Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XIV (1913)
- Issue
- Heft 43 (30.10.1913)
- Date
- 1913-10-30
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 43 ,Lttisch« 80Uf^hmne.M Sette 8. gebenden Stelle war man nicht ganz befriedigt. Das Ergebnis stand in keinem rechten Verhältnis zum Kraftaufwand. Die Ermordung von einigen tausend Juden verminderte die sechs Millionen nicht merklich und sie erfolgte unter einem Getöse, das unangenehm die Aufmcrksamkeit der Außenwelt weckte. Es schadete dem Ansehen Rußlands, wenn darin Unordnungen nicht derhütet und Leben und Eigentum nicht geschützt wurden. Diese jüdische Satansbrut stellte das teuere ruffische Vaterland auch dann noch bloß, wenn sie von echt ruffischeu Männern geplündert, geschändet und abgeschlachtet lvurdc. Man mußte andcrc Methoden anwcnden, weniger rasche, doch wirksamere. Man warf die erwachscnen Juden aus allen höheren Berufen hinaus und suchte sic sogar aus dem Handel zu verdrängen. Man verschloß den jungen alle öffentlichen Schulen, um sie aus den Stand des vertierten Muschiks hinabzudrücken. Mau;agte sic, Gesetze vorschützend, oder mit brutaler Willkür, die Ausreden verachtet, aus ihren Wohnorten und trieb sie in einige westliche Gouvernements zusaulinen wie Bich in eine Hürde, doch ohne Weidegründe. Da es dort für sie weder Arbeit noch Erwerb gab, so verdammte man sie praktisch zum Hungertode. Doch selbst das genügte noch nicht. Anschlägige Köpfe der ״Schivarzen Hundert" heckten einen schlauen Plan aus, der den Beifall der entscheidenden Stelle fand. In Kiew lvurde ei» kleiner Knabe, Juschtschinsky, ermordet. Man klagte die Juden an, in ihr Osterbrot das Blut unschuldiger Ehristenkinder zu verbacken und den Kiewer Knabenmord zur Gewinnung solchen Blutes begangen zu haben. Man verhaftete einen Juden Beilis und bezichtigte ihn. dieses Mordes. Die Vorgänge, die sich um diese Angelegenheit abspielten, sind in der neuen Geschichte ohne Beispiel. Bcilis, in seinem Kreise als Freidenker bekannt, wurde zum Glaubenssanatiker gestempelt. Man trieb einen katholischen Geistlichen, Pranaitis, auf, der hebräische Bücher anführte, in denen der Ritualmord ausdrücklich zugegeben sein sollte. Niemand kannte diese Büchcr, die Aufforderung, sic vorzulegen, ließ Pranaitis unbeachtet, und der Untersuchungsrichter weigerte sich, ihn dazu zu verhalten. Ein pensionierter Profcffor, Silorski, gab ei» fachmännisch sein sollendes Gutachten ab, das aus dem Leichenbefund auf einen Ritualmord schloß. Die ersten gerichtsärztlichcn Autoritäten bezeichneten das Machwerk als groteskes Gewäsch, das man nicht iviffcnschaftlich erörtern könne, und seinen Verfasser als einen unwissenden Schwachkopf oder beivußten Verleunider. Die Behörden weigerten sich jedoch, die Aussagen anderer Gerichtsärztc entgegenzunehme». Ein Kiewer ruffischer Journalist und ein Polizeibeamtcr unternahmen auf eigene Faust Nachforschungcn und stellten die Mörder unwiderleglich in der Person einer Frau Tscheberjak und einiger Helfers- Helfer aus ihrem Kreise fest. Die Behörde jagte den Polizcibcamtcn davon und eröffncte gegen ihn und den Journalisten ein Strafverfahren, krümmte aber den Mördern kein Haar. Man hielt den unschuldigen Bcilis zwei Jahre lang in Untersuchungshaft. Die Polizei bedrohte und verfolgte die Entlastungszeugen und seine Verteidiger und bläute ihren Kreaturen Lektionen ein, die sic vor dem Untersuchungsrichter gegen Bcilis herzusagcn hatten. Endlich kam es zur Schluß- Verhandlung. Die Oeffentlichkeit wurde nach Möglichkeit beschränkt, die Berichterstattung durch raffinierte Schikauen erschwert, die Verteidigung cingeschüchtert und gehenimt. Ter Staatsanwalt locigcrte sich hartnäckig, die zur Wahrheit sührcndcn Spuren zu verfolgen, der Leiter der Verhandlungen verhinderte alle von der Vccteidigung angebotencn Schuldlosigkeitsbeweise. Die Geschworencnbank wurde mit unwissenden Bauern besetzt, armen, halbwilde», die unfähig waren, dem Gang der Verhandlung zu folgen. Alle Anordnungen gingen unmittelbar von den zuständigen Ministern in Petersburg aus. Alle Machtmittel eines IM-Millionen-Reiches wurde» ausgeboten, um durch Unterschlagung der Wahrheit, ausgestellte falsche Zeugen und Parteilichkeit der Richter, einen Unschuldigen zu zermalmen. Einen Mann, und selbst Tausende von Leuten, zu ermorden, ist in Rußland ein leichtes. Das wollte man aber diesmal nicht. Die Gewalttat sollte in den Formen eines rcgelrechten Gerichtsverfahrens verübt werden. Man wollte mit znnischcm Mißbrauch der Gesetze und Verordnungen nach einer schamlosen Parodie der Untersuchung und der Verhandlungen ein scheinbar rechtmäßiges Urteil erlangen, das die Juden grundsätzlich und allgemein des Ritnal'uordes schuldig erklärt- Dieses Urteil brauchte nicht Bcilis zu treffen, cs traf die sechs Millionen ruffischer Jude», ein wenig auch die anderen sechs Millionen, die das Glück haben, außerhalb Rußlands zu toohnen. Mit diesem Urteil bewaffnet, konnte man sämtliche russischen Juden als überführte und in allen Formen Rechtens verurteilte Mörder behandeln, und wenn man ihnen alle Menschenrechte raubte, sie schlimmer als Tiere behandelten, sic Pogromen und systematischen Polizeimißhandlungen ausliefertc, so war dies nicht länger eine Verfolgung Unschuldiger, sondern eine gebotene Bestrafung von Verbrechern. Dieser Plan wurde vor den entsetzten Augen der anständigen Russen und der Welt Punkt fiir Punkt ausgcführt. Ueber die noch so heftigen Einsprüche einzclncr Gelehrter, Vereine, Versammlungen, Körperschäften lachte mau in Petersburg oder äußerte geringschätzig: ״Das jüdische Geld arbeitet." Die fremden Regierungen, die alle vor Rußland zittern und es umschmeicheln, weigerten sich entsetzt, irgendetwas zu tun. um die Schmach von der Gesittung abzuwenden, die man kaltblütig in Petersburg und Kiew vorbereitete. Man hatte gegen zornbcbende Borjtellung die händige heuchlerische Antwort: ״Wie darf man sich in die inncren Angelegenheiten eines souveränen Staates einmischen: Wie darf man sich unterfangen, in den Lauf eines regelrechten Gerichtsverfahrens cingreifen zu wollen!" Ta erhob sich eine Donnerstimme und rief furchtbar: ״Elende, zurück!" Und die Elenden wurden totenblaß und wichen knieschlotternd zurück. Die Stimme, von der dieser gewaltige Ruf ausging, war die der Presse beider Welten. Dis Großmacht trat für die geschändete Gesittung des zwanzigsten Jahrhunderts ein, die eine Großmacht, die allein wagte, wozu die sechs anderen nicht den Mut fanden oder nicht den Gewiffensdrang hatten. Es gibt auch Organe der ״schwarzen Hundert", in Rußland und außerhalb Rußlands. Sie jtrengen sich vergebens an, die Petersburger Regisseure des Kiewer Dramas zu verteidigen. Ihr Lügengestammel geht ungchört in dem einstimmigen Ehor der anständigen Blätter unter, deffen Dröhne» vo» Pol zu Pol hallt und alle Höhen und Tiefen der Menschheit aufwühlt. Der Anschlag der Petersburger Machthaber ist vereitelt. Sie werden nicht wagen, bis ans Ende ihres Planes zu gehen. Sie wissen, daß sic der Großmacht nicht trotzen könne», der einen, die vor ihnen nicht auf dem Bauche liegt. Wieviel Böses sagt man nicht gelegentlich der Presse nach! Man schilt sie oberflächlich und unzuständig. Man wirst ihr vor, daß sie die Völker verhetzt und die Kriegsgefahr heraufbeschwört,-daß sie albernen Moden Vorschub leistet, den Snobismus großzieht, zur Sittenvcrderbnis beiträgt, unlauteren Einflüssen zugänglich ist. Cliquenwesen begünstigt. An alledem mag etwas sein. Es gibt überall eine gelbe Presse, käufliche Blätter, leichtfertige Tageschriftsteller ohne Bcrantwortlichkeitsgefühl. Aber die räudigen Schafe sind die verschwindende Ausnahme in der Herde. Im ganzen ist die Presse doch das Getoissen der Menschheit und das Weltgericht für die Lebenden und Toten. Tie amtliche Weisheit müht sich seit langer Zeit, ein Tribunal zu schasse», wo Einzelne und Gesamtheiten gegen Regierungen ihr Recht suchen können und die Gerechtigkeit die organisierte Gewalt von Staaten vor ihre Schranten fordern darf. So kam denn auch das Haager Schiedsgericht zustande, das jedoch immer klüglich versagt, wenn ein Staat sich hochmütig lveigert, vor ihm zu erscheinen. Was nun die amtliche Weisheit zu schaffen unfähig war, das haben Verstand und Gewissen der in der Presse vertretenen und zusainmengefaßten Hundertc Millionen von Menschen aller Rassen und Spracheu feriiggcbracht: die Aufrichtung eines Tribunals, dessen Vorladung kein Staat sich auf die Tauer entziehen kan» und dessen Urteile die Sanktion haben, die man für das Haager Schiedsgericht vergebens sucht. Tie Sanktion ist der Verdammungsspruch der öffentlichen Meinung. Keine Zensur, kein Belagerungszustand, kein Standgericht kann diese unterdrücken. ES ist unmöglich, sich über sie hinwegzusetzen. Sie ist der Ausdruck der Grundkräftc, die die Gesellschaft und den Staat erhalten. Alle Machtmittel der Regierungen sind überbauten, die auf dein Boden der öfentlichen Mcinung errichtet sind. Das fühlen die Gewalthaber trieb- Haft, wenn sie es nicht verjtandsmäßig begreifen. Und sie zittern,!venu der Grund unter ihren Füßen dumpf schlittert, sich zu öffnen und sie zu verschlingen droht. Ein Brief des Lord Rothschild an den Kardinal-Staatssekretär anläßlich des Kiewer Prozesses. London, 27. Oktober. Das Reulersche Bureau veröffentlicht folgenden Briefwechsel zwischen Lord Rothschild und dem Kardi- »al-Staatssekrctär Mcrry bei Val: New Eourt, 7. Oktober kill:!. Sr. Eminenz Raphaet Kardinal-Staatssekretär Merry del Val usw. Eure Eminenz! Es ist Eurer Eminenz gewiß nicht unbekannt geblieben, daß kürzlich gewisse übelgefinnte Menschen in Kiew, einer Stadt im Kaisertum Rußland, die entsetzliche Anklage auf Ritualmord gegen die Juden erhoben und damit einen Aberglauben zu neuem Leben erweckt haben, welchen mehr als einmal die Weisheit und allumfassende Fürsorge der Heiligen Väter als solche!» gebrandmarkt und deffen Wiederaufta,»chen im verflossenen Jahre viele der bedeutendsten Männer des west, lichen Europas zu entrüsteten Protesten veranlaßt hatte, darunter auch Mitglieder des heiligen Kollegiums, dem Eure Emineuz zu so hervorragender Zierde gereichen. Die Wiedererweckung dieses Aberglaubens ist mit ernster Gefahr für das Lebe» der so große» Judengemeinde in Rußland verbunden. Sie ist aus einem Krimiiialfall hervorgegangen, i» dessen Mittelpunkt ein des Mordes angcklagtcr Jude steht. Ob dieser Jude schuldig ist oder nicht, ist natürlich eine Frage, Ivelche die russischen Gerichte zu entscheiden haben, »»nd cs steht mir selbstverständlich nicht zu, deren Perhalten in dieser Lache irgend vorioegnehmend zu kritisieren. Aber meine Glaubensgenosse» haben mit großem Schrecken beobachtet, daß der Staatsanwalt sich bemüht, diesen Fall als Ritualmord zu quilifiziercn, der in einer angeblichen Geheimlehre des Judentums begründet sei. und auf diese Weise der jüdischen Religion und dem ganzen jüdischen Volke die Verantwortung für dieses verabscheuungSlvürdige Verbrechen aufzubürden. Tie Beiveisc freilich, ivelche man nach dieser Richtung des Prozesses dein Gerichtshöfe vorzulegen beabichtigt, lvird die Verteidigung unschwer zu widerlegen wissen. Aber da gibt es ein ״Gutachten", bezüglich deffen das Zeugnis der Römischen Kurie nützlich, ja sogar notlvcndig sein!vird. lind daß Eure Eminenz sich bestimmt fühlen mögen, dieses Zeugnis auszustellen, ist die Veranlassung, daß ich mich erkühne, mich mit diesein Schreiben zu nahen. Lberwähntes ״Gutachten" rührt von eine!» Inslinus Elisejeivitsch Pranaitis her, der sich als Magister der Theologie und römisch-katholischen Diözesan der Provinz Turkestan bezeichnet. Es wiederholt die belaniiteii Beweisgründe» aus welche in früheren Zeiten ähnliche Ritual»,ordbeschuldigungcn gejtützt lvurden und welche ebenso oft berühmte Theologen und Juristen widerlegt haben, vielleicht niemand mit größerer Ausführlichkeit als der berühmte Papst Clemens d. Vierzehnte zur Zeit, da er als hochwürdigcr Pater Ganga- »clli als Rat im Tribunal des Sniictum Officum wirkte. Mit diese» Bclveisgründcn lvill ich Eure Eminenz verschonen. Aber cs sei mir gestattet, die Aufmerksamkeit Eurer Eminenz auf jene Sclle der Aussage des oberwähnten Pranaitis zu lenken, wo derselbe eine Ansicht über Tatsachen äußert, die das Zeugnis des Heiligen Stuhles geradezu hcrausfordert. Es wird Eurer Eminenz wohlbekannt sei», daß zahlreiche Päpste bei verschiedenen Anlässen ihren barmherzigen Schutz meinen verfolgten Glaubensgenossen haben angedeihen lassen, »»nd daß lvcnigjtcns einer von ihnen. Sc. Heiligkeit Papst Innozenz d. Vierte, eine Enzyklika oder ein Breve erlassen hat, ivorin er die Beschuldigung des Ritualmordes, soweit sie gegen das Judentum gerichtet ist, ausdrücklich als eine grundlose und gottlose Erfindung bezeichnete. Andere große Wür denträger der Kirche sind ebenso vorgegangcn, nainentlich Giovanni Battista de Martinis. Ordensgeneral der Dominikaner im Jahre 1(>(>4, und Kardinal Lorenz-, Ganganelli, dessen ausführlicher Bericht üver diese Materie unter dem Titel ״Polonia" an das Tribunal des Sanctum Officum gerichtet, über Veranlassung Sr. Heiligkeit des Papstes Benedikt d. Vierzehnte!! im Jahre 177>v verfaßt und von seinem verehrungsivürdigen Nachfolger, den! Papjtc Clemens d. Dreizehnten als richtunggebend bestätigt ivnrdc. Nun erwähnt der Zeuge Pranaitis diese Zeugnisse in seinem ״Gutachten" und bemerkt in seiner Aussage, daß es ihm nicht möglich gewesen sei, dieselben in den gebräuchlichen Rachschlagewerken aufzufinden. Er schließt daraus, daß sie nicht authentisch, und daß die veröffentlichten Texte aller Wahrscheinlichkeit nach eine Fälschung seien. .Hiiilichtlich dieses Punktes gestatte ich mir, die gütige Intervention Eurer Eminenz anzurufcn. Es handelt ,ich am Authcntisizierung der verössentlichtcn Texte des Breve Sr. Heiligkeit des Papstes Innozenz d. Vierten und des vom Kardinal Ganganelli verfaßten Berichtes, deren Urschriften oder amtliche Registrierung zweifellos in Eurer Eminenz Obhut sich befinden. To- >veit mir die Texte bekannt sind, beehre ich mich, sie in Abschrift beizuschließen. Ich zweifle nicht, daß Eure Eminenz, getreu den erleuchteten 11. edlen Traditionen des.Heiligen Stuhles, an welcher Stätte so oft die Stimme sich erhob zum Schutze der Bedrückten und zur Verteidigung der Wahrheit!!!io Gerechtigkeit, die Gcivogeiiheit haben werden, mir bald das gewünschte Zeugnis zu gelvährc - das ich namens meiner jüdischen Glaubensgenossen von Eurer Emiuenz erbitte.