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Jüdische Volksstimme · 1913-01-09 · Heft 2 (9.1.1913) · page 5

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Journal
Jüdische Volksstimme
Volume
XIV (1913)
Issue
Heft 2 (9.1.1913)
Date
1913-01-09
Page
– (sequence 5)
Language
German
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WUWff Nr. 2. ״Jüdische Bolksstimmr." Seile S. paar gebildete Menschen sich befinden, ihnen gegen- -wer nicht wehrlos wie ein naives, altes Kind, das Jahrhunderte verschlafen hat, dastchen. Natürlich muß er sein eigentliches Gebiet, die Theologie, beherrschen. Vom Rabbiner wird eben eine größere Vielseitigkeit verlangt, als von jedem anderen ׳Akademiker. Darum hat er auch auf die entsprechende Achtung Anspruch. Aber der betreffende Herr Vorsteher scheint doch nicht den Umfang seiner Worte zu ermessen, wenn er gelassen ausspricht, der Rabbiner müsse vollkommen die Mischnah, den Talmud, die Kodices und die Schriften aller mittelalterlichen Gelehrten vollständig beherrschen. Tenn sonst könnte er es einem jungen Rabbiner — und um den handelt es sich — nicht übelnehmen, wenn er sich über manches auf diesem Riesengebiete an Ort und Stelle informieren will oder einen Freund lieber fragt, als Unrichtiges zur Antwort zu geben. Sonst könnte er aber auch nicht wagen, den.Rabbincrn die katholischen Geistlichen als Muster entgegenzustcllcn, weil sie die Messe verstehen. Wer den Durchschnitt der katholischen Kapläne und Pfarrer kennt, der weiß, welch simple Herren sic in puncto Wissen und Gelehrsamkeit sind. Jemand, der unpunktierte Terte nicht lesen kann, hat keine Berechtigung, Rabbiner zu sein. Und wenn ec vom Vorstände trotz alledem als Rabbiner gewählt und angestcllt wird, was können die Rabbiner dafür? Der Vorsteher lvünscht, der Rabbiner soll wie ehedem bescheiden und demütig sein und findet die Gerichtsstreitigkeiten und Bchördcanrufnngcn des Rabbincrs höchst widerlich. Auch darin hat er freilich nur in mancher Hinsicht nicht Unrecht. Wer nicht von Natur aus geduldig, gutherzig und bieder ist, der sollte lieber ein anderes Amt als das eines :Rabbiner annehmcn. Er soll auch, lieber ein kleines Unrecht ertragen, als die Behörde anruscn, um keinen Chillul hasche»! hervorzurufcn durch das Beleuchten häßlicher Zustände seiner Glaubengenossen vor dem Andersgläubigen. Ein Rabbiner muß eben alle guten Eigenschaften haben Welche Eigenschaften muß aber ein Vorsteher haben'? Da ist allerdings keine Oualisikation vorgcschriebcn. Er kann in Judaicis der größte Ignorant sein und darf dennoch anmaßend sein Urteil über religiöse Dinge aussprechen und auch durchführen. Er kann alle zehn Gebote. mit Ausnahme vielleicht des sechsten, übertreten und kann dennoch Vorsteher werden. Er kann alle Gewalt aus der Gcschäftspraris auch in die Vorstehcrpraris herübertragcn. Tie mannigfachen Klagen über die Ge- 1valt--^und Willkürherrschaft der Vorsteher, die in der ״Jüdischen Volksstimme erhoben worden sind, sind doch keine H i r n g e s p i n n st e, keine Einbilduuge!! einer überreichen Phantasie. Ist unter solchen Umständen ein Vorsteher der Berufene, von seinem Piedestal aus dem Rabbiner hinunlcrzurufen, er möge demütig und bescheiden sein? Klingt das nicht wie ein Hohn? Begegnet denn der Vorsteher dem Rabbiner mit der Hochachtung, ivelchc all die Regeln des Schulchan Aruch verlangen? Richtet sich da der Vorstand nicht vielmehr nach den Statuten, die unschädlich wären, wenn auch für den Vorstand die Verpflichtung eines religiösen, makellosen Lebens bestünde? Ter Rabbiner muß manches Unrecht sehen und muß schweigen. Er kann manche Aendcrungen der Synagoge nicht guthcißen, aber er kann nicht endgültig eingreifcn. Wenn er aber in seiner Person und Eristeoz bedroht wird, dort wo ihn das Staatsgesetz schützt vor der Gewalttätigkeit seiner Glaubenbrüder, muß er auch unbedingt schweigen? Wer lvürde es wagen, einem Advokatcn auch nur schwach auf die Hühneraugen zu tretcn? Dem Rabbiner darf man aber »»gescheut auf den Nacken treten. Gewiß ist es recht widerlich, einen Rabbiner vor Gericht zu sehen, blecht oft ist es aber dem Vorstand peinlich, weil der nichtjüdische Beamte ein Grinsen der Verwunderung, vielleicht auch der Verachtung nicht unterdrückcn, kann über das, was ihm der Blick hinter die Kulissen bietet. Ein Advokat sollte doch vor allem die Gabe besitzen, in die Seele eines anderen sich hincinzudcnken und cinzufühlen. Ein Rabbiner. * * Replik. In der in Nr. 50 d. Bl., Seite 0 enthaltenen Erwiderung schreibt der geehrte Verfasser aus Karlsruhe wörtlich: ״dazu kommt noch Traktat Meg. Taanii, 0, 1 בבה, בבשליו ־ומי •הנובה תמניא אעיז דלא למספד Aus all dem geht klar hervor, daß Rabbi Iehuda ha- Nassi des Ehanukascstcs. gar wohl gedacht hat". Hiezu sei jedoch bemerkt, daß N. Iehuda Ha-Nassi den Traktat Mcgillat Taanit überhaupt nicht verfaßt hat. ״Wer aber schrieb Mcgillat Taanit?" — heißt cs am Ende des zwölften Abschnittes von Mcgillat Taanit — ״Die Gehilfen des R. Elicser, des Sohnes Ehananjas, des Sohnes Ehiskias, des Sohnes Garons haben Megillat Taanit verfaßt" und im Talmud Sabbat 1:1 b heißt cs: ״Wer har die Mcgillat Taanit verfaßt?" Darauf antwortete sie: Ehananja, der Sohn des Chiskik und seine Gehilfen." Im übrigen beißt es in meinen Ausführungen in Nr. -17 d. Bl., 2. 5, unter Hinweis auf Talmud Ierus. Sota b, H, wörtlich: ״üb.rbaupt jeRr, der nicht dem Stamme Juda, beziehungsweise d.m Tavidshause angehörte, nicht regieren durfte, >.s sei denn, daß aus diesem kein geeigneter Herrscher zu finden gewesen wäre, ivie dies wahrscheinlich auch zur Zeit der Makkabäer der Fall war, die souir das Priestertum mit der Herrschaft nicht vereinigt hätten, aber trotzdem i!n Hinblick auf die das Davidshaus betreffenden Worte ״dein Thron soll für immer unerschüttcrlich bleiben:"!Sam. 7, 10» von :>t. Iehuda Hanaßi, einem Abkömmlinge Davids vielleicht aus antiklerikalen Gründen nicht erlvähnt wurden." ES ist somit ausdrücklich und unzweideutig hervorgehoben ivorden, daß die Makkabäer deshalb in der Mifchna nicht erwähnt tvurden, weil R. Iehuda Ha-Nassi dem Tavidshause entsprossen und Anstand daran nahm, daß die Hamonäer die Herrscherwurde bekleideten, ivas sich vollständig mir dem deckt, was U,•>«»*» W» •V»» U•*-* ו תש ל . w . .j^i 1י״*,ן י uw« 1 1 »1 ן u * ui ^1•׳ u «4! > u w mt folgenden Worten ausg!fahrt wird: זעם •נזגב הנובה לא נזב- בלל במשנל לפי ע—בע! ~\יידי"? ר״׳י* דטדצגד. דד' מד״זי דד.מע״ד, wt . u׳ »! I *«•■* 1 . > 1 Jv7.!»•»■'.<> •wa.4 .w u <uw - 1 u-w י•"• •יי גדגל , r,, מזיע דוה וזה ה־ע ל־בע gewöhnlich dadurch äußern, daß die Milz stark geschwollen, dunkelrot יבנו׳ מי־אה׳) zeiflikßlich (גתמסמס) ist, auch Blu'.uugen und sulzige Ergreßungen unter der Haut und an den Gingeweiden entstehen, so ist diese Krankheit nach dem oben Gesagten auch vom religionsgesetzlichen Standpunkte als »in Fall von ,צ־יפל zu betrachten. Abgesehen davoll kommt hier noch dee in Chuliu 10 a und 58 b ausgesprochene Grundsatz הנוי־א סבנתא מאיסו־א in Betracht, daß, was als lebeusge jährlich erkannt wird, noch mit stren. gerem Verbot belegt ist. als die von der Ueberliesernug aufgezählten ציפות. Denn der Milzbrano ist eine tödliche auch auf Menschen übertragbare Krankheit. Weshalb das Reichä-Viehseuchengejetz vorschreibt bei Feststellung eines Milzbrandes den Kadaver mit Haut und Haar vorschriftsmäßig zu beseitigen. Dieser Grundsatz צפני בבנת נפיצות gilt nach Chulin 58 b selbst wo kein Fall von צהפה vorliegt, wenn z. B. das Tier, welches Gift gegessen oder von einer Schlange gebissen wurde. Den» es ist zu befürchten, daß das Fleisch dieses Tieres den Meuscheu gefährden könnte. (Siehe die diesbezüglichen Responsen in פית Jorea Dea Abschu. 60 und 1l6. Daselbst tradiert der צ״יז im Namen des מה־יצ״ל Folgendes: ׳מבאן נהגו לאסו־ הבביב־ב •בגדל בדם מין •בתיל •בל. נגע •ב־גילין למות בדם ובימי היפי - 1 Uw ו~<וו I עפי" רוה הקידיב גיבמב הנם מתיבו־ו הקלוש באל תסי׳ב זצור״ל. ביביב עו S- ואבי U רא 4 w>w< , ,״ן, ׳בפבקה המבה"» Was nun den ersten Satz im Eiugesendel in Nr. 17 d. Vl.< 2. 5, betrifft, so ist das Fehle» der Worte ״der Geschichte" iu diesem Satze aus ein Versehen des Truckers zurückzuführcu und ivärc bezüglich der hieraus ,Ich ausbaueueu Erwiderung iu Nr. 50 0. Bi. de-m bereits eingangs Bemertteu ordnungshalber noch hinzuzusügeu, daß der geehrte Einsender die Ouelle des erste» Zitats unrichtig, die des zweiten gar nicht augegeben und bei seinen Ausführungen מ־בגיות < במחילת בבוהו und zwar Taanit I, I, und Moed >,at,w ■K ebenso übersehen, wie er, ivas aus dem schroiseu Schlußsatz feiner Erwiderung hervorgehl, die im rabbinischen Schrifttum vertretene und der jüdischen Wahrheitsliebe nur zur Ehre gereichende Austhauuug über den begreiflichcn Irrtum der HaSmouäer iguoriett, der die Bedeutung derfelbeit iu keiner Weise beeinträchtigt. 1 H'jJ.W! I'«m 1 1«» «W! > i ■U*V fcS.W l«nW « p l 11«)?S . U^ t U WW / I t i W 1 •«« > .u . w . i 7-L7'- 1 1N4 - I i Rabb. Tr. Gugeuheimer, Koliu. * Sehr geehrter Herr Redakteur!*) Zu der in der letzten v.ummer Ihres geschätzten Blaltes, von einem Herrn Schächter, voreffentlichten ׳באלה, ob ein Milzbrand als Kocher oder Trefah zu gelten hak, erlaube ich mir Folgendes zu bemerken: Im Jore Dea, Abjchn^43, heißt es: Wenn die Milz, die bekanntlich ziuiüenähnlich, an einer Seile dünn aa der ankeren tue! ist, an der dünnen Seite gelöchert ist, ist sie ביבה, wenn aber deren dicke Seite durchlöchert ist, ist sie צהיפה. Dazu bemerkt der למ״א gestützt auf die Tradition des ל״ת (j. צ״ז zur St.) oaß falls das Fleischgewebe der Milz im krankhaften Zustande ist, in Fäulnis übergeht, dieses Tier צהיפה ist, weil eine beschädigte in Fäulnis übergehende Stelle als gelöchert zu betrachten ist. Dieser Grundsutz ״בל מקום שחביבה דע ונרקב יבהריפא גוררו היבבינן לי׳ בנקוב׳ gilt für alle Organe, wo ein נקב sür צריפה entscheidet. Nach Auch Jore Dea Abschnitt 50 berichtet der יר אפיים von zwei Kraiüheitssüllen, die wohl nicht als ציפה gellen und rät mit Rücksicht uns die ärztliche Aussage, daß hrer die Mogltchleit der Uebertragung von Krankheitsgisten auf den Menschen nicht ausgeschlossen ist, solches Fleisch nicht zu genießen. ושומר נפיבו יהדק מהם.' In welchen Fällen der religiösen Praxis die ärztliche Aussage entscheidet, ist darüber Tur Orach Chaim Abschu. 6l8 und Tur Jore Dea Äbjchn. 100 im ב״י im Namen des מהי"׳ קולון und פ׳ תשובה Abschu. 187, wo mehrere diesbezügliche Response» angegeben werden. Das oben Gesagte verstoßt nicht gegen den bei Majmonides "ה׳ שהיצה פי iu Bezug auf Chulin 543 ausgesprochenen Grundsatz אין להיסיה על הצלפות, da es sich hier um auch sür den Menschen schädliche oder lebensgefährliche Krankheilen handelt. Dagegen dürfen wir selbstredend, wo ein Fall von צלפה vvrliegt, wenn auch die Veterinärkünde dies.nicht beanstandet, dies Fleisch unter keinen Umstanden genießen. Denn die Tages- Wissenschaft schwankt oft und noch hat sie nicht das lehre Wort gesprochen. Unsere Tresvthgesetze aber erweisen sich mit dem Fortjchretten der Wissenschaft mehr und mehr als hygieuische Vorschuften ersten Ranges. Und wahrlich בי הם הייני ואדיר ימינו. Sie haben nicht wenig zur vielbewunderten Levenszahigkrit und sittliche» Kraft des jüdischen Volkes stets beigetragen. Mähr. Schönberg. R.:ob. Tr. G. Rofenmann. Wir bitten nniere Leser, uns die Nomen der .Hotels tu den Kurorten Riva, Meran uiio Gar- Lonne, in denen koschere Küche zu habeii in, mit׳,»teilen. * * dem תב״ש ist auch in diesem Falle צליפה, wen!׳ im innern Zellgewebe in der dicken Seite der Milz eine Lücke entsteht, die mit einer Flüßrgkeir» gefüllt ist, objchon diese Lücke ringsherum vo.. einem gesunden Fleischgewebe eingeschlossen ist (anders jedoch der ,בייל s. פד מי ג z. St.) Da nun die Symptome des Milzbrandes,! wie es in der Beschreibung desselben heißt, sich' Behufs Herausgabe eines Adreßbuches jndischer Restaurationen Hotels. Pensionen, Sanatorien, Pensionaten in Oesterreich-Ungarn, Deutschland, Schwei״׳ Italien usw. werden die P. T. Interessenteil ersucht, ihre Adressen an die Redaktion der ״Indischen Volksskimme", Brünn, Adlergasse 21, bekanntzugeben. ') Wegen Raummangel veispätet.

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