sieger von der sonstigen, von der Thauro vorgeseheneu Maßnahme für wehrlose Frauenspersonen (vgl. Deut. 20, 14: :"רק הנשים והטף... ובל שללה תבוז לך ״die Frauen und die Kinder sollst du dir zur Beute machen") ab und man tötete alle Frauen und Mädchen (ib. 31, 17). Im Anschluß und in Erinnerung an diesen Vorfall verbietet nun die Thauro, wie bereits erwähnt, die Teilnahme der Frauen am Kriege. Nach Rabbi Elieser ben Jakob soll die Vorschrift:; i "."לא יהיה כלי נבר על אשד ״Nicht sei Mannesgerät an einem Weibe" (Deut. 22, 6), dem Weibe verbieten, daß es: י "שלא תצא אשד. בכלי זי״ן למלהמה" nicht waffengerüstet in den Krieg ziehe. (Nasir 69 a, vgl. JLn. Esra z. St. אם תצא האשה עם האנשים למלחמה תבא בדרך לידי זנות In der Tat sehen wir, daß selbst die Prophe- Lin Deborah, die auf Gottes Befehl den Barak zum Kriege gegen Siiera anspornt, von dem Kriege fernbleiben will. Erst das Verhalten Baraks zwang sie dazu, mit in die Schlacht zu ziehen. Es war dies eine Ausnahme, wie sie in der biblischen Zeit und auch später, solange das jüdische Reich bestand, — Regentinnen hat das jüdische Reich zwei crufznweisen —, nicht wieder vorkam. denn selbst die Regentinnen hielten sich von der Führung des Krisgsheeres, wie dies bei den männlichen Herrschern der Brauch war, zurück. Die Fürsorge der Thauro für die strenge Sittsamkeit im Kriegslager, wo die Banden des Alltags gelockert, viele Begriffe verwirrt, ersieht man am besten aus einer anderen Bestimmung. Demnach ist nicht nur jedwede Unzucht im Lager verboten, sondern ein jedweder Verkehr mit Frauen, wodurch nach der Vorschrift der Thauro eine Unreinheit entstehen konnte, strengstens untersagt?) Die Verordnung lautet: "בי תצא מחנה על איביך ונשמרת מכל דבר רע,, י ״So du ausziehst ins Lager wider deine Feinde, so hüte dich vor jedem schlechten Ding". .כי יהיה בך איש אשד לא יהיה טהור מקדד, לילד צא אל מחוץ למחנה לא יבא אל תוך דהמחנזד ״Ist bei dir ein Mann", ״der nicht rein ist. . . so gehe ׳er außerhalb des Lagers, komme nicht in das Innere des Lagers". (Deut. 23, 10 f.) Bereits Mainwnides bemerkt, daß dies Gesetz der in einem Kriegslager gewöhnlich,eiinveißenden Unkeuschheit und Unreinlichkeit Vorbeugen wolle, um so den Kriegern den Gedanken einzuflößen, daß das Kriegslager nicht dem der Heiden, nur zum Unheil und Verderben bestitnmt, sondern ein מחנת ד-.׳ צבאות einen Tempel Gottes her Heerscharen gleiche" (More Neb., 3,43). Auch Nachmanides רמב״ן zur St.) faßt diesen Vers in diesem Sinne auf. Er bemerkt nämlich: ״Mir scheint das Motiv 'dieser Bestimmung folgendes zu sein: In den Kriegslagern Pflegt oft Grausamkeit, Unkeuschheit und Sittenlosigkeit an der Tagesordnung zu sein. Selbst beim Rechtschaffensten pflegen die Zügel sich zu lockern, daher warnt die Thauro vor allen Dingen, die den Menschen entwürdigen könnten". Damit ist eine strenge und starke Schranke gegen jedwede Ausschreitung gegen Wehrlose ausgerichtet. In der Tat sehen wir, daß die Thauro anschließend an dies Gesetz sogar den geflüchteten Sklaven — nach den Erklärern anläßlich eines Krieges — an seinen Herrn auszuliefern ver- *) Erst vor kurzem hat in einem viel gelöst- ׳ nen Blatt eine hochgestellte Persönlichkeit die Militärbehörde aufgefordert, der ganzen Mannschaft jedweden Verkehr mit Frauen unter Strafe zu verbieten, um dadurch sehr nachteilige Erschoinungen zu beseitigen. Unbewußt wollte man dadurch ein Gebot der Thauro zur Anwendung bringen. bietet. ״Du darfst einen Sklaven לא תסגיר עבר אל אדניו אשר ינצל אליו סעמיך אדני an seinen Herrn nicht ausliefern, der sich zu dir von seinem Herrn reitet" (ibid. B. 16). Nach Nachmanides und Sipovno darf die Auslieferung eines Sklaven auch dann nicht geschehen, wenn der frühere Eigentümer das Geld dafür erlegen wollte, denn der Flüchtling muh in jedem Falle geschützt und gesichert sein. Aus dem Angeführten geht klar hervor, daß jedwede Vergreifung an der Frauenehre in jüd. Kriege strengstens untersagt war. Dies Verbot erstreckt sich sowohl auf Jiidinnen, wie auch auf . die im Lager der Heiden gegen die Israel Krieg führen :nutzte, getrieben und gewuchert hat. So hat Israel, auf indirektem Wege, auf die Sittlichkeit der umwohnenden Volker eingewirkt. Auf die Frauen und die Kinder eines Heidnischen Volkes, das mit Israel im Kriege stand, nimmt die Thauro auch sonst die schonendste Rücksicht — sofern die ersteren sich nicht der Unzucht preisgegeben haben. Nach der Thauro ist es gestattet, wenn die Umstände es erfordern, die wehrhaften Männer des Feindes zu töten; Frauen und Kinder mußten dagegen unter allen Umständen verschont bleiben. (Deut. 20). דק הנשים והטף והבהמה ובל אשר ידיה בעיר בל שללה תבוז לד Nur die Frauen und Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt sein wird, all ihre Beute plündere für dich." Der Siffre gu Deut. 20, 1, begründet diese Verschonung der Frauen und Kinder mit den Worten: כנגד איביך אתה נלחם ״Du darfst nur gegen deine Feinde kämpfen."*) Im Gegenteil, sie schreibt verschiedene Gesetze gegen die Unzucht und Unsittlichkeit vor, ׳die im Lager der Heiden, gegen die Israel Kri>eg 'führen mußte, getrieben und gewuchert hat. So hat Israel.auf indirektem Wege■ auf die Sitt- 'lichkeit der umwohnenden Völker eimgewirkt. Auf die Frauen und die Kinder eines Heidnischen Volkes, das mit Israel im Kriege stand, nimmt di!e Thauro auch sonst die schonendste Rücksicht — sofern die ersteren sich nicht der Un!- zucht preisgegeben haben. Wie nun die Kriegsgefangenen Heidinnen draußen im Kriegslager vor jeder Belästigung seitens eines Kriegers durch das jüdische Gesetz geschützt waren, so durften sie auch vertrauensvoll in die Zukunft schauen. Denn auch nach dem Kriege waren die Gefangenen in jeder Weist geschützt. Die Unzucht mit derartigen Personen war in jeder Weist verboten. Wenn einem Krieger eine Gefangene besonders gefiel, so durfte er sie ehelichen, ohne Ehelichung war sie ihm verboten. Aber gerade dieser Ehelichung mußten soviele Vorbereitungen vorangehen, daß wir an diesem' einen Gesetz die ganze Erhabenheit und Göttlichkeit der biblischen Gesetze erkennen können. Wir möchten die Bestimmungen, wie sie in der Bibel aufgezählt sind, der Reihe nach anführen. 1. Er durfte unr eine einzige Gefangene sich als Frau nehmen, um ihr genügend Achtung zu zollen; die Vielweiberei als solche verursacht schon die Respektlosigkeit, geschweige denn, bei Kriegsgefangenen. Der Siphve z. St. verbietet die Heimführung einer zweiten Gefangenen selbst für den eigenen Vater oder den Bruder, denn auch in dieser Handlungsweise liegt ejne gewisse Erniedrigung. 2. Er mußte die Gefangene nach Hause bringen; draußen im Kriege durfte er sie unter keinen Umständen zur Frau nehmen. Nach dem Siphre durfte er sie nur in das eigene, nicht aber in das Haus des Nächsten führen, denn auch dies wäre eine Geringschätzung. 3. Das übliche Haarscheren und Nagelabschnewen bei den Ge- *) Derselbe Gedanke kommt in der Thauro auch bei einem andern Kriegsgesetz zum Ans׳ druck. So darf ein Fruchtbaum in der Nähe einer feindlichen Festung nicht,gefällt werden, denn בי האדם עץ השדה -בא מבניך במצור ״kann denn der Baum des Feldes, gleich den: Menschen, sich in die Festung vor dir flüchten? Ein Baum, kann sich eben nicht wehren, dahe. mußt du ihn schonen."

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