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Jüdische Volksstimme · 1913-04-21 · Heft 17 (21.4.1913) · page 3

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Journal
Jüdische Volksstimme
Volume
XIV (1913)
Issue
Heft 17 (21.4.1913)
Date
1913-04-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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!!SVAi'WggjH!! ■ Nr. 17 ״Jüdische Vottsstimme." Veite 9. Rücksicht nehmen, weil ja nur die Nichtigkeitsbeschwerde des Verurteilten vorlag. Die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes aber, welche, wie bereits erwähnt, nur vom Generalprokurator am Kassationshofe (von amtswegen oder im Aufträge des Justizministers) eingebracht werden kann, und mit der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten nichts als einen ähnlichen Namen gemeinsam hat, daher von derselben grundverschieden ist, erfordert überhaupt keine Nichtigkeit, vielmehr genügt für dieselbe schon bloße Gesetzwidrigkeit, wie dies aus dem oben zitierten 8 33 St.-P.-O. (״sowie geg^n jeden gesetzwidrigen Beschluß") mit apodiktischer -Verläßlichkeit hervorgeht. Während somit das Gesetz einerseits die Legitimation zur Erhebung der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes auf eine einzige Amtsperson und so auf sporadische Fälle eingeschränkt hat, hat es dieser der einzigen Amts- Person die Macht in die Hand gelegt, auch dann, wenn keiner der im Gesetze punktweise normierten Nichtigkeitsgründe vorlicgt, sohin der Angeklagte überhaupt nicht oder sich vergeblich mit einer Nichtigkeitsbeschwerde an den Kassations- Hof gewendet hat, trotzdem ein etwaiges Unrecht zu sanieren. Aber selbst wenn der Generalprokurator am Kassationshof die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes erheben und der Äassationshof jenes Erkenntnis fällen würde, so wären noch lange nicht alle juristischen Schwierigkeiten überwunden. Ter zitierte 8 292 St.-P.-O., der eben die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes behandelt, statuiert zunächst, daß ein solches Erkenntnis in der Regel ohne Wirkung (!) aus den Angeklagten ist und daß es vollständig dem Ermessen des Kassationshofes (״so steht es dem Kassationshofe frei") anheimgeftellt ist, aus diesein eigenen (!) Erkenntnisse die Konsequenzen zu Gunsten des Angeklagten zu ziehen. Der Kassationshof darf somit auch dann wenn er die Beschwerde des Generalprokurators gegründet findet, alles beim alten lassen. Neben dieser zur möglichsten Wahrung der Autorität der richterlichen Tätigkeit vielleicht notwendigen Härte des Gesetzes, steht aber noch die weitere Schwierigkeit, daß der zitierte 8 292 St.-P.-O. in Rücksicht der Befugnis des Kassa tionshofes, aus jenein seinein Erkenntnisse, daß durch einen bestinnnten ״Vorgang" des Straf Verfahrens das Gesetz verletzt worden sei, Konse qucnzen zu Gunsten des Angeklagten zu ziehen direkt keine weitere Bestimmung zu Gunsten des Angeklagten statuiert. Das Gesetz spricht in Rücksicht derartiger eventueller, für den Angeklagten günstiger Kon sequenzen zunächst nur von dem Falle, wo die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes vom Generalprokurator gegen ein Urteil erhoben wurde, während es sich in Rücksicht der vom Ge neralprokurator angefochtenen bloßen ״Be schlüsse" oder ״Vorgänge" eines Strafverfahrens — wenigstens dein strikten Wortlaute nach mit jenem eventuellen Erkenntnisse des Kassa tionshofes zu begnügen scheint. Das Gesetz stellt nämlich im zitierten 8 29 St.-P.-O. als Objekt der Nichtigkeitsbeschwerd zur Wahrung des Gesetzes ״den angefochtenen Beschluß", ״den Vorgang", ״das Verfahren oder ״das erlassene Urteil" auf, während cs in der Fortsetzung bei Erörterung der eventuellen günstigen Konsequenzen eines der Nichtigkeits beschwerde siattgcbenden Erkenntnisses (״dadas Gesetz verletzt worden sei") nunmehr nur vom Urteile (!) spricht. Dieselben Schwierigkeiten nun, die sich, wie oben dargetan, einer Wiederaufnahme des Straf- Verfahrens gemäß 8 962 St.-P.-O. entgegenstellen würden, würden sich auch einer direkt gegen das Urteil des Schwurgerichtes gerichteten Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes entgegenstellen׳, denn das Urteil des Geschworenengerichtes, das, wie bereits ausgeführt, in dem Tenor ergeht, daß der Angeklagte verurteilt wurde, weil ihn die Geschworenen mit der erforderlichen Majorität schuldig gesprochen haben, und das in concreto gelegentlich der Nichtigkeitsbeschwerde Hilsncrs vom obersten Gerichtshöfe bestätigt wurde, ist eben schon angesichts dieser Momente als solches offenbar unantastbar. Aber auf anderem Wege kann doch der zitierte 8 292 St.-P.-O. zum Durchbruche gelangen. Bei extensiver d. i. ״liberaler" Jnterpreta-, zwar nicht schwanger, aber nicht unberührt gewetion des 8 292 St.-P.-O. muß nämlich angesicht: der Zusammenstellung obiger Begriffe ״Beschluß", ״Vorgang", ״Verfahren", ״das erlassene Urteil" und der schlietzlichen Wendung ״ein solches nichtiges Urteil" angenommen werden, daß der Gesetzgeber durch das Wörtchen ״erlassene" den innerlichen Zusammenhang der obigen einzelnen Begriffe, namentlich die Qualifikation des Urteiles als Resultat der ״Beschlüsse", der Vorgänge", des ״Verfahrens" überhaupt hervorheben wollte (weil sonst das Wörtchen ״erassene" ganz überflüsiig wäre), sohin dem Kassaionshofe das Recht eingeräumt wißen will, auch! duktion haben doch den Befund unterzeichnet? P. dann (8 292 St.-P.-O., letzter Satz) ״den Ange-^ Hrachovsky hat aber mit Recht auf die Urteils-!tagten freizusprechen ״oder einen" anderen lose, fanatisierte Menge gerechnet, die jedes seitrafsatz anzuwenden oder nach ״Umständen eine Erneuerung (nicht ״Wiederaufnahme") ״des Verfahrens anzuordnen", wenn die Nichtensei. Bekanntlich hat Pater Hrachovsky mit oem Mädchen ein Liebesverhältnis unterhalten, dessen Auflösung die Magd in den Tot getrieben hat. Gegenüber dieser unanfechtbaren gerichtlichen Verlautbarung erklärte Hrachovsky, die Pavlik sei Jungfrau mit unbeschädigtem Hymen gewesen. Woher, muß man sich doch fragen, kommt dem braven Seelsorger diese Kenntnis? Die Obduktion wurde doch bekanntlich nur im Beisein der gerichtlichen Kommission vorgenoinmen, ohne daß irgendein Fremder zugelassen worden wäre und die Teilnehmer au der Obner Worte für bare Münze und volle Wahrheit aufnahm und keine Beweise für die Behauptunaen forderte. So windet und lügt sich der Kuttenigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes bloß: träger weiter durch, aber wie es scheint, diesmal gegen die Gesetzwidrigkeit eines Vorganges (z. B jener Sehprobe mit Peschak) in einem Strafverfahren gerichtet war, welches mit der Verureilung des Angeklagten endete, so daß die schließiche sanierende Wirkung des 8 292 St.-P.-Odem Verurteilten auch dann zu Gute kommen ann, wenn das erlassene Urteil selbst unmitteliar unantastbar ist, wofern nur in dem vorangegangenen Verfahren eine Gesetzwidrigkeit vorgeallen ist, und eine solche war eben jene Unterassung bei der Sehprobe. o ist denn die Möglichkeit einer Lösung der ״Hilsnerfrage" allerdings — wofern nicht etwa doch noch neu aufgefundene Umstände eine günstige Wendung herbeiführen — auch ohne solche Umstände gegeben. Koliner Ritualrnordlegende. Die Stadtgemeinde Kolin greift ein. ohne Erfolg, denn es kommt das dicke Ende. Die Koliner Stadtvertretung hat eingesehen, daß die ganze Affäre ihrer unwürdig sei und will nun selbst Licht in den Sachverhalt bringen. Sie hat sich an de» Landesschulrat mit dem strikten Verlangen gewendet, daß P. Hrachovsky wegen des Skandals, den er durch die Erfindung der Ritualmordaffäre und durch seinen unmoralischen Lebenswandel über ,Kolin gebracht hat, aus der Stadt entfernt werde. Ferner hat die Gemeinde eine Eingabe an die Staatsanwaltschuft in.Kuttenberg gemacht und um die Auslieferung der Gerichtsakte», insbesondere des ObduktionSbefuudeS gebeten, damit unzweifelhaft das gewissenlose Treiben der klerikalen Hetzer an den Pranger gestellt werde. Der Koliner Stadtvertretung müssen die Juden für diese Schritte Tank und Anerkeninnig zollen. Wenn einmal der Befund und die anderenAkten publiziert sein werden, darf man wohl annehmen, das; Hrachovsky und seine Ge- Die für den rechtlich und normal denkenden ״ 1״ךן0״icht nur in Kolin. sondern überall, wo Menschen bereits unwiderlegbar aufgeklärte c-csittete Menschen leben, ausgespielt hat. Affäre beschäftigt noch immer die breitere Öffentlichkeit. Ten beteiligten Kreisen muß nur recht gegeben werden, wenn sie angesichts der in Kolin und Umgebung herrschenden feindseligen Stirnmung sich nicht damit begnügen, daß die Angelegenheit durch eine gerichtliche Kommission und deren Gutachten erledigt wurde, sondern daß sie danach streben, den Urheber des Ritualmordmärchens in der sonst judenfreundlichen Gegenv von Kolin festzustellen und seine Entfernung zu verlangen. Wer den Gang der ganzen Sache verfolgt hat, dem ist es natürlich heute schon klar, daß die Legende von Pater Hrachovsky in die Welt gesetzt und von ihm für seine Zwecke ausgenützt wurde. Diese Ansicht teilt auü gesamte freiheitliche tschechische Presse, die über- Haupt, was anerkannt werden niuß, in der ganzen Sache eine überaus rechtliche und objektive Haltung eingenommen hat. Pater Hrachovsky sieht sich nun durch die Enthüllungen der verschiedenen Blätter stark in die Enge getrieben und versucht nun alles, um sich aus der imnier enger werdenden schlinge der Beweise zu befreien Hierzu ersinnt er die albernsten Märchen, die ihm aber wohl kauni das letzte Kerzenweib von YERLOBUNQ5-RINQE BRdUTSCHnUCK - - HOCHZEIT 5QE5CHENKE EHE-RINQE. in hervorragender Auswahl zu besonders billigen Preisen. Berthoid Bachner, Ir. u. k. Hoflieferant, Juwelen-, Uhren-, Goldu. Si beiwait nhandiui g Brünn, nur Ferdir!andsgasse Nr. 2. w Provinzaufträge finden sofortige Erledigung. Der Gedächlnistag. ISittc Prjsachvctrachtnng von Tr. M. io. Fricdländcr. ״Tirsrr Tag soll euch künftig ein Gedächtnistag sein und ihr sollt dem Ewigen als ein Fest feiern bei euren Nachkommen, als ein ewiges Gesetz sollt ihr ihn feiern. >2. M. 12. 14.) r . , _ . . . m , Alljährlich, wenn der Frühliiigsmouat Nifan her- Kolm glauben wird Daß er in seinen Verdacha״״al)t ״״ö öic Gotteskraf.e i״ bcc viatuc m JU regen jungen fortsahrt, braucht bei der moralischen l1c0i״״c״, l״cm1 im u״ö auf öcr 5,uc *[״״ ,״,״״b Qualifikation dieses Mannes nicht weiter wun- 4,li״c״ ,irf)1Lm. ,,erden, alle, in Gottes freier Natur der zu nehmen ^eme neuesten Enthüllungen jlll1clt ״KÖ fcut)lülft< ״״b bjc ^׳f.edenen Sänger der hat er in dem Olmutzer erzbischöflichen Organ 2üftc il)t ^geisterndes Halleluja anj.im.nen, feien ''?׳a?«nec medergelegt Tort erzählt er, das; Israel sein schönes. Herz ...Gemüt erhebendes Sei. der die uberkultivierte Tochter des Hilden Weigber-. Polks,reiheit, sein Pessachfest, von de», es heisst: ..Scho, ger, bei welchem bekanntlich die durch Selbstmaur cs chodesch hoowtd." Beachte wohl den Frühlings-!:lo.iat und feiern das Pessachfes!, dem Ewigen deinem Gotte zu Ehren, den» im Frnhlingsmonare Halle dich der Ewige, dein Gott, ans der sins.erei. Nacht des ägliptischen Truckcs befreit, erlöst." 15. M. 10. 1.) Ter Umstand-, das; den Bekennerii de-S Judentums zn wiederholten Malen in der heil. 2chrift eingeschärfr loird: Bedenke, dag d>1 ein .Unecht ivarsr im Lande Negypten", beweist klar, das; unsere Ahnen in Mizrajim unsäglich viel gelitten, das; der Truck GoluS Mizcajim unerträglich war. NichtSdeilotveniger ivnrde ihnen, nachdem sie mir der göttlichen Hilfe die Lklavenketten gemord umgekommene Magd Pavlik gedient hat, ihn zu verführen suchte. Jetzt wird auch bekannt, was Pater Hrachovsky in der am vorigen Sonntag in Kolin aufgelösten vertraulichen Besprechung, welche die wüsten Szenen, über die wir ausführlich berichtet haben, zur Folge hatten, gesagt hat. Pater Hrachovsky hat dort der versamnielten Menge klarzumachen versucht, daß die Pavlik nicht durch Selbstmord geendet habe. Ihr Körper sei auffallend weiß gewesen, was ein Beweis dafür sei, daß ihm Blut entzogen wurde. Ferner habe der Körper schwere Wunden aufzuweisen gehabt. Und damit ihn auch das sprengt hatten, geboten, den Aegliplern nicht zu grollen, einfältige klerikale Hirn verstehen könne, sagte 11*‘'-*ן ic!aclu mi3ri fi 0er HK>so bearzau. Verurteile er: Nur die Juden könnten Auskunft darüber nicht und schmähe nicht de» Aegypter. denn du bis. in geben, warum das Mädchen verschwand und wa-, sei'"-''" Lande als Fremdling geduldet worden." Welch rum sie so weiß war. als sie nach vier Wochen'ein herrliches, von echter Humanität und Versöhnlich, als Leiche aufgefunden wurde. Ter Pater weu-.k»m zeugendes Gebot! Warum aber, so wird mau fradet sich auch gegen das Gutachten der gerichtlichen gen, hat die Thora bei Amalek eine Ausnahme gemacht Kommission, die u. a. erklärt hat, daß die Pavlik -unk dem Israeliten eingcschärft: Gedenke, was dir

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