Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XVI (1915)
- Issue
- Heft 16 (4.6.1915)
- Date
- 1915-06-04
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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«eite 2. »Mffche *•Winnt* Nr.!6 russischen Bären gestützt die Vernichtung der Jentrcrlmächte erheischten und jedem kulturell und sittlich fühlenden Menschen Grauen einflötzten. Sie werden am eigenen Leibe spüren wie groß die Verblendung war und wie empörend doppelzüngig eS ist, Kultur zu heucheln, vorzumachen, daß sie gegen Barbaren kämpfen un!d ein solches Raubtier, wie das zaristische Regime wie ein Schoßkind zu verhätscheln, ihm sein eigenes Blut zuzuführen, und sich selbst zu verbluten und das alles im Namen der Kultur. Wenn der Morgen dieser Erkenntnis über Europa aufdämmern und das Wahre, Gesunde, Menschenfreundliche und wirklich Sittliche über den zarischen Despotismus und seine Henkersknechte triumphieren, wird, da wird vielleicht auch uns ein Glücksstern aus den Nebeln hervorglitzern und unsere trüben einsamen Pfade auf dem Wege,der Menschheit beleuchten, auf daß auch uns Licht werde und wir bei diesem Lichte die Bausteine fiir unseren künf- Ligen Tempel zusammenleimen können. Die rechtliche Stellung der Frau im Judentum. Bon Dr. A. Neuwirth, Mainz. I. Das jüdische Kriegsrecht und die Frau. Ein talmüdischer Ausspruch lehrt uns: "אדם נכי בכעסו" ,,Der Charakter und das Wesen des Menschen ist an seinem Verhalten in der Aufregung und im Zorn erkennbar" (Erub. 65 b). Dieser Satz wird von der tagtäglichen Erfahrung bestätigt. Wir bemerken oft im Leben, daß Menschen, von deren hohem Bildungsgrad und tiefem Wissen ein jeder Urteilsfähige überzeugt ist, im Zorn die niedrigsten Instinkte nicht beherrschen können und den augenblicklichen und zufälligen Eingedungen sowie Aufwallungen ausgesetzt sind. Ein derartiges Verhalten verratet, daß in einem verborgenen Winke! des Herzens noch — wenn auch völlig unbewußt — viele rohe Triebe vegetieren, die das Wissen und die Bildung der Betreffenden noch nicht kultiviert und verfeinert haben. Wie bei dem Individuum, kann man die Wahrheit dieser Weisenworte auch im Völkerleben bestätigt finden. Ein Volk oder eine Nation kommt durch freudige völkische oder nationale Ereigniss,e, noch mehr aber durch schicksalsschwere Prüfungen, die die ganze Existenz in Frage fiellen und die Zukunft verdüstern, in Aufregung und Aufwallung. Kein Ereignis vermag aber den Zorn eines Volkes so zu Hellen Flammen anzufachen, wie ein kriegerisches Vorgehen. Die verborgensten Instinkte und die bis nun schlummernden Leidenschaften kommen jetzt zum Vorschein. Das Vernichten, Verderben und das Massenmorden ist gänzlich unvermeidlich, denn darauf beruht und dies bezweckt ja ein Krieg: die merkliche Kraft und Macht des Gegners möal׳ •*, zu schwächen und zu vermindern. Aber diesem Ein fein empfundenes Gedicht veröffentlicht die soeben erschienene Nummer der ״Jugend": Frühlingsblumen. Nun schimmern Krokus und Narzissen In fernen, die der Lenz geweckt, Auf deiner Ruhstatt samtnem Kissen, Mit dem dich fremde Erde deckt. Ich weiß es, jene Blumenfarben Sind Worte, die dar noch gedacht, Eh deine blassen Lippen starben Hinüber in die ewige Nacht. Zu warm, um leblos zu vergehen, Zu liebevoll, um nicht zu glühn, Sch ich sie zitternd anfevstehen Und neu von deinem Munde blühn. Und höre, wie sie leise beben Und sprechen in dem Morgenrot Von deinem schönen jungen Leben Und seinem heißen Opsertod. Franz Langheinrich. Niederreißen und dem Verderben Preisgeben der teuersten Kulturwerte desFriedens haben die Zivilisation und die Kultur gewisse Grenzen gesetzt, Schranken, die nicht überschritten werden dürfen. Die unverletzlichen Dinge sind vornehmlich Personen, die mit dem Kriege nicht unmittelbar in Berührung kommen, wie: Frauen, Kinder und waffenunfähige Männer. Wie weitreichend nun der Schutz für die am Kriege Unbeteiligten ist und in welchem Maße dieser Schutz tatsächlich auch zur Anwendung kommt, sind zwei Momente, die uns klar und deutlich zeigen, wie weit ein Volk sich die Kultur und die Menschlichkeit zu eigen gemacht hat, wie weit bei ihm die tierischen Instinkte kultiviert worden sind. Gerade der gegenwärtige Krieg zeigt uns, wie richtig unsere Weisen geurteilt haben indem sie das Verhalten im Zorn als Maßstab für den Kulturstand des Individuums sowie eines Volkes und einer Nation gesetzt haben. Wie haben wir unsere Auffassung und unser Urteil gewiß sen Völkern gegenüber im Laufe des jetzigen Krieges geändert! England und Frankreich häben sich bis zum Kriege, wegen ihrer hohen Kultur und Zivilisation die Achtung und die Verehrung der ganzen Welt erfreut. Mer ihr unmenschliches Vorgehen auch gegen Schutz- und Wehrlose ließ uns erkennen, daß die Kultur und die Bildung das Herz und das Innere dieser Völker noch nicht ganz ergriffen, noch nicht ganz durchtränkt haben. Die göttliche Gesetzgebung der Thauro hat auch den Kriegsfall in ihren Rahmen gezogen. Sie hat verschiedene Gesetze für ein kriegerisches Unternehmen, für Eroberungen und Unterwerfangen feindlicher Völker vorgesehen. Eine Feststellung, welchen Schütz und welche Rücksicht die Thauro auf Wehrlose, auf Frauen und Kinder, nimmt, darf heute mehr denn je auf Interesse rechnen. Die ethisch-humane Höhe der biblischen Gesetze mit dem Maßstab der biblischen Kriegsgesetze feststellen zu wollen, scheint vorerst sehr gewagt. Denn die hauptsächlichsten Kriege, die der göttliche Gesetzgeber bei der Verordnung des Kriegsgesetzes vor Augen hatte, Waren gegen Heiden geführt, die auf der denkbar niedrigsten Stufe der Sittlichkeit standen. Gegen derartige Völker können keine humane Gesetze erlassen werden, ebensowenig, wie heute gegen die Franktireurs rücksichtsvoll vorgegangen wird. Leute, die jegliches Menschenrecht mit Füßen treten, dürfen auf menschliche Behandlung keinen Anspruch erheben. Eben daher muß,jede inhuman scheinende Maßnahme des biblischen Kriegsgesetzes mit Rücksicht auf die Völker, gegen die sie sich wendet, beurteilt werden. Bei jedwedem Anlaß weist die Thauro auf die sittliche und morälische Verkommenheit der kananäischen Stämnie hin. Aber jedes Volk rekrutiert sich aus Kombättauten und Nichtkombattanten: die letzteren verdienen eine mildere Behandlung. Im folgenden wollen wir gerade di>e Gesetze der Thauro, die fV auf die heidnischen wehrlosen Nichtkämpfer beziehen, näher betrachten. Dem Charakter des Thaurogesetzes entsprechend, kommen hierbei Der Zar. (Aus dev satyrifchen Gedichtsammlung ״Kirchweih" von Ludwig Thoina. Preis 1 Mark. Verlag Albert Langen, München.) Ein kleiner Knirps mit hohlen Wangen, Im wirren Aug' ein stetes Bangen, Die grüne Angst im Angesicht — Kennt ihr den großen Zaren nicht? Sein Weg führt zwischen Bajonetten Gendarmen- und Soldatenketten, Links sitzt und rechts ein Huissier; So reist der arme Schissiäh. Ihn friert in allen Zobelpelzen, Und jede Viertelstunde schmelzen Mutz diese heldische Figur Durch seine ängstliche Natur. Die kleine Maus, der bange Hase, Mit stierem Aug' und weißer Nase, Er ist mit einmal eisenfest, Wenn er die andern sterben läßt. reine religiöse, ethische und humane Vorschriften in Betracht. Sie alle bilden das Fundament, 1 worauf der Schutz und die Rücksicht auf Wehrlose aufgebaut ist. Wir meinen, daß die Nichtkombattanten des heidnischen Volkes von der Thauro nur dann und nur so weit geschützt und berücksichtigt werden, als sie selbst die Sittlichkeit der jüdischen Krieger nicht gefährden. Dagegen verfallen auch die Frauen und Kinder schonungslos demselben Kriegsgesetz wie die Heiden, wenn Israels Sittlichkeit in Frage kommt. Von den skizzierten Gesichtspunkten aus müssen wir die biblischen Kriegsgesetze betrachten, um sie richtig würdigen zu können. Denn keime Gesetzespartie wurde soviel Mißdeutungen ausgesetzt, wie gerade das Kriegsgesetz. Man vermeinte, verschiedene Härten darin entdecken zu können. Aber diese sind ausschließlich auf di!e Verhältnisse zurückzuführen. Bevor wir die einzelnen Bestimmungen betrachten, müssen wir auf einen wichtigen Punkt Hinweisen, der heute von besonderer Wichtigkeit ist.'Dies eine darf nämlich jetzt schon als feststehend hingestellt werden, daß diese Gesetze nicht auf dem Papier geblieben, wie dies gegenwärtig bei unseren Feinden bemerkt werden kann, daß sie die vielen intevnationalen Vereinbarungen vielfach außer acht lassen. Im Judentum und in den jüdischen Kriegen kamen die biblischen Vorschriften wirklich zur Anwendung. Dafür bürgte nicht nur die Tatsuche, daß in jedem Kriege die göttliche Bundeslade mit hinausgenommen, daß ferner der König, der Führer und Befehlshaber eine Sefer- Thora mit sich auf das Feld nehmen mußte, sondern noch mehr der Umstand, daß vor jedem Kampf dev direkt für dieses Unternehmen gesalbte Hohepriester, der "רד. משחיזך vor alleir Versammelten ausrufen mußte: מי דאיש ד\רא Wer ist der Mann, der fürchtet und verzagten Herzens ist, er soll nach Hause gehen" t (Deut. 20, 8). Nach der mündlichen Lehre war dies eine generelle Aufforderung an die Mannschaft, jeder, der sich einer Sünde bewußt ist, von der Schlachtordnung zurückzutreten. (Sota 44a). Wo nun soviel auf die Sündenreinheit gesehen Wurde, dä ist es auch wahrscheinlich, daß auch die Bestimmungen für den Krieg beobachtet wurden. In der Tat drang die Kunde von der humanen Be- Handlung, die die jüdisch-israelitischen Könige selbst gegen,׳ die niedrigsten Heiden im Kriege anwandten, bis in die fernsten Länder. So sagen die Diener von Ben Hadad zu ihrem geschlagenen und völlig besiegten ׳Herrn: Siehe dock' wir hörten, daß die Könige des Hauses Israel liebevolle Könige sind; wir wollen daher den Achab um Schonung anflehen. Als dies geschah, rief Achab zu Ben Hadad: ״Mein Bruder bist du!" (1. Kön., 20, 31). Die biblischen Stellen, aus denen wir die Anschauung und die Auffassung der heiligen Schrift über die wehrlosen Personen des Gegners eruieren können, lassen sich in zwei Klassen teilen: ungeschriebene, nichts destoweniger aber allgemein gültige und geschriebene Gesetze und festformulierte Vorschriften. . Unter den ersteren verstehen wir solche Berichte, die uns die Motive für gewisse Kriege angeben. Sie bekunden gewisse Maßnahmen, die Man zum Schutze von Wehrlosen getroffen. Wenn nun auch diese Maßnahmen nirgend für feststehende Normen aufgestellt, so dürfen wir sie doch, dem gesetzgeberischen Charakter des Juidentums gemäß, als gültige Gesetze betrachten. Im Judentum War nämlich zu einem jeden kriegerischen Vorgehen die Zustimmung des Synhedriums, der obersten Behörde, notwendig (Ber. 3 b, vgl. Sanhed. 1, 1). Diese Tatsache bekundet, daß in Israel nicht aus jedwedem geringfügigen Anlaß ein Krieg unternommen wurde. Nun werden in der Bibel zwei Episoden angeführt, wonach Israel wegen Verletzung der Frauenehre zwei Vernichtungskriege geführt hat; ein Beweis, wie heilig dem ganzen Volke die wehrlose Frau war. Der erste zu dem erwähnten Zweck unternommene Krieg war zu einer Zeit geführt, wo Israel noch kein Volk und noch kein selbständiges Land besaß. Jedoch wurde, wie dies im Midrasch beim Verftmf des Josef ausdrücklich erwähnt wird — jedwedes größeres Unternehmen vom Rat des Lehrhauses von Sem und Eber abhän-