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Jüdische Volksstimme · 1913-10-30 · Heft 43 (30.10.1913) · page 1

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Journal
Jüdische Volksstimme
Volume
XIV (1913)
Issue
Heft 43 (30.10.1913)
Date
1913-10-30
Page
– (sequence 1)
Language
German
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X!V|2. Jahrg. Nummer 43 rener Erscheint jeden Donnerstag. Msche -B Bezugspreise: Für Oesterreich-Ungar», halbjährig . Kronen 5.20 ganzjährig.Kronen 10.— Deutschland, ganzjährig.Mart 10.— Nutzland, ganzjährig.Rubel 5.— Balkan, Frankreich.Franks 12.— Einzelne Nummer 20 h. Herausgeber: Max Hickl. Inserate: die öspaltige Petitzeile 30 h. Redaktion und Administration: Brünn, AdlargaAa A Geschäftsstelle. Wien:!., Rotenturmftratze Rr. 31. Postsparkassakonto Nr. 312.842. Telephon 3009/VIli. Sprechstunden von 10—12 Uhr Unverlangte redaktionelle Beiträge werden nicht honoriert. — Manuskripten ist Ruckporto beizufügen. &-m Brünn—Budapest. Wien. Z- Prag—Lemberg. Der Feiertage wegen ist die letzte Nummer der ״Indischen Bolksstimme" nicht erschienen. Zur Beachtung! Wir bringen unseren P. T. Kunden in Galizien zur .Kenntnis, daß wir in kürzester Zeit in .Krakau eine Geschäftsstelle unseres Berlages errichten. Verlag ״Wiener Jüdische Bolksstimme" und Jüd. Buch- und Kunstverlag in Brünn. Aviso! Wir bringen unseren Lesern zur Kenntnis, daß unsere Zeitung ab November außer der acht Seite«l starken Beilage ״Hamizpeh" eine Separatbeilagc: ״Das jüdische Leben in Galizien", eine monatlich erscheinende Literaturbeilage, enthalten, wird. Die Redaktion. Aus dem Inhalte: Dr. I. Ambros. Olmiisz: Der Kietver Ritualmordprozeß. — 2׳. Mosenthal: Schlemilchcn. — M. Dioiticm über den Beilisprozcß. — Briefe des Lord Rothschilds und des Kardinalsekretärs. Sechs jüdische Protestversammlungeu in Berlin. .Kardinal Fürsterzbischof Tr. Bauer gegen die Ritualmordlüge. — Eingeseudct. — Äorrespondeuzen. — Rundschau. — Allgemeine jüdische Orientkolonisations-Gesellschaft. — Ter Ritualmordprozcß im zwanzigsten Jahrhundert. — W. Menles: Ter Chassidismus. — Literatur. — (5. Karpcles: Mein armes Volk. — Vermi'-btes. Zer Kimer MmlWchnM. Bon Tr. I. A m b r o s. Olmütz. Hochgeehrter Herr Redakteur! Sie stellen an mich das Ersuchen, mich als Jurist objektiv über den .Kiewer Prozeß zu äußern. Ich erachte es als eine Pflicht, demselden zu willfahren und könnte mir bei einer eventuellen Ablehnung nicht den Vorwurf ersparen, daß ich mich aus gewissen Rücksichten scheue, eine offene Ueberzeugung zu bekennen, oder daß ich. der ich.Katholik bin, es aus konfessioneller Zurückhaltung tue. Ich kenne das Prozeßmarerial nur aus der Anklageschrift, die in den großen Zeitungen verschiedener Parteirichtungen fast wörtlich gleich wiedergegeben wurde, daher Anspruch auf Wahrheit verdient, und aus den Berichten über den Prozeßgang. Ai^Mr Quellen sind mir dermalen nicht zugänglicWNis all diesem prüft man: 1. die Frage.der Täterschaft des Beilis an sich: 2. die Frage des der Anklage zugrunde liegenden Motivs zu Ritualzwecken׳, :l. das Verfahren und das für Entscheidung kompetente Gericht. In Bezug auf die Täterschaft an sich muß jeder objektiv prüfende Mann die hinlängliche Stichhältigkeit und nur halbwegs überzeugende Beweiskraft der gegen den Angeklagten geführten Verduchtsgründe, wie solche bei einem so schweren, mit Tod oder bis lebenslänglicher Zwangsarbeit zu bestrafenden Delikte eine unabwendbare Prämisse sind, von schwerwiegendsten Bedenken haben. Bor alleni kann keinem Juristen und Richter entgehen, daß jene Zeit vom 25. März 1911, wo der Knabe verschwiinden ist, bis zum 9. April 1911, wo er in der nächsten Nähe jenes Ortes, an dem die.Kinder damals gespielt haben wollen, aufgesunden wurde, eine auffallende Leere von Sorge und Interesse sowohl der nächsten Verwandten des Verschwundeneu, als der Behörden aufweist. Wenn ein Kind so plötzlich verschwindet, und wenn sich die mysreriösen Vorgänge der angeblichen Hinwegschleppung mitten aus den spielenden .Kindern wirklich damals so ereignet hätten, wie sie jetzt behauptet werden wogen, so ist es undenkbar und inifaßlich, wie dieselben nicht sofort in den nächsten Stunden, an demselben oder nächsten Tage hätten unzweifelhaft festgeftellt werden müssen. In der Sache selbst fahndet man umsonst nach jenen Begleitumständen, die ordentlicherweise einen direkten oder Indizienbeweis bieten. Keine Blutspuren an Sachen oder in der Behausung des Angeklagten, die doch aus den 47 Wunden nicht so leicht gar verschwinden konnten, kein Zeuge der Tat, kein Zeugnis über Feststellung des Mordinstrumentes, dessen Eigentum oder Besitz durch den Angeklagten, keine verdächtigen, auf die Tat hinweisende» Aeußerungen, kein Bestreben des Beschuldigten, auch wo er am freien Fuß war, etwa zu flüchten, kein verdächtiges Einwirken von seiner Seite auf die Zeugen. Tie Anklage führt etwa 220 Zeugen vor. Das ist sehr bedenklich. Eine Anklage, die z» ihrer Bekräftigung eines solchen Beweisaufgebotcs bedarf, zeiht sich hierdurch allein einer auffallenden inneren Schwäche. Unter den Zeugen treten fast im Ehar.ikter von Kronzeugen Kinder von 11, 10, ja voii Schlemilchen. Von S. H. M o s e n t h a l. (4. Fortsetzung.) Der Herbst verfloß ohne weitere Ereignisse. Zum Viehmarkte kam Jeanette angefahren und brachte ihr Kind mit, das sie nach ihrer Wohllaicriu Emilchen genannt hatte, damit diese es sehe und segne. Emilchen drückte die kleine Namensschwester so selig an das Herz, daß diese bald erstickt wäre. Der Winter kam und Purim mit ihm. Sie Hütte die ״Jahrzeit" ihrer Mutter am liebsten allein zugebracht, aber sie wollte Onkel Markus die Freude nicht verderben, der nicht daran gedacht und die Verwandten eingeladen hatte, um sie mit Punsch zu traktieren, zu dem er ein besonders gutes Rezept besaß. Als er mit selbstgefälligem Künstlerstolz das erste Glas aus der Terrine schöpfen wollte, fiel ihm plötzlich der Löffel aus der Hand und er sank bewußtlos zu Boden. Ein Herzschlag hatte den siebzigjährigen Greis getroffen. Eine Stunde später stand das Herz still, das im Stillen so viel des Guten und Edlen gehegt und gepflegt hatte. Das Freudenfest war zum zweiten Male ein Trauertag für Schlemilchen geworden. In der allgemeinen Bestürzung war sie die erste, die ihre Fassung wieder gewann. Nachdem alles versucht worden war, das entflohene Leben zurückzurufen und die herbeigeholten Aerzte jeden Versuch für fruchtlos erklärt hatten, ordnete sie in dem verstörten Hause alles Nötige an. Die reichen Reste des Festmahls ließ sie inS Armen- Haus tragen, das Zimmer wurde für die teure Leiche und die Wächter geräumt, die Tag und Nacht bei derselben ״lernen" (beten) mußten. Ter entscheidende Augenblick schien dem zappelnden Wesen EmilchenS Ruhe und Haltung wiedergegeben zu haben. Sie folgte der Leiche zu Fuß bis anS Tor des ״guten Orts", da der Eintritt in denselben den Frauen nicht gestattet ist, und verteilte ihre eigenen Ersparnisse an die schreienden Bettler. Als sie zurückkehrte blieb sie an der Tür deS verwaisten Hauses einen Augenblick stehen als wollte sie fragen: ״Darf ich hier noch zu Hause sein?" Aber Bärmann trat ihr mit verweinten Augen entgegen und führte sie schweigend bis an ihre Zimmertür. ״Fräulein Katz," sagte er dann mit tränenerstickter Stimme, greifen sie sich nicht zu viel an. Sie haben das Bewußtsein, für den Seligender Friede sei mit ihm! gesorgt zu haben wie ein eigen Kind, und er wird eS Ihnen dort gedenken und hier gedacht haben! TaS Gericht hat daS Kontor und das Zimmer deS Seligen versiegelt, aber es ist ein Testament da; ich weiß wo es liegt, und es soll heut Nachmittag eröffnet werden. Was zögern Sie, ins Haus zu treten, Fräulein Katz? Bin ich doch da, und wer weiß, wer von uns beiden das Recht haben wird, den Anderen einzuladen, daß er da bleibt!" Emilchen drückte ihm die Hand und verschloß sich in ihr Zimmerchen und die Besuche, die zahlreich kamen, ״Menachum owel" zu sein (die Trauernden zu trösten), ließ sie abweisen. Stumm und tränenloS, den Kopf auf die Hände gestützt, saß sie lang und rief aus ihrer Seele das Bild ihres Wohltäters mit all seinen seltsamen Zügen hervor. Tabei nickte sie freundlich mit dem Kopfe, als erzähle er ihr wieder seine Erlebnisse, seine Anekdoten und dergleichen Sachen alle mehr. Nachmittags kam ein Rat vom Ltadtgerichte und der Prokurator Alsberg als Sachwalter der Gemeinde. Man löste die Siegel vom Zimmer des Verstorbenen und Bärmann übergab den Pultschlüssel, den er in dessen Kleidern gefunden. Das Testament lag obenauf in der ersten Schublade: ״In Gegenwart meiner Mündel Emilie Katz zu eröffnen", stand auf dem Umschlage. Man ließ Emilchen Herabrufen. Beim Eintritt in das leere Zimmer, aus dem sie sonst die vertraute Gestalt des Onkels gegrüßt hatte, zuckte sie heftig zusammen und einer ihrer Krampfanfälle schien sie zu bedrohen. Aber Bärinann ergriff ihre beiden Hände und hielt sie so lange, bis sie sich beruhigt hatte. Sie setzte sich nieder, doch während der Gerichtsrat das Te stament entsiegelte und verlas, schweiften ihre Blicke über all die bekannten Gegenstände, als suchte sie unablässig die entschwundene groteske und doch so teure Gestalt.

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