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Jüdische Volksstimme · 1915-06-04 · Heft 16 (4.6.1915) · page 3

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Journal
Jüdische Volksstimme
Volume
XVI (1915)
Issue
Heft 16 (4.6.1915)
Date
1915-06-04
Page
– (sequence 3)
Language
German
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aig gemacht», Ms Fremder wellte Jakob in der känänäi schell Otüdt Sichellb Seine Tochter Tina wurde'von dem Sdhüi dss GtMfürsten ^rHewäktiN.׳. Pie. Brüder der BevHetvSltmtStt waren ov mMr HchtzWät so an(gebrgcht, dckß fftf selbst die schwersten Süyiiekllltiel, die micht Wr den Uebeltäter selbst, sondern 611# 9kmfcu& m Oel^rdigt^t darboten, verachteten. <§ickW und Levi fielet dis Zsadtleute, zu einer Zeit, wo ein Entrinnen t'iiW' möglich war, her, und erschlugen alle Männlichst. TeUst Haibb kilMtdaS Motiv und die Art des VorgMM seiner Sölstl^ ßkH ttür die.Befürchtung, alle Bewohner Kanaans ibüHtfii sich zusammen tun und an seiner Zahl noch gkistjstll Kü,milie^ für die Sichcmiter Rache nehmen, nötigt lM simn Vorwurf gegen dias Geschehene ab. Die Annahttiö des Vaters war richtig; die Familie verließ die Gegend. Aber nur ״der Schrecken Gottes auf beit Äergen ringsum bewirkte, daß man den Mi ehe üben' nicht nachkjagt ist" (Gen. 34, 1— 35,. (>). §ö ha^D die Söbne Jakobs ihre ganze Existerrz,aufs Spiet ßMhß-, UM nur die Ehre ihrer Schwester zu retten'. Es. ist für diejudische Anffassüng vÜlldM Schutz,,den.jitM?7״mV wehrlosen Frau.zur Reincrhaltung ihrer Ehre zü Währen hat, chatakteslltjsch, daß ein Strafgericht, wir öüs eben eri'vahnte, nicht nur, wenn sittenlose Heiden M an der Ehre eines jüdischen Mädchens vergriffen, vollführten, sondern' cküch, Md zwar noch in strengerem Maße, wenn es sich Mt ,einen Jsraeliten, der dem Gesetze Gottes untersteht, .handelt. Wie in km erwähnten Fall Di na, werdest üuch hierbei nicht nur die Uebeltäter selbst, sondern Weit darüber hinaus selbst die nur mittelbar Schuldigen vernichtet und noch dazu die Uebellater mit den schwersten Strafen belegt, als Wariiungszeichen. für die Ankunft. Wrt' meinen das Verbrechen von Gibea׳. Ein treuloses und ehebrecherisches Kebsweib wird von den. Stad.tleüten von GibeL geschändet, wobei das hilflose.Weib den Tod findet. Als düs Verbrechen bekannt.sölrh ״Da. geschah es, daß ein jeder, der es sah, sprach: Solches ist wieder geschehest, noch gesehen worden seit oestk.Tag. als Israel üus Aegypten gezogen, bis auf diesen Tgg! Nehmet es zu Herzen, ratet und sprechet!" (Nicht, 30). ״Da zogen aus alle Söhne Israels und es sanunelte sich die Gemeinde wie ein Mann von Dan bis Beer-Scheba und das Land Gibead vor dem Ewigen in Mizpa". ((ib. 20,1). Ganz Jsrael fordert die Bcnjamiten auf: gebet doch die ruchlosen Menschen heraus, daß wir sie töten und das Böse aus Israel wegschaffen. Da dies verweigert wurde, zog das ganze Volk gegen. Benjamin, unb trotzdem es zweimal geschlagen wird, ruht es nicht, sondern erneuert den Kampf gegen die Uebeltäter. Zuletzt werden alle Benjamiten, selbst Frauen und Kinder, vernichtet; die ganze Gemeistde schwört dann noch, den Wenigen Entronnenen keine FrüNett zu geben. Die Tatfache, daß ganz Israel sich gegen den Stamm Benjamin erhebt, ihm selbst Frauen und Kinder tötet sttld sogar den Ueberlebenkn Frauen zu geben verweigert, beweist zur Genüge, wie heilig und erhaben dem ganzen Volke der Schutz der wehrlosen Frau war; wer diese verletzte, war des Todes schuldig. (Fortsetzung folgt.) Lied eines jüdischen Soldaten. ün draußen is e finstre!)!acht, E Regen ün e Wind, Ech sitz' i׳n de Stütz' ün klär' ün tracht', Was thüt man Wab ün Kind! f׳ Ech blos' den Roiech vün der Lülke eraus, Der Wind, der chapt ehm zü, Ün flieht mit ehm in k Welt eraus; — Qj flieh' mei Roiech, flieh'! Der Roiech flieht Liber Feld ün Wald, ün flieht gor ohn' e Eck. — Ech wer' doch nebech grau ün alt. Man leben last eweg! Ter Roiech wäß, wie mir is; Er Hot gesehn man Greim, ün hat genimmen mit e Gruß, Zu dir, nrein gilben Heimj Wos stÜH^ mit dos, wos es thüt mer bang; Ech zeit'doch itUH Schoß, — Es werd' doch nicht mtlff■ düMM lang, Soi bin ech nischt mehr dos Der Staat im Wandel der Jahrtausende. Ick VertckK Ferdinand En kl, Stuttgart hat kr bekannte hervorvügeük Gelehrte Dr. Sam. Vtar Mel am cd unter obigsm Titel ein grundlegeN'be'sWerk erscheinen lassen. Wir glauben den Leser von btt Osssntung dieses geschichtsphilofophischenWerkes am besten dadurch zu überzeugen, wenn wir km Autor selbst das Wort lasser:. NLchßolgeuder Abschnitt ist denk zweiten Kapitel des 30(r starken Werkes entnommen, in welchem die Entwicklung' der Staatssysteme vom Altertum bis ins 19. JahrUmkrt klargelegt wivd. Es entspricht ganz best Traditionen und dem Geiste der Gesetze, wenn kr Talmud den Staat dein wllden Naturzustand der Menschen gegenüberstellt. Schon in den "Sprüchen der Väter״ wird die Notwendigkeit und Existenz des Staaies durch das Vorhandensein kr die Gesamtheit schädlichen Naturtriebe und Instinkte des Menschen begründet. Nach altjüdischer Lehre ist der Mensch von Natur aus böse: ״Da aber der Herr sah, daß kr Menscheil Bosheit groß war aüf Erden Md alles Dichten und Trachten ihres Herzens nur böse war immerdar", oder: ״Denn das Trachten des menschlichen Herzens ist böse van Jugend auf" Der Mensch kann wegen seiner originalen Bosheit sticht außerhalb des Staates leben, soll er seiner sttttichen Aufgabe gemäß leben wollen. Ohne Staat ist btt Mensch nur ein Raubtier, ein Naturgeschöpf, das nur seinen Trieben nachgeht. Damit hat es sein Bewenden, wenn der Talmud lehrt: ״Die Menschen gleichen den Fischen im Wasser, denn wie der eine Fisch den zweiten, weil er stärker und größer als er ist, verschlingt, so sind von Natur aus die Menschen außerhalb der staatlichen Gemeinschaft." So wird schon im Talmud der Staat dem Naturzustand entgegengestellt und die! Sittlichkeit kr staatlichen Gemeinschaft betont. Da kr Staat allein dem Menschen die Möglichkeit gibt, gemäß den Postulaten der Vernunft und Littlichkeii zu leben, da der Staat eine Schöpfung kr Vernunft und Sittlichkeit ist, so ist das Gesetz des Staates ein Gesetz schlechthin und hat dieselbe Giltigwie ein Religionsgesetz. In diesem Zusammenhange lehrt auch kr Talmud, daß die vom nichtjüdischen Staate ausgestellten Dokumente dieselbe Gültigkeit haben, die nach jüdischem Gesetze ausgestellt sind. Für die ganze ״metaphi,fische" Konzeption des Staates in: altjüdischen Schrifttum ist eine Stolle aus km Midrasch-Rabba charakteristiisch. Interpretierend des Ausspruches Gottes nach der Schöpfung: ״Und kr Herr sah, daß es sehr gilt ist," heißt es im genannten Midrasch: ״Es ist sehr gut", i. e. die;Regierung, die himmlische Negierung und die irdische Regierung. Der Staat ist demnach so alt wie die Schöpfung, so alt wie der Mensch. Und noch heute hegen die Juden dieselben Anschauungen über den Staat. Er ist ihnen von vornherein gegeben, wie die Sittlichkeit, wie kr abstrakte Gedanke. Heute will ein Teil der Judenheit wieder den jüdischen Staat errichten, d. h., ihn nach Palästina hineintragen. Selbst die sogenannten Territorialisten, die auf Palästina verzichten u. unter irgendeinem beliebigen Himmelsstriche em jüdisches Gemeinwesen errichten wollen, haben die jüdische Autonomie a priori auf ihr Progralnm aeschrieben, weil ihnen der Staat nur eine Idee ist. Diese Nationaljukn sind sehr ungehalten darüber, wenn man ihnen sagt, daß ihr Nationalismus und ihre staatlich-politischen Bestrebungev durch die Verfolgungen der Juden in Osteuropa und durch kn westeuropäischen Antisemitislnus bedinat sind. Fragt man sie nach dein Zweck ihres Staates, dann antworten sie: Der jüdische Geist und die jüdische Kultur können sich in der Diaspora nicht entwickeln, und daher muft ein Mischer Staat errietet werden." So ist während 3000 Jahren die jüdische Staatsidee dieselbe geblieben. Die alten Inden begründeten die Notwendiakeit ihres Staates Mit dem Hinweis auf die bessere Möglichkeit der Einhaltung der Gesetze unid des Thorastudiums; die zeitgenössischen Juden begründen die Not- Wendigkeit eines zu errichtenden Judenstaates mit dem Hinweise auf eine bessere Kultur und fruchtbarere Entwicklung ihres Geistes und ihrer Kultur, die nur in einem jüdischen Staate möglich ist. Es ist ein und dieselbe Staatsike; ein Werk des Geistes zur Förderung des Geistes. Darin besteht ihre Stärke und ihre Schwäche. Joses Chasanowicz. Nur zwei Worte, ein Vor- und ein Nachrmme, — doch welcher Inhalt! ״Heilig sollt ihr sein, denn ich bin heilig", so lesen wir vor kurzem in unserer Thora. Nur wenige sterben danach, nur die Auserlesenen, — doch wo sind in unseren Tagen die Heiligen? Allein Josef Chasanowicz war ein Heiliger, er war es wirklich! Von Patriotismus hören wir tagaus iagein sprechen, von Volkstreue und Volksliebe. Leben wir doch in einer Zeit, da Millionen freiwillig ihr Leben auf den SchlachtfAern lassen und die unsäglichsten Leiden freudig ertragen! Aber einen solch glühenden Patrioten und Volksfreund hat dennoch die Welt noch nicht gekannt. Man mußte Josef Chasanowicz beim Büchersammeln für die jüd. Nationalbibliothek in Jerusalem gesehen haben, um die Richtigkeit dieser unserer Worte ermessen zu können! So mußte Rabbi Akiba bei seiner Werbearbeit für den Kampf der Befreiung seines geliebten Volkes von den Klauen Noms ausgesohen haben. Josef Chasanowicz war Arzt, ein hervorragender Arzt. Als ausgezeichneter Arzt und ausgezeichneter Mensch erfreute er sich einer großen Praxis, — und doch galt ihm seine Praxis nichts, nichts trotz seiner großen Menschenliebe. Nur widerwillig übte er seine Heilkunst aus, übte sie nur, insofern er dadurch km Zionismus neue Seelen zuzuführcn vermochte. Denn was galt ihm der Einzelne gegenüber seinem Volke! Und nur als Brüder und Schwestern, als Kinder seines Heißgeliebten Volkes, behandelte er sie, entzog er sich widerwillig seiner ihm unendlich teuern Volksarbeit. Was Josef Chasanowicz den: jüdischen Volke war, dies zu sagen, vermögen nur die, die ihn Persönlich kannten und seine rastlose Arbeit für sein geliebtes Volk beobachtet haben. Uns jungeren war er stets wie ein leuchtendes Meteor, und wir können ihn uns bei der nationalen Arbeit zur Befreiung unseres unterdrückten Volkes schwer- M) wegdenken. In einer Zeit voll Lug und Trug, voll Tücke und Niedertracht ,voll Raub und Hobst! ׳'׳ in einer Zeit, da Treubruch, Verrat und ZynismuS zur Staatsraison und zur ״geheiligten" Maxime eines ״ritterlichen" Königs erhoben wurden, in eine solche Zeit paßt ein Josef Chasanowicz nicht hinein. ״Mipnej haraar mäesaf hazadik", — und also ging der Gerechte dahin. Gehe hin denn, gehe hin, teuerer Sohn beines Volkes! Dein Platz gehört in die höheren Sphären und nicht in die irdische Niedrigkeit! Ruhe sanft! Deine Name bleibt in unserer aller Herzen unauslöschlich, er bleibt mit goldenen Lettern in der Geschichte Judas ewiglich! ״Jsr. Familienblatt", Frankfurt. Aus dem Felde der Ehre gefallen. Dr. Richard Subak, Hofu. Gerichts-Advokat in Wien, wurde am 20. Dezember 1875 in Trebitsch, Mähren, als Sohn des dortigen Leder- Fabrikanten Bernhard Subak geboren. Seine Gymnasialunid Universitätsstudien absolvierte er in Wien, sein Freiwilligenjahr in Triest im Jahre 1890—1807 beim Infanterie-Regiinent Nr. 87 und Wurde am 1. Jänner 1809 Leutnant der Reserve. An! 14. Juli desselben Jahres erhielt er von der Wiener Universität sein Doktor- Diplom. Konzipientenzeit verbrachte er in der Kanzlei Dr. Ornstein (Simmering), die er im Jahre 1906 zur selbstäudigen Führung übernahm. Er ist als Leutnant im Landsturmreginwnt lRr. 35 am 29. Ltugust 1914 im heldemnütigen Kampfe auf dem nördlichen KrieBschauplatze gefallen. Ernst Epstein, Leutnant in der Reserve im 3. Regiment der Tiroler Kaiserjäger, Beamter

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