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Jüdische Volksstimme · 1913-06-19 · Heft 25 (19.6.1913) · page 2

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Journal
Jüdische Volksstimme
Volume
XIV (1913)
Issue
Heft 25 (19.6.1913)
Date
1913-06-19
Page
– (sequence 2)
Language
German
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״-׳■HS: > C •f>:־';־•^* ־;^ Nr. 25. »,Jüdische BolkSstimme." ' Seite 2. Existenzen gibt es zu Tausendem Dieser Umstand belastet ganz außergewöhnlich die Großgemeinden und cs ist sehr fraglich, ob sie das werden in alle Zukunst leisten können, was sie jetzt noch tun. Zu Hunderten fallen unsere Großjuden vom Judentume ab und nicht zuletzt ist oic horrende Kultusstcucr mitschuldig; denn gar zu enge sind die Bande nicht, die sie an das Indcntuin fesseln! Diesem traurigen Beispiele solgen leider viele, viele vom Mittelstände und bald werden auch die Großgcmeindcn das. Gespenst der Unzulänglichkeit ihrer Mittel an sich herankommen sehen. Treffend charakterisierte mir ein Sekretär einer Großgcmeinde die Tätigkeit derselben mit den Worten: ״Unsere Tätigkeit beschränkt sich fast ausschließlich auf das Armenwesen!" Spricht nicht auch der angeführte Umstand dafür, die kleinen Gemeinden zu halten? Mit einem Bruchteil des Geldes, das der Ausgewanderte in der Großstadt erbettelte, ohne eine Existenz zu finden, ließe sich in der Heimatsgemeindc für ihn und seine Familie Vieles und Zweckentsprechendes erreichen. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit,.die dem 'Niedergänge geweihten Gemeinden zu schützen und ihre Zukunft zu sichern? Ich habe vor Jahr und Tag den Nachweis zu erbringen versucht, daß durch Zentralisierung der Gemeinden Mährens die Möglichkeit besteht, deren Existenz zu sichern. Seit dieser Zeit sind von verschiedenen Seiten Vorschläge mit ähnlichem Endziel gemacht worden, die von demselben Erfolge resp. Mißerfolge begleitet waren, wie der meinige. Bezüglich der Kultusgemcinden Mährens muß ich sagen, das; diese nur durch den Mährischjüdischen Landcsmassafond lebensfähig und -kräftig gemacht werden könnten und müßten. Es kommt mir nicht zu, die bisherige Tätigkeit des Landesmassasondcs zu prüfen und einer eingehenden Kritik zu unterziehen. Ich will nur versuchen, den Beweis zu erbringen, daß er ganz anderes leisten könnte als er leistet. Bevor ich dies unternehme, möchte ich des näheren aus die jetzige Tätigkeit des Landesmassasondcs eingehen und dabei gleich vorausschicken, daß die ganze Verantwortung für dis- Gebahrung auf den Schultern des Kuratoriums ruht und der Telegiertenvcrsammlung, welche keine Jngcrcnz aus die Gebarung hat, nur die Aufgabe zusällt, die Beschlüsse des .Kuratoriums zu bestätigen resp. zu genehmigen. Beweis dafür, daß die Delegiertenversammlung überflüssig ist, bietet die Tatsache, daß bis nun in keiner Telegicrtenvcrsammlung ein Knratoriumsbcschluß eine Aenderung erfahren und in den seltensten Fällen ein Antrag eines Delegierten angcnommen wurde. Nachdem die Delcgiertenversammlung stätutarisch slattfindcn muß, beschränkt sich deren Tätigkeit bloß auf den Punkt 4 des § 16 des Statutes, die Wahl des.Kuratoriums betreffend. Die Hauptaufgabe des Kuratoriums ist die Verteilung des Fondserträgnisscs auf Grundläge des Statuts. Dieses ist für diesen Zweck vollkommen unzulänglich. Seit dessen Erscheinen im Jahre 1869 ist dieses bis heute, also in 44 ein. ״Was gibt's!" rufen bestürzt die frommen Beter, ״warum stört ihr den Gottesdienst?" Die Hcreinströmcndeu jedoch stehen niemandem Rede und Antwort und steuern direkt aus den Nabbi zu: ״Hier, Weiser Nabbi," schreien sie, ״ist derselbe Mann, der im Vorjahre bereits den Jomkippur entweihte, nun ertappten wir ihn wieder als er sich bei einem Schwcinsbraten gütlich tat!" Und der greise Hirte der Gemeinde rückt erregt seinen Betmantel vom Haupte zurück, richtet seinen scharfen Blick auf den Deliquentcn und spricht mit erhobener Stimme, daß die Zu- Hörer vor Ehrfurcht erbebten: ״Du Verirrter in Israel! Wie konntest du cs neuerdings wagen, eine Lunde zu begehen, auf die der Herr frühzeitiges Hinsiechcn als Strafe ansctzte?" Es herrschte Totenstille in der Synagoge, jeder hielt den Atem an. Darauf der Sünder: ״Ach Rabbi, Nabbi, weiser Rabbi! Nicht Uebermut war's.." Aber der Rabbi herrscht ihn an: ״Tu gottvergesscncs, der-Hölle verfallenes Geschöpf! Du bist doch wegen des Essens am Jomkippur auch im verflossenen Jahre, dieweil Gott langmütig ist, nicht gestorben?" Darauf der Frevler: ״Weil Ihr mir, weiser Nabbi, Sündenvergebung gewährtet! Aber mögt Ihr mit mir beginnen, was Ihr wollt, mein Entschluß steht felsenfest: Ich werde solange am Jomkippur essen, bis ich sterbe!" Jahren, nur einmal im Jahrö 1905 geändert tvurdcn und das nur, um im § 20 eine Gruppeneintcilung der Gemeinden für die Wahlen in das Kuratorium zu treffen. Wie vieles hätte seit 1869 geändert werden müssen! Wie iwtwendig und dringend die Änderung des Statuts ist, will ich nur an einem Paragraphcn demonstrieren. Ter 8 3 spricht von der Art der Verwendung des Fondserträgnisscs, die auf die jetzigen Verhältnisse nicht anwendbar ist; denn cs bestehen nicht mehr hebräisch-deutsche Volks- und Gemcindcreligionsschulen, cs bestehen keine Höheren jüdischen Bildungsanstaltcn in Mähren; cs müßte denn zu diesen das Brünner Proseminar zählen, von dessen Aufgaben und Tätigkeit bis tiun sehr wenig in die Ocfsentlichkeit gedrungen ist, cs besteht kein Grund für Pensionen, da hiefür das Gesetz sorgt. Was den Rechnungsabschluß pro 1912 bctrifft, so möchte ich hierzu einige Bemerkungen machen. 1. Das Hypothekardarlcheit-Konto weist den Betrag von 604.115\K 49 /<, also 11m 204.115 K 49 h mehr als nach dem 8 8 des Statuts zulässig. Falls in der obigen Summe Darlehen enthalten sind, welche uneinbringlich geworden, warum wurden diese dem Z 9 des Statuts entsprechend nicht durch den Reservefond, welcher die rcspekkable Summe von 15.580 K aufweist, zum Teile getilgt? Statutengemäß sollte der Rescrvefond bis Ende 1912 184.500 K betragen. 2. Von den Erträgnissen des Landesmassafondes von 107,494 K 08 h, welche in erster Linie für die Gemeinden bestimmt sind, erhielten diese an Gemeinde- und Schulsubventioncn 55.770 K an Pcrsonaluntcrstützungen .... 10.570 K an Pcnsionsbciträgen. 2.780 K in Summa . . . 69.120 K Es ist zweifellos, daß die restlichen 38.374 K 08 h unter voller Veranwortung des Kuratoriums zur Verwendung gelangten, aber fraglich ist cs, ob nicht viele Ausgabcposten zugunsten der notleidenden Gemeinden hätten verwendet werden können. Kann nach.dem Gesagten der Mährisch-jüd. Landesmassafond der Retter in der Not der Gemcinden werden? Darauf muß ich kurz und bündig antworten: ״Ja"! Dazu ist vor allem eine gründliche Revision des Statutes notwendig, dercn Ausarbeitung Berufeneren als ich bin, überlassen werden müßte. Ich will nur das für diese Hauptaufgabe meiner Ansicht nach Wichtigste skizzieren: 1. Zweck des Landesmassafondes ist die Wahrung der Jnterepen der mährischen Kultusgemeinden. 2. Art der Verwendung: Gemeindesubventioncn (in diesen sind die Schulsubventionen enthalten), Stipendien, Unterstützungen an jene Bildungs- und Humanitätsanstalten, die von den Gcmeiudcu Mährens in Anspruch genommen werden. 3. Vorgang bei Erteilung von Subventioneu. Die Subventionen wurden bis nun auf Grund der von den Gemeinden vorgelegten Präliminare bewilligt. Sind diese richtig verfaßt, enthalten sie einwandfrei und genau die Einnahmen und Ausgaben? Wie verschafft sich der Landesmassafond die Ueberzcuguug von der Nichtigkeit? Tie Präliminare. sind meines Erachrcns wertlos, weil sie eine Summe von Unrichtigkeiten vorstellen und würde es den Gemcinden schwer fallen, ja unmöglich sein, ihre Angaben zu beweisen. Der Vorgang bei der Beslimmung der Höhe der Subventionen ist mir nicht bekannt, Richtig kann er nicht sein, weil die Rechnungsabschlüsse seit Jahrzehnten gleich hohe Subventionen für die einzelnen Gemeinden aufwcisen, trotzdem sich die Verhältnisse in einzelnen Gemeinden sehr verschlechtert haben. Nach dem neuen Statute müßte jede Gemcindc, um eine Subvention zu erreichen, anfangs eines jeden Jahres einen Bericht an den Landcsmassafond verfassen, der folgende Punkte enthalten müßte: 1. Anzahl der Seelen der Gemeinde; 2. Anzahl der Steuerträger; 3. Anzahl der von der Gemeinde regelmäßig unterstützten Armen und der Aufwand hierfür; 4. Zahl und Höhe der Stiftungen und deren Verwendung (erstmalig belegt mit der Abschrift der Stistsbriefe); 6. Stand und Erträgnis der Jmmobilieni 6. Zahl, Einnahmen und Ausgabe«! der Vereine. 7. Rechnungsabschluß für das vergangene Jahr; 8. Präliminare für das laufende Jahr; 9. speziell anzuführen sind die Schnlverhältnisse: Zahl der Schulkinder, Anzahl der Lehrer, werden Religionsunterricht erteilt, wieviel die Kultusgcmeinde zur Erhaltung der Schule außergesetzlich beiträgt. Diese Berichte wären jährlich zu erneuern und die cingctretencn Aenderungen, ob sie nun für oder gegen die Gemeinde sprechen, anzugeben- Dem Landesmassafond steht das Recht zu, durch seine Amtsorgane die Angaben der Gemeinde auf die Nichtigkeit zu prüfen und Einsicht in die Jnventarien und Bücher zu nehmen. Tie Gemeinde, welche sich weigert, die Berichte vorzulcgcn, und die Revisionen vornclj-^. men zu lassen, begibt sich des Rechtes auf eine Unterstützung. Durch diese Berichte würde erst der Landesmassafond den richtigen Einblick in die Verhältnissc der einzelnen Gemeinden gewinnen und fast mathematisch richtig bemessen können, wieviel für die Gemeinde zu leisten ist. Tie angeführten Vorschläge, durch welche einzig und allein eine so wichtige, die vitalsten Interessen der Gemeinden׳ betreffende Auge- Icgenheit geregelt werden könnte, erheischen zu ihrer Lösung vor allem einen festen Wisse«: u:«d eine eiserne Arbeitskraft der berufenen Faktoren, des Kuratoriums und der einzelnen Gemeinden Mährens. Mit einem Schlage würde die Bevorzugung der einen Gemeinde vor der-andern zum Stillstände gebracht. Tie Vorwürfe der Gemeinden gegen ihre Delegierten und dieser gegen die Kuratoren würden verstummen. So, nur so wäre es möglich, die kleinen Gemeinden zu fördern. Froher würden diese in die Zukunft schauen und die besser situierten würden mit der Zeit die wenigcr erhaltenen Kronen verschmerzen, von dem Bewußtsein gehoben, auch etwas zur Erhaltung des Judentums in den kleinen Schwestergemeinden getan zu haben. Was nicht der Gemeindebund, die Union und die anderen großen Korporationen vermocht, hat der Mähr.-jüd. Landesmassafond durch rechtzeitiges Einlenken in gerechte Bahnen zu- Wege gebracht und vorbildlich wird dies wirken müssen auf die Zustände in den Gemeinden der andern Länder und bald wird allgemein werden die Devise: ״Organisation durch Zentralisierung der Interessen des Judentums!" Ob dieser ideale Zustand in den Gemeinden Mährens eintreten werde? Es war nur ein momentaner Einfall von mir, eine Idee! Ob sie von den Berufenen resp. Angerufcnen beachtet wird oder nicht, ist eine Frage, die leichterdings nicht beantwortet werden kann. Ob sie gut oder schlecht ist, mögen andere beurteilen. Ich habe es gewiß nur gut gemeint! Badgastein, im Juni 1913. Der 11. Zionistenkongreß. Der Kongreß findet vom 2. bis 9. Septcinber 1913 (30. Ab bis 7. Elu! 5673) in Wien statt. Die Adresse des Kongreßbureaus lautet: Bureau des 11. Zionistcnkongressck, Wien, 2. Bez., Karmeliter- Platz 1. Kongreßbesucher, die lvcgcn Platzmangel zu den Verhandlungen keinen Einlaß erhalten sollten, werden an den allgemeinen Veranstaltungen teilnchrnen können, die in größerer Anzahl stattsinden. Es sind u. a. ein akademischer Festakt, ein Turn- und Sportfest, mehrere Meetings, Lichtbildervorträge und Ausstellungen geplant. Der Einlaß zu jeder Sitzung und jeder Veranstaltung ist nur gegen Karten gestattet, die für jede einzclnc Veranstaltung besonders ausgegeben' werden. Die Einlaßkarten für die Verhandlungen kosten für jede Sitzung 1 K (M. 0,85, Frs. 1,05, Rbl. 0,40, Doll. 0,20, 10 d.). Es finden elf Sitzungen des Kongresscs statt. Da schon jetzt eine große Zahl von Bestellungen auf Einlaßkarten vorliegen und eine äußerst starke Beteiligung zu erwarten ist, empfiehlt es sich, die Karten im Vorverkauf zu bestellen... Die Gebühren für Karten im Vorverkauf betragen: Eröffnungssitzung, sämtliche Platze: 3 K, M. 2,60, Frs. 3,20, Rbl. 1,20, Doll. 0,60, Sh. 2,6. Jede weitere Sitzung: Sitz: Kl,50, M. IM, Frs. IM, Rbl. 0,60״Doll. OM, Sh. IIP; Logensitz: L 3—, M. 2,60, FrS. 3,20,-Rbl. 1,20, Doll. 0,60, Sh. 2. Demnächst erscheint: ״Hickls Jüdischer Volkskalender"׳

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