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Jüdische Volksstimme · 1913-10-30 · Heft 43 (30.10.1913) · page 2

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Journal
Jüdische Volksstimme
Volume
XIV (1913)
Issue
Heft 43 (30.10.1913)
Date
1913-10-30
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2. »ZMche Sottsstimme.". die Sittenlehrc und Religion überhaupt, in dem Hineinzerre,1 in ein Gerichtsgebäude und vor Geschworene, dazu die Kämpfe und Dispute von sogenannten Gelehrten und Sachverständigen über eine Dogmcnfrage, welche auch von den vorurteilslosesten Männern der Wissenschaft, von erleuchteten Kirchenfürsten als eine Lüge und Unwahrheit dahingestellt wurde, in dieser Art des Prozesses liegt etwas so Ungeheuerliches, Fanatisches, so aus den Gräbern vergangener Jahrtausende herausgezerrtes, so Ungerechtes und zum Unrechte verleitendes, das; man einen solchen Prozeß unter keiner Bedingung als ein unparteiisches Forum der Gerechtigkeit gegen diesen Angeklagten ansehcn kann. Wo die Instiz vom Hauch der Politik, Nationalität, Konsession. Standesncid getrübt ist. da ist die Ertenntnis vom Richtergrade so gefährdet, wie einst in der dunklen und traurigen Aera der politischen Verfolgungen und Urteile. Auf der Anklagebank sitzt ein Mensch, der um sein Recht kämpft, und es geht nicht an, die Seele seiner Richter auf falsche Bahnen zu leiten. Und nun kommt man Zu den Richtern selbst, die berufen sind, in diesem Prozesse ein Verdikt zu sprechen, das, wenn verurteilend, über die Grenzen der Staaten verfliegt und geeignet wäre, die Ehre Ser Mitkontzessionellen des Angeklagten auf das tiefste zu verletzen und auch sonst unabsehbares Unheil zu stiften. Es ist geradezu horrend, daß in einen, solchen Prozcsse ein Volksgericht, das ist eine Anzahl von 12 bzw. nur von 8 Männern aus den, Volke, die ein bloßer Zufall zu Richtern schasst, nicht allein über die Tat, sondern auch über ein wissenschaftliches Dogina urteilen und entscheiden soll. Diese werden von de», Staatsanwalte haranguiert werden, durch die Majestät ihrer Ucberzcugung zu dekretieren, daß zu Ritualzwecken Morde begangen wurden und werden. Man neige zur Demokratie, ,״an anerkenne die staatsbürgerliche Notwendigkt des Prinzips eines Volksgerichtes, man würdige dessen in puncto versittlichende Wirkung, so bleibt doch unbestritten, daß jedermann, der nicht lügen will und sich vor den Anwürfen der Demagogie nicht fürchtet, zugcstehcn muß, tpß ein Volksgericht nicht das kompetente ForuvMst, um in einen, solchen Prozesse die reine unzweifelhafte Wahrheit zu finden. Die Stimme der Solidarität, die für diesen Fall in der ganzen Welt erschallt, entspringt nicht einer hcrausgestanipften Agitation, sondern ist das Echo jenes Gerechtigkeitsgefühles, das ״״willkürlich der Brust jedes rechtlich denkenden Menschen entquillt, der ein drohendes und offenbares Unrecht nahen sicht. Möge sie öfter erschallen, für jedermann, an den, ein Unrecht begangen wird, denn nur die Gerechtigkeit ist die Frucht des edle״ inneren Fortschrittes, den, die Menschheit zustreben soll. Doch nicht bloß in Kiew, sondern auch anderswo, sind Taten geschehen. bei denen das öffentliche Gewissen und die Solidarität der Menschen nicht haben schlveigen sollen. Ist nicht die geivaltsame Expropriierung der Polen in Posen von der väterlichen Heimstatte und von den, Ackerboden der Urahnen nicht eine der krassesten Verletzungen der Menschcnrechte, die je begangen wurde? Ist nicht die Enterbung der Deutschen, Slawen und Rumäneu in Ungarn von allen nationalen Rechten in der Schule, in der Kirche, in dem öffentlichen Leben ein völkerrechtliches Unrecht, um so mehr als diese in den Tagen der schweren Bedrängnis unseres Staates ihre Staatstreue mit Blut bewiesen haben? Was beinhaltet unsere Auswanderungsasfäre? Hnnderttausende Arbeiter, Stützen der Wehrmacht, Träger der Arbeitskraft von Millioneu Werten verlasien das eigene Vaterland, um in fremder Sklaverei zu verschwinden. Durften so etwas die Staatsbehörden dulden, ja bcwilligen? Ist es nicht unendlich sittlicher, ethischer und humaner, statt ein Auswanderungsgesetz zu schaffen, mit der ganzen Staatskraft dafür einzustehen, daß die Gründe der Auswanderung entfallen? Das sind einzelne Fälle, die nach Glut und Wärme der menschlichen Solidarität rufen. Ich bitte höflichsl, diese meine offene Ansicht über den angerufencn Fall entgegen.;,,nehmen, und ich willige selbstverständlich ii, die Veröffentlichnng ein. Hochachtend ergebener Dr. Julius A m b r o s, Advokat. Olmütz, 22. Oktober 1018. Max Nordau über den Beilis- Prozeß. Mar Nordau schreibt in einem Aufsätze des ״Petzer Lloyd" über den Ritualmordprozctz in Kiew, ln* Pudel, dag der Prozeß eine Fortsetzung der Pogroms ist, die die ruffische Regierung aus Rache für die Beteiligung der Juden an der russischen Revolution inszeniert hat. Die Juden — sagt er — sollen furchtbar büßen, was sic ^gleichgültig ob einige oder samtlich) 1905 gesündigt hatten. Die Vergeltung sollte alle sechs Millionen Juden treffen, die der Staatsgewalt innerhalb der Grenzen des Reiches ausgeliefert waren, und die Kinder im Mutterleib nicht schonen. Die Schuldigen oder Beschuldigten, deren man habhaft werden konnte, überlieferte man sofort dem Kerker, einer scheußlichen Modcrgruft für Lebende, der Marter oder dem Galgen. Gegen die andere», denen man auch nicht den Schein einer persönlichen Verfehlung Nachweisen konnte, ließ man amtliche Pogroms veranstalten, die von den Behörden mit großer Umsicht und Gründlichkcit unter Mitwirkung der Truppen, der uniformierten und der geheimen Polizei und der von dieser angemustcrten, unter ihrer dauernden Aussicht stehenden Gewohnheitsverbrechcr ausgeführt wurden. Ihne» fielen einige tausend Juden zun! Opfer, aber an der matz¬ 0 Jahren ans. und sollen sprechen nicht bloß über Tatsachen, sondern auch über Äußerungen u. psychischc Wahrnchinungen und Eindrücke aus einer Zeit von zweieinhalb Jahren. Die Wissenschaft und die Erfahrungen der Kriminalistik warnen ernst vor der Pollwertigkeit oder Kinderzeugenschäften, sowohl wegen des Alters, in dem der sittliche Wert einer Zeugcnschaft noch nicht gewürdigt wird, als auch wegen der in diesem Alter so leicht zugänglichen ׳Suggestion und hier bilden gerade Kinder die ,Kronzeugen der An- In diesem Prozesse wimmelt cs geradezu von offenbaren und auch zugestandenen falscher, Zeugenaussagen, von Bewerbungen um falsches Zeugnis, von Einflüsterungen. Einschüchterungen, ja Drohungen gegen die Zeugen, jedoch — und das ist auffallend, — fast durchwegs ober doch zumeist — zuungunsten und gegen den Angeklagten. Es vergeht fast kein Vcrhandlungstag, an dem nicht Zeugen bei der Konfrontation die direkten Gegensätze behaupten, sich selbst einer Lüge oder den anderen einer Drohung, einer Erpressung zeil)en- und in der letzten Beschuldigung direkt auf öffentliche Organe weisen würden. Vor uns öffnet sich ein Abgrund der Korruption des Gewissens, das schrecklichste und widerwärtigste bei der Suche ״ach der reinen Wahrheit, nämlich der Kampf mit falschen Zeugen und mit versteckten Gewalten, die falsche Zeugenaussagen inspirieren. Aus solchen Prozeßerschcinungcn geht ein Atem wie von vergiftcten Seelen, sie sind n,it der Verfolgung der reinen Gerechtigkeit unvereinbarlich, sie sind die Vorboten eines gewünschten und drohenden Instizmordes. Die zweite Frage ״des Motivs zu Ritualzwecken", das der Anklage offiziell zugrunde liegt, gibt dem Prozeße ein Gepräge, als ob mit Hilfe der geschürten konfessionellen Leidenschasten das ergänzt werden sollte, was an den Beweisen der Tat selbst fehlt. Es ist, als ob man einen nationalen Kämpfer vor seine Gegner schleppen und ihn des Hochverrates an ihren nationalen Rechten beschuldigen würde. Vor allem muß mit dem größten Nachdruck hervorgeljoben werden, daß gerade für diese Behauptung. ״daß der Angeklagte die Tat zu Ritualmordzwecken begangen, somit über dieses Motiv", wirklich nicht ein Atom eines direkten oder eines indirekten Beweises angeboten oder vorgebracht ist. Dagegen jedoch ersieht man aus der Anklage, aus der ProzctzverhanLIung, aus dem Gutachten der Sachverständigen, daß diese Frage von der Person des Angeklagten, also daß er allein für sich diese Tat Zu diesen Zwecken begangen hätte, abgewälzt und auf die ganze Konfession übertragen wird. In dieser Trennung von einer bestimmten Tat und einem bestimmten Täter,' was einzig und allein zu erweisen gewesen wäre, auf die Allgemeinheit einer Konsession. in der Führung von Beweisen gegen Das Testament ordnete an, daß Bärmann das Geschäft fortführen und neben einem Legat von zehntausend Talern seinen bisherigen Gehalt bis auf weiteres fortbeziehcn solle. Er habe ein genaues Inventar anfzunchmen, um den Stand des Vermögens festzusetzen, was bei den vielfachen Ausständen und den angehäuften, schwer zu schätzenden Vorräten dem Erblasser zu bestimmen unmöglich sei. Bärmann solle ins Haus ziehen und alles in gewohnter Treue verwalten, für den rechtmäßigen Erben. Als solchen bezeichne er vorläufig seinen Neffen Jakob Markus, unbekannten Aufenthalts, wahrscheinlich in Amerika, wenn dieser noch lebe und ein ״ordentliä)cr Mensch" sei. Ein Aufruf an denselben sei in deutschen und amerikanischen Blättern zu erlassen. Wenn nach einer Frist von drei Jahren sich der Erbe nicht selbst oder durch legale Bevollmächtigte gemeldet habe, so solle Bärmann iu alle seine Rechte treten. Indessen solle er im Geschäfte wie im Hause vollkommen freie Versügung haben über alles, was er ״im Sinne des Erblassers" zu tun für angemessen halte. Für die jüdischen und christlichen Armenanstalten waren keine bestimmten Legate vermacht, auch in diesem Punkte solle Bärmann ״im Sinne des Erblasser" verfügen. Von Emilie Katz war mit keinem Wort die Rede. Allerdings war das Testament aus früherer Zeit datiert; desto bcfrcmdcnder war die Aufschrift! ״In Gegenwart mei- »er Mündel zu öffnen." Bärmann hörte die Vorlesung mit fieber- Hafter Spannung an. Die Versorgung, die ihm zugcdacht, die glänzende Aussicht, die ihm eröffnet war, schien er fast überhört zu haben, ungeduldig wartete er, was noch kommen würde, und als nichts mehr kam und der Gerichtsrat das Papier zusammc,!faltete, schlotterten Bärmanns Beine so heftig, daß er sich niedersetzen mußte. Seine Augen stierten über die Brille hinaus auf Emilchen, die wie in sich verloren dasaß. Eine lange peinliche Pause folgte der Vorlesung. ״Bin ich hier noch nötig?" fragte Emilchen mit bewegter Stimme. Der Gerichtsrat schüttelte den Kopf. Bärmann war so erstarrt, daß er sie nicht Zurückhiclt» als sie mit einem wehmütigen Blick auf das verödete Zimmer davonging. Aber plötzlich sprang er auf. ״Es ist nicht möglich," rief er ans. ״es muß noch ein anderes Schriftstück da sein, das Testament ist aus früherer Zeit." Er öffnete den Schreibtisch, er warf alle Papiere heraus, jede Lade zog er zehnmal auf. ״Es ist nicht möglich," wiederholte er fortwährend. ״Kein Legat für seine Mündel, kein Wort über Fräulein Katz! Und sic selbst erwähnt nichts und weiß von nichts, es ist nicht denkbar! Sagen sie selbst meine Herren, ist das möglich!" ״Darüber steht dein Gerichte kein Urteil zu!" erwiderte der Rat, indem er aufstand und sich den Rock zuknöpfte. ״Doch, doch," warf der Prokurator Alsberg ein, ein schöner Mann mit freundlichen dunklen Augen. ״Ich verstehe ihr Befremden, lieber Herr Bärmann, denn ich habe den vortrefflichen Mann persönlich gekannt. Aber eben deshalb mache ich Sie auf einen Passus im Tcstament aufmerksam, den sie nicht hinlänglich zu würdigen scheinen. Der Erblasser hat es Ihnen anheimgestellt, im Geschäfte wie im Hause sofort jede Verfügung zu treffen, die Ihnen in seinem Sinne angemessen erscheint. Es dünkt mich einer jener sonderlichen, aber charakteristischen Züge des seligen alten Herrn zu sein, daß er die Zukunst seiner Mündel aus seiner Hand in die Ihrige legt. Ich will nicht so indiskret sein," fügte er lächelnd hinzu, ״mich deutlicher auszudrücken, aber Sie werden mich verstehen, lieber Bärmann." ״Nicht ganz," stotterte Bärmann .dem Plötzlich alles Blut iu die bleichen Wangen schoß. ״Aber ich danke Ihnen tausendmal, lieber Herr Prokurator für diese — Beruhigung." Er drückte ihm heftig die fleischige Hand; die Herren verabschiedeten sich. Eine Stunde später flog das Gerücht des seltsamen Testamentsergebnisses durch die Stadt. ״Schlemilchen bleibt Schlcmilchen!" hieß es allgemein. ״Warum?" sagte der alte Lewy, ״Bärmann wird sie heiraten; wenigstens läuft der nicht gerad in sein Unglück!" Als Bärmann einige Tage darauf Emilchen noch einmal befragen wollte, ob ihr keine spätere Verfügung des Onkels bekannt sei und von dem Testamente zu sprechen begann, wies sie dies Gespräch mit Entschiedenheit zurück. (Forts, f.)

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