Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XIV (1913)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1913)
- Date
- 1913-05-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2621806-2621846-2621867--2178-2623260- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Sette 4. ״Jüdische Bolksstimme." Nr. 21. Krebsübcl in Oesterreich und solange sie nicht verschwindet, wird nicht Ordnung und Ruhe herrschen in diesem weiten Staate. Denn wo Lüge, Hatz und Zwickracht gcsäet wird, kann schwerlich eine gesunde Zukunft gedeihen. Neuerlicher Zusammenstoß zwischcn Deutschnatioualcn und Jüdischnationalen. Montag den 19. d. veranstaltctcn die jüdisch-nationalen Studenten einen Protcstbummcl. Die Vereine versammelten sich in dem geräumigcn Saale der Lese- und Rcdchallc, von wo sie nach kurzen und kräftigen Ansprachen des Mediziners BccSlcr und des Exportakadcmikcrs Reiner um Hab 11 Uhr vormittags in größeren Gruppen nach der Univcrsität zogen, wo schon die jüdischnationalcn Verbindüngen bummelten. Die Jüdischnationalcn hielten die linke Hälfte der Aula besetzt, während die rechte Seite von den dcutschnationalen Studenten gehalten wurde. Der Rektor Dr. Anton Wcichsclbaum suchte zu vermittcln und forderte sämtliche Studenten auf, in Ruhe und gleichzeitig die Aula zu verkästen. Die Deutschnationalen weigerten sich jedoch, gleichzeitig mit den Juden die Aula zu räumen und schrieen: ,,Abzug, Juden!" Nun entstand auf dcutschnationaler Seite ein ohrenbetäubender Lärm, ein Stöckcklopfcn und tvüsies Johlen, Pfeifen und Brüllen, das in der Absingung der ״Wacht am Rhein" und in feigem Eierwcrfen seineu würdigen und passenden Abschlutz fand. Und dann gingen die Tcutschnationalcii, trotz ihrer Versicherung, Ruhe zu bewahren, mit Stöcken auf die jüdischen Hörer los. Diese wüste. Rauferei dauerte bis gegen halb drei Uhr nachmittags, zu welchem Zeitpunkte die Juden ans der Aula gedrängt wurden. Auch diesmal gab es bei dreißig jüdische Verwundete. Die jüdischen Studenten hielten sich sehr wacker, und wichen nur der Ucbcrmacht der Dcutschnationalen, die von überall Sukkurs crhaltcn hatten. Einige Jüdischnationale, darunter auch Dr. Max Präger, wurden arretiert und nach Abgabe ihres Nationales lvicdcr entlassen. NIEDERLÄNDISCHE LEBENSVERSlCHERDNüS-GESELL- SCHAFT, WIEN, I., ASPERNPLATZ 1. im eigenen Palais. — Versichertes Kapital cirka 40t! Millionen Reserven ei. kr, 116 Millionen Kronen. — Billigste Tante, Mitarbeiter weiden überall gesucht. — Unser neuester Tarif mit 50/0 jflt.rlich fallender garantierte P äinie, Genera -Agent, r für Wien, L, Asp.rnplatz I, Leiter David Nebenzahl, Sub.Dircklion für Prag, Ferdinand sir. 20. neu, Lei er Rone t Gerste! Sub. Diicktion füi Lemberg, Szajoucha 3. Leiter Löb. Taubes. General-Agentur für Kra1.au Nathan Rössner, St. Sebastlana 10, Gene׳alagcntur für Bielitz. Schlossgraben 8, Leiter Adolf Reitling. Hauptagentur für Brllnn, Wawrastrasse 10. Leiter: Samuel Reiniger. Wiener Bibelschulen. Auf die neuen Auslassungen des Verfassers der ״Wiener Bibelschulen" näher einzugchen, finde ich wahrhaftig nicht der Mühe wert, denn jeder Unbefangene, der den Aufsatz ״Wiener Bibelschulen" wie meine Beurteilung gelesen hat, gibt bereitwilligst zu, das; der Autor in seiner Erwiderung gar nichts berichtgt, sondern bloß meine Worte entstellt und verdreht hat, um desto leichter schimpfen und verdächtigen zu können. ״Im AuSlcgen seid frisch und munter, Legt ihr nichts aus, so legt was unter." Wenn man etwas behauptet, so muß man es auch beweisen können. Jedenfalls darf man hoffen, das; die mcssianische Zeit doch bald herannahen werde. Pozsony, 18. Mai 1013. L. d. H. Der geschätzte Wiener Israel. Religionslehrcr, Herr Josef Pick, hal in einem Artikel in der ״Wahrheit" Nr. 17, 1913, die moderne Einrichtung der Bibclschulcn, die aus Jsak Noc Mannheimer s. A. zurückzuführen ist, und von Wien aus ihren Ausgangspunkt gcnoinmen hal, um dann in anderen größeren jüdischen Gemcinden Oesterreichs löbliche Nachahmung zu finden, vielleicht etwas überschwänglich gerühmt. Tatz er aber gegen die gute Sitte vcrslotzen oder gegen das Thorastudium in cincrwohltucnden Weise fördernde, tonfervative Einrichtungen das Wort ergriffen hätte, habe ich nicht gefunden. Wie erstaunt war ich nun, als ich in Ihrem geschätzten Blatte Nr. 19, 1913, eine scharfe Poleiuit gegen den Verfasser des genannten Artikels las, die nicht im geringsten begründet ist. Ter Herr Polemiler tut ganz entrüstet, datz Hr. Pick sich abfällig über die sogenannten Ehcdcrschulcn äutzert. Ich bin der Meinung, datz selbst hervorragende Männer von ausgesprochener jüdischkonscrvativcr Gesinnung, die selbst der waschechte Chostid nicht als unecht oder unehrlich verdächtigen dürfte, sich nicht für das sogenannte Cheder begeistern werden. Rabbi Samson Raphael Hirsch ivic nicht minder Dr. Israel Hildesheimer s. A. sind dafür eingetreten, datz Schulen gegründet werden, wo ,דדך ארץ •״ תורד gleichem Matze Förderung und Pflege finden, die blühendsten jüdischen Schulen der jüdischen Religionsgcscllschaft in Frankfurt a. Lll., eine Schöpfung des unvcrgetzlichcn S. R. Hirsch f. A. liefern den besten Beweis dafür, datz die Chaddorim nicht nur überflüssig schien, sondern, datz cs sehr gut wäre, wenn sic überhaupt mehr nur der Geschichte angehörten. Ihr gänzliches Verschwinden von der Oberfläche wird gewitz kein Jude mehr bedauern. Höchstens wird ihnen der pseudonyme Artikelschrcibcr Leon de Hungaria (sic!) einige Tränen des Schmerzes und der Trauer nachscnden. Ja, wenn die Ehcdcrschulcn so eingerichtet wären, wie cs unsere Großen im Talmud und den Deziforen forderten (vcrgl. ב״י ך' “״א;ד״א ו;ף und רמב״ם היד־החזקה רדד הלבות ת״ת פ״ב dann wären cs eben geordnete jüdische Schnlen, und kein moderner Jude, der jüdisch fühlt, hätte gegen die Errichtung solcher Schulen irgendwelche Ein- Wendung zu machen. Anders aber verhält cs sich mit dem sogenannten "Nwo in der Tat, wie Herr Pick sagt, Geist und Körper verknüpft werden. Da werden weder hygienische Gesichtspunkte berücksichtigt, noch toird beim Unterrichte pädagogisch vorgcgangen. Ich bitte, mich nicht mitzzuverstchcn. Wenn ich hier vom Chedcr spreche, so habe ich die מלמדי תינוקות int Auge, von denn ich einige auch im Magen habe. Denn auch die Lehrer der Bibelschulen sind מלמדי תינוקות in des Wortes modernem Sinne, wo Stock und Gestank nicht die geringste Rolle spielen. Herr Leon de Hungaria — ich weis; nicht, ob ich auch bcmüssigt wäre, ״Hochgeboren״ hinzuzufügcn — macht sich über das vom Herrn Josef Pick gebrachte Zitat ״״1 -רק ינזפתיה ני<ות ובו die Bedeutung des Andäch- Ligen, der blotz mit den Lippen Andacht vorspicgelt, ohne aber das Gebet mit;ך“; zu verrichten — bester zu illustrieren, lustig. Ich bin auch nich! der Ansicht, datz dieses Zitat gerade hier glücklich gewählt sei, allein auch der Polemiker hat sich geirrt, wenn er die Deduktion unserer Weisen 11(ברבות ד׳ ל״א id)t als eine blotz auf das Achtzchngcbet sich beziehende spezifiziert. Würde hier das Wort nicht passen: טויל קיסם טול קורה אבין ע־ניך? Virovitica. Rabbiner Dr. Kaufmann. Behörde zu ahnden. Ist nun von der Kultusgemcinde in statutenmäßiger Weise ein solcher Beschlus; gefaßt worden, so ist doch offenbar der Partei ein Recht hieraus erwachsen, daß von ihr nicht mehr gefordert wird. Wie kann dann der Zwangsverwalter von der Partei ein Mehr oder etwas andererfordern, als das, was statutenmäßig festgesetzt wurde? Öder soll dieses Bemessungsrecht der •SlitU tusgemeinde übertragbar und daher stuf den Zwangsvcrwalter übergangen sein? Sollen somit ausschließlich seine Beschlüsse maßgebend sein? Taraus müßte ja gefolgert werden, daß die Festsetzungen des Zwangsverwalters zumindest auch als statutengemäß angesehen werden dürfen. Wie ungeheuer kurios dies wäre, braucht nicht gesagt zu werden. Oder soll für die Tauer einer solchen Zwangsverwaltnng das obzitiertc Kultusgemeindegesetz suspendiert sein? Soll vielleicht jus publicum durch pactum privatum verdrängt werden können? Was die Anweisung der Begräbnisstätten durch den Jwangverwalter betrifft, so scheint mir auch dies dem Gesetze nicht zu entsprechen. Im 8 1 des zitierten Gesetzes wird als Aufgabe der Kultnsgemeinde die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Angehörigen erklärt. Auch ohne diesen Gesetzesparagraphen lvürde man übrigens cinsehen, daß die Handhabung sozial-rcligöser Vorschriften nur in die ansschließliche Offizialkompetenz der Kultusfunktionäre, somit hier der Anltusgemeindc fallen kann. Ta dies zu ihren höchstpersönlichen Nechten und Pflichten gehört, so kann ein Laie als solcher hierzu nie berufen sein. Die Bestimmung von Grabstätten ist jedoch ebenso wie der Akt der Bestattung — auch letzterer liegt angesichts der Ucbergabe des Friedhofes in dem ausschließlichen Besitz des Zwangsverwalters in dessen Händen — mit der strikten Beobachtung vieler religiöser Normen verbunden, zu deren Handhabung, wie gesagt, der Zwangsverwalter weder befähigt noch berechtigt ist. Nebenbei sei gesagt, daß mehr als zwei Jahre zum Zwangsverwalter ein Nichtjude bestellt war. Mit diesen kurzen Bemerkungen will ich im Interesse einer guten Sache in diesem Blatte eine Tiskussion angeregt haben, zu der ich die gelehrten Juristen und Rabbiner einlade. Nielleicht wird so der Kultusgemeinde der Weg gewiesen werden, wie sie zn ihrem Rechte kommt. Tr. M. Ha r n i f. Ein gepfändeter Friedhof. Die ganze, höchst komplizierte Sachlage soll hier nicht erörtert werden. Nur ein einziger, höchst wichtiger Punkt. Tas gesamte Vermögen und alle Einkünfte der Kultusgemeinde in Wiznitz (Bukow.j stehen seit zwei Jahren zugunsten der Bnkowinaer Landesbank in Zwangsverwaltung. Ob dieser Zustand dem Gesetze entspricht, soll ebenfalls diesmal noch übergangen werden. Genug, daß die exekutive Verwaltung rechtskräftig verhängt ist. Unter den in Exekution gezogenen Vermögensobjekten befindet sich der Friedhof samt den Begräbnisgebühren. Im Sinne der exckntioiisgerichtlichen Anordnnngcn schreibt der Jwangsverwalter die Begräbnisgebühr in den einzelnen Fällen selbst nach eigenem Ermessen vor. Kommt es vor, daß die Partei sich direkt an den Knltusvvrstand wendet, so kümmert sich der Zwangsverwalter um den betreffenden Vorstandsbcschluß prinzipiell nicht und verweigert die gewünschte Grabslätte, bis ihm nicht der von ihm verlangte Betrag bezahlt wird. Tabei kommt es auch vor, das der Zwangsverwalter Beträge vorschreibt, die das statutarische Maximum überschreiten. Ferner hat im Sinne derselben gerichtlichen Verfügung — ganz entgegengesetzt lautet ein an die Knltusgemcinde gerichteter Erlaß der poli tischen Behörde — nur der Zwangsverwalter die Grabstätten anznweisen. Temgegcnüber erlaube ich mir die nachstehenden Eimvendnngen: Nach dem Kultusstatute kann die Kultusgemeinde Vegräbnisgebühren ebenso wie alle anderen Kultusleistnngen vorschreiben und einheben. Tas Verfahren bei den Beschlüssen der Kultusgemeinde ist genau im Statute normiert. Nach dem Gesetze vom 21. März 1800, N.-G.-Bl. Nr. 57, können Kultusleistnngen nur in statutengcrcchter Weise auferlcgt werden. Ein entgcgengesctztes Vorgehen ist von der politischen Hundlcfta11. Boykottierung eines Tempels. Wien. In hiesigen Kreisen wird der Vorfall im neuen Volkert-Tempel sehr lebhaft besprochen. Ter Lberkantor ans Galgocz L. Salzmann wurde vom Vorstand des genannten Tempelvereines zu einem Probevortrage berusen. Als er liier in Erfahrung brachte, wie intolerant der Vorstand gegenüber seinen früheren, langjährigen, tüchtigen, zwei Kantoren vorzngehen beabsichtigt, erklärte er dem gesamteil Vorstände öffentlich im Tempel, daß er aus religiosen, menschlichen und kollegialen Gründen die ihm zuteil gewordene Ehre der Abhaltung eines in diesem Falle unehrenhaften Probevortrages mit Bedauern zurückweisen muß. Ebenso haben mehrere Kantore bereits schriftlich ihre Bewerbnngsgesnche zurückgezogen. Tiefer Vorfall erregte hier berechtigtes Anfsechen, zumal bisnnn ein Solidaritätsgesühl unter Kantore» über- Haupt nur eine leere Phrase war. Ter Vorgang Talzmann kann den -Kantoren nur zur Ehre gereichen und ist gewiß nachahmenswert. Bessere Kräfte werden.sich sicherlich vor diesem Glück, ihr Geschick diesem Vorstande, der die jüdischen Gesetze von הסגת נבול -הזקה und קפו הפרנסה mit Füßen tritt, anzuvertrauen hüten. Oirnndstcinlcgiing cines Tempels in Paris. Paris. Tiefer Tage fand hier die Grundjteinlegnng eines neuen Tempels für die ans dem Osten eingewanderten Inden statt. Tie offiziellen Kreise der französischen Inden blieben dieser Feierlichkeit ostentativ fern und nicht einmal ihr Rabbiner war erschienen. Es herrscht hier darüber große Erbitterung ob dieses Vorgehens. Ter Archiv Jsr. veröffentlichte einen scharfen Artikel gegen die französischen konservativen Juden, die ihre östlichen Glaubensbrüder boykottieren.